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RECHTSKATASTER-ONLINE
Weitere Informationen zu den Funktionen und Inhalten finden Sie auf www.rechtskataster-online.de. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot oder einen Testzugang zukommen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der verlinkten Website.
Rechtskataster-Online ist eine Cloud-Lösung für die Rechtsbereiche Energie, Umwelt und Arbeitsschutz und hilft Ihnen bei der normkonformen Bewertung und Dokumentation rechtlicher Anforderungen, insb. für Managementsysteme nach ISO 14001/EMAS, ISO 45001 und ISO 50001. Durch persönliche Betreuung profitieren Sie zudem von unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung normativer und rechtlicher Anforderungen.
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Rechtskataster-Online stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - GRUPPE
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Einweisung aller Nutzer in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - INDIVIDUAL
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Individuelle Einweisung aller Nutzer im Rahmen von Einzelgesprächen in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
- Beantwortung individueller Fragestellungen
BERATUNG ZUR PROZESSGESTALTUNG: RECHTSKONFORMITÄT SICHERSTELLEN
Im Rahmen vieler Managementsysteme ist die Anforderung enthalten, seine rechtlichen und weiteren Anforderungen im Blick zu behalten. So auch in den Bereichen Energie-, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Wenn Sie auch diesen Normpunkt praktikabel und normkonform umsetzen wollen, aber nicht so richtig wissen, wie dies gelingen kann, unterstützen wir Sie gern. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung von Abläufen, der Definition von Schnittstellen zwischen den handelnden Abteilungen und der Einführung von Instrumenten zur Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen sowie zur Sicherstellung derer Einhaltung.
April 2023Neuer Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz - Pflichten für Unternehmen wurden abgeschwächt
Kurz vor Ostern hat die Bundesregierung am 03.04.2023 einen neuen Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz (kurz: EnEfG) veröffentlicht.
Eine für Unternehmen bedeutende Veränderung zum vorherigen Entwurf besteht darin, dass die Pflicht zur Umsetzung als wirtschaftlich identifizierter Endenergieeinsparmaßnahmen für Unternehmen mit einem Jahresendenergieverbrauch > 2,5 GWh weggefallen ist. Im aktuellen Entwurf ist nunmehr nur die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen enthalten. Diese Pläne sind durch Zertifizierer oder Energieauditoren zu bestätigen und dem BAFA gegenüber nachzuweisen. Als wirtschaftlich gelten dabei weiterhin Maßnahmen, deren Kapitalwert nach spätestens 50% der Nutzungsdauer einen positiven Wert erreicht. Basis ist die Berechnung der Wirtschaftlichkeit nach DIN 17463 (ValERI). Jedoch wird die anzusetzende Nutzungsdauer auf 15 Jahre begrenzt und zur Bestimmung derer auf die Verwendung der Abschreibungstabellen für die Absetzung für Abnutzung des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen.
Eine weitere Veränderung ergibt sich im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung eines EnMS bzw. UMS. Zwar bleibt das Kriterium der Gesamtenergieverbrauch der Unternehmen, jedoch erhöht sich der Grenzwert von 10 GWh auf 15 GWh. Auch für Rechenzentren sollen laut dem jetzigen Entwurf weniger strenge Vorgaben gelten.
Noch im April soll die Kabinettbefassung des aktuellen Gesetzesentwurfs erfolgen. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Entscheidungen oder Informationen dazu vorliegen.
Januar 2023Die CSRD nimmt Gestalt an – Veröffentlichung des ersten Indikatorensets
Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde Ende November 2022 durch den Rat der EU angenommen. Demnach wird sie spätestens Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten. Wesentlicher Klärungsbedarf bestand zuletzt noch darüber welche Institutionen für das Prüfen der CSRD-pflichtigen Informationen zugelassen werden. Diese Entscheidung obliegt nun den einzelnen Ländern. Die Umsetzung auf nationaler Ebene steht in Deutschland jedoch noch aus. Fest steht, dass es zwölf Entwürfe zu den geplanten EU-Standards geben soll. Diese werden in Kürze an die EU-Kommission übergeben. Das erste Set an Entwürfen wurde bereits Mitte November 2022 verabschiedet, das Zweite folgt im Sommer 2023. Damit stehen dann die konkreten Inhalte für die Berichtserstattung fest und die vierjährige Übergangsfrist für berichtspflichtige Unternehmen im Sinne der CSRD beginnt.
Januar 2023Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V): Ausnahmen bei AwSV- und WHG-Pflichten
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung) trat am 26. Oktober 2022 in Kraft.
Sie erleichtert und beschleunigt den Wechsel des Brennstoffs für Betreiber von Gas-Kraftwerken und bestimmten Industrieanlagen und erhöht die Lagerkapazitäten, die bei einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage notwendig sind. Durch die Verordnung wird für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit geboten, von den Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) abzuweichen, um die Flexibilität zur erfolgreichen Bewältigung von Krisen zu ermöglichen.
So entfällt, zum Beispiel, die Anzeigepflicht nach § 40 Abs. 1 AwSV für von der BG-V betroffene Anlagen. Die Angaben aus diesem Paragraphen können daher nur in Prüfberichte von AwSV-Sachverständigen aufgenommen werden, welche anschließend an die zuständige Wasserbehörde geschickt werden müssen.
Zudem kann in Ausnahmen auf die Eignungsfeststellung für den Bau, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Anlage, nach dem Wasserhaushaltsgesetz, verzichtet werden. Die Umsetzung der angeordneten Anforderungen und die getroffenen Maßnahmen, sind in einem Gutachten durch einen Sachverständigen zu dokumentieren und der zuständigen Behörde zu zusenden. Ebenfalls die Wiederinbetriebnahme von Lagern nach der Stilllegung wird vereinfacht, da teilweise auf Eignungsprüfungen verzichtet werden kann. Auch die Nachweispflichten für das Antragsverfahren werden vereinfacht.
Die BG-V hat zudem die Anforderungen an die Abfüllbereichsgestaltung und die Durchführung des Füllprozesses für betroffene Anlagen vorübergehend gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Prüfintervalle verlängert werden.
Trotz der Lockerung der BG-V sind gemäß AwSV in jedem Fall vor Inbetriebnahme- (bzw. nach wesentlicher Änderung) Prüfungen durchzuführen.
August 2021Auditierung von behördlichen und gesetzlichen Anforderungen – ISO veröffentlicht neuen Leitfaden
Der bereits existierende Leitfaden zur Auditierung geltender rechtlicher Anforderungen wurde durch die ISO 9001 Auditing Practices Group überarbeitet. Ziel ist es, Ihnen damit eine Orientierung zu geben, die Fähigkeit Ihres Managementsystems dahingehend zu auditieren, die relevanten Anforderungen innerhalb Ihres Unternehmens zu adressieren. Dabei wird auch ein Zusammenhang zwischen einem Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 in Verbindung mit einem Compliance-Managementsystem nach ISO 37301 hergestellt. Herunterladen können Sie den Leitfaden in englischer Sprache direkt beim ISO Committee unter: https://committee.iso.org/files/live/sites/tc176/files/documents/ISO%209001%20Auditing%20Practices%20Group%20docs/Auditing%20to%20ISO%209001%202015/APG-StatutoryRegulatory.pdf
Wussten Sie schon? Auch wir können Sie unterstützen, den Prozess der regelmäßigen Ermittlung, Überprüfung und Einhaltung rechtlicher Anforderungen in Ihrem Unternehmen auf Wirksamkeit zu überprüfen und optimaler auszugestalten. Erfahren Sie mehr auf unserer Leistungsübersicht unter: Leistungen - SR Managementberatung GmbH (sr-managementberatung.de)
Februar 2021ISO 37301: Die neue Norm für Compliance-Managementsysteme
Bereits im Jahr 2014 wurde die internationale Norm ISO 19600 „Compliance-Managementsysteme – Leitlinien“ veröffentlicht. Diese gibt Organisationen Empfehlungen für den Aufbau, die Entwicklung, die Umsetzung, die Bewertung, die Aufrechterhaltung und die Verbesserung eines adäquaten und wirksamen Compliance-Managementsystems. Ähnlich wie andere ISO-Normen zu Managementsystemen gilt sie für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Struktur.
Im Gegensatz zu Normen wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 oder ISO 50001 hatte die ISO 19600 bisher allerdings lediglich empfehlenden Charakter – eine unabhängige Zertifizierung ist bisher nicht möglich gewesen. Dies soll sich nun mit der neuen ISO 37301 ändern.
Die neue internationale Norm ISO 37301 „Compliance-Managementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“, die sich derzeit noch im Entwurfsstadium befindet, soll es Unternehmen zukünftig ermöglichen, ihr Compliance-Managementsystem einem strukturierten und standardisierten Verbesserungsprozess zu unterwerfen und die Wirksamkeit durch eine unabhängige Zertifizierung nachweisen zu lassen.
Eine Zertifizierung bringt dabei gleich mehrere Vorteile mit sich:
- Nachweis eines standardisierten und anerkannten Compliance-Management-Ansatzes gegenüber Kunden, Lieferanten oder anderen Stakeholdern,
- Vorteile bei öffentlichen Ausschreibungen, da angenommen werden kann, dass zukünftig im Rahmen von größeren Ausschreibungsverfahren eine solche Zertifizierung auch ein Ausschreibungskriterium sein wird,
- Beweismittel in Gerichtsverfahren als Beleg für die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Die ISO 37301 gibt den Unternehmen die Möglichkeit, ein Compliance-Managementsystem als unabhängiges System in die Betriebsprozesse zu implementieren. Es bietet sich aufgrund der normübergreifenden sog. High-Level-Struktur jedoch an, die ISO 37301 in Verbindung mit anderen Managementsystemen wie etwa für Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz oder Energie zu implementieren, um Ressourcen zu bündeln und dabei Synergie-Effekte zu nutzen.
Eine Veröffentlichung der endgültigen Fassung der ISO 37301 ist noch für das Jahr 2021 geplant. Unklar ist derzeit jedoch noch, welche Institute und Stellen zukünftig zur Zertifizierung zugelassen werden.
Quellen:
https://www.unternehmensstrafrecht.de/compliance-zertifizierung-die-neue-iso-37301-kommt/
https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/iso-37301-als-complinace-standard_230130_513496.html
https://www.dqs.de/blog/compliance/compliance-management-mit-iso-37301/

Die ITC AG konzipiert und implementiert seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Software-Lösungen überwiegend für Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungswirtschaft, der Industrie sowie des öffentlichen Sektors. Neben der Herstellung von Standardsoftware und spezifischer OEM-Lösungen entwickelt die ITC AG maßgeschneiderte Individual-Applikationen und Apps für mobile Endgeräte.
Mit über 350 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist die ITC AG führender Anbieter von professionellen Internet-Portalen für Customer-Care, Vertrieb, Smart-Metering, Smart-Energy und Energiemanagement auf Basis der Standard-Software ITC PowerCommerce.