AGB

Hier finden Sie die aktuellen AGB der SR Managementberatung GmbH und zu den Veranstaltungen (Seminaren, Webinaren etc.) unsere Teilnahmebedingungen, die Sie in den unten stehenden Zeilen auswählen können.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der SR Managementberatung GmbH (kurz: SRMB) Stand: 01.06.2017

    1. Allgemeines
    SR Managementberatung GmbH (im Folgenden „SRMB“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sollen keine Gültigkeit haben, es sei denn, wir stimmen der Geltung anderweitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.


    2. Leistungen von SRMB
    a. SRMB erbringt Beratungsleistungen für ihre Vertragspartner. Die jeweilige Beratungsleistung erfolgt unabhängig und weisungsfrei für den jeweiligen Auftraggeber. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Beratungserfolg ist nicht geschuldet. Bei der Beratung von SRMB handelt es sich in aller Regel um dienstvertragliche Leistungen. Etwaige werkvertragliche Leistungen können im Einzelfall vereinbart werden.
    b. Im Rahmen ihrer Beratungsleistung unterbreitet SRMB lediglich Vorschläge. Es obliegt dem jeweiligen Auftraggeber in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von SRMB empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Dies gilt sogar dann, wenn SRMB die Umsetzung abgestimmter Planungen und Maßnahmen mit begleitet.
    c. Die SRMB wird gemeinsam mit dem jeweiligen Auftraggeber Umfang und Inhalt der Beratungsleistungen abstimmen. In der Regel wird hierzu gemeinsam und im Zuge der Vertragsverhandlungen die Leistung genau beschrieben bzw. ein Pflichtenheft entwickelt, welches Bestandteil der zwischen den Parteien abzuschließenden Vereinbarung wird. Sollten Beratungsleistungen öffentlich gefördert werden, so wird SRMB wie auch der Auftraggeber alle diesbezüglichen Auflagen und Bedingungen einhalten.
    d. Ob die jeweilige Beratungsleistung bei SRMB, beim Auftraggeber oder an einem anderen Ort erbracht wird, ist jeweils einzelvertraglich zu regeln.
    e. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass sämtliche von ihm mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial vollständig und richtig sind. SRMB ist zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zur Verfügung gestellter Unterlagen oder gar zur Durchführung eigener Recherchen und Überprüfungen nicht verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rahmen des jeweiligen Beratungsauftrages Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind.
    f. SRMB erbringt keine rechts- und steuerberatenden Leistungen. SRMB regt vielmehr an, gegebenenfalls Rechts- und Steuerberater flankierend zur Beratung von SRMB einzubinden, sofern rechtliche oder steuerliche Sachverhalte berührt sein können. SRMB hat keine weitergehenden Hinweispflichten, ob und in welchem Umfang Rechts- und Steuerberater einzubinden sind. Diese Entscheidung obliegt allein dem jeweiligen Auftraggeber.
    g. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitung oder Ergebnisse von SRMB gegenüber Dritten bedarf einer vorherigen Einwilligung von SRMB und erfolgt dann allein im Interesse und im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers. Der Dritte kann hieraus keinerlei Ansprüche gegen SRMB herleiten. Gegebenenfalls stellt der Auftraggeber SRMB von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn ein Dritter ganz oder teilweise die Leistungen von SRMB im betreffenden Vertragsverhältnis bezahlt oder den jeweiligen Auftraggeber von der Zahlung freistellt.


    3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    a. Der Auftraggeber stellt SRMB sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Berechnungen zur Verfügung und steht für deren Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit ein.
    b. Der jeweilige Auftraggeber stellt SRMB auf deren Verlangen eine Vollständigkeitserklärung betreffend die übergebenen Unterlagen aus, aus der sich ergeben soll, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind.


