Juli 2025CBAM-Vereinfachung beschlossen: Neue Freigrenze von 50 Tonnen soll Unternehmen entlasten
Am 18. Juni 2025 haben sich Rat, EU-Parlament und Kommission politisch auf ein Vereinfachungspaket zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) geeinigt. Die Maßnahmen sind Teil des ersten „Omnibus“-Pakets zur Entlastung von Unternehmen und zur Vereinfachung von EU-Vorgaben.
Zentrales Element der Einigung ist die Einführung einer Freigrenze von 50 Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr, unterhalb derer keine CBAM-Meldungen und keine Abgabepflicht für CBAM-Zertifikate erforderlich sind. Diese Schwelle soll insbesondere kleinere Importeure administrativ entlasten.
Die Vereinfachungen treten offiziell in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Derzeit erfolgt noch die formale Prüfung des abgestimmten Gesetzestextes. Eine Veröffentlichung ist im Laufe des Sommers möglich – möglicherweise bereits nach der Parlamentssitzung Anfang Juli. Offiziell wird derzeit noch der September als Zielzeitpunkt genannt.
Die geänderte CBAM-Verordnung wird dann als konsolidierte Fassung einsehbar sein.