Wir unterstützen Sie dabei den Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen in den Bereich Energie, Umwelt, Arbeitsschutz und Datenschutz zu behalten. Dafür haben wir das "Rechtskataster-Online" etnwickelt, welches Ihnen die Ermittlung bindender Vorschriften sowie die Konformitätsbestätigung derer im Unternehmen vereinfacht. Unser Fachexpert*innen begleiten Sie bei Bei Bedarf bei der regelmäßigen Aktualisierung Ihes Rechtskatasters und unterstützen, die Relevanz der Vorschriften einzuschätzen.
RECHTSKATASTER-ONLINE
Weitere Informationen zu den Funktionen und Inhalten finden Sie auf www.rechtskataster-online.de. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot oder einen Testzugang zukommen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der verlinkten Website.
Rechtskataster-Online ist eine Cloud-Lösung für die Rechtsbereiche Energie, Umwelt und Arbeitsschutz und hilft Ihnen bei der normkonformen Bewertung und Dokumentation rechtlicher Anforderungen, insb. für Managementsysteme nach ISO 14001/EMAS, ISO 45001 und ISO 50001. Durch persönliche Betreuung profitieren Sie zudem von unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung normativer und rechtlicher Anforderungen.
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Rechtskataster-Online stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - GRUPPE
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Einweisung aller Nutzer in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - INDIVIDUAL
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Individuelle Einweisung aller Nutzer im Rahmen von Einzelgesprächen in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
- Beantwortung individueller Fragestellungen
BERATUNG ZUR PROZESSGESTALTUNG: RECHTSKONFORMITÄT SICHERSTELLEN
Im Rahmen vieler Managementsysteme ist die Anforderung enthalten, seine rechtlichen und weiteren Anforderungen im Blick zu behalten. So auch in den Bereichen Energie-, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Wenn Sie auch diesen Normpunkt praktikabel und normkonform umsetzen wollen, aber nicht so richtig wissen, wie dies gelingen kann, unterstützen wir Sie gern. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung von Abläufen, der Definition von Schnittstellen zwischen den handelnden Abteilungen und der Einführung von Instrumenten zur Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen sowie zur Sicherstellung derer Einhaltung.
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Termin: 25.07.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
11d 5h 55mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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Termin: 05.09.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
53d 5h 25mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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Termin: 02.10.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
80d 5h 55mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr
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Kosten:
- kostenfrei -
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Volker Sonntag
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Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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Termin: 07.11.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
116d 6h 55mBeschreibung:
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Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr
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Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Termin: 05.12.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
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144d 6h 55mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
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Juli 2025EU-Rat positioniert sich zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten – deutliche Entlastung für Unternehmen angestrebt
Am 23. Juni 2025 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten „Omnibus I“-Pakets auf ein gemeinsames Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) geeinigt. Ziel ist ein klarer Bürokratieabbau für Unternehmen – insbesondere durch eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs und praktikablere Vorgaben zur Umsetzung.
Mit dieser Positionierung startet der Rat in die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die voraussichtlich gegen Ende 2025 aufgenommen werden.
Wesentliche Punkte zur CSDDD („EU-Lieferkettengesetz“) aus Sicht des Rates:
- Deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erfasst sein. Zum Vergleich: Die bisherige Richtlinie sah eine Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Damit wären künftig nur noch rund 1.000 EU-Unternehmen direkt betroffen. Drittstaatenunternehmen mit entsprechendem EU-Umsatz bleiben weiterhin einbezogen.
- Verlängerte Umsetzungs- und Anwendungsfristen: Die Frist zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird auf Juli 2028 verschoben. Die verpflichtende Anwendung für Unternehmen ist ab Juli 2029 vorgesehen.
- Risikobasierter Ansatz mit Fokus auf direkte Partner: Sorgfaltspflichten sollen sich vorrangig auf die eigenen Tätigkeiten, Tochtergesellschaften sowie unmittelbare Geschäftspartner (Tier 1) beziehen. Eine Einbeziehung indirekter Partner erfolgt nur bei „objektiven und überprüfbaren“ Risiken – ähnlich dem Ansatz im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
- Reduzierte Berichtspflichten: Unternehmen sollen ihre Sorgfaltspflichtprozesse künftig nur noch alle fünf Jahre evaluieren – es sei denn, es treten wesentliche Änderungen ein.
- Begrenzung des Informationsflusses entlang der Lieferkette: Um eine Überlastung kleinerer Unternehmen zu vermeiden, sollen Informationsanfragen bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden auf das Nötigste beschränkt bleiben.
- Verhältnismäßigere Anforderungen an Klimaschutzpläne: Übergangspläne zur CO₂-Reduktion sollen künftig stärker auf Umsetzbarkeit und Rechtssicherheit ausgerichtet sein. Eine Pflicht zur sofortigen Umsetzung wird entschärft.
- Verzicht auf Beendigungsverpflichtungen bei Verstößen: Unternehmen sollen Geschäftsbeziehungen künftig nur noch im Ausnahmefall aussetzen müssen – eine generelle Pflicht zur Beendigung wird ausgeschlossen.
- Sanktionen und Haftung: Das maximale Bußgeld in Höhe von 5 % des weltweiten Jahresumsatzes bleibt bestehen. Eine EU-weit einheitliche zivilrechtliche Haftungsregelung wird hingegen nicht eingeführt – nationale Regelungen bleiben maßgeblich.
Fazit
Der Rat schlägt mit seiner Position deutlich unternehmensfreundlichere Regelungen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern und praxisnahe Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen. Eine Ausweitung materieller Anforderungen – etwa der zu berücksichtigenden Menschenrechts- oder Umweltstandards – ist hingegen nicht vorgesehen.
Die weiteren Verhandlungen mit dem EU-Parlament werden entscheidend dafür sein, wie ambitioniert und zugleich wirtschaftsverträglich die finalen Regelungen ausfallen.
Juli 2025CBAM-Vereinfachung beschlossen: Neue Freigrenze von 50 Tonnen soll Unternehmen entlasten
Am 18. Juni 2025 haben sich Rat, EU-Parlament und Kommission politisch auf ein Vereinfachungspaket zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) geeinigt. Die Maßnahmen sind Teil des ersten „Omnibus“-Pakets zur Entlastung von Unternehmen und zur Vereinfachung von EU-Vorgaben.
Zentrales Element der Einigung ist die Einführung einer Freigrenze von 50 Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr, unterhalb derer keine CBAM-Meldungen und keine Abgabepflicht für CBAM-Zertifikate erforderlich sind. Diese Schwelle soll insbesondere kleinere Importeure administrativ entlasten.
Die Vereinfachungen treten offiziell in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Derzeit erfolgt noch die formale Prüfung des abgestimmten Gesetzestextes. Eine Veröffentlichung ist im Laufe des Sommers möglich – möglicherweise bereits nach der Parlamentssitzung Anfang Juli. Offiziell wird derzeit noch der September als Zielzeitpunkt genannt.
Die geänderte CBAM-Verordnung wird dann als konsolidierte Fassung einsehbar sein.
Mai 2025EU-Kommission präsentiert Arbeitsplan 2025–2030 zur Förderung nachhaltiger Produkte
Am 16. April 2025 hat die Europäische Kommission ihren neuen Arbeitsplan für die Jahre 2025 bis 2030 im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgestellt. Ziel ist es, die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten zu fördern, die nachhaltiger, reparierbarer, kreislauffähiger und energieeffizienter sind. Dieser Schritt steht im Einklang mit dem Sauberen Industrieabkommen und dem Wettbewerbsfähigkeitskompass der EU.
Fokus auf fünf Produktgruppen
Der Arbeitsplan legt den Schwerpunkt auf fünf Produktkategorien, die aufgrund ihres hohen Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt wurden:
- Stahl und Aluminium
- Textilien (insbesondere Bekleidung)
- Möbel
- Reifen
- Matratzen
Für diese Produkte sollen vorrangig Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnungen eingeführt werden, um ihre Nachhaltigkeit zu verbessern.
Horizontale Maßnahmen für Elektronik und Haushaltsgeräte
Neben den spezifischen Produktgruppen plant die Kommission auch horizontale Maßnahmen, insbesondere für Unterhaltungselektronik und kleine Haushaltsgeräte. Dazu gehören:
- Einführung einer Reparierbarkeitsbewertung für Produkte mit hohem Potenzial
- Festlegung von Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten
Diese Maßnahmen sollen die Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit von Produkten erhöhen und somit zur Reduzierung von Abfällen beitragen.
Einheitliche Standards stärken den Binnenmarkt
Durch harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten auf EU-Ebene sollen Handelshemmnisse abgebaut und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Dies wird nicht nur den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, sondern auch ihre globale Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere für Anbieter nachhaltiger Produkte.
Inklusiver Entwicklungsprozess
Die Auswahl der im Arbeitsplan enthaltenen Produkte basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, der Beiträge von Interessenträgern und Mitgliedstaaten berücksichtigt. Eine gründliche technische Analyse sowie die Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU bildeten die Grundlage für die Entscheidungen.
Mit diesem Arbeitsplan setzt die EU-Kommission einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft.
Mai 2025Weniger Bürokratie, mehr Spielraum: EU-Kommission entlastet Unternehmen mit Omnibus-Paket
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das sogenannte Omnibus-Paket vorgestellt, das umfassende Maßnahmen zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beinhaltet. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. Erste Änderungen wurden bereits als Richtlinie (EU) 2025/794 angenommen.
Fristen verschoben, Unternehmen gewinnen Zeit
Die erste Maßnahme des Pakets – umgesetzt durch die Richtlinie (EU) 2025/794 – verschiebt zentrale Anwendungsdaten aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Viele Unternehmen müssen dadurch frühestens ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten. KMU erhalten mehr Zeit für Vorbereitung und Umstellung.
Berichtspflichten werden gezielt reduziert
Im noch laufenden Verfahren zur Änderungsrichtlinie Nr. 2 ist vorgesehen, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Damit wären rund 80 % der ursprünglich betroffenen Firmen ausgenommen.
Gleichzeitig wird der sogenannte „Value-Chain-Cap“ eingeführt: Unternehmen müssen künftig nur noch Informationen entlang der Lieferkette abfragen, wenn sie in freiwilligen Standards vorgesehen sind – ein Versuch, den „Trickle-Down-Effekt“ auf kleinere Unternehmen zu begrenzen.
Bei den Sorgfaltspflichten der CSDDD sollen sich Unternehmen künftig primär auf direkte Zulieferer konzentrieren, zudem besteht die Prüfungspflicht nur noch alle fünf Jahre, statt wie bisher vorgesehen jährlich. Zudem sollen Verstöße weniger hart bestraft werden.
Vereinfachte Standards für kleine Unternehmen
Die Kommission plant zusätzlich einen freiwilligen Berichtsstandard für kleine Unternehmen (VSME-Standard), der bald als Empfehlung veröffentlicht werden soll. Vorgesehene sektor- und börsenspezifische Berichtspflichten (ESRS) entfallen komplett.
EU-Investitionen: Mehr Effizienz, weniger Formulare
Mit dem zweiten Teil des Pakets – der sogenannte Omnibus 2 – soll die EU-Garantie im InvestEU-Programm erhöht und flexibler gestaltet werden. Ziel ist es, Investitionen in strategische Bereiche wie Digitalisierung, Klimaschutz und Innovation gezielt zu fördern. Gleichzeitig sollen Berichtspflichten – vor allem für KMU und kleinere Projekte – deutlich vereinfacht werden. Das soll Zeit und Kosten sparen und ein investitionsfreundlicheres Umfeld schaffen. Die Kommission erwartet, dass dadurch rund 50 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden können.
Kritik und Ausblick
Während die Wirtschaft die Entlastung begrüßt, äußern Umweltorganisationen und einige EU-Mitgliedstaaten Bedenken, dass die Lockerungen die Nachhaltigkeitsziele der EU untergraben könnten. Die vorgeschlagenen Änderungen müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU genehmigt werden – Änderungen sind also weiterhin möglich.
Mai 2025Informationen zur neuen Maschinenverordnung
Die neue europäische Maschinenverordnung 2023/1230 ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie berücksichtigt wesentliche technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz, autonome Maschinen und die zunehmende Vernetzung. Diese Neuerungen führen zu erweiterten und aktualisierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Anders als die bisherige Richtlinie gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dennoch bleiben bestimmte nationale Regelungen erforderlich, beispielsweise zu Sprache und Inhalt von Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen sowie Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Diese werden künftig durch ein eigenes nationales Durchführungsgesetz geregelt, welches die bisher geltende Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) ersetzen soll.
Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist, dürfen Maschinen bis einschließlich 19. Januar 2027 nur gemäß der bisherigen Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden. Einzelne Anforderungen, insbesondere solche, die von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen, wie nationale Durchführungsbestimmungen, treten jedoch bereits vorher in Kraft.
Weiterhin werden derzeit über 800 bestehende Normen zur Maschinenrichtlinie einer umfassenden „Gap-Analyse“ unterzogen, um festzustellen, welche Anpassungen erforderlich sind. Die neuen oder geänderten Anforderungen, insbesondere zu Sicherheitsfunktionen für Maschinen mit Künstlicher Intelligenz und für autonome mobile Maschinen sowie Schutzmaßnahmen gegen Korrumpierung, machen die Erarbeitung neuer harmonisierter Normen erforderlich. Der Normungsauftrag dazu soll - laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Anfang 2025 erteilt werden.
Diese Fristen gewährleisten, dass alle Beteiligten rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind und die Maschinenverordnung 2023/1230 vollumfänglich angewendet werden kann.
Hintergründe zur neuen Maschinenverordnung sowie den Werdegang finden Sie im Artikel „Die neue europäische Maschinenverordnung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die ITC AG konzipiert und implementiert seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Software-Lösungen überwiegend für Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungswirtschaft, der Industrie sowie des öffentlichen Sektors. Neben der Herstellung von Standardsoftware und spezifischer OEM-Lösungen entwickelt die ITC AG maßgeschneiderte Individual-Applikationen und Apps für mobile Endgeräte.
Mit über 350 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist die ITC AG führender Anbieter von professionellen Internet-Portalen für Customer-Care, Vertrieb, Smart-Metering, Smart-Energy und Energiemanagement auf Basis der Standard-Software ITC PowerCommerce.