    4. Vergütung
    a. Die Leistungen von SRMB werden – vorbehaltlich einer anderweitigen einzelvertraglichen Regelung – nach den jeweils mit SRMB vereinbarten Tagessätzen, zuzüglich Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet. Die beratende Tätigkeit wird montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht, sofern nicht anderweitige einzelvertragliche Regelungen getroffen werden.
    b. SRMB ist ausdrücklich berechtigt, auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen bzw. bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise am Anfang des Monats für den vorangegangenen Monat.
    c. SRMB bemüht sich den Beratungsaufwand bei Abschluss des jeweiligen Beratungsvertrages zutreffend zu schätzen. Bei etwaigen Überschreitungen wird SRMB unverzüglich informieren.

    5. Zahlungsmodalitäten
    a. SRMB vereinbart mit ihren jeweiligen Vertragsparteien Nettovergütungen, die nach den einschlägigen umsatzsteuerlichen Regelungen gegebenenfalls der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Bei einer innergemeinschaftlichen Leistungserbringung ist der jeweilige Auftraggeber mit Abschluss des entsprechenden Beratungsvertrages verpflichtet seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen.
    b. Die Rechnungen von SRMB werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.


    6. Haftung
    a. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Äußerungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie von SRMB schriftlich bestätigt werden.
    b. SRMB haftet nicht für den Erfolg empfohlener Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn SRMB die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
    c. SRMB haftet – sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorsehbaren Schaden und den maximalen Auftragswert begrenzt, sofern der Auftragswert in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko steht. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, bleiben hiervon unberührt.
    d. Die Haftung von SRMB entfällt, wenn der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des jeweiligen Vertragspartners zurückzuführen ist. Die Haftung von SRMB entfällt auch, wenn haftungsbegründende Umstände durch den jeweiligen Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber SRMB schriftlich mitgeteilt wurden.


    7. Beendigung von Verträgen
    a. Die mit SRMB abgeschlossenen Beratungsverträge haben eine vereinbarte feste Laufzeit und enden mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vielmehr ist während der festen Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
    b. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. SRMB ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des jeweiligen Beratervertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber trotz ihm obliegender Mitwirkungshandlungen, diese nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vornimmt und SRMB die fehlende Mitwirkungshandlung schriftlich unter angemessener Fristsetzung eingefordert hat. SRMB ist weiter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet.
    c. Daneben sind die Vertragsparteien jederzeit berechtigt, etwa abgeschlossene Beraterverträge einvernehmlich zu ändern und aufzuheben.


    8. Geheimhaltung und Datenschutz
    a. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen geschäftlichen und betrieblichen Sachverhalte, von denen sie Kenntnis erlangen, Unterlagen oder Daten des Anderen, sowie die Konditionen etwaiger Beraterverträge vertraulich zu behandeln. Die vorstehenden Verpflichtungen wirken über das Vertragsverhältnis hinaus und bleiben auch nach Auftragsbeendigung verbindlich. SRMB darf ihm überlassene Unterlagen oder Daten nur mit Zustimmung des Auftraggebers vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. SRMB verpflichtet sich alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
    b. Nach Abschluss des Beratungsauftrages bleibt SRMB bis auf Widerruf berechtigt, seinen Vertragspartner Informationen im Zusammenhang mit seinem Leistungsangebot zuzusenden.
    c. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Beratertätigkeit möchte SRMB den jeweiligen Vertragspartner in ihre Referenzliste aufnehmen und diese gegebenenfalls auch Dritten zur Kenntnis geben. Wenn der jeweilige Auftraggeber dies nicht wünscht, so soll dies bereits bei Vertragsabschluss einvernehmlich geregelt werden.


    9. Schlussbestimmungen
    a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand 01.06.2017.
    b. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht.
    c. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen SRMB und ihren Auftraggebern/Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    d. Können sich die Vertragsparteien nicht über die Auslegung und Abwicklung dieses Vertrages gütlich einigen, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges mit Anwälten und Gerichten, ihre Probleme in einer Wirtschaftsmediation zu schlichten. Nach Beantragung einer Mediation durch eine der Vertragsparteien sollen sich die Parteien innerhalb von 8 Tagen auf einen Mediator einigen. Ist diese Einigung nicht möglich, lassen sich die Parteien einen Wirtschaftsmediator einer anerkannten Institution (z.B. IHK) vorschlagen. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte, es sei denn, sie einigen sich in der Mediation auf eine andere Verteilung. Erst wenn eine Mediation scheitert oder keine Aussicht auf Streitbeilegung bietet, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Für diese Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Dresden.

  • Allgemeine Teilnahmebedingungen zu Veranstaltungen Stand: 01.06.2017

    1. Anmeldung
    Ihre Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, per Telefax oder per Internet vorgenommen werden. Bei Anmeldungen per Telefax oder in Schriftform gilt die Anmeldung als verbindlich erfolgt, wenn das Anmeldeformular von Ihnen unterschrieben bei uns eingegangen ist. Bei Anmeldungen im Internet ist die Anmeldung verbindlich, wenn Sie nach Eingabe Ihrer Daten den Button „Buchung absenden“ betätigt haben. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir behalten uns vor, aus Anmeldungen auszuwählen, wenn uns mehr Anmeldungen vorliegen, als Veranstaltungsplätze vorhanden sind. Ebenso dürfen wir Ihre Anmeldung von besonderen Zulassungsvoraussetzungen abhängig machen. Ihre Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihre Anmeldung in Textform bestätigen.

    2. Zahlungsbedingungen
    Nach verbindlicher Anmeldung erteilen wir vor Beginn der Veranstaltung eine Rechnung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Ihnen ohne Abzug zahlbar. Erfolgt Ihre Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig, so behalten wir uns das Recht vor, Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung nach vorheriger Kündigung auszuschließen.

    3. Rücktritt und Kündigungen
    Ihnen bleibt das Recht vorbehalten, von Ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung wird bei einer Absage 50 % des Teilnahmebetrages erhoben. Ab drei Tage vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichtteilnahme ist das volle Entgelt zu entrichten. In Abstimmung mit uns sind Sie im Einzelfall berechtigt, eine Ersatzperson für Sie als Teilnehmer zu benennen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

    4. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen/Wechsel der Dozenten/Inhalt
    Wir haben das Recht, insbesondere bei zu wenigen Anmeldungen, einzelne Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall umgehend erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor und während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese zur sachgerechten Umsetzung der Veranstaltung aus unserer Sicht angezeigt sind. Ebenso darf der vorgesehene Referent im Bedarfsfall durch eine andere, hinsichtlich der Aufgabenstellung gleich qualifizierte Person ersetzt werden.

    5. Abschlusszertifikat/Teilnahmebescheinigung
    Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und ggf. auch ein Zertifikat. Um bei Webinaren eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, muss die jeweils vorgesehene Leistungsüberprüfung erfolgreich absolviert werden. Die Leistungsüberprüfung kann in unterschiedlicher Form erfolgen und ist dem jeweiligen Seminar bzw. der Seminarbeschreibung zu entnehmen. Die verbindlichen Termine/Regelungen der Leistungsüberprüfung werden in der Regel spätestens zu Beginn des Lehrgangs bekannt gegeben.

    6. Haftung
    Im Rahmen unserer Veranstaltungen haften wir nicht für die dort vermittelten Inhalte. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, bleiben hiervon unberührt.

    7 Datenspeicherung
    Zur Abwicklung der Anmeldung, Durchführung der der jeweiligen Veranstaltung einschließlich etwaiger Leistungskontrollen und Erstellung einer Teilnahmebescheinigung sowie Abrechnung mit Ihnen erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten. Wir behalten uns vor, an Ihre E-Mail-Adresse gegebenenfalls Werbung für von uns angebotene Veranstaltungen zu senden. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit insbesondere per E-Mail an service[at]sr-managementberatung.de widersprechen. Im Übrigen erhalten Sie ggf. Printwerbung, deren Zusendung Sie ebenfalls jederzeit widersprechen können.

    Wir speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur zur Abwicklung der vertraglichen Beziehungen im Rahmen unserer Veranstaltungen. Selbstverständlich sind wir jederzeit bereit, Ihnen Auskunft über sämtliche von Ihnen bei uns gespeicherten Daten zu erteilen. Nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes können Sie gegebenenfalls die Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten verlangen. Kontaktieren Sie uns bitte hierzu per E-Mail an service[at]sr-managementberatung.de. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten findet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) statt.

    8. Urheberrecht
    Die in unseren Veranstaltungen überlassenen Veranstaltungs- und Schulungsunterlagen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder anderweitige urheberrechtliche Benutzungshandlung bedarf der vorab einzuholenden Einwilligung durch den Urheber und/oder Rechteinhaber.

    9. Schlussbestimmungen
    Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen haben den Stand 01.06.2017. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Hause gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit von uns angebotenen Veranstaltungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Dresden. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

     

  • Allgemeine Nutzungsbedingungen Rechtskataster-Online Stand: 02.09.2016

    § 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand
    Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die Bereitstellung des „Rechtskataster-Online“ durch die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC Internet-Trade-Center AG (nachfolgend ITC AG). Mit „Rechtskataster-Online“ erhält der Anwender die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server von der ITC AG bzw. bei einem Internet Service Provider gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG das „Rechtskataster-Online“ zur Nutzung für den Anwender und die von ihm berechtigten Nutzer, die in der anwenderindividuellen Vereinbarung festgelegt sind, bereit.

    § 2 Leistungen, Preise
    Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot der SR Managementberatung GmbH und/oder der ITC AG an den Anwender.

    § 3 Nutzungsrecht
    3.1 Der Anwender und die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf „Rechtskataster-Online“ mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit „Rechtskataster-Online“ verbundenen Funktionalitäten gemäß des Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem „Rechtskataster-Online“, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Anwender nicht.
    3.2 Der Anwender ist nicht berechtigt, „Rechtskataster-Online“ über die nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Anwender nicht gestattet, „Rechtskataster-Online“ oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
    3.3 Für jeden Fall, in dem der Anwender die Nutzung von „Rechtskataster-Online“ durch Dritte oder durch nicht vom Anwender benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Anwender jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen jährlichen Überlassungspreises zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG vorbehalten.
    3.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Anwender die SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
    3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung von „Rechtskataster-Online“ ohne Verschulden von der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG wird den Anwender hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Anwender ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte vom Anwender bleiben unberührt.

    § 4 Datenschutz und Datensicherheit
    4.1 Die Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen nationalen und europarechtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
    4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Anwender selbst oder durch die SR Managementberatung GmbH bzw. durch die ITC AG personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG von Ansprüchen Dritter frei.
    4.3 Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG werden die Weisungen des Anwenders (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
    4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von „Rechtskataster-Online“ werden in einem Rechnerverbund in einem Rechenzentrum von der ITC AG oder einem Internet Service Provider betrieben. Die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragsnehmer die der Vorziffer (Auftragsdatenverwaltung) entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.
    4.5 Die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Der Anwender ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von „Rechtskataster-Online“ zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten vom Anwender nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu §9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs von „Rechtskataster-Online“ nach diesen Vertragsbedingungen.

    § 5 Pflichten und Obliegenheit des Anwenders
    Der Anwender wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieser Vertragsbedingungen treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:
    5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Anwender die Kosten der Rücklastschrift sowie weitere Mahn- und Betreibungskosten der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG zu bezahlen;
    5.2 die von ihm für die Nutzung von „Rechtskataster-Online“ vorgesehene Anzahl an Nutzern benennen. Der Anwender verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Erhöhung der Anzahl der Nutzer, der SR Managementberatung GmbH und/oder ITC AG mitzuteilen;
    5.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikation-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
    5.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG) die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden und im Falle einer etwaigen Verletzung die SR Managementberatung GmbH und/oder die ITC AG von allen Kosten einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte unter Einschluss etwaiger eigener Rechtsverteidigungskosten freizustellen sind;
    5.5 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von „Rechtskataster-Online“ personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift
    5.6 „Rechtskataster-Online“ nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG schädigen können;
    5.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG unbefugt einzudringen;
    5.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
    5.9 Die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von „Rechtskataster-Online“ durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von „Rechtskataster-Online“ verbunden sind. Erkennt der Anwender oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von der SR Managementberatung GmbH und/oder der ITC AG;
    5.10 die an die SR Managementberatung GmbH sowie an die ITC AG übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;
    5.11 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
    5.12 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Leistungsbeschreibung) der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG vorlag und der Anwender dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
    5.13 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von „Rechtskataster-Online“ in § 5.3 bis 5.8, und 5.10 sowie 5.11 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
    5.14 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Anwender mehr möglich ist.

    § 6 Vertragswidrige Nutzung von „Rechtskataster-Online“
    6.1 Die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG sind berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß vom Anwender oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in im Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang auf „Rechtskataster-Online“ und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG sichergestellt ist. Der Anwender bleibt in diesem Fall verpflichtet, die für den betroffenen Zeitraum vereinbarten Preise zu zahlen.
    6.2 Die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.
    6.3 Liegt in den Fällen ders §§ 6.1 und 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Anwenders vor, so ist dieser der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG zum Schadenersatz verpflichtet.
    6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Anwender der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

    § 7 Zahlungsbedingungen
    Die vertraglich vereinbarten Preise sind jeweils im Voraus für den gesamten Nutzungszeitraum für „Rechtskataster-Online“ gegen Rechnungslegung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    § 8 Verzug
    8.1. Während eines Zahlungsverzugs vom Anwender in nicht unerheblicher Höhe ist die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG berechtigt, den Zugang auf „Rechtskataster-Online“ zu sperren. Der Anwender bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Preise zu zahlen.
    8.2. Kommt der Anwender mit seinen vertraglich geschuldeten Zahlungen und mit einem nicht nur unerheblichen Teil in Verzug, so ist die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
    8.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG vorbehalten.

    § 9 Haftung
    Die SR Managementberatung GmbH sowie die ITC AG haften dem Anwender stets für die von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursach-ten Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit entfällt die Haftung, außer soweit eine wesentliche Vertrags-pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorherseh-baren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
    Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Ersatzansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlich vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    § 10 Höhere Gewalt
    10.1. Die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG ist von der Verpflichtung zur Leistung aus dem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
    10.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
    10.3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

    § 11 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung
    11.1 Die Mindestvertragslaufzeit von „Rechtskataster-Online“ beträgt 12 Monate und beginnt mit dem nächsten 01. des Monats nach der betriebsfähigen Bereitstellung.
    11.2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate und kann dann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die gespeicherten Kundendaten können nach Vertragsende von SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG gelöscht werden.
    11.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    11.4. Alle Kündigungen nach diesen Vertragsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen.

    § 12 Schlussbestimmungen
    12.1. Der Anwender kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG auf Dritte übertragen.
    12.2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden.

    Anhang A:
    Leistungspflichten der SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG
    (Beschreibung der Standardleistungen)

    1. Bereitstellung der Standardleistungen

    1.1. Die SR Managementberatung GmbH stellt in Kooperation mit der ITC AG dem Anwender mit „Rechtskataster-Online“ Standardleistungen, deren Inhalt und Umfang sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung ergeben, mit der in Ziffer 6 bezeichneten Verfügbarkeit betriebsfähig bereit. „Rechtskataster-Online“ ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG dem Anwender die Freischaltung (Zugang zu funktionsfähigem „Rechtskataster-Online“) mitgeteilt hat.
    1.2. Die Nutzung des Rechtskatasters-Online ist keine Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls ist mit der vorliegenden Datenbank nicht möglich. Sollte der Anwender für die sein Unternehmen betreffenden Rechtsfragen rechtliche Unterstützung benötigen, dann ist ein qualifizierter Rechtsanwalt anzusprechen. Auskünfte für speziell in den hier angesprochenen Bereichen qualifizierte Rechtsanwälte gibt die zuständige Rechtsanwaltskammer der jeweiligen Bundesländer.

    2. Funktionalitäten von „Rechtskataster-Online“
    2.1. Mit dem „Rechtskataster-Online“ unterstützt die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG den Anwendern bei der Erstellung und Pflege seines individuellen Rechtskatasters für verschiedene Rechtsgebiete (Energie, Umwelt, …). Entsprechend dem Angebot der SR Managementberatung GmbH und/oder der ITC AG kann der Anwender verschiedene Leistungsmodule beauftragen:

    •  Erstellung des anwenderindividuellen Rechtskatasters
      - eigenständig
      - mit Beratung durch die SR Managementberatung GmbH
    • Systemschulungen
    • Pflege des Rechtskatasters
      - Standard (ohne Unterstützung)
      - Premium (mit Beratung durch die SR Managementberatung GmbH)

    2.2. Leistungsübersicht

    Funktionalität

    Beschreibung

    Erstellung der Benutzerprofile

    Für das Unternehmen wird ein Profil angelegt auf welches nur die von ihm bestimmten und registrierten Nutzer, sowie der Administrator
    von der SR Managementberatung GmbH sowie der ITC AG Zugriff hat.

    Einrichtung der Nutzer

    Die Einrichtung der Nutzer erfolgt auf Antrag des Anwender-Administrators. Die Einrichtung der einzelnen Nutzer nimmt die ITC AG vor.

    Bewertung des Rechtskatasters

    Die Bewertung der Rechtsvorschriften wird im Benutzerprofil vom Anwender vorgenommen.

    Erstellung des Rechtskatasters

    Bei abgeschlossener Bewertung der Vorschriften werden mit Hilfe von Auswahlfenstern die anwenderspezifischen Betreiberpflichten aus-
    gewählt und gespeichert. Auf Wunsch des Anwenders kann die SR Managementberatung GmbH bei der Erstellung des Rechtskatasters
    und der Bewertungen unterstützen.

    Aktualisierung des Rechtskatasters

    Das Kataster wird kontinuierlich aktualisiert. Neue oder geänderte Gesetze, Vorschriften, Richtlinien etc. werden ins Energierechtskataster
    übernommen bzw. aktualisiert.

    Newsletter

    Quartalsweise wird ein Newsletter herausgegeben. Dieser beinhaltet eine Zusammenfassung der Neuigkeiten des letzten Quartals.

    News

    Bei wichtigen Neuigkeiten rund um das betroffene Rechtsgebiet werden kontinuierlich Meldungen versendet.

    Datenexport

    Dieser ermöglicht einen Export der individuell angelegten Daten in eine Excel-Datei oder PDF-Datei (je nach Berechtigung).

    Kontakt

    Bei inhaltlichen Fragen oder Anregungen; bei technischen Problemen; bei Beantragung eins Nutzer-Accounts oder sonstigen Fragen
    kann mittels eines Kontaktformulars mit der SR Managementberatung GmbH sowie mit der ITC AG kommuniziert werden.

    Forum

    Im Forum hat der Anwender die Möglichkeit, sich innerhalb seines unternehmensinternen themenspezifischen Nutzerkreises
    (z.B. Energieteam) zu Änderungen in den Vorschriften bzw. in der individuellen Bewertung für das Unternehmen auszutauschen. In
    den öffentlichen Foren kann ein Austausch mit der SR Managementberatung GmbH sowie mit der ITC AG erfolgen (F&A)


    2.3 Softwarepflege
    Die Softwarepflege umfasst die Umsetzung der notwendigen Anpassungen zur Sicherstellung der Bedienbarkeit von „Rechtskataster-Online“ durch die in den jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen unterstützten Webbrowser.

    3. Zugangsberechtigung
    Die SR Managementberatung GmbH in Kooperation mit der ITC AG legt für den Anwender einen Gruppenadministrator sowie die weiteren Nutzer in „Rechtskataster-Online“ an. Die Zugangsdaten werden dem Gruppenadministrator schriftlich mitgeteilt.

    4. Datensicherung
    4.1. Der von SR Managementberatung GmbH bzw. ITC AG beauftragte Internet Service Provider führt eine regelmäßige Datensicherung durch. Diese Datensicherung wird immer in den Nachtstunden durchgeführt. Es werden die Daten gesichert, soweit sich diese sichern lassen. Die Datensicherung wird längstens 7 Tage aufbewahrt, danach wird sie vernichtet. Darüber hinaus hat der Kunde die Daten gemäß § 5 Absatz 10 der Nutzungsbedingungen regelmäßig und gefahrentsprechend selbst zu sichern.
    4.2. Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die der Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die Anwender verantwortlich ist, sofern der Anwender nicht mit der SR Managementberatung GmbH bzw. mit der ITC AG einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.

    5. Service
    Die SR Managementberatung GmbH stellt dem Anwender in Kooperation mit der ITC AG die Möglichkeit für technische Supportanfragen zu „Rechtskataster-Online“ ein Ticket-Tracking-System zur Verfügung. Die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG nimmt Supportanfragen entgegen und koordiniert die Fehlerbehandlung.
    Die Bearbeitung von technischen Supportanfragen durch die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG erfolgt von 9:00 bis 16:00 Uhr (Montag-Freitag). Davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage im Bundesland Sachsen sowie besondere Anlässe, wie beispielsweise Betriebsversammlungen.

    6. Anwenderseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
    6.1. Der Zugriff auf „Rechtskataster-Online“ erfolgt mittels Telekommunikation. Voraussetzungen für die Nutzung von „Rechtskataster-Online“ sind:

    • Internetzugang
    • PC mit Browser (gemäß Systemvoraussetzungen)

    6.2. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Anwender eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Anwender.

    7. Verfügbarkeit
    7.1. Bezug
    Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf systemische Bereitstellung von „Rechtskataster-Online“.
    7.2. Verfügbarkeit
    Die SR Managementberatung GmbH stellt dem Anwender in Kooperation mit der ITC AG das „Rechtskataster-Online“ während der nachfolgend benannten Systemlaufzeit bereit, jedoch unter Ausschluss der in Ziffer 8 vertraglich vereinbarten Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit.
    Systemlaufzeit ist: 365 Tage/Jahr bei einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel.
    Zur Verfügbarkeit zählen auch die nachfolgend bezeichneten Zeiträume während

    • Störungen in oder aufgrund des Zustandes der nicht von der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Infrastruktur;
    • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von der SR Managementberatung GmbH bzw. der ITC AG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind
    • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch, Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn im Übrigen die vereinbarten Funktionalitäten nicht benutzbar sind.

    8. Geplante Nichtverfügbarkeit

    8.1. Geplante Nichtverfügbarkeit
    Die SR Managementberatung GmbH bzw. die ITC AG ist berechtigt, die Software und/oder Hardware-Systeme zu warten, zu pflegen und Datensicherung vorzunehmen. Die geplante Nichtverfügbarkeit ist dem Anwender in Textform mitzuteilen.
    8.2. Nutzung in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit
    Wenn und soweit Anwender in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit „Rechtskataster-Online“ nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung von „Rechtskataster-Online“ in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, so besteht für Anwender insbesondere kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.