Energie­management

Unsere Leistungen

  • BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)

    Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben. 

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch einen qualifizierten Berater
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
    • Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)

     

     

     

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
    • System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
    • Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussberichts mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung (Meilensteine, Wechselwirkungen) sowie transparenter Aufwandsschätzung
    • Präsentation der Ergebnisse 
  • ENERGIEKENNZAHLENANALYSE

    Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.

    Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

    Datenaufnahme

    • Workshop zur Datenaufnahme
    • Datenerhebung
    • Sortierung, Strukturierung und Anpassung der Daten

    Datenanalyse

    • Anwendung verschiedener Analysemethoden
    • Varianzanalyse
    • Einfache lineare Regression
    • Multiple lineare Regression
    • Entwicklung und Optimierung des statistischen Modells

     

     

    Ergebnisinterpretation

    • Ableitung von Erkenntnissen durch Anwendung der ermittelten Berechnungsformel
    • Bereitstellung einer Berechnungsmöglichkeit zur Normierung der Energiekennzahlen
    • Zusammenfassung in Form eines Ergebnisberichts

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Abschlusspräsentation zur Ergebnisinterpretation sowie zur moderierten Ableitung weitergehender Schritte
  • ENERGIEMANAGEMENT NACH ANLAGE 2 SpaEfV

    Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des alternativen Energiemanagements nach Anlage 2 SpaEfV und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.

    ENERGETISCHE BEWERTUNG

    • Erstellung regelmäßiger energetischer Auswertungen auf Basis der Energieverbräuche und -kosten
    • Ermittlung von Energiekennzahlen

    EXTERNE AUDITS

    • Begleitung der externen Audits als Fachberater oder als externer Energiebeauftragter

    BEWERTUNG DER EINSPARPOTENZIALE

    • Identifikation von Einsparpotenzialen
    • Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen

    MANAGEMENTBEWERTUNG

    • Aufbereitung der Informationen für die Bewertung auf Wirksamkeit
    • Präsentation und Kommunikation
  • ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247

    Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G  gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.

    AUFTAKTGESPRÄCH

    • Festlegung des Umfanges und der Ziele des Energieaudits sowie Abstimmung des Zeit- und Bilanzrahmens
    • Vorbereitung der Begehung / des Außeneinsatzes
    • organisatorische Abstimmungen

    AUSSENEINSATZ

    • Erstellung des Auditplanes
    • Überprüfung der Daten
    • gemeinsame Ermittlung der Einsparpotentiale vor Ort

    DATENERFASSUNG

    • Strukturiertes Zusammentragen der Energiedaten, Bewertung der Datenquellen und der Datenqualität

    ANALYSE

    • Auswertung der zur Verfügung gestellten Energiedaten
    • Priorisieren der Hauptverbraucher (Energieflussdiagramme)
    • Bewertung des im Außeneinsatz ermittelten Einsparpotentials

    BERICHT ZUM ENERGIEAUDIT

    • normkonforme Zusammenfassung und Aufbereitung der Ergebnisse des Energieaudits
    • Prüfung und Freigabe des Berichts durch qualifizierte Fachberater (BAFA-Liste)
    • der Bericht wird in elektronischer Form und deutscher Sprache übergeben

    ABSCHLUSSBESPRECHUNG

    • Präsentation und Diskussion der Ergebnisse 
    • Organisation der Abschlussbesprechung in einem von Ihnen vorgeschlagenen Rahmen (Geschäftsführung, Standortleitung ...)
  • REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005

    Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten. 

    ANALYSE DES DERZEITIGEN REIFEGRADES

    • Ermittlung des aktuellen Umsetzungsstatus zum Energiemanagementsystem
    • Ableitung von Maßnahmen zur Erreichung des nächsten Reifegrades

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001

    Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.

    RECHTSKATASTER

    • Erstellung eines Energierechtskatasters
    • Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften
    • Unterstützung bei der Bewertung der Vorschriften auf Relevanz

    KOMMUNIKATION

    • Inhaltliche Entwicklung von Mitarbeiterinformationen (u.a Aushänge, Intranet, Zeitschrift, Flyer)
    • Koordination externer Kommunikation

    INTERNE AUDITS

    • Auditplanung und -durchführung
    • Auditdokumentation

    EXTERNE AUDITS

    • Begleitung der externen Audits als Fachberater oder als externer Energiebeauftragter

    MANAGEMENTBEWERTUNG

    • Aufbereitung der Eingabeparameter
    • Präsentation und Kommunikation

    DOKUMENTATION

    • Entwicklung / Anpassung der Vorgabedokumentation
    • Abgleich der Dokumentation auf Normkonformität
    • Entwicklung von Abläufen zum Dokumentenmanagement

    MITARBEITERSCHULUNGEN

    • Schulungsplanung und -durchführung
    • Kurzinformationen
    • Halb- oder ganztägige Schulungen/Workshops

    ENERGETISCHE BEWERTUNG

    • Erstellung regelmäßiger energetischer Auswertungen auf Basis der Energieverbräuche und Kennzahlen
    • Ermittlung von Energieoptimierungsmaßnahmen in Anlehnung an die Anforderungen der DIN EN 16247
    • Berücksichtigung der weiterführenden Normanforderungen ISO 50006, 50015 und 50047

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

    ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach Norm
    • Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
    • Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
    • Zertifizierungsverfahren

    ANFORDERUNGEN AN EIN ENERGIEAUDIT NACH DIN 16247

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Energieaudit nach Norm
    • Vorgehensweise zur Umsetzung des Energieaudits
    • Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren

    ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN

    • Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
    • Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
    • Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt

    ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG

    • Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
    • Identifikation von Energiekennzahlen
    • Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
    • Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
    • Visualisierung und Kommunikation
    • Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen

    FORTBILDUNG INTERNER AUDITOREN

    • Fachkompetenz zur ISO 50001
    • Methodenkompetenz zu Planung, Organisation und Durchführung von internen Audits nach ISO 19011Erarbeitung von Auditfragen
    • Bearbeitung verschiedener Auditsituationen
    • Auditdokumentation
    • Kommunikation im Audit

Fachexperten

SUSANNE REGEN-SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditorin und Fachberaterin für Energiemanagementsysteme 
externe Energiemanagementbeauftragte
Herausgeberin des Werkes "Energiemanagement in der Praxis" vom WEKA Verlag
Trainerin / Referentin
 

VOLKER SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater für Energiemanagementsysteme
BAFA-Energieauditor
Trainer / Referent

OLE BREITHER

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater im Energiemanagement
Schwerpunkte: Energieberichte und -analysen, Energiekennzahlen
externer Energiemanagementbeauftragter
Trainer / Referent

JOHANN BREITER

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater im Energiemanagement
Schwerpunkte: Energieaudits
Trainer / Referent

ULRICH BAHLS

TÄTIGKEITSBEREICHE
Fachberatung im Bereich Energiemanagement
Schwerpunkte: Energiedatenerfassung und Messkonzepte, Energetische Bewertungen, Energieberichte und -analysen, Energiekennzahlen

Termine

  • Termin: 29.05.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten

    COUNTDOWN
    32d 7h 44m

    Beschreibung:

    Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter

    Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie

    • Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
    • aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
    • selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
    • die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.

    Inhalte:

    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
    • Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
    • Messkonzepte
    • Definition von energiebezogenen Kennzahlen
    • Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
    • Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtuelles Klassenzimmer

    Dauer:

    1 Tag

    Bei diesem 1-tägigen Online-Seminar am 29.05.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Ole Breither

    Ole Breither

    Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung Klimaschutzmanagement

    Diplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)

    QUALIFIKATIONEN
    Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)

  • Termin: 17.06.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF

    COUNTDOWN
    51d 7h 44m

    Beschreibung:

    Das Energiemanagementseminar für Einsteiger

    Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.

    Inhalte:

    • Grundlagen Managementsystem
      • Funktionen von Managementsystemen
      • Prozessorientierung im Managementsystem
      • Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
      • Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
      • Forderungen der DIN EN ISO 50001
      • Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen
      • EU-Richtlinien
      • Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
      • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
      • Energieeinsparverordnung
    • Technische Grundlagen im Überblick
      • Energetische Grundbegriffe
      • Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
      • Energiedatenerfassung
      • Auswertung und Vergleich von Kennwerten

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Berlin

    Dauer:

    4 Tage

    Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 17.06. - 20.06.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

  • Termin: 24.06.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement-Auditor EnMA

    COUNTDOWN
    58d 12h 29m

    Beschreibung:

    Kompetent auditieren und innovative Impulse im Energiemanagement setzen

    Ein Energiemanagementsystem schafft die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Es unterstützt Unternehmen bei der ständigen Verbesserung ihrer Abläufe und Prozesse zum Zweck der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz. Mit der Durchführung von Energiemanagement-Audits nutzen Sie ein ergänzendes Instrument, um die Position des Unternehmens und die Wirksamkeit des Managementsystems zu bestimmen. Dabei können Energiemanagement-Audits ihren Nutzen nur dann entfalten, wenn sie so konzipiert und durchgeführt werden, dass sinnvolle und richtige Informationen zur Leistungsverbesserung generiert werden. Basis des Seminars ist ein praxisrelevantes Firmenhandbuch. In intensiven Gruppenarbeiten und Auditsimulationen erhalten Sie die nötige Sicherheit für Ihr Auftreten als Auditor. Durch ein Videofeedback werden Ihnen Ihre Stärken und Potenziale aufgezeigt.

    Inhalte:

    • DIN EN ISO 19011 sowie relevante Passagen der DIN EN ISO/IEC 17021
    • Planung von Audits
    • Durchführung von Audits
    • Prozessorientierte Auditierung
    • Auditprinzipien, Berücksichtigung von Risiken und Chancen
    • Gesprächsführung für Auditoren
    • Umgang mit kritischen Auditsituationen
    • Audits in der Praxis
    • Nachbereitung von Audits
    • Auswertung von Auditergebnissen
    • Korrekturmaßnahmenfestlegung und -verfolgung
    • Erstellung eines Auditberichts Basis des Seminars ist ein praxisrelevantes Firmenhandbuch. In intensiven Gruppenarbeiten und Auditsimulationen erhalten Sie die nötige Sicherheit für Ihr Auftreten als Auditor. Durch ein Videofeedback werden Ihnen Ihre Stärken und Potenziale aufgezeigt.

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Leipzig

    Dauer:

    5 Tage

    Bei diesem 5-tägigen Seminar vom 24.06. - 28.06.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Susanne Regen-Sonntag

    Susanne Regen-Sonntag

    Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Diplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
    Teilstudium M.Sc. Energiemanagement

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)

  • Termin: 01.08.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten

    COUNTDOWN
    96d 7h 44m

    Beschreibung:

    Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter

    Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie

    • Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
    • aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
    • selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
    • die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.

    Inhalte:

    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
    • Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
    • Messkonzepte
    • Definition von energiebezogenen Kennzahlen
    • Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
    • Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtuelles Klassenzimmer

    Dauer:

    1 Tag

    Bei diesem 1-tägigen Online-Seminar am 01.08.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

  • Termin: 09.09.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF

    COUNTDOWN
    135d 7h 44m

    Beschreibung:

    Das Energiemanagementseminar für Einsteiger

    Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.

    Inhalte:

    • Grundlagen Managementsystem
      • Funktionen von Managementsystemen
      • Prozessorientierung im Managementsystem
      • Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
      • Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
      • Forderungen der DIN EN ISO 50001
      • Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen
      • EU-Richtlinien
      • Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
      • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
      • Energieeinsparverordnung
    • Technische Grundlagen im Überblick
      • Energetische Grundbegriffe
      • Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
      • Energiedatenerfassung
      • Auswertung und Vergleich von Kennwerten

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Leipzig

    Dauer:

    4 Tage

    Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 09.09. - 12.09.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

weitere Termine

News

  • April 2024EnEfG: Plattform für Abwärme ist gestartet

    Zum 18.11.2023 wurde mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) unter anderem die gesetzliche Grundlage die Schaffung einer Plattform für Abwärme geschaffen. Diese ist ab sofort verfügbar. 

    Ziel der Plattform ist die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung von Abwärme. Dafür werden Abwärmedaten auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Institutionen (z. B. Unternehmen oder Kommunen) vor Ort sichtbar gemacht. Durch diese Zusammenführung der Marktteilnehmer sollen konkrete Abwärmeprojekte durch Beseitigung von Informationsdefiziten befördert werden können. Damit wird erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland bereitgestellt.

    Wer ist davon betroffen?

    Zum Kreis der Meldepflichtigen zählen Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Ausgenommen sind demnach Unternehmen mit einem geringeren Gesamtendenergieverbrauch im Durchschnitt der letzten drei Jahre, sowie Sicherheitsbehörden und kerntechnische Anlagen.

    Welche Fristen gelten?

    Die Informationen zur Abwärme müssen der BfEE bis zum 31. März jeden Jahres über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Abweichend davon galt dieses Jahr eine Meldepflicht bis zum 30. Juni 2024, welche erneut durch das BMWK auf den 01.01.2025 verlängert wurde. Dies gilt in gleicher Weise für die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Absatz 1 Nr. 9 EnEfG.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BfEE. Dort wurde auch ein Merkblatt veröffentlicht, welches die konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen genauer erläutert. Die Plattform für Abwärme inkl. der Möglichkeit zur Registrierung auf dieser finden Sie unter folgendem Link.

  • April 2024Frist ausgesetzt bis zum 15. August 2024 für das Energieeffizienzregister für Rechenzentren

    Normalerweise sind Betreiber von Rechenzentren gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 EnEfG i. V. m. Anlage 3 EnEfG verpflichtet, jedes Jahr bis zum 31. März Informationen über ihr Rechenzentrum für das vorangegangene Kalenderjahr im Energieeffizienzregister (RZReg) zu veröffentlichen und an den Bund via elektronischer Vorlage zu übermitteln. Für dieses Jahr war eigentlich eine Frist bis zum 31. Mai 2024 angesetzt.

    Diese Frist wurde allerdings durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für drei Monate, bis zum 15. August 2024, ausgesetzt. Notwendig wurde diese Änderung, da es laut EU-Kommission zu einer Verzögerung des delegierten Rechtsaktes zu Rechenzentren kommt. Von der Aussetzung ist auch die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Absatz 1 Nummer 6 EnEfG betroffen. Diese Meldepflichten ergeben sich aus §§ 13 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. 20 Absatz 2 Nummer 1 EnEfG.

    Wer ist von dieser Regelung betroffen?

    Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. März eines jeden Jahres Informationen über ihr Rechenzentrum für das vorangegangene Kalenderjahr zu veröffentlichen und an den Bund zu übermitteln.

    Ausgenommen von der Regelung sind Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 500 kW oder höher und Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 300 kW bis unter 500 kW. Ihre Fristen bleiben beim 15. August 2024 bzw. 1. Juli 2025 respektive.

    Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) noch im Aufbau

    Zurzeit befindet sich das RZReg noch im Aufbau. Der Live-Betrieb des Registrierungsprozesses ist bereits gestartet und der Live-Betrieb der Dateneingabe ist für Ende April vorgesehen. Am 16.04.2024 bietet die BfEE zudem zwei Webinar-Termine zur Vorstellung des Leitfadens zu den Auskunfts- und Informationspflichten für Betreiber von Rechenzentren für das Energieeffizienzregister für Rechenzentren an.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BfEE und auf der Homepage des RZReg.

  • April 2024Berücksichtigung des Klimawandels in Kontextanalyse der Managementsysteme

    Die IAF und ISO haben ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht, das die Relevanz der Risiken des Klimawandels in der Kontextanalyse hervorhebt. Das heißt, dass in allen bestehenden und zukünftigen ISO-Normen für Managementsysteme Ergänzungen zu Klimaschutzmaßnahmen vorgenommen werden bzw. einfließen sollen. Damit folgt die ISO ihrer in der „Londoner Erklärung“ abgegebenen Selbstverpflichtung zum Kampf gegen den Klimawandel.

    Konkret bedeutet das, dass diesen Normen zwei neue Textpassagen hinzugefügt wurden, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Erreichung der angestrebten Ziele des Managementsystems zu berücksichtigen. Die Änderungen wurden in die harmonisierte Struktur der ISO-Standards in den Abschnitten 4.1 und 4.2 aufgenommen.

    Durch die Änderungen muss die Organisation bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist und ob relevante interessierte Parteien möglicherweise Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben. Die allgemeine Ausrichtung der Anforderungen der Abschnitte 4.1 und 4.2 bleibt somit unverändert, da in diesen Abschnitten bereits alle internen und externen Aspekte berücksichtigt werden, die sich auf die Wirksamkeit ihres Managementsystems auswirken können.

    Die Änderungen an den Normen wurden Ende Februar 2024 veröffentlicht. Die Änderungen sowie eine Liste der betroffenen Normen finden Sie hier. Sollten Sie von diesen Änderungen betroffen sein, kommen Sie gern auf uns zu.

  • Februar 2024Gebäudeautomatisierung: Nachrüstpflicht bis 31.12.2024

    Zum Jahreswechsel sind die jüngsten Änderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) in Kraft getreten. Neben den prominent diskutierten Anpassungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energie oder Abwärme in Heizungsanlagen wurden auch andere, weniger beachtete Änderungen eingeführt. Darunter fallen unter anderem die überarbeiteten Anforderungen an die Gebäudeautomation von Nichtwohngebäuden gemäß § 71a. Die Frist für die Nachrüstung läuft bereits am 31.12.2024 ab. Deshalb sollten Eigentümer von Nichtwohngebäuden prüfen, inwieweit sie davon betroffen sind.

    Was ist der Regelungsinhalt von § 71a GEG?

    In § 71a GEG ist geregelt, dass „ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt […] bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung“ ausgerüstet werden muss, welches den Anforderungen des § 71a entspricht.

    • Mindestanforderung bildet die Ausstattung mit einer digitalen Energieüberwachungstechnik, mittels derer u.a.
      • eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann,
      • die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können,
      • Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen erkannt werden können
    • Darüber hinaus ist in neu zu errichtenden Gebäuden bezüglich des Systems für die Gebäudeautomatisierung der Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11 sicherzustellen.
    • Um sicherzustellen, dass künftige Effizienzpotenziale nicht nur erkannt, sondern auch systematisch durch Verbesserungsmaßnahmen gehoben werden, sieht das GEG außerdem die Benennung einer verantwortlichen Person vor – einen eigenen Beauftragten für das Gebäudeenergiemanagement.
      • Besteht in einem Nichtwohngebäude bereits ein System für die Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11 oder besser, muss außerdem bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes ermöglicht werden – ungeachtet Hersteller, Typ oder Technologie.

      Wer ist betroffen?

      Unternehmen, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, solten mögliche Handlungsbedarfe prüfen:

      1. Eigentümer eines Nichtwohngebäudes (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 23 GEG)
      2. Gebäude ist im Anwendungsbereich des GEG (vgl. § 2 GEG)
      3. Heizungsanlage der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage > 290 KW (Nennleistung)

       

      Wie geh man vor?

      Überprüfen Sie zunächst, ob die oben genannten Voraussetzungen für Ihr Gebäude erfüllt sind.

      Gleichen Sie anschließend die Anforderungen des GEG mit der Ausstattung Ihrer technischen Gebäudeausrüstung ab. Identifizieren Sie dabei Bereiche, in denen möglicherweise Handlungsbedarf besteht.

      Fallen Sie unter die Regelungen und müssen die Anforderungen jetzt umsetzen? Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Rückfragen. Kommen Sie bei Bedarf bitte frühzeitig auf uns zu.

    • Februar 2024Änderungen in Strom- und Energiesteuer ab 01.01.2024

      Noch im Dezember 2023 hat das Bundesfinanzministerium einige Änderungen zur Strom- und Energiesteuer im Bundesgesetzesblatt verkündet.

      Unter anderem betreffen die Änderungen das Auslaufen der Regelungen zum Spitzenausgleich im Stromsteuergesetz (§ 10) und im Energiesteuergesetz (§ 55) sowie der Regelungen für die vollständige Steuerentlastung der Kraft-Wärme-Kopplung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG. Die teilweise Steuerentlastung nach § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG ist nicht betroffen und wird weiterhin bei Erfüllung der Voraussetzungen gewährt.

      Des Weiteren entfallen Steuerbegünstigungen für Strom aus bestimmter Biomasse sowie aus Klär- und Deponiegas. Änderungen im europäischen Beihilferecht haben dazu geführt, dass bestimmte Energieträger nicht mehr unter die Definition „erneuerbaren Energieträger“ im Sinne des Stromsteuerrechts fallen. Das hat zur Folge, dass dafür ab 01.01.2024 keine Steuerbegünstigungen mehr nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG gewährt werden können und bei Einsatz dieser Energieträger die entsprechenden Strommengen grundsätzlich ab dem 01.01.2024 zu versteuern sind.

      Wir empfehlen allen Anlagenbetreibern, den Kontakt zu ihrem zuständigen Hauptzollamt zu suchen und zusätzlich zu prüfen, ob ein Wechsel in die Steuerbegünstigung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW nach § 9 Abs 1. Nr. 3 möglich ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass unter Umständen weitere Nachweise notwendig werden und eine förmliche Erlaubnis zu beantragen ist.

      Die Beantragung dieser ist bis zum 31.03.2024 noch rückwirkend zum 01.01.2024 möglich, wenn:

      • bis 31.12.2023 eine allgemeine oder förmliche Erlaubnis für die Strombefreiung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (insbesondere Biomasse und Klär- oder Deponiegas) bestand,
      • vorgenannte Erlaubnis aufgrund der Änderungen entfallen ist und
      • der Antrag auf förmliche Erlaubnis für hocheffizienten KWK-Strom bis zum 31.03.2024 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt wird.
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