Wir unterstützen Sie dabei den Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen in den Bereich Energie, Umwelt, Arbeitsschutz und Datenschutz zu behalten. Dafür haben wir das "Rechtskataster-Online" etnwickelt, welches Ihnen die Ermittlung bindender Vorschriften sowie die Konformitätsbestätigung derer im Unternehmen vereinfacht. Unser Fachexpert*innen begleiten Sie bei Bei Bedarf bei der regelmäßigen Aktualisierung Ihes Rechtskatasters und unterstützen, die Relevanz der Vorschriften einzuschätzen.
RECHTSKATASTER-ONLINE
Weitere Informationen zu den Funktionen und Inhalten finden Sie auf www.rechtskataster-online.de. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot oder einen Testzugang zukommen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der verlinkten Website.
Rechtskataster-Online ist eine Cloud-Lösung für die Rechtsbereiche Energie, Umwelt und Arbeitsschutz und hilft Ihnen bei der normkonformen Bewertung und Dokumentation rechtlicher Anforderungen, insb. für Managementsysteme nach ISO 14001/EMAS, ISO 45001 und ISO 50001. Durch persönliche Betreuung profitieren Sie zudem von unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung normativer und rechtlicher Anforderungen.
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Rechtskataster-Online stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - GRUPPE
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Einweisung aller Nutzer in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - INDIVIDUAL
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Individuelle Einweisung aller Nutzer im Rahmen von Einzelgesprächen in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
- Beantwortung individueller Fragestellungen
BERATUNG ZUR PROZESSGESTALTUNG: RECHTSKONFORMITÄT SICHERSTELLEN
Im Rahmen vieler Managementsysteme ist die Anforderung enthalten, seine rechtlichen und weiteren Anforderungen im Blick zu behalten. So auch in den Bereichen Energie-, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Wenn Sie auch diesen Normpunkt praktikabel und normkonform umsetzen wollen, aber nicht so richtig wissen, wie dies gelingen kann, unterstützen wir Sie gern. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung von Abläufen, der Definition von Schnittstellen zwischen den handelnden Abteilungen und der Einführung von Instrumenten zur Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen sowie zur Sicherstellung derer Einhaltung.
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Termin: 31.01.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
14d 2h 45mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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Termin: 14.02.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
28d 2h 45mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Termin: 14.03.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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56d 2h 45mBeschreibung:
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In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Termin: 28.03.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
70d 2h 45mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Termin: 25.04.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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98d 1h 45mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
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Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Januar 2025Aktualisierungspflichten für Abwärme-Plattform – Nächster Stichtag 31. März 2026
Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, die auf der Plattform für Abwärme eingestellten Informationen jährlich bis zum 31. März zu übermitteln oder zu aktualisieren.
Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) mit, dass in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 keine meldepflichtigen Änderungen erwartet werden. Daher verschiebt sich die nächste reguläre Aktualisierungspflicht auf den 31. März 2026.
Unabhängig davon sind Unternehmen verpflichtet, ihre Angaben auf der Plattform stets aktuell zu halten. Änderungen, die mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit von Dauer sind, müssen unverzüglich gemeldet werden. Diese Regelung dient der Transparenz und Effizienz im Umgang mit Abwärme.
Unternehmen werden dazu aufgerufen, ihre Daten regelmäßig zu überprüfen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Version 1.4 des Merkblatts für die Plattform für Abwärme auf den Seiten der BfEE.
Januar 2025DEHST veröffentlicht aktualisierte Version des Hinweispapiers zu ökologischen Gegenleistungen
Eine überarbeitete Fassung des Hinweispapiers zu den ökologischen Gegenleistungen der Unternehmen gemäß §§ 10 bis 12 der BECV steht ab sofort auf der Internetseite der DEHSt zur Verfügung.
Die Aktualisierung berücksichtigt neue Antworten (FAQ) des DIN-Normenausschusses Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) zu Fragen rund um die Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach DIN EN ISO 50001:2018. Insbesondere wird die Möglichkeit hervorgehoben, den Neubau oder die Erweiterung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – etwa Photovoltaik-, Wind- oder Geothermieanlagen – als Energieeffizienzmaßnahme im Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018 anzurechnen.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 2.1 des aktualisierten Hinweispapiers.
Dezember 2024Nationale Umsetzung der Industrie-Emissionsrichtlinie
Das Bundesumweltministerium hat erste Entwürfe zur nationalen Umsetzung der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) in die Verbändeanhörung eingebracht.
Hintergrund
Die IED bildet die europäische Grundlage für die Zulassung und den Betrieb umweltrelevanter Industrieanlagen. Die überarbeitete Fassung ist am 4. August 2024 in Kraft getreten und muss bis Juli 2026 in deutsches Recht übertragen werden.
Wesentliche Änderungen umfassen die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neue Sektoren wie Intensivtierhaltung, Bergbau und Batterieproduktion, strengere Emissionsgrenzwerte sowie erweiterte Berichtspflichten, einschließlich der Verpflichtung zur Einführung eines Umweltmanagementsystems.
Nationale Umsetzung
Die aktuellen Entwürfe umfassen ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, die die Anforderungen der überarbeiteten EU-Richtlinie zu Industrie- und Tierhaltungsemissionen umsetzen sollen.
Das Artikelgesetz sieht unter anderem Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Bundesberggesetzes sowie des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vor. Mit der Mantelverordnung sollen zahlreiche Verordnungen zum BImSchG angepasst werden. Zudem ist die Einführung einer neuen 45. BImSchV geplant, die Managementvorgaben und Umweltleistungswerte für Industrieanlagen (IE-Managementverordnung) umsetzen soll.
Ein Kabinettsentwurf wird voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl vorgelegt. Zusätzlich ist ein Maßnahmenpaket zur Anpassung von Verwaltungsvorschriften, unter anderem der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), vorgesehen.
Geplante Änderungen im BImSchG
Wichtige Änderungen des BImSchG, die Auswirkungen auf nachgelagerte Regelungen und Verordnungen haben, umfassen:
- Erweiterung des Gesetzeszwecks um Gesundheitsschutz, Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft.
- Präzisierungen in Begriffsbestimmungen, einschließlich:
- Berücksichtigung von Gesundheits- und Klimaschutz,
- Einführung neuer Begriffe wie Zukunftstechniken, tiefgreifende industrielle Transformation und damit verbundene Umweltleistungen.
- Ergänzungen der Betreiberpflichten wie:
- Nutzung erneuerbarer Energien,
- Förderung von Ressourceneffizienz, einschließlich Wasserwiederverwendung,
- verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems für IED-Anlagen.
Die vollständigen Referentenentwürfe sowie ein zusammenfassendes Factsheet finden Sie auf der Webseite des BMUV.
Dezember 2024Energiepreisbremsen: FAQ erneut aktualisiert
Die FAQ-Liste zur Strompreisbremse wurde mit Stand vom 22.11.2024 überarbeitet und ist auf der Website der Prüfbehörde zum Download verfügbar. Dabei wurden insbesondere die FAQs zur Selbsterklärung der Höchstgrenzen angepasst.
Neue Regelungen zur Weiterverteilung
Eine wesentliche Neuerung betrifft das Verfahren bei der Weiterverteilung von Strom. Unternehmen, die Strom über das Netz beziehen und diesen beispielsweise über eine Kundenanlage direkt weiterleiten, werden nicht als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG eingestuft.
Fristen für Weiterverteiler und Letztverbraucher
Für Unternehmen, die Strom von Weiterverteilern als Letztverbraucher beziehen oder selbst unter diesen Bedingungen als Weiterverteiler agieren, gelten besondere Fristen:
- Antrag auf Feststellung der Höchstgrenzen: Frist bis zum 20.12.2024.
- Abgabe der finalen Selbsterklärung (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 StromPBG): Frist bis zum 31.01.2025.
Weitere Details zu den Voraussetzungen und Fristen sind den aktualisierten FAQ-Dokumenten zu entnehmen:
Dezember 2024Strom- und Energiesteuer – Änderungen im Antragsverfahren auf Entlastungen im Jahr 2025
Die Generalzolldirektion hat Änderungen für die Antragsverfahren auf Strom- und Energiesteuerentlastungen mitgeteilt, welche ab dem 01.01.2025 gelten. Dies betrifft folgende Themen:
Änderung der Vorlagepflicht
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Verpflichtung, im Rahmen der Antragsstellung eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vorzulegen. Dies betrifft Anträge auf Steuerentlastungen gemäß §§ 53a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3, 51, 54 Energiesteuergesetz sowie §§ 9a, 9b Stromsteuergesetz. Dies wurde in einer Fachmeldung der Generalzolldirektion bekanntgegeben.
Die Erleichterung gilt ebenfalls, wenn Steuerentlastungen auf Vorauszahlungen für Erdgas und Strom angerechnet werden sollen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) weiterhin auf Verlangen eingereicht werden muss.
Einführung einer Online-Verpflichtung
Ab dem 1. Januar 2025 wird für Anträge auf Steuerentlastungen gemäß § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) eine verpflichtende Online-Einreichung eingeführt. Dies geht aus einer Fachmeldung der Generalzolldirektion hervor. Die entsprechenden Änderungen in der Stromsteuer- und Energiesteuer-Durchführungsverordnung werden derzeit vorbereitet.
Parallel dazu werden die bereits im Zoll-Portal verfügbaren Antragsformulare (1453/1118) zum 1. Januar 2025 grundlegend überarbeitet. Der Zugang wird ausschließlich über ein ELSTER-Geschäftskundenkonto möglich sein.
Infolge dieser Neuerung werden die Formulare weder über die Zoll-Website noch über das FMS der Bundesfinanzverwaltung verfügbar sein. Auch ein postalischer Versand an das zuständige Hauptzollamt ist künftig ausgeschlossen.
Die Frist zur Antragstellung für Steuerentlastungen gemäß § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen bleibt davon unberührt und endet am 31. Dezember 2025.
Anpassung der Anzeige- und Informationspflichten
Die Generalzolldirektion informiert in einer Fachmeldung über Änderungen bei den beihilferechtlichen Anzeige- und Informationspflichten im Energie- und Stromsteuerrecht.
Abgesenkte Meldeschwelle gemäß EnSTransV
Mit der 2023 geänderten Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) gilt für das Meldejahr 2025 eine abgesenkte Meldeschwelle von 100.000 Euro. Diese betrifft alle im Kalenderjahr 2024 ausgezahlten Entlastungen oder in Anspruch genommenen Begünstigungen. Die Meldefrist über das Zoll-Portal für das Kalenderjahr 2024 endet am 30. Juni 2025.
Entfall der Vorlagepflicht für die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit einer jährlichen Entlastungssumme von bis zu 10.000 Euro je Tatbestand die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ nicht mehr vorlegen. Sie ist nur auf Verlangen erforderlich.
Hinweis: Bei unterjähriger Antragstellung muss die Entlastungssumme auf den entsprechenden Zeitraum heruntergerechnet werden. Falls die Grenze dennoch überschritten wird, ist eine Erklärung erforderlich.
Neue Anforderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten und bei offenen Rückforderungsanordnungen
Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) oder Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen sind von staatlichen Beihilfen ausgeschlossen. Daher bleibt die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ verpflichtend.
Ab 2025 müssen zusätzlich die Bilanzkennzahlen im Formular eingetragen werden. Diese Werte entsprechen den bereits im Formular 1139 zu berechnenden Kennzahlen, die zur Prüfung des UiS-Status dienen. Der Zoll empfiehlt, die Hinweise im Formular sorgfältig zu beachten.
Wegfall der Patronatserklärung als Sicherungsmittel
Ab dem 1. Januar 2025 werden Patronatserklärungen nicht mehr als Sicherungsmittel akzeptiert, um die Kriterien für den UiS-Status zu umgehen.
Die Europäische Kommission begründet dies wie folgt:
„Patronatserklärungen oder Absichtserklärungen gelten nicht als ausreichend, da sie keine tatsächliche Erhöhung der Eigenmittel des Beihilfeempfängers oder eine Verringerung seiner Schulden bzw. kumulierten Verluste bewirken, um den UiS-Status aufzuheben.“
Die ITC AG konzipiert und implementiert seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Software-Lösungen überwiegend für Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungswirtschaft, der Industrie sowie des öffentlichen Sektors. Neben der Herstellung von Standardsoftware und spezifischer OEM-Lösungen entwickelt die ITC AG maßgeschneiderte Individual-Applikationen und Apps für mobile Endgeräte.
Mit über 350 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist die ITC AG führender Anbieter von professionellen Internet-Portalen für Customer-Care, Vertrieb, Smart-Metering, Smart-Energy und Energiemanagement auf Basis der Standard-Software ITC PowerCommerce.