Rechtskataster

Wir unterstützen Sie dabei den Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen in den Bereich Energie, Umwelt, Arbeitsschutz und Datenschutz zu behalten. Dafür haben wir das "Rechtskataster-Online" etnwickelt, welches Ihnen die Ermittlung bindender Vorschriften sowie die Konformitätsbestätigung derer im Unternehmen vereinfacht. Unser Fachexpert*innen begleiten Sie bei Bei Bedarf bei der regelmäßigen Aktualisierung Ihes Rechtskatasters und unterstützen, die Relevanz der Vorschriften einzuschätzen.

Unsere Leistungen

  • RECHTSKATASTER-ONLINE

    DIE FUNKTIONEN IM ÜBERBLICK

    PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG

    • Systemsupport
    • Unterstützung bei der Einrichtung Ihres Rechtskatasters
    • Kontinuierliche Unterstützung bei der Aktualisierung Ihres Rechtskatasters
    • Unterstützung bei der Integration des Rechtskatasters in Ihre Betriebsabläufe

    ALLGEMEIN

    • Zugang zu einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Bundeslandebene
    • Zahlreiche Filtermöglichkeiten für Vorschriften und Teilaspekte
    • Ergänzungs­möglichkeit unternehmens­interner Vorschriften
    • Dokumenten-Management inkl. Datei-Upload

    AKTUALISIERUNGEN

    • kontinuierliche Aufrechterhaltung der Aktualität des Rechtskataster-Online
    • regelmäßige Informationen über Neuerungen, Termine und Fristen
    • Verfolgbarkeit von Vorschriftenänderungen
    • Rechtsbereichsspezifischer Newsletter (vierteljährlich)

    KONFORMITÄTSBEWERTUNG

    • Bewertungsmöglichkeiten für Vorschriften und Teilaspekte
    • Zuweisung der Vorschriften an einzelne Nutzer
    • Übersichtliche Revisionshistorie zur Nachverfolgung von Änderungen
    • Excel-Export von relevanten Vorschriften, Konformitätsbewertung, Verantwortlichkeit und Revisionshistorie

    Weitere Informationen zu den Funktionen und Inhalten finden Sie auf www.rechtskataster-online.de. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot oder einen Testzugang zukommen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der verlinkten Website.

    Rechtskataster-Online ist eine Cloud-Lösung für die Rechtsbereiche Energie, Umwelt und Arbeitsschutz und hilft Ihnen bei der normkonformen Bewertung und Dokumentation rechtlicher Anforderungen, insb. für Managementsysteme nach ISO 14001/EMAS, ISO 45001 und ISO 50001. Durch persönliche Betreuung profitieren Sie zudem von unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung normativer und rechtlicher Anforderungen.

  • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Rechtskataster-Online stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

    ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - GRUPPE

    • Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
    • Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
    • Einweisung aller Nutzer in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess

    ANWENDERSCHULUNG RECHTSKATASTER-ONLINE - INDIVIDUAL

    • Hintergründe der Nutzung und Aufrechterhaltung eines Rechtskatasters
    • Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung relevanter Vorschriften, Bewertung derer und Bestätigung derer Einhaltung (Konformität)
    • Individuelle Einweisung aller Nutzer im Rahmen von Einzelgesprächen in die Handhabung des Rechtskatasters-Online und zugehörigen Prozess
    • Beantwortung individueller Fragestellungen
  • BERATUNG ZUR PROZESSGESTALTUNG: RECHTSKONFORMITÄT SICHERSTELLEN

    Im Rahmen vieler Managementsysteme ist die Anforderung enthalten, seine rechtlichen und weiteren Anforderungen im Blick zu behalten. So auch in den Bereichen Energie-, Umwelt- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Wenn Sie auch diesen Normpunkt praktikabel und normkonform umsetzen wollen, aber nicht so richtig wissen, wie dies gelingen kann, unterstützen wir Sie gern. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung von Abläufen, der Definition von Schnittstellen zwischen den handelnden Abteilungen und der Einführung von Instrumenten zur Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen sowie zur Sicherstellung derer Einhaltung. 

    AUFNAHME DES STATUS QUO

    • Identifikation der Anforderungen entsprechend den zu Grunde liegenden Managementsystemen
    • Identifikation betroffener Unternehmensbereiche
    • Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse (Aufbauorganisation)

    PROZESSDEFINITION

    • Erarbeitung einer Ablauf- und Ressourcenplanung für die Sicherstellung der Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen
    • Vorstellung und Erarbeitung von begleitenden Unterlagen und Dokumenten
    • Auswahl geeigneter Anwendungstools zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der Prozesse

    PROJEKTPLANUNG

    • Entwicklung einer Projektplanung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
    • Unterstützung bei der Nachverfolgung der Projektaufgaben

Fachexperten

VOLKER SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICH
Fachberatung „Rechtskataster-Online“ - Bereich Arbeitsschutz
 

SUSANNE REGEN-SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICH
Fachberatung "Rechtskataster-Online" - Bereich Energie

Termine

  • Termin: 11.10.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    6d 10h 32m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 10:00 - 10:30 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 11.10.2024 teilnehmen.


    Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, wir bearbeiten alle Ihre Daten streng vertraulich.

    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar.

    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

  • Termin: 21.10.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    16d 12h 32m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 13:00 - 13:30 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 21.10.2024 teilnehmen.


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  • Termin: 08.11.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    34d 17h 32m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 11:30 - 12:00 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 08.11.2024 teilnehmen.


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    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

  • Termin: 25.11.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    51d 12h 2m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 11:30 - 12:00 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 25.11.2024 teilnehmen.


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    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar.

    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

  • Termin: 20.12.2024 WEBINAR | Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    COUNTDOWN
    76d 12h 2m

    Beschreibung:

    Vorstellung unseres Rechtskataster-Online Tools

    In diesem Webmeeting erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserem System und wir erläutern Ihnen die Vorteile für Ihr Unternehmen. Während dieser Präsentation erklären wir Ihnen nicht nur die grundlegenden Funktionen, sondern gehen auch auf individuelle Fragen und Anforderungen ein. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Kosten für die Nutzung des Systems.

    Veranstalter:

    SR Managementberatung GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtueller Meetingraum

    Dauer:

    1/2 Stunde | 11:30 - 12:00 Uhr

    Kosten:

    - kostenfrei -

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)


    Zur Anmeldung

    ONLINE-ANMELDUNG

    Kostenloses Webmeeting zur Einführung in das Rechtskataster-Online

    Ich möchte an dem Webinar am 20.12.2024 teilnehmen.


    Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, wir bearbeiten alle Ihre Daten streng vertraulich.

    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar.

    Bei mehreren Teilnehmern ist die Angabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Teilnehmer erforderlich. Bitte diese Informationen zusätzlich ins Nachrichtenfeld schreiben.

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News

  • September 2024Referentenentwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-E) veröffentlicht

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. Juli 2024 den Referentenentwurf zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-E) veröffentlicht. Diese Anpassung dient der Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) gemäß der Verordnung 2024/795 und ist Teil des europäischen „Fit-for-55“-Pakets. Zentrales Element ist die Einführung des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren (EU-ETS 2).

    Was ist das EU-ETS 2?

    Das EU-ETS 2 ist ein neues Emissionshandelssystem, das 2027 nach einer dreijährigen Berichtsphase vollumfänglich in Kraft tritt. Es richtet sich primär an Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, wie beispielsweise Gashändler. Das System funktioniert als sogenanntes "Upstream-System" und soll die Emissionen von Brennstoffen überwachen, welche Energieerzeugnisse nach § 1 Absatz 2 und Absatz 3 EnergieStG darstellen, in Verkehr gebracht wurden und den genannten Sektoren zugeordnet sind.

    Pflichten der Verantwortlichen

    Unternehmen, die am EU-ETS 2 teilnehmen müssen, haben mehrere Verpflichtungen:

    • Überwachungsplan: Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Überwachungsplan zu erstellen. Dieser Plan legt fest, wie die Emissionen erfasst und überwacht werden. Der Überwachungsplan muss erstmals für das Berichtsjahr 2025 eingereicht werden. Er dient als Grundlage dafür, wie die Brennstoffemissionen gemessen und an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
    • Emissionsgenehmigung: Zusätzlich zum Überwachungsplan müssen die Unternehmen eine übergeordnete Emissionsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung erlaubt es ihnen, ihre Aktivitäten im Rahmen des Emissionshandelssystems durchzuführen. Die Genehmigung regelt, in welchem Umfang das Unternehmen Emissionen verursachen darf und welche Auflagen dabei einzuhalten sind.
    • Emissionsbericht: Jährlich bis zum 30. April ist ein Emissionsbericht über die Emissionen des Vorjahres einzureichen. Dieser Bericht gibt detailliert Auskunft über die freigesetzten Treibhausgase und ist erstmals bis zum 30. April 2025 für das Berichtsjahr 2024 abzugeben. Der Emissionsbericht ist ein zentraler Bestandteil des Handelssystems, da auf Basis dieser Daten die Abgabe der erforderlichen Zertifikate erfolgt.

    Änderungen im nationalen Emissionshandel

    Die nationale Umsetzung des EU-ETS 2 erfolgt durch Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Zudem enthält das Gesetz Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Ziel ist es, den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) zum EU-ETS 2 zu regeln. Ergänzend werden Durchführungsbestimmungen zum CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) festgelegt.

    Das Gesetz setzt die EU-Vorgaben im Wesentlichen direkt um, enthält aber auch Ergänzungen. So wird für die bislang im nEHS erfassten Brennstoffe die CO₂-Bepreisung beibehalten. Brennstoffe, die nicht bereits vom Regelanwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind, sollen nach dem sogenannten Opt-In-Verfahren der EU-Emissionsrichtlinie einbezogen werden.

    Zeitplan und Synergien

    Aufgrund der Verzögerungen im nationalen Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Einreichung des Überwachungsplans angepasst. Unternehmen sind deshalb nicht verpflichtet, bis zum 31. August 2024 einen Überwachungsplan einreichen. Der genaue Fristbeginn wird erst nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekannt gegeben.

    Die DEHSt plant zudem, die Beantragung der Emissionsgenehmigung und das Einreichen des Überwachungsplans in einem Vollzugsverfahren zu bündeln. Darüber hinaus wird die Datenerfassung im EU-ETS 2 auf der bereits bestehenden Datenstruktur des nationalen Emissionshandels aufbauen, um Synergieeffekte zu nutzen und eine doppelte Dateneingabe zu vermeiden. Während der Berichtszeitraum des EU-ETS 2 von 2024 bis 2026 läuft, bleiben die Pflichten im nationalen Emissionshandelssystem weiterhin bestehen.

    Weiterführende Informationen sowie finden Sie auf der Website der DEHSt. Ein Hinweispapier zur Berichtsphase EU-ETS 2 (2024-2026) finden Sie hier. Die DEHSt plant zudem am 29. September 2024 eine Informationsveranstaltung zum EU-ETS 2. Den Link zur Informationsveranstaltung finden Sie hier.

  • September 2024Neuer Praxisleitfaden zu KI und Datenschutz veröffentlicht

    Der Digitalverband Bitkom hat einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der Unternehmen und Organisationen bei der datenschutzkonformen Nutzung und Implementierung von KI-Technologien unterstützt. Das Nachschlagewerk bietet praxisnahe Anleitungen und stellt die relevanten rechtlichen Grundlagen vor, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Vorschriften erfolgt.

    Ziel des Leitfadens ist es, praktische Anleitungen sowie rechtliche Grundlagen zu bieten, um Klarheit und Sicherheit im Umgang mit datenschutzrechtlichen Herausforderungen zu schaffen. Mit Definitionen, konkreten Handlungsanweisungen und praktischen Checklisten bietet das Dokument Unterstützung für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen.

    Der Fokus liegt insbesondere auf den datenschutzrechtlichen Anforderungen und ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Der Leitfaden richtet sich an Datenschutzbeauftragte, IT- und Compliance-Verantwortliche, Entwickler von KI-Systemen sowie Entscheidungsträger:innen in Unternehmen.

    Der Leitfaden soll kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt werden. Bitkom lädt Interessierte ein, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Den Leitfaden finden Sie auf der Website von Bitkom.

  • September 2024Änderungen der Förderbedingungen für Gebäudeenergieberatungen

    Das BMWK hat angekündigt, die Fördersätze und Zuschüsse für die Energieberatung von Gebäuden ab dem 7. August 2024 zu ändern. Diese Anpassungen betreffen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude.

    Gegenstand der Förderung

    Die Energieberatungen werden im Rahmen der Programme „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) und „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) gefördert. Diese Programme bieten konkrete Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Ziel ist es, die Grundlagen für mehr Energieeffizienz und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien zu schaffen sowie den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu unterstützen.

    Reduzierung der Fördersätze

    Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Förderungen sieht das BMWK eine Anpassung der Fördersätze vor. Die Fördersätze werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars gesenkt. Ebenso wird der maximale Zuschussbetrag für geförderte Beratungen um die Hälfte reduziert.

    Konkret bedeutet dies, dass Ein- und Zweifamilienhäuser anstatt der bisherigen maximalen Förderung von 1300 Euro zukünftig nur noch maximal 650 Euro erhalten. Für Mehrfamilienhäuser sinkt der maximale Zuschuss von 1700 Euro auf 850 Euro. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses hängt dabei vom Aufwand der jeweiligen Energieberatung ab.

    Bei Nichtwohngebäuden wird der maximale Zuschuss je nach Größe des Gebäudes gestaffelt: Für Gebäude mit einer Fläche bis zu 200 m² sinkt der maximale Zuschuss von 1700 Euro auf 850 Euro, für Gebäude zwischen 200 und 500 m² von 5000 Euro auf 2500 Euro und für Gebäude über 500 m² von 8000 Euro auf 4000 Euro.

    iSFP-Bonus bleibt bestehen

    Wer im Rahmen der geförderten Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhält weiterhin einen Bonus auf die Förderung von Effizienzmaßnahmen. So erhöht sich die Förderung für Einzelmaßnahmen von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor ein iSFP erstellt wurde. Zudem bleibt der doppelte Förderbetrag von bis zu 60.000 Euro für solche Maßnahmen bestehen, wenn ein geförderter iSFP vorgelegt wird. Auch die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen bleiben bestehen.

    Kritik aus der Branche

    Der Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) äußert Kritik an den geplanten Kürzungen. Die angestrebte Sanierungsquote von zwei Prozent sei noch lange nicht erreicht, und die Reduzierung der Förderung sende das falsche Signal. Außerdem führen die ständigen Änderungen zu Unsicherheiten sowohl bei den Energieberatern als auch bei den Verbrauchern. Der GIH fordert eine klarere und planbare Kommunikation mit den betroffenen Akteuren.

    Die Pressemitteilung des BMWK finden Sie hier. Die Änderungen der EBN- und EBW-Förderprogramme finden Sie auf der Website des Bundesanzeigers. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude finden Sie auf der Website des BAFA.

  • September 2024Regierungsentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) veröffentlicht

    Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verabschiedet. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren, der Bundestag wird nach der Sommerpause über den Entwurf beraten.

    Wichtige Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf

    • Erfüllungsaufwand konkretisiert: Der Aufwand für Unternehmen und Dritte wurde präzisiert und ergänzt.
    • Einbeziehung der Arbeitnehmer: Die Anforderungen an die Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange wurden spezifiziert.
    • Regelungen für Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute: Spezielle Vorgaben für diese Unternehmenstypen wurden weiter ausgearbeitet.
    • Berichtspflichten angepasst: Der Bericht über die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts wurde gestrichen, nicht jedoch die Prüfung selbst.
    • Verwendung des ESEF-Formats verschoben: Das verpflichtende elektronische Berichtsformat (ESEF) ist erst für Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2025 vorgesehen.
    • Verantwortlichkeiten klargestellt: Abschlussprüfer, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bestellt wurden, gelten auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts.
    • Erleichterungen für Mutterunternehmen: Es gibt eine Möglichkeit der Befreiung von Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
    • Fristen verlängert: LkSG-Berichte für Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2024 müssen erst bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

    Zum ursprünglichen Referentenentwurf hatten wir hier bereits berichtet. Weitere Informationen, einschließlich eines FAQs zum CSRD-Umsetzungsgesetz, finden Sie auf der Website des BMJ.

  • September 2024BAFA veröffentlicht Informationen zur Novelle des EDL-G

    Zu der geplanten Novelle des EDL-G hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Präsentation sowie einen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht. Diese sollen die Änderungen, die sich auf die bisherige Durchführungspraxis der Energieaudtipflicht in Verbindung mit den gesetzlichen Pflichten des EnEfG auswirken, informativ zusammenfassen.

    Weitere Informationen zur Novelle finden Sie in unserer News aus Mai 2024.

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Partnerschaften

Die ITC AG konzipiert und implementiert seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Software-Lösungen überwiegend für Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungswirtschaft, der Industrie sowie des öffentlichen Sektors. Neben der Herstellung von Standardsoftware und spezifischer OEM-Lösungen entwickelt die ITC AG maßgeschneiderte Individual-Applikationen und Apps für mobile Endgeräte.

Mit über 350 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist die ITC AG führender Anbieter von professionellen Internet-Portalen für Customer-Care, Vertrieb, Smart-Metering, Smart-Energy und Energiemanagement auf Basis der Standard-Software ITC PowerCommerce.