BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.
QUANTITATIVE ANALYSE
- Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
- Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
- Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
- Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems
ENERGIEKENNZAHLENANALYSE
Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.
Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
ENERGIEMANAGEMENT NACH ANLAGE 2 SpaEfV
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des alternativen Energiemanagements nach Anlage 2 SpaEfV und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.
ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247
Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.
REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005
Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN
- Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
- Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
- Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt
ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG
- Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
- Identifikation von Energiekennzahlen
- Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
- Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
- Visualisierung und Kommunikation
- Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen
-
Termin: 19.12.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energieaudit nach DIN EN 16247
COUNTDOWN
12d 7h 11mBeschreibung:
Gut gerüstet für die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt verbindliche Energieaudits vor. Es verpflichtet alle Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen bzw. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen. Die DIN EN 16247 legt die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Dies beinhaltet eine Analyse sowie eine energetische Bewertung des Energieverbrauchs, soll Energieeffizienzpotenziale ermitteln und priorisieren sowie die Ergebnisse in Form eines Berichts inklusive eines Maßnahmenplans zusammenfassen. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247 in Unternehmen durchführen zu können. Als interner oder externer Energieberater werden Sie in der Lage sein, die Energiesituation eines Unternehmens systematisch zu analysieren und zu bewerten sowie Optimierungspotentiale zur Kostensenkung aufzuzeigen.
Inhalte:
- Wichtige Begriffe / Definitionen
- Aufbau der DIN EN 16247 und allgemeine Anforderungen
- Qualifikation des Energieauditors
- Grundlagen Energieversorgung, -recht, -einkauf
- Querschnittstechnologien
- Checklisten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Fördermittel
- Umsetzung der DIN EN 16247-1
- Vorbereitung des Energieaudits
- Ablauf eines Energieaudits
- Energieauditplan
- Energiedatenerfassung
- Schnittstellen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
- Energiedatenanalyse, Messungen
- Energetische Bewertung, Kennzahlen
- Energieeffizienzanalyse
- Aktions-/Maßnahmenpläne Die Anforderungen der DIN EN 16247 werden in Form von Praxisbeispielen und Übungen erarbeitet.
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Frankfurt am Main
Dauer:
3 Tage
Bei diesem 3-tägigen Seminar vom 19.12. - 21.12.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Johann Breiter
Fachverantwortung Rechtskataster, Fachberatung EnergieM.Eng. Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
M.Sc. WirtschaftsingenieurwesenQUALIFIKATIONEN
Energieauditor nach DIN EN 16247 (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Beauftragter (TÜV SÜD) | Klimamanagement (TÜV SÜD) -
Termin: 05.02.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Beauftragter EnMB
COUNTDOWN
60d 7h 11mBeschreibung:
Das Energiemanagementsystem optimal steuern
Ein Energiemanagementsystem unterstützt Sie dabei, systematisch Einsparpotenziale zu erschließen. Dafür stehen Methoden und Werkzeuge zur Verfügung. Die Verzahnung von Management und Technik ist für die optimale Umsetzung unerlässlich. Betriebswirtschaftliche Betrachtungen unterstützen eine konsequente Umsetzung.
Inhalte:
- Umsetzung Energiemanagementsystem
- Verantwortlichkeiten, Schnittstellen
- Information und Schulung
- Erstellung einer Managementsystemdokumentation
- Grundlagen Projektmanagement
- Audit und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen
- Praxis Energiemanagementsystem
- Ermittlung und Erschließung von Einsparpotenzialen
- Methoden zur Bewertung der Energieeffizienz
- Beispiele für Energieverbrauchs- und Kostensenkungspotenziale
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Energiebeschaffung
- Energetische Betrachtung bei der Beschaffung von Ausgangsmaterialien, Einrichtungen und Dienstleistungen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Contracting Die Kenntnisse werden anhand von Praxisbeispielen vertieft und mit Arbeitshilfen unterlegt.
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Augsburg
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 05.02. - 08.02.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) - Umsetzung Energiemanagementsystem
-
Termin: 21.02.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten
COUNTDOWN
76d 7h 11mBeschreibung:
Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter
Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie
- Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
- aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
- selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
- die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.
Inhalte:
- Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
- Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
- Messkonzepte
- Definition von energiebezogenen Kennzahlen
- Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
- Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
1 Tag
Bei diesem 1-tägigen Online-Seminar am 21.02.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Ole Breither
Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung KlimaschutzmanagementDiplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)
QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) -
Termin: 04.03.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten
COUNTDOWN
88d 7h 11mBeschreibung:
Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter
Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie
- Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
- aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
- selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
- die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.
Inhalte:
- Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
- Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
- Messkonzepte
- Definition von energiebezogenen Kennzahlen
- Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
- Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Leipzig
Dauer:
1 Tag
Bei diesem 1-tägigen Seminar am 04.03.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Ole Breither
Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung KlimaschutzmanagementDiplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)
QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) -
Termin: 06.03.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energieaudit nach DIN EN 16247
COUNTDOWN
90d 7h 11mBeschreibung:
Gut gerüstet für die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt verbindliche Energieaudits vor. Es verpflichtet alle Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen bzw. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen. Die DIN EN 16247 legt die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Dies beinhaltet eine Analyse sowie eine energetische Bewertung des Energieverbrauchs, soll Energieeffizienzpotenziale ermitteln und priorisieren sowie die Ergebnisse in Form eines Berichts inklusive eines Maßnahmenplans zusammenfassen. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247 in Unternehmen durchführen zu können. Als interner oder externer Energieberater werden Sie in der Lage sein, die Energiesituation eines Unternehmens systematisch zu analysieren und zu bewerten sowie Optimierungspotentiale zur Kostensenkung aufzuzeigen.
Inhalte:
- Wichtige Begriffe / Definitionen
- Aufbau der DIN EN 16247 und allgemeine Anforderungen
- Qualifikation des Energieauditors
- Grundlagen Energieversorgung, -recht, -einkauf
- Querschnittstechnologien
- Checklisten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Fördermittel
- Umsetzung der DIN EN 16247-1
- Vorbereitung des Energieaudits
- Ablauf eines Energieaudits
- Energieauditplan
- Energiedatenerfassung
- Schnittstellen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
- Energiedatenanalyse, Messungen
- Energetische Bewertung, Kennzahlen
- Energieeffizienzanalyse
- Aktions-/Maßnahmenpläne Die Anforderungen der DIN EN 16247 werden in Form von Praxisbeispielen und Übungen erarbeitet.
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Frankfurt am Main
Dauer:
3 Tage
Bei diesem 3-tägigen Seminar vom 06.03. - 08.03.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)
November 2023Das Energieeffizienzgesetz ist in Kraft getreten.
Am Freitag, den 17.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten.
Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre von 7,5 GWh und mehr beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens die 20-Monatsfrist zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001:2018. Demnach muss die Einführung bis zum 18. Juli 2025 abgeschlossen und durch ein Zertifikat bestätigt worden sein.
Unternehmen, deren jährlicher durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre mehr als 2,5 GWh betrug sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese müssen alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen, die sich aus Energieaudits nach DIN EN 16247- 1 oder Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018 ergeben, enthalten. Auch die Umsetzungspläne sind von externen Zertifizierungsunternehmen, Umweltgutachtern oder zugelassenen Energieauditoren zu verifizieren.
Beachten Sie darüber hinaus, dass die vierjährige Energieauditpflicht nach dem EDL-G für Nicht-KMU Unternehmen weiterhin Gültigkeit hat. D.h. auch bei einem Endenergieverbrauch von unter 7,5 GWh kann sich eine Energieauditpflicht nach DIN EN 16247-1 ergeben.
Fallen Sie unter die Regelungen und müssen die Anforderungen jetzt umsetzen? Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Rückfragen. Kommen Sie bei Bedarf bitte frühzeitig auf uns zu.November 2023Strompreispaket für Industrieunternehmen beschlossen
Am 09.11.2023 hat die Bundesregierung eine Pressemitteilung veröffentlich, in welcher über die Einigung auf ein Strompreispaket für die Industrie berichtet wird.
Das Strompreispaket beinhaltet mehrere Teile:
- Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024
- Die Regelung wurde bereits beschlossen.
- Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Die Stromsteuer soll auf 0,05 ct/kWh abgesenkt werden. Dies entspricht dem europarechtlichen Mindestmaß.
- Zusätzlich soll der Entlastungsbetrag aus der Regelung des § 9b StromStG so erhöht werden, dass die Mindestbesteuerung für Strom gewährleistet wird.
- Die Regelung soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gelten. Sofern eine Gegenfinanzierung der Stromsteuersenkung in den Haushalten über 2025 hinaus abgesichert ist, soll die Regelung um maximal 3 Jahre verlängert werden.
- Wegfall des „Spitzenausgleichs“
- In die vorgenannte Stromsteuerabsenkung über § 9b StromStG „geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt“.
- Verlängerung und Optimierung der Strompreiskompensation
- Die bestehenden Regelungen der Strompreiskompensation sollen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
- Der bisherige Selbstbehalt soll entfallen.
- Die Regelungen zum „Super Cap“ sollen gleichermaßen verlängert und „durch [den] Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden“.
Die Bundesregierung setzt sich nun unverzüglich mit dem Gesetzgeber zusammen, um eine schnelle Beschlussfassung der benannten Maßnahmen zu erwirken.
- Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024
November 2023Netzentgeltbasierte Umlagen für das Jahr 2024
Am 25. Oktober 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion die netzentgeltbasierten Umlagen für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht. Die Umlage für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird im kommenden Jahr weiter gesenkt - ebenso die Umlage für die Stromnetzentgeltverordnung. Jedoch steigen die Abgaben für die Offshore Netzumlage weiter an.
Die Umlagen für (nicht-privilegierte) Letztverbraucher entwickeln sich zu 2024 wie folgt:
Besondere Ausgleichsregelung:
Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiterhin zu gewährleisten, gibt es die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Im Rahmen dieser Vorschrift kann ein Antrag auf eine Reduzierung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anspruch darauf haben stromkostenintensive Unternehmen nach §§ 30 – 35 des EnFG, welche ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach der ISO 50001 aufrechterhalten.
Oktober 2023FAQ zur „grünen Konditionalität“ verfügbar
Im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWK- und Offshore Netzumlage hat das BAFA auf seiner Website häufig gestellte Fragen beantwortet. Bereits bei der Antragstellung dieser finanziellen Vergünstigungen gemäß dem Energiefinanzierungsgesetz (kurz: EnEfG) bis zum 30.06. dieses Jahres, mussten die Antragsteller eine Erklärung zur sog. „grünen Konditionalität“ beifügen. Nun hat das BAFA auf seiner Internetseite dazu klärende FAQ veröffentlich, welche u.a. Antworten auf nachfolgende Fragestellungen geben:
- Wann genau liegt eine konkret identifizierte Maßnahme vor?
- Ist es gestattet, die Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle zeitgleich mit einem Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudit für EnMS zu realisieren?
- Für welche Fälle ist der Bericht des Energiemanagementsystems als Nachweis einzureichen?
- Können bei teilweiser Umsetzung von Maßnahmen auch als nicht wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen berücksichtigt werden?
Das BAFA gibt mit den neuen FAQ einig Hinweise auf die Modalitäten der Maßnahmenprüfung un der Umsetzung der Nachweisführung. Da Neben der Besonderen Ausgleichsregelung auch weitere gesetzliche Anforderungen existieren, die Unternehmen zu ökologischen Gegenleistungen auffordern (z.B. BECV-Beihilfe, Strompreiskompensation, Spitzenausgleich) kann der Leitfaden auch Orientierung für Fragestellungen in diesen Kontexten geben.
Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.
Im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWK- und Offshore Netzumlage hat das BAFA auf seiner Website häufig gestellte Fragen beantwortet. Bereits bei der Antragstellung dieser finanziellen Vergünstigungen gemäß dem Energiefinanzierungsgesetz (kurz: EnEfG) bis zum 30.06. dieses Jahres, mussten die Antragsteller eine Erklärung zur sog. „grünen Konditionalität“ beifügen. Nun hat das BAFA auf seiner Internetseite dazu klärende FAQ veröffentlich, welche u.a. Antworten auf nachfolgende Fragestellungen geben:
- Wann genau liegt eine konkret identifizierte Maßnahme vor?
- Ist es gestattet, die Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle zeitgleich mit einem Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudit für EnMS zu realisieren?
- Für welche Fälle ist der Bericht des Energiemanagementsystems als Nachweis einzureichen?
- Können bei teilweiser Umsetzung von Maßnahmen auch als nicht wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen berücksichtigt werden?
Das BAFA gibt mit den neuen FAQ einig Hinweise auf die Modalitäten der Maßnahmenprüfung un der Umsetzung der Nachweisführung. Da Neben der Besonderen Ausgleichsregelung auch weitere gesetzliche Anforderungen existieren, die Unternehmen zu ökologischen Gegenleistungen auffordern (z.B. BECV-Beihilfe, Strompreiskompensation, Spitzenausgleich) kann der Leitfaden auch Orientierung für Fragestellungen in diesen Kontexten geben.
Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.
Oktober 2023Energiesteuer-Befreiung für bestimmte gasförmige Energieerzeugnisse geendet
Seit Oktober 2023 ist die Befreiung der Energiesteuer für bestimmte gasförmige Energieerzeugnisse nicht mehr möglich, wenn diese ausschließlich zu Heizzwecken eingesetzt werden. Grundlage war hierfür §28 des Energiesteuer-Gesetzes. Für folgende Energieerzeugnisse war diese Steuerbefreiung zuvor möglich:
- gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe (§ 1 Satz 1 Nr. 13a EnergieStG), unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen und
- Klär- und Deponiegase (gasförmige Kohlenwasserstoffe), die aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen gewonnen werden und bei der Lagerung von Abfällen oder bei der Abwasserreinigung anfallen.
Hintergrund ist, dass die notwendige beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission ausgelaufen ist.
Weitere Informationen zum §28 des Energiesteuer-Gesetzes finden Sie hier: