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  • Juli 2025Änderungen bei EU-Nachhaltigkeitsstandards: Übergangsvorschriften werden ausgeweitet

    Am 11. Juli 2025 wurde eine Änderung der delegierten Verordnung zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) veröffentlicht. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.

    Konkret werden die Übergangsvorschriften (sogenannte „phase-ins“ gemäß ESRS 1 Anhang C) ausgeweitet. Diese beinhalten Erleichterungen für die Umsetzung der Berichtspflichten, die bislang nur für die Geschäftsjahre 2024 bzw. 2024 und 2025 sowie teilweise nur für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden galten.

    Neu ist: Einige dieser Erleichterungen sollen nun für alle Unternehmen der sogenannten „ersten Welle“ gelten. Dazu zählen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie bestimmte Konzernunternehmen.

    Aktuell befindet sich der delegierte Rechtsakt in der Prüfphase durch Rat und Parlament. Sollte innerhalb der vorgesehenen Frist kein Veto eingelegt werden, kann die Änderung offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.