Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247 und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.
Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.
BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.
QUANTITATIVE ANALYSE
- Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
- Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
- Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
- Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems
ENERGIEKENNZAHLENANALYSE
Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.
Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247
Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.
REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005
Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN
- Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
- Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
- Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt
ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG
- Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
- Identifikation von Energiekennzahlen
- Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
- Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
- Visualisierung und Kommunikation
- Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen
-
Termin: 16.12.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF
COUNTDOWN
3d 20h 43mBeschreibung:
Das Energiemanagementseminar für Einsteiger
Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.
Inhalte:
- Grundlagen Managementsystem
- Funktionen von Managementsystemen
- Prozessorientierung im Managementsystem
- Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
- Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
- Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
- Forderungen der DIN EN ISO 50001
- Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- EU-Richtlinien
- Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Energieeinsparverordnung
- Technische Grundlagen im Überblick
- Energetische Grundbegriffe
- Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
- Energiedatenerfassung
- Auswertung und Vergleich von Kennwerten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Augsburg
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 16.12. - 19.12.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation) - Grundlagen Managementsystem
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Termin: 09.09.2025 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF
COUNTDOWN
270d 19h 43mBeschreibung:
Das Energiemanagementseminar für Einsteiger
Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.
Inhalte:
- Grundlagen Managementsystem
- Funktionen von Managementsystemen
- Prozessorientierung im Managementsystem
- Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
- Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
- Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
- Forderungen der DIN EN ISO 50001
- Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- EU-Richtlinien
- Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Energieeinsparverordnung
- Technische Grundlagen im Überblick
- Energetische Grundbegriffe
- Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
- Energiedatenerfassung
- Auswertung und Vergleich von Kennwerten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Online-Seminar vom 09.09. - 12.09.2025 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation) - Grundlagen Managementsystem
November 2024Rat zur Praxis für Solaranlagen mit Inanspruchnahme der Volleinspeisevergütung
Die Clearingstelle EEG | KWKG informiert:
Aufgrund der in der Anwendungspraxis bestehenden Rechtsunsicherheit bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für die Volleinspeisevergütung rät die Clearingstelle Anlagenbetreiberinnen und -betreibern dazu, spätestens am 30. November 2024 ihren Netzbetreibern schriftlich zu melden, dass sie im Jahr 2025 den gesamten in ihrer Solaranlage erzeugten Strom ins Netz einspeisen wollen, und hierfür die erhöhte Volleinspeisevergütung verlangen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Clearingstelle EEG | KWKG.
November 2024Meldungen der Abwärmemengen nach §17 EnEfG ab sofort möglich
Unternehmen, die gemäß § 17 EnEfG verpflichtet sind, Ihre Abwärmemengen an die Plattform für Abwärme zu melden, können sich seit dem Frühjahr auf der Plattform für Abwärme registrieren, um ihre Abwärmepotentiale anzugeben. Seit dem 5. November ist es nun möglich, die erforderlichen Meldungen über das Portal einzureichen. Diese Meldungen müssen spätestens bis zum 1. Januar 2025 erfolgen.
Für die vereinfachte Erfassung einer größeren Anzahl von Abwärmepotentialen steht ein Bulk-Upload-Feature zur Verfügung. Dieses funktioniert mithilfe einer Vorlage im CSV-Format, die direkt auf der Plattform für Abwärme heruntergeladen werden kann. Das BAFA hat dazu eine Beispieldatei und eine ausführliche Dokumentation im technischen Leitfaden des Portals bereitgestellt.
Sowohl die Beispieldatei als auch der aktualisierte technische Leitfaden sind unter der Rubrik Publikationen auf der Webseite der BfEE zu finden. Außerdem hat die BfEE ihre FAQs aktualisiert. Diese Erweiterung basiert auf zwei im Herbst durchgeführten Webinaren, deren häufige Fragen nun in den überarbeiteten FAQs berücksichtigt werden.
Oktober 2024Neue Durchführungsverordnungen und FAQ zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 veröffentlicht
Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/573, über die wir hier bereits berichtet haben, hat die Europäische Union drei neue Durchführungsverordnungen veröffentlicht, die die Umsetzung der Verordnung konkretisieren.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174: Diese Verordnung legt das Format der Kennzeichnungen für bestimmte Produkte und Einrichtungen fest, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Dies betrifft insbesondere Geräte und Anwendungen, bei denen die Identifizierung der Gase im Fokus steht.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195: Hier wird die Form für die Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/573 geregelt. Diese Berichte umfassen Informationen über die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen und deren Alternativen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215: Diese Verordnung definiert die Mindestanforderungen für die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen. Sie regelt zudem die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate im Bereich der stationären Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie für Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen enthalten.
FAQ zur neuen F-Gas-Verordnung vom Bundesumweltamt
Das Bundesumweltamt hat zudem – in Abstimmung mit den Bundesländern – FAQs zur neuen F-Gas-Verordnung veröffentlicht, um Unklarheiten zur Umsetzung zu beseitigen. Das FAQ-Dokument dient als Hilfestellung für die Praxis, hat jedoch keinen bindenden Charakter für Gerichte oder Vollzugsbehörden. Es enthält detaillierte Informationen zu verschiedenen Aspekten der Verordnung, unter anderem:
- Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung: Maßnahmen zur Überwachung und Minimierung von Leckagen in Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
- Zertifizierung und Phase-Down: Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen sowie Regelungen zur stufenweisen Reduzierung (Phase-Down) der fluorierten Gase.
- Kennzeichnung und Berichterstattung: Vorgaben zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Produkten und zur verpflichtenden Berichterstattung über die Verwendung von F-Gasen.
September 2024Referentenentwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-E) veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. Juli 2024 den Referentenentwurf zur Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-E) veröffentlicht. Diese Anpassung dient der Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) gemäß der Verordnung 2024/795 und ist Teil des europäischen „Fit-for-55“-Pakets. Zentrales Element ist die Einführung des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren (EU-ETS 2).
Was ist das EU-ETS 2?
Das EU-ETS 2 ist ein neues Emissionshandelssystem, das 2027 nach einer dreijährigen Berichtsphase vollumfänglich in Kraft tritt. Es richtet sich primär an Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, wie beispielsweise Gashändler. Das System funktioniert als sogenanntes "Upstream-System" und soll die Emissionen von Brennstoffen überwachen, welche Energieerzeugnisse nach § 1 Absatz 2 und Absatz 3 EnergieStG darstellen, in Verkehr gebracht wurden und den genannten Sektoren zugeordnet sind.
Pflichten der Verantwortlichen
Unternehmen, die am EU-ETS 2 teilnehmen müssen, haben mehrere Verpflichtungen:
- Überwachungsplan: Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Überwachungsplan zu erstellen. Dieser Plan legt fest, wie die Emissionen erfasst und überwacht werden. Der Überwachungsplan muss erstmals für das Berichtsjahr 2025 eingereicht werden. Er dient als Grundlage dafür, wie die Brennstoffemissionen gemessen und an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Emissionsgenehmigung: Zusätzlich zum Überwachungsplan müssen die Unternehmen eine übergeordnete Emissionsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung erlaubt es ihnen, ihre Aktivitäten im Rahmen des Emissionshandelssystems durchzuführen. Die Genehmigung regelt, in welchem Umfang das Unternehmen Emissionen verursachen darf und welche Auflagen dabei einzuhalten sind.
- Emissionsbericht: Jährlich bis zum 30. April ist ein Emissionsbericht über die Emissionen des Vorjahres einzureichen. Dieser Bericht gibt detailliert Auskunft über die freigesetzten Treibhausgase und ist erstmals bis zum 30. April 2025 für das Berichtsjahr 2024 abzugeben. Der Emissionsbericht ist ein zentraler Bestandteil des Handelssystems, da auf Basis dieser Daten die Abgabe der erforderlichen Zertifikate erfolgt.
Änderungen im nationalen Emissionshandel
Die nationale Umsetzung des EU-ETS 2 erfolgt durch Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Zudem enthält das Gesetz Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Ziel ist es, den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) zum EU-ETS 2 zu regeln. Ergänzend werden Durchführungsbestimmungen zum CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) festgelegt.
Das Gesetz setzt die EU-Vorgaben im Wesentlichen direkt um, enthält aber auch Ergänzungen. So wird für die bislang im nEHS erfassten Brennstoffe die CO₂-Bepreisung beibehalten. Brennstoffe, die nicht bereits vom Regelanwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind, sollen nach dem sogenannten Opt-In-Verfahren der EU-Emissionsrichtlinie einbezogen werden.
Zeitplan und Synergien
Aufgrund der Verzögerungen im nationalen Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Einreichung des Überwachungsplans angepasst. Unternehmen sind deshalb nicht verpflichtet, bis zum 31. August 2024 einen Überwachungsplan einreichen. Der genaue Fristbeginn wird erst nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekannt gegeben.
Die DEHSt plant zudem, die Beantragung der Emissionsgenehmigung und das Einreichen des Überwachungsplans in einem Vollzugsverfahren zu bündeln. Darüber hinaus wird die Datenerfassung im EU-ETS 2 auf der bereits bestehenden Datenstruktur des nationalen Emissionshandels aufbauen, um Synergieeffekte zu nutzen und eine doppelte Dateneingabe zu vermeiden. Während der Berichtszeitraum des EU-ETS 2 von 2024 bis 2026 läuft, bleiben die Pflichten im nationalen Emissionshandelssystem weiterhin bestehen.
Weiterführende Informationen sowie finden Sie auf der Website der DEHSt. Ein Hinweispapier zur Berichtsphase EU-ETS 2 (2024-2026) finden Sie hier. Die DEHSt plant zudem am 29. September 2024 eine Informationsveranstaltung zum EU-ETS 2. Den Link zur Informationsveranstaltung finden Sie hier.
September 2024Änderungen der Förderbedingungen für Gebäudeenergieberatungen
Das BMWK hat angekündigt, die Fördersätze und Zuschüsse für die Energieberatung von Gebäuden ab dem 7. August 2024 zu ändern. Diese Anpassungen betreffen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude.
Gegenstand der Förderung
Die Energieberatungen werden im Rahmen der Programme „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) und „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) gefördert. Diese Programme bieten konkrete Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Ziel ist es, die Grundlagen für mehr Energieeffizienz und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien zu schaffen sowie den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu unterstützen.
Reduzierung der Fördersätze
Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Förderungen sieht das BMWK eine Anpassung der Fördersätze vor. Die Fördersätze werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars gesenkt. Ebenso wird der maximale Zuschussbetrag für geförderte Beratungen um die Hälfte reduziert.
Konkret bedeutet dies, dass Ein- und Zweifamilienhäuser anstatt der bisherigen maximalen Förderung von 1300 Euro zukünftig nur noch maximal 650 Euro erhalten. Für Mehrfamilienhäuser sinkt der maximale Zuschuss von 1700 Euro auf 850 Euro. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses hängt dabei vom Aufwand der jeweiligen Energieberatung ab.
Bei Nichtwohngebäuden wird der maximale Zuschuss je nach Größe des Gebäudes gestaffelt: Für Gebäude mit einer Fläche bis zu 200 m² sinkt der maximale Zuschuss von 1700 Euro auf 850 Euro, für Gebäude zwischen 200 und 500 m² von 5000 Euro auf 2500 Euro und für Gebäude über 500 m² von 8000 Euro auf 4000 Euro.
iSFP-Bonus bleibt bestehen
Wer im Rahmen der geförderten Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhält weiterhin einen Bonus auf die Förderung von Effizienzmaßnahmen. So erhöht sich die Förderung für Einzelmaßnahmen von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor ein iSFP erstellt wurde. Zudem bleibt der doppelte Förderbetrag von bis zu 60.000 Euro für solche Maßnahmen bestehen, wenn ein geförderter iSFP vorgelegt wird. Auch die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen bleiben bestehen.
Kritik aus der Branche
Der Bundesverband der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) äußert Kritik an den geplanten Kürzungen. Die angestrebte Sanierungsquote von zwei Prozent sei noch lange nicht erreicht, und die Reduzierung der Förderung sende das falsche Signal. Außerdem führen die ständigen Änderungen zu Unsicherheiten sowohl bei den Energieberatern als auch bei den Verbrauchern. Der GIH fordert eine klarