Dezember 2013Koalitionsvertrag zum Thema Energie
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz EEG, regelt die bevorzugte Nutzung Erneuerbarer Energiequellen bei der Einspeisung elektrischer Energie und die dazugehörigen Vergütungssätze für die Erzeuger. Im Rahmen des neuen Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD wurde nun eine grundlegende Reformierung des EEG beschlossen. Das neue Gesetz soll spätestens zum 01.01.2015 in kraft treten.
Die Erneuerbaren Energien werden einen wachsenden Anteil beim Energiemix aufweisen. So sollen bis 2025 40-45 % und bis 2035 55-60 % der Gesamtstromversorgung in Deutschland aus Erneuerbaren Energien bestehen, um die Nutzung fossiler Energieträger und von Kernenergie weiter einzuschränken. Die späteste Kernkraftwerksabschaltung ist im Jahr 2022 geplant. Zur Unterstützung werden weiterhin konventionelle Kraftwerke genutzt, um einen kontrollierten und kosteneffizienten Netzausbau gewährleisten zu können. Allgemein wird eine Optimierung der Bestandsnetze angestrebt, um eine effiziente und zuverlässige Netzinfrastruktur mit entsprechenden Kapazitäten aufzubauen.
Zunehmend wichtig sind weiterhin Förderungen in den Bereichen E-Mobility, dem Gebäudesektor, diverser Speichertechnologien, der Kraft-Wärme-Kopplung u.v.m.
Die besondere Ausgleichsregelung für bestimmte Unternehmen mit Begrenzung der EEG-Umlage soll erhalten bleiben, obwohl diese geprüft und angepasst wird. Zukünftig könnte hier nicht nur der Nachweis von Energiemanagementsystemen verlangt werden, sondern auch die Berücksichtigung umgesetzter Optimierungsmaßnahmen.
Die Themen Energieeffizienz und Energiemanagementsysteme werden damit auch weiterhin eine bedeutende Rolle spielen.