Wir unterstützen Sie dabei den Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen in den Bereich Energie, Umwelt, Arbeitsschutz und Datenschutz zu behalten. Dafür haben wir das "Rechtskataster-Online" etnwickelt, welches Ihnen die Ermittlung bindender Vorschriften sowie die Konformitätsbestätigung derer im Unternehmen vereinfacht. Unser Fachexpert*innen begleiten Sie bei Bei Bedarf bei der regelmäßigen Aktualisierung Ihes Rechtskatasters und unterstützen, die Relevanz der Vorschriften einzuschätzen.
RECHTSKATASTER-ONLINE
Weitere Informationen zu den Funktionen und Inhalten finden Sie auf www.rechtskataster-online.de. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot oder einen Testzugang zukommen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der verlinkten Website.
Rechtskataster-Online ist eine Cloud-Lösung für die Rechtsbereiche Energie, Umwelt und Arbeitsschutz und hilft Ihnen bei der normkonformen Bewertung und Dokumentation rechtlicher Anforderungen, insb. für Managementsysteme nach ISO 14001/EMAS, ISO 45001 und ISO 50001. Durch persönliche Betreuung profitieren Sie zudem von unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung normativer und rechtlicher Anforderungen.
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Rechtskataster-Online stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - GRUPPE
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Einweisung aller Nutzer in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - INDIVIDUAL
- Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
- Individuelle Einweisung aller Nutzer im Rahmen von Einzelgesprächen in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
- Beantwortung individueller Fragestellungen
BERATUNG ZUR PROZESSGESTALTUNG: RECHTSKONFORMITÄT SICHERSTELLEN
Im Rahmen vieler Managementsysteme ist die Anforderung enthalten, seine rechtlichen und weiteren Anforderungen im Blick zu behalten. So auch in den Bereichen Energie-, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Wenn Sie auch diesen Normpunkt praktikabel und normkonform umsetzen wollen, aber nicht so richtig wissen, wie dies gelingen kann, unterstützen wir Sie gern. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung von Abläufen, der Definition von Schnittstellen zwischen den handelnden Abteilungen und der Einführung von Instrumenten zur Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen sowie zur Sicherstellung derer Einhaltung.
-
Termin: 30.08.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
34d 8h 56mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 11:00 - 11:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
-
Termin: 16.09.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
51d 12h 56mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 15:00 - 15:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
-
Termin: 30.09.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
65d 7h 56mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
-
Termin: 11.10.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
76d 8h 56mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
-
Termin: 21.10.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
COUNTDOWN
86d 10h 56mBeschreibung:
Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools
In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
Virtueller Meetingraum
Dauer:
1/2 Stunde | 13:00 - 13:30 Uhr
Flyer
Kosten:
- kostenfrei -
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online
Juli 2024Größere Filialen sollen einen eigenen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 01.02.2024 entschieden, dass Filialunternehmen in Filialen mit mehr als 20 Mitarbeitenden einen eigenen ASA einzurichten haben, auch wenn der Arbeitsschutz im Unternehmen zentralisiert organisiert ist.
§ 11 des Arbeitssicherheitsgesetz besagt, dass ein Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss bilden muss, soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
Die Begründung:
Bei einer Filiale handle es sich um einen Betrieb im Sinn des ASiG. Dabei legte das BVerwG ein betriebsverfassungsrechtliches Verständnis des Betriebsbegriffs zugrunde:
„Betrieb im Sinne von § 11 Satz ASiG. […] ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden […]. Dies erfasst auch qualifizierte Betriebsteile im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
[…]
Die Arbeitsschutzausschüsse tragen mit ihren Beratungen zur Fortentwicklung von Vorschriften bei, die dem Arbeitsschutz dienen. Diese Vorschriften sollen, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erreichen, den vor Ort bestehenden besonderen Betriebsverhältnissen angepasst werden […]. Das kann am besten gelingen, wenn die Organe, die über diese Anpassungen beraten, örtlich und nicht betriebsübergreifend oder gar unternehmensweit gebildet werden.
[…]
Im Übrigen bleibt es ihm unbenommen, auf zentraler Ebene zusätzlich einen entsprechenden Ausschuss einzurichten. Unternehmen, die mehrere Standorte betreiben und (noch) nicht an allen vom Urteil betroffenen einen ASA haben, sollten also definitiv prüfen, inwiefern sie bedingt durch oben angesprochenes Urteil in der Pflicht sind.
Quellen:
- Newsletter der GUTcert Nr. 110 vom Juni 2024
- aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH, 17.06.2024, online unter: https://www.aas-seminare.de/blog/blog-2024/grossere-filialen-brauchen-eigenen-arbeitsschutzausschuss/
- Bundeverwaltungsgericht, 01.02.2024, online unter: https://www.bverwg.de/010224U8C4.23.0
Juli 2024Unfallstatistik 2023
Am 18.06.2024 hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) die Unfallstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging 2023 um 0,5 Prozent auf 783.426 zurück. 2019 wurden noch 871.547 Arbeitsunfälle verzeichnet. Auch das relative Unfallrisiko ist damit rückläufig - ein wichtiger Indikator für den Arbeitsschutz in Deutschland: Es lag 2023 bei rund 18,1 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. 2019 lag dieser Wert noch bei 20,97. Sinkt das relative Unfallrisiko, bedeutet dies, dass in der gleichen Arbeitszeit weniger Unfälle passiert sind.
Auf den Wegen von und zur Arbeit haben sich im letzten Jahr 184.355 Unfälle ereignet, das sind etwa 6,4 Prozent mehr als im Vorjahr, aber immer noch weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019, in dem 186.672 Wegeunfälle gemeldet wurden.
2023 war die Gesamtzahl der Arbeits- und Wegeunfälle mit tödlichem Ausgang so niedrig wie noch nie. Gegenüber dem Vorjahr verunglückten 72 Menschen weniger infolge ihrer versicherten Tätigkeit
Auch bei den Berufskrankheiten wurde ein starker Rückgang verzeichnet. Die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit und die Zahl der Anerkennungen gingen im vergangenen Jahr drastisch zurück. Diese Entwicklung spiegelt das Abklingen der Pandemie. COVID-19-Erkrankungen hatten in den vergangenen Jahren den größten Teil der Berufskrankheiten ausgemacht. Aber auch 2023 sind die Auswirkungen der Pandemie noch sichtbar. 2023 wurden 145.359 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit gestellt, das ist ein Rückgang zum Vorjahr um rund 60,7 Prozent. In 72.630 Fällen wurde eine Berufskrankheit anerkannt, das entspricht einem Rückgang um rund 63,6 Prozent im Vergleich zu 2022. Diese Zahlen sind immer noch etwa doppelt so hoch wie im Jahr 2019. Dies erklärt sich durch die immer noch in relevanter Zahl aufgetretenen COVID-19-Fälle: Im vergangenen Jahr wurden hierzu 64.733 Verdachtsanzeigen gestellt, in 53.220 Fällen wurde eine Berufskrankheit infolge von COVID-19 anerkannt.
2.140 Versicherte verstarben 2023 infolge einer Berufskrankheit, davon 13 an einer Infektion mit COVID-19.
[Quelle: Unfallstatistik der DGUV vom 18.06.2024]
Juni 2024Neue EU-Verordnung zum Schutz der Ozonschicht tritt in Kraft
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine neue Verordnung verabschiedet, die auf den Schutz der Ozonschicht abzielt. Die Verordnung (EU) 2024/590, die am 11. März 2024 in Kraft trat, ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1005/2009. Die vollständige Anwendbarkeit ist ab dem 3. März 2025 vorgesehen.
Was beinhaltet die Verordnung?
Zu den wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung gehört die Fortsetzung und Verstärkung der Bemühungen zur Reduktion von Emissionen ozonabbauender Stoffe. Zudem werden neue Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung eingeführt. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Verordnung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen anzupassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Überprüfung der Verordnung. Bis zum 1. Januar 2030 soll die Kommission einen Bericht über die Auswirkungen der Verordnung vorlegen, einschließlich einer Bewertung der Verfügbarkeit von Alternativen zu ozonabbauenden Stoffen.
FCKW und H-FCKW
Die Verordnung legt strenge Regelungen für ozonabbauende Stoffe wie vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) fest, die bekannt dafür sind, die Ozonschicht zu schädigen und als Kältemittel teilweise noch verbreitet sind. Das Ziel ist es, Produktion und Verwendung dieser Substanzen zu minimieren und letztendlich zu eliminieren. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen des Montrealer Protokolls, das einen schrittweisen Ausstieg vorsieht. Die Verordnung führt ein Lizenzvergabesystem ein, um den Handel zu regulieren und sicherzustellen, dass die erlaubten Mengen kontinuierlich reduziert werden.
Die verbotenen ozonabbauenden Stoffe sind in Anhang I der Verordnung zu finden. Ausnahmen von den Verboten sind unter strengen Bedingungen wie Sicherheitsrelevanz oder technischer oder wirtschaftlicher Alternativlosigkeit möglich.
Halone
Die Verordnung (EU) 2024/590 umfasst auch umfassende Maßnahmen zur Kontrolle und Reduzierung der Verwendung von Halonen, die ein um bis zehnmal höheres Zerstörungspotential als die FCKW besitzen. Die Verordnung sieht vor, dass die verbleibenden Anwendungen von Halonen streng überwacht und nur unter spezifischen Bedingungen erlaubt werden. Dies schließt auch die Verpflichtung ein, alternative Technologien und Substanzen zu fördern, die weniger umweltschädlich sind und somit den Schutz der Ozonschicht unterstützen. Methylbromid stellt gemäß der Verordnung eine Ausnahme dar und darf in Notfällen wie besonderem Schädlingsbefall oder Krankheit nach Genehmigung durch die Europäische Kommission produziert und verwendet werden.
Montrealer Protokoll
Die EU ist Vertragspartei des Montrealer Protokolls, die Maßnahmen gegen den Ozonabbau festlegen. Es hat zu einer drastischen Reduktion der Produktion von ozonschädigenden Substanzen wie FCKW geführt, wodurch diese um 95 Prozent im Vergleich zu 1987 reduziert wurden. Trotz dieser Erfolge zeigen Beobachtungen von niedrigen Ozonwerten über der Arktis und Antarktis im Jahr 2020, dass die Ozonschicht noch nicht vollständig regeneriert ist.
Die Verordnung 2024/590 stärkt das EU-Engagement für diese Vereinbarung und führt strengere Kontrollen ein, um den weltweiten Ausstieg aus FCKW zu unterstützen. Diese Verordnung ist zudem ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Green Deals, der darauf abzielt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen und schadstofffreien Kontinent zu machen. Als EU-Verordnung treten die neuen Regelungen direkt in den Mitgliedstaaten ohne zusätzlichen Umsetzungsakt in Kraft.
Weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website des Umwelt Bundesamt.
Juni 2024Neues Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2018/2001, Art. 19) verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie die Herkunft von erneuerbarer Energie gemäß objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantieren. Dazu sollen Herkunftsnachweisregister eingeführt werden, damit Verbraucher*innen sich bewusst für Energie aus Erneuerbaren entscheiden können.
Für Strom gibt es bereits ein solches Register beim Umweltbundesamt (UBA). Nun gibt es auch ein Register für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, basierend auf der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) und dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG). Die gesetzlichen Grundlagen für das Register sind nun vollständig und die technischen Vorbereitungen für einen baldigen Betrieb sind angelaufen.
Was sind Herkunftsnachweise?
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das die Herkunft der Energieträger bescheinigt und Auskunft über deren Herstellung gibt. Sie informieren dabei aber nicht über die ökologische Qualität der Energieerzeugung. Das Umweltbundesamt verwaltet die Datenbank für diese Nachweise und stellt sicher, dass sie nur einmal verwendet werden, um eine Doppelvermarktung auszuschließen.
Die GWKHV regelt die Registrierung von Anlagen und den Umgang mit Nachweisen für Gas, Wärme und Kälte. Sie legt Mindestanforderungen fest und überträgt dem Umweltbundesamt die Zuständigkeit. Auch die Datenbankverwaltung und die Kommunikation sowie die Sanktionierung von Verstößen sind geregelt.
Herkunftsnachweise auch für den Handel nutzbar
Herkunftsnachweise können gehandelt werden, was Betreibern ermöglicht, ihre Investitionen in erneuerbare Projekte zu refinanzieren. Dies hat auch das Potenzial, den Markteintritt von umweltfreundlich produziertem Wasserstoff zu fördern, insbesondere in der Phase, in der das zentrale Wasserstoffnetz noch nicht bereitsteht.
Weiterführende Informationen zum Herkunftsnachweisregister (HKNR) finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.
Juni 2024Neue EU-Verordnung zur Einführung eines Industrieemissionsportals
Die Europäische Union steht kurz vor der abschließenden Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU, „IED“). Während die novellierte Richtlinie noch auf ihre offizielle Verkündung wartet, wurde bereits die damit verbundene europäische PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 umfassend überarbeitet und erweitert. Die Neufassung dieser Verordnung wurde Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2024/1244 veröffentlicht.
Die neu verkündete Verordnung, betitelt als „Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006“, tritt Anfang 2028 in Kraft. Diese Regelung verpflichtet bestimmte Unternehmen, wie bisher, zur jährlichen Übermittlung ihrer Umweltdaten, nun jedoch in das neu eingerichtete Industrieemissionsportal. Neben den bisherigen Anforderungen umfasst die Verordnung auch neue Berichtspflichten, die die Nutzung von Wasser, Energie und bestimmten Rohstoffen betreffen. Diese erweiterten Anforderungen werden durch einen Durchführungs-Rechtsakt konkretisiert, der bis Ende 2025 erlassen werden soll.
Das neue Portal wird nicht nur die Daten gemäß der alten PRTR-Verordnung aufnehmen, sondern auch Informationen nach den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie bereitstellen. Die spezifischen Berichtspflichten für Anlagenbetreiber sind in Artikel 6 der neuen Verordnung detailliert festgelegt.
Für das Berichtsjahr 2027 gelten die neuen Vorgaben der Verordnung erstmalig, während die Daten für das Jahr 2026 noch gemäß der bisherigen PRTR-Verordnung zu melden sind. Dies markiert einen wichtigen Schritt in der europäischen Umweltpolitik zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Industrie.
![](https://sr-managementberatung.de/cms/_processed_/4/c/xcsm_ITC-AG_Logo__3__0e09d7bfdf.jpg.pagespeed.ic.gwNNnGcBJE.jpg)
Die ITC AG konzipiert und implementiert seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Software-Lösungen überwiegend für Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungswirtschaft, der Industrie sowie des öffentlichen Sektors. Neben der Herstellung von Standardsoftware und spezifischer OEM-Lösungen entwickelt die ITC AG maßgeschneiderte Individual-Applikationen und Apps für mobile Endgeräte.
Mit über 350 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist die ITC AG führender Anbieter von professionellen Internet-Portalen für Customer-Care, Vertrieb, Smart-Metering, Smart-Energy und Energiemanagement auf Basis der Standard-Software ITC PowerCommerce.