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  • November 2025CBAM-Vereinfachung: 90 Prozent der betroffenen Unternehmen von CO2-Grenzausgleich ab 2026 befreit

    Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU wird vereinfacht und künftig auf große Importmengen klimarelevanter Grundstoffe beschränkt. Ab dem 01.01.2026 sind Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen solcher Stoffe jährlich importieren, von den CBAM-Pflichten befreit. Damit entfällt für kleinere Importeure die Registrierung und der administrative Aufwand zur Berichterstattung.