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  • Januar 2016Regelungen zu Durchschnittsstrompreisen für EEG-Begrenzung

    Seit Anfang Januar existiert ein Verordnungsentwurf, in welchem Regelungen zur Ermittlung und Berücksichtigung von Durchschnittsstrompreisen im Rahmen der Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung (§63ff. EEG) getroffen werden. Ab Ende Februar sollen die für die jeweiligen Unternehmensgruppen geltenden Durchschnittsstrompreise auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht werden.

    Vereinfachtes Verfahren für alternative Systeme im Spitzenausgleich
    Die Prüfung und Testierung alternativer Energiemanagementsysteme im Rahmen des Spitzenausgleichs hat jährlich durch ein akkreditiertes Unternehmen zu erfolgen. Seit Ende 2015 gibt es für kleine- und mittlere Unternehmen Erleichterungen.  Es ist nunmehr unter gewissen Voraussetzungen möglich, nur noch alle 2 Jahre eine Vor-Ort Prüfung durchzuführen. Im jeweils zwischenliegenden Jahr ist eine Prüfung in Form einer ausschließlichen Dokumentenprüfung durch das akkreditierte Unternehmen zulässig.
    Damit sollen für die Unternehmen Kosten und Aufwand reduziert werden.