Rechtskataster

Wir unterstützen Sie dabei den Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen in den Bereich Energie, Umwelt, Arbeitsschutz und Datenschutz zu behalten. Dafür haben wir das "Rechtskataster-Online" etnwickelt, welches Ihnen die Ermittlung bindender Vorschriften sowie die Konformitätsbestätigung derer im Unternehmen vereinfacht. Unser Fachexpert*innen begleiten Sie bei Bei Bedarf bei der regelmäßigen Aktualisierung Ihes Rechtskatasters und unterstützen, die Relevanz der Vorschriften einzuschätzen.

Unsere Leistungen

  • RECHTSKATASTER-ONLINE

    DIE FUNKTIONEN IM ÜBERBLICK

    PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG

    • Systemsupport
    • Unterstützung bei der Einrichtung Ihres Rechtskatasters
    • Kontinuierliche Unterstützung bei der Aktualisierung Ihres Rechtskatasters
    • Unterstützung bei der Integration des Rechtskatasters in Ihre Betriebsabläufe

    ALLGEMEIN

    • Zugang zu einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Bundeslandebene
    • Zahlreiche Filtermöglichkeiten für Vorschriften und Teilaspekte
    • Ergänzungs­möglichkeit unternehmens­interner Vorschriften
    • Dokumenten-Management inkl. Datei-Upload

    AKTUALISIERUNGEN

    • kontinuierliche Aufrechterhaltung der Aktualität des Rechtskataster-Online
    • regelmäßige Informationen über Neuerungen, Termine und Fristen
    • Verfolgbarkeit von Vorschriftenänderungen
    • Rechtsbereichsspezifischer Newsletter (vierteljährlich)

    KONFORMITÄTSBEWERTUNG

    • Bewertungsmöglichkeiten für Vorschriften und Teilaspekte
    • Zuweisung der Vorschriften an einzelne Nutzer
    • Übersichtliche Revisionshistorie zur Nachverfolgung von Änderungen
    • Excel-Export von relevanten Vorschriften, Konformitätsbewertung, Verantwortlichkeit und Revisionshistorie

    Weitere Informationen zu den Funktionen und Inhalten finden Sie auf www.rechtskataster-online.de. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot oder einen Testzugang zukommen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der verlinkten Website.

    Rechtskataster-Online ist eine Cloud-Lösung für die Rechtsbereiche Energie, Umwelt und Arbeitsschutz und hilft Ihnen bei der normkonformen Bewertung und Dokumentation rechtlicher Anforderungen, insb. für Managementsysteme nach ISO 14001/EMAS, ISO 45001 und ISO 50001. Durch persönliche Betreuung profitieren Sie zudem von unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung normativer und rechtlicher Anforderungen.

  • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Rechtskataster-Online stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

    ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - GRUPPE

    • Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
    • Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
    • Einweisung aller Nutzer in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess

    ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - INDIVIDUAL

    • Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
    • Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
    • Individuelle Einweisung aller Nutzer im Rahmen von Einzelgesprächen in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
    • Beantwortung individueller Fragestellungen
  • BERATUNG ZUR PROZESSGESTALTUNG: RECHTSKONFORMITÄT SICHERSTELLEN

    Im Rahmen vieler Managementsysteme ist die Anforderung enthalten, seine rechtlichen und weiteren Anforderungen im Blick zu behalten. So auch in den Bereichen Energie-, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Wenn Sie auch diesen Normpunkt praktikabel und normkonform umsetzen wollen, aber nicht so richtig wissen, wie dies gelingen kann, unterstützen wir Sie gern. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung von Abläufen, der Definition von Schnittstellen zwischen den handelnden Abteilungen und der Einführung von Instrumenten zur Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen sowie zur Sicherstellung derer Einhaltung. 

    AUFNAHME DES STATUS QUO

    • Identifikation der Anforderungen entsprechend den zu Grunde liegenden Managementsystemen
    • Identifikation betroffener Unternehmensbereiche
    • Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse (Aufbauorganisation)

    PROZESSDEFINITION

    • Erarbeitung einer Ablauf- und Ressourcenplanung für die Sicherstellung der Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen
    • Vorstellung und Erarbeitung von begleitenden Unterlagen und Dokumenten
    • Auswahl geeigneter Anwendungstools zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der Prozesse

    PROJEKTPLANUNG

    • Entwicklung einer Projektplanung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
    • Unterstützung bei der Nachverfolgung der Projektaufgaben

Fachexperten

VOLKER SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICH
Fachberatung „Rechtskataster-Online“ - Bereich Arbeitsschutz
 

SUSANNE REGEN-SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICH
Fachberatung "Rechtskataster-Online" - Bereich Energie

Termine

  • Termin: 06.06.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    24d 5h 1m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 08:00 - 08:30 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 06.06.2025 teilnehmen.


    Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, wir bearbeiten alle Ihre Daten streng vertraulich.

    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar.

    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

  • Termin: 04.07.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    52d 7h 1m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 04.07.2025 teilnehmen.


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  • Termin: 25.07.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    73d 5h 31m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 25.07.2025 teilnehmen.


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  • Termin: 05.09.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    115d 5h 1m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 05.09.2025 teilnehmen.


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    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar.

    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

  • Termin: 02.10.2025 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    142d 5h 31m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 08:30 - 09:00 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 02.10.2025 teilnehmen.


    Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, wir bearbeiten alle Ihre Daten streng vertraulich.

    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar.

    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

weitere Termine

News

  • Mai 2025EU-Kommission präsentiert Arbeitsplan 2025–2030 zur Förderung nachhaltiger Produkte

    Am 16. April 2025 hat die Europäische Kommission ihren neuen Arbeitsplan für die Jahre 2025 bis 2030 im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgestellt. Ziel ist es, die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten zu fördern, die nachhaltiger, reparierbarer, kreislauffähiger und energieeffizienter sind. Dieser Schritt steht im Einklang mit dem Sauberen Industrieabkommen und dem Wettbewerbsfähigkeitskompass der EU.

    Fokus auf fünf Produktgruppen

    Der Arbeitsplan legt den Schwerpunkt auf fünf Produktkategorien, die aufgrund ihres hohen Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt wurden:

    • Stahl und Aluminium
    • Textilien (insbesondere Bekleidung)
    • Möbel
    • Reifen
    • Matratzen

    Für diese Produkte sollen vorrangig Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnungen eingeführt werden, um ihre Nachhaltigkeit zu verbessern.

    Horizontale Maßnahmen für Elektronik und Haushaltsgeräte

    Neben den spezifischen Produktgruppen plant die Kommission auch horizontale Maßnahmen, insbesondere für Unterhaltungselektronik und kleine Haushaltsgeräte. Dazu gehören:

    • Einführung einer Reparierbarkeitsbewertung für Produkte mit hohem Potenzial
    • Festlegung von Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten

    Diese Maßnahmen sollen die Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit von Produkten erhöhen und somit zur Reduzierung von Abfällen beitragen.

    Einheitliche Standards stärken den Binnenmarkt

    Durch harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten auf EU-Ebene sollen Handelshemmnisse abgebaut und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Dies wird nicht nur den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, sondern auch ihre globale Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere für Anbieter nachhaltiger Produkte.

    Inklusiver Entwicklungsprozess

    Die Auswahl der im Arbeitsplan enthaltenen Produkte basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, der Beiträge von Interessenträgern und Mitgliedstaaten berücksichtigt. Eine gründliche technische Analyse sowie die Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU bildeten die Grundlage für die Entscheidungen.

    Mit diesem Arbeitsplan setzt die EU-Kommission einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft.

  • Mai 2025Weniger Bürokratie, mehr Spielraum: EU-Kommission entlastet Unternehmen mit Omnibus-Paket

    Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das sogenannte Omnibus-Paket vorgestellt, das umfassende Maßnahmen zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beinhaltet. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. ​ Erste Änderungen wurden bereits als Richtlinie (EU) 2025/794 angenommen.

    Fristen verschoben, Unternehmen gewinnen Zeit

    Die erste Maßnahme des Pakets – umgesetzt durch die Richtlinie (EU) 2025/794 – verschiebt zentrale Anwendungsdaten aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Viele Unternehmen müssen dadurch frühestens ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten. KMU erhalten mehr Zeit für Vorbereitung und Umstellung.

    Berichtspflichten werden gezielt reduziert

    Im noch laufenden Verfahren zur Änderungsrichtlinie Nr. 2 ist vorgesehen, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Damit wären rund 80 % der ursprünglich betroffenen Firmen ausgenommen.

    Gleichzeitig wird der sogenannte „Value-Chain-Cap“ eingeführt: Unternehmen müssen künftig nur noch Informationen entlang der Lieferkette abfragen, wenn sie in freiwilligen Standards vorgesehen sind – ein Versuch, den „Trickle-Down-Effekt“ auf kleinere Unternehmen zu begrenzen.

    Bei den Sorgfaltspflichten der CSDDD sollen sich Unternehmen künftig primär auf direkte Zulieferer konzentrieren, zudem besteht die Prüfungspflicht nur noch alle fünf Jahre, statt wie bisher vorgesehen jährlich. Zudem sollen Verstöße weniger hart bestraft werden​.

    Vereinfachte Standards für kleine Unternehmen

    Die Kommission plant zusätzlich einen freiwilligen Berichtsstandard für kleine Unternehmen (VSME-Standard), der bald als Empfehlung veröffentlicht werden soll. Vorgesehene sektor- und börsenspezifische Berichtspflichten (ESRS) entfallen komplett.

    EU-Investitionen: Mehr Effizienz, weniger Formulare

    Mit dem zweiten Teil des Pakets – der sogenannte Omnibus 2 – soll die EU-Garantie im InvestEU-Programm erhöht und flexibler gestaltet werden. Ziel ist es, Investitionen in strategische Bereiche wie Digitalisierung, Klimaschutz und Innovation gezielt zu fördern. Gleichzeitig sollen Berichtspflichten – vor allem für KMU und kleinere Projekte – deutlich vereinfacht werden. Das soll Zeit und Kosten sparen und ein investitionsfreundlicheres Umfeld schaffen. Die Kommission erwartet, dass dadurch rund 50 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden können.

    Kritik und Ausblick

    Während die Wirtschaft die Entlastung begrüßt, äußern Umweltorganisationen und einige EU-Mitgliedstaaten Bedenken, dass die Lockerungen die Nachhaltigkeitsziele der EU untergraben könnten. Die vorgeschlagenen Änderungen müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU genehmigt werden – Änderungen sind also weiterhin möglich.

  • Mai 2025Informationen zur neuen Maschinenverordnung

    Die neue europäische Maschinenverordnung 2023/1230 ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie berücksichtigt wesentliche technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz, autonome Maschinen und die zunehmende Vernetzung. Diese Neuerungen führen zu erweiterten und aktualisierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Anders als die bisherige Richtlinie gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dennoch bleiben bestimmte nationale Regelungen erforderlich, beispielsweise zu Sprache und Inhalt von Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen sowie Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Diese werden künftig durch ein eigenes nationales Durchführungsgesetz geregelt, welches die bisher geltende Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) ersetzen soll.

    Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist, dürfen Maschinen bis einschließlich 19. Januar 2027 nur gemäß der bisherigen Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden. Einzelne Anforderungen, insbesondere solche, die von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen, wie nationale Durchführungsbestimmungen, treten jedoch bereits vorher in Kraft.

    Weiterhin werden derzeit über 800 bestehende Normen zur Maschinenrichtlinie einer umfassenden „Gap-Analyse“ unterzogen, um festzustellen, welche Anpassungen erforderlich sind. Die neuen oder geänderten Anforderungen, insbesondere zu Sicherheitsfunktionen für Maschinen mit Künstlicher Intelligenz und für autonome mobile Maschinen sowie Schutzmaßnahmen gegen Korrumpierung, machen die Erarbeitung neuer harmonisierter Normen erforderlich. Der Normungsauftrag dazu soll - laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Anfang 2025 erteilt werden.

    Diese Fristen gewährleisten, dass alle Beteiligten rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind und die Maschinenverordnung 2023/1230 vollumfänglich angewendet werden kann.

    Hintergründe zur neuen Maschinenverordnung sowie den Werdegang finden Sie im Artikel „Die neue europäische Maschinenverordnung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

  • Mai 2025EU-Emissionshandel 1: Was neue Marktteilnehmer beachten müssen

    Mit der EU-Verordnung 2024/873 greifen ab dem Berichtsjahr 2024 neue Zuteilungsregeln im EU-Emissionshandel – bereits vor dem offiziellen Start des zweiten Zuteilungszeitraums. Dies betrifft Anlagen, die nach dem 30. Juni 2019 eine Emissionsgenehmigung erhalten haben und im Jahr 2023 oder 2024 in Betrieb genommen wurden, sowie für Anlagen, die infolge der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG, geändert durch Richtlinie 2023/959) ab dem 1. Januar 2024 erstmals emissionshandelspflichtig sind.

    Pflichten für neue Marktteilnehmer

    Für neue Marktteilnehmer gelten dabei besondere Vorgaben. So sind für die Antragstellung ein genehmigter Überwachungsplan sowie ein verifizierter Emissionsbericht für das Jahr 2024 erforderlich. Zusätzlich schreibt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die Nutzung zweier digitaler Anwendungen vor: des „Methodenplans 2024–2030“ zur Erstellung und Freigabe des Methodenplans sowie – darauf aufbauend – des „Zuteilungsantrags 2024 für neue Marktteilnehmer (ZDB)“ zur Zusammenstellung der zuteilungsrelevanten Antragsdaten.

    Übergangsregeln für das Jahr 2023

    Für das Berichtsjahr 2023 gelten weiterhin die Regeln des ersten Zuteilungszeitraums. Neue Marktteilnehmer, die 2023 den Betrieb aufgenommen haben, müssen ihren Antrag über die Anwendung „Zuteilungsdatenbericht 2019–2025“ stellen. Maßgeblich ist hierbei der „Leitfaden Zuteilung 2021–2030 Teil 5“.

    Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Website der DEHSt.

  • April 2025SPK-Antragsverfahren 2025 gestartet – Jetzt Antrag stellen!

    Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) für das Abrechnungsjahr 2024 eröffnet. Die gesetzliche Antragsfrist endet am 30. Juni 2025.​

    Wichtige Neuerungen:

    • Aktualisierte Leitfäden: Die DEHSt hat die Leitfäden für Antragsteller sowie für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer überarbeitet. Besonders hervorzuheben ist das Kapitel 4 zu den ökologischen Gegenleistungen.​
    • Nachweispflicht für ökologische Gegenleistungen: Auch wenn in diesem Jahr kein Beihilfeantrag gestellt wird, müssen Nachweise für die ökologischen Gegenleistungen der Vorjahre erbracht werden, sofern für diese Jahre eine Beihilfe gewährt wurde.​
    • FMS-Anwendungen verfügbar: Die Formulare „Antrag SPK“ und „Nachweis öGL“ stehen im Formular-Management-System (FMS) bereit.​
    • Aktenzeichen und elektronische Signatur: Für die Antragstellung ist ein Aktenzeichen erforderlich, das formlos über die Virtuelle Poststelle (VPS) beantragt werden kann. Zudem wird eine elektronische Signatur benötigt. Die Beantragung kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.​

    Jetzt handeln:

    Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Antrags, um alle Fristen einzuhalten. Weitere Informationen und die aktualisierten Leitfäden finden Sie auf der Website der DEHSt.​

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Partnerschaften

Die ITC AG konzipiert und implementiert seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Software-Lösungen überwiegend für Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungswirtschaft, der Industrie sowie des öffentlichen Sektors. Neben der Herstellung von Standardsoftware und spezifischer OEM-Lösungen entwickelt die ITC AG maßgeschneiderte Individual-Applikationen und Apps für mobile Endgeräte.

Mit über 350 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist die ITC AG führender Anbieter von professionellen Internet-Portalen für Customer-Care, Vertrieb, Smart-Metering, Smart-Energy und Energiemanagement auf Basis der Standard-Software ITC PowerCommerce.