Oktober 2025Neue Technische Regel ASR A5.1 für nicht allseits umschlossene Arbeitsstätten
Die ASR A5.1 konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten an Arbeitsplätzen im Freien und in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten.
Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten sind überdachte Arbeitsplätze sowohl ohne Wände als auch mit Wänden, wenn diese nicht verschließbare Öffnungen enthalten. Ebenso gelten Arbeitsstätten als nicht allseits umschlossen, wenn im normalen Betriebsablauf Tore und Türen ständig geöffnet sind.
Die ASR A5.1 konzentriert sich auf Gefährdungen durch Witterungseinflüsse wie z.B:
Natürliche UV-Strahlung
Durch natürliche UV-Strahlung können Gesundheitsschäden vor allem an den Augen und der Haut auftreten. Maßgeblich für die Gefährdungsbeurteilung ist der lokale Höchstwert des UV-Index, dessen aktueller und prognostizierter Wert jeweils auf den Internetseiten des Bundesamts für Strahlenschutz und des Deutschen Wetterdienstes abgerufen werden kann. Maßnahmen sind ab einem UV-Index von 3 zu ergreifen.
Gefährdungen durch Niederschlag
Regen, Schnee, Graupel und andere Niederschlagsformen erhöhen indirekt die Unfallrisiken durch Glätte und eingeschränkte Sicht, aber auch direkt durch die mechanische Einwirkung der Niederschläge. Zur Bewertung der Gefährdungen werden drei Intensitätsstufen kategorisiert. Dementsprechend sind Maßnahmen gegen Rutschgefahren, Gefahren durch Sichteinschränkungen und gegen mechanische Einwirkungen zu treffen.
Windkräfte
Gefährdungen können sich beispielsweise durch Windstöße ergeben, die einen Sturz oder Absturz zur Folge haben können. Auch kleine Teilchen können belastend sein (Staub in die Augen, Splittereinwirkungen auf die Haut). Zudem könnten Windeinwirkungen unkontrollierte Bewegungen von Bauteilen und Arbeitsmitteln verursachen. Maßnahmen lassen sich auch hier über Intensitätsstufen von Windkräften ableiten.
Gewitter und Blitzschlag
Insbesondere bei Gewittern ist sicherzustellen, dass Beschäftigte während der Gefahr eines Blitzschlags sich nicht auf dem höchsten Punkt eines Geländes oder Bauwerks befinden. Grundsätzlich sind sichere Räumlichkeiten bereitzustellen und aufzusuchen. Das Maß für eine hohe Gefährdung lässt sich durch die Zeit zwischen Blitzereignis und Donner bewerten. Beträgt die Zeit weniger als zehn Sekunden, ist der Abstand zur Mitte der Gewitterzelle ca. 3,4 Kilometer entfernt und die Gefährdung durch Blitzschlag sehr hoch.