NEWS

  • Juni 2015Schulungen und Veranstaltungen zum Energiemanagement

    Auch in den nächsten Monaten sind wir wieder auf zahlreichen Veranstaltungen und Seminaren vertreten und informieren Sie zum Thema Energiemanagement. Näheres erfahren Sie unter der Rubrik: Termine

    Erweiterung der Branchen zur Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung EEG

    Mit dem Beschluss zum 2. Gesetz zur Änderung des EEG wurde am 21.05.2015 entschieden, dass zukünftig weitere Branchen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung § 63 EEG profitieren und damit eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen können. Nachfolgende Branchen werden in die Liste 2 des Anhangs 4 EEG aufgenommen:

    • 2550: Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen,gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
    • 2561: Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung

    Da es sich bei den ergänzten Branchen um Branchen handelt, die bereits in der früheren Gesetzesregelung begünstigt waren, haben die betroffenen Unternehmen in der Regel in 2014 ihre Anträge im Rahmen der Härtefallregelung gestellt. Die hieraus resultierende Entscheidung gilt unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der Branchenerweiterung seitens der EU-Kommission. Durch die Erweiterung der Liste werden nunmehr 221 Branchen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt.