Juni 2014Anforderungen an die Überwachung im Sinne der ISO 50001
Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem in Form der ISO 50001 umsetzen, haben in Bezug auf ihre Energiedatentransparenz künftig folgende Hinweise der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) zu berücksichtigen:
Erfassung des wesentlichen Energieeinsatzes
- zuverlässige Erfassung und Zuordnung der gesamten Energiemenge auf wesentlichen und unwesentliche Bereiche
- Kontinuierliche Überprüfung der Zuordnung auf wesentliche und unwesentliche Bereiche
- Qualitative Auseinandersetzung mit den Energieeinflussfaktoren (keine einfache Auflistung)
- Qualitativ hochwertige Abschätzung des Energieeinsatzes auf Basis der EVU Messungen gelten als normgerecht
Fehlerfreiheit und Kalibrierung
Im physikalischen Sinne gibt es keine Fehlerfreiheit bei Messeinrichtungen. Sofern Sie sich im Unternehmen mit den Abweichungen Ihres Messsystems auseinandersetzen und angemessene Fehlertoleranzen definieren, gilt die entsprechende Normanforderung als erfüllt. Die festgelegten Fehlertoleranzen sollten sich im Messkonzept schriftlich fixiert wiederfinden.
Hinsichtlich der Kalibrierung der Messgeräte gelten folgende Möglichkeiten des Nachweises als normkonform:
- Angabe der Messgenauigkeiten durch den Hersteller; Dokumentation und Bewertung der Messgerätetoleranz im Messkonzept
- Einsatz kalibrierter Geräte und Durchführung regelmäßiger Kalibrierungen durch kompetente Stellen
- Kalibrierung mit Hilfe eines mobilen Messgerätes; dabei sollte das mobile Messgerät eine höhere Messgenauigkeit besitzen als das zu prüfende Messgerät
- Vergleich von Unterzählern mit einem geeichten EVU Zähler