Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247 und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.
Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.
BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.
QUANTITATIVE ANALYSE
- Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
- Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
- Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
- Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems
ENERGIEKENNZAHLENANALYSE
Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.
Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247
Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.
REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005
Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN
- Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
- Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
- Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt
ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG
- Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
- Identifikation von Energiekennzahlen
- Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
- Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
- Visualisierung und Kommunikation
- Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen
-
Termin: 09.09.2025 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF
COUNTDOWN
133d 8h 20mBeschreibung:
Das Energiemanagementseminar für Einsteiger
Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.
Inhalte:
- Grundlagen Managementsystem
- Funktionen von Managementsystemen
- Prozessorientierung im Managementsystem
- Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
- Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
- Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
- Forderungen der DIN EN ISO 50001
- Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- EU-Richtlinien
- Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Energieeinsparverordnung
- Technische Grundlagen im Überblick
- Energetische Grundbegriffe
- Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
- Energiedatenerfassung
- Auswertung und Vergleich von Kennwerten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Online-Seminar vom 09.09. - 12.09.2025 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation) - Grundlagen Managementsystem
April 2025SPK-Antragsverfahren 2025 gestartet – Jetzt Antrag stellen!
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) für das Abrechnungsjahr 2024 eröffnet. Die gesetzliche Antragsfrist endet am 30. Juni 2025.
Wichtige Neuerungen:
- Aktualisierte Leitfäden: Die DEHSt hat die Leitfäden für Antragsteller sowie für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer überarbeitet. Besonders hervorzuheben ist das Kapitel 4 zu den ökologischen Gegenleistungen.
- Nachweispflicht für ökologische Gegenleistungen: Auch wenn in diesem Jahr kein Beihilfeantrag gestellt wird, müssen Nachweise für die ökologischen Gegenleistungen der Vorjahre erbracht werden, sofern für diese Jahre eine Beihilfe gewährt wurde.
- FMS-Anwendungen verfügbar: Die Formulare „Antrag SPK“ und „Nachweis öGL“ stehen im Formular-Management-System (FMS) bereit.
- Aktenzeichen und elektronische Signatur: Für die Antragstellung ist ein Aktenzeichen erforderlich, das formlos über die Virtuelle Poststelle (VPS) beantragt werden kann. Zudem wird eine elektronische Signatur benötigt. Die Beantragung kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Jetzt handeln:
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Antrags, um alle Fristen einzuhalten. Weitere Informationen und die aktualisierten Leitfäden finden Sie auf der Website der DEHSt.
April 2025BAFA veröffentlicht neuen Förderkompass 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im April 2025 seinen aktualisierten Förderkompass veröffentlicht. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderprogramme des BAFA für Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen.
Ziel des Förderkompasses ist es, Interessierten eine schnelle und strukturierte Orientierung über die vielfältigen Unterstützungsangebote in Bereichen wie Energieeffizienz, Klimaschutz, Digitalisierung, Außenwirtschaft und vielem mehr zu bieten. Der Kompass fasst übersichtlich zusammen, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen, wer antragsberechtigt ist und wie eine Antragstellung abläuft.
Neu in diesem Jahr: Der Förderkompass wurde nicht nur inhaltlich aktualisiert, sondern auch optisch und strukturell überarbeitet. Nutzer profitieren von einer verbesserten Lesbarkeit und klaren Kategorisierung der Förderangebote.
Jetzt informieren: Der Förderkompass 2025 steht auf der Website des BAFA als interaktive Online-Version und als PDF-Download zur Verfügung: Zum Förderkompass 2025
April 2025BECV 2025: DEHSt veröffentlicht neue Hinweise – das ändert sich für Unternehmen
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat zu Beginn des Jahres 2025 ein überarbeitetes Hinweispapier zur Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) veröffentlicht – wir berichteten dazu bereits im Januar 2025. Ziel der Neuerungen ist es, administrative Prozesse zu verschlanken, Investitionen in nachhaltige Technologien stärker anzuerkennen und Unternehmen beim Nachweis ökologischer Gegenleistungen zu entlasten.
Was ist neu?
Erleichterte Nachweisführung für kleinere Entlastungsbeträge:
Für Unternehmen mit einer erwarteten Entlastung von bis zu 100.000 Euro genügt künftig ein Prüfungsvermerk mit begrenzter Sicherheit. Ein umfassender Prüfbericht ist nicht mehr notwendig – das spart Zeit und externe Kosten.Anrechnung nachhaltiger Investitionen:
Investitionen in erneuerbare Energien – etwa in Photovoltaik-, Wind- oder Geothermieanlagen – können nun als Maßnahmen zur Energieeffizienz im Rahmen zertifizierter Energie- oder Umweltmanagementsysteme gewertet werden. Dies erhöht den strategischen Anreiz zur Dekarbonisierung der Produktion.Vereinfachte De-Minimis-Regelung:
Mehr Flexibilität bei der Antragstellung: Die Bündelung von Anlagen oder Brennstoffen ist nun bis zu einer Emissionsmenge von 1.000 Tonnen CO₂ möglich. Zuvor war dies nur für maximal 5 % der im Antrag erfassten Emissionen zulässig.Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei umgesetzten Maßnahmen:
Für bereits durchgeführte Maßnahmen entfällt die Pflicht, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch eine prüfungsbefugte Stelle vorlegen zu müssen. Das erleichtert insbesondere Unternehmen, die frühzeitig in Klimaschutz investiert haben.Klarstellungen und Definitionen:
Das überarbeitete Papier bringt zusätzliche Klarheit – etwa zur Einstufung von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ oder zu Fristen und Abläufen bei der Nachweiserbringung.Was bedeutet das für Unternehmen konkret?
Die Änderungen bedeuten vor allem eines: weniger Bürokratie, mehr Spielraum für ökologische und wirtschaftliche Maßnahmen. Unternehmen können nachhaltige Investitionen gezielter einsetzen und profitieren von planbaren, vereinfachten Prüfprozessen. Das erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern unterstützt auch die interne Strategieentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit und ESG.
Weitere Informationen finden Sie auch im Leitfaden BEHG Carbon Leakage der DEHSt.
Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, ob und wie sich die neuen Regelungen auf Ihre Antragsstellung für die Carbon-Leakage-Kompensation auswirken – insbesondere im Hinblick auf laufende oder geplante Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.
April 2025Neue Berichtspflichten für Unternehmen im Umgang mit F-Gasen: Umsetzung der EU-Verordnung 2024/573
Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2024/573 am 11. März 2024 gelten für Unternehmen, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) arbeiten, erweiterte Berichtspflichten gemäß Artikel 26. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Emissionen dieser klimaschädlichen Gase zu reduzieren und die Transparenz in ihrer Verwendung zu erhöhen.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die F-Gase herstellen, ein- oder ausführen, zerstören oder in vorbefüllten Einrichtungen wie Fahrzeugen, Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen in Verkehr bringen, sind zur Berichterstattung verpflichtet, sofern bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) liegt die Schwelle bei 10 Tonnen CO₂-Äquivalenten, für andere F-Gase bei 100 Tonnen CO₂-Äquivalenten.
Fristen und Verfahren
Die Jahresberichte müssen bis zum 31. März des Folgejahres über das Business Data Repository (BDR) eingereicht werden. Die Registrierung und Berichterstattung erfolgt über das zentrale F-Gas-Portal der EU, wobei die Registrierung erst nach Validierung durch die Europäische Kommission gültig ist.
Anforderungen an die Berichte
Die Berichte müssen von einem unabhängigen Prüfer bestätigt werden, der im F-Gas-Portal registriert ist. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195 legt das Format und die Übermittlungsform der Berichte fest.
Unterstützung und weitere Informationen
Das Umweltbundesamt bietet auf seiner Website eine Liste der Umrechnungsfaktoren für verschiedene Kältemittel an, um Unternehmen bei der Berechnung der CO₂-Äquivalente zu unterstützen.
Die Industrie- und Handelskammern informieren ebenfalls über die neuen Berichtspflichten und stehen Unternehmen beratend zur Seite. Unternehmen sollten ihre Prozesse und Mengenflüsse überprüfen, um festzustellen, ob sie von den neuen Berichtspflichten betroffen sind, und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Verordnung einleiten.
Februar 2025Neue Meldeschwellen für Energiesteuer- und Stromsteuerbegünstigungen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 gelten niedrigere Meldeschwellen für Begünstigungen nach dem Energie- und Stromsteuerrecht. Darauf weist die Generalzolldirektion hin. Die Änderungen betreffen die Meldung nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) für Vergünstigungen, die im Kalenderjahr 2024 in Anspruch genommen wurden.
Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU wurde für 2024 eine rückwirkende Anpassung erreicht. Künftig gilt eine Steuerbegünstigung in Höhe von mehr als 100.000 Euro – statt der bisher geltenden 200.000 Euro – als meldepflichtig. Diese Meldung ist gemäß § 3 Abs. 3 EnSTransV beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Für Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für Betriebe in der Fischerei und Aquakultur sinkt die Meldeschwelle auf einheitlich 10.000 Euro.
Die Frist zur Abgabe der Meldung endet am 30. Juni 2025. Weitere Informationen zu den Änderungen sind auf der Webseite des Zolls verfügbar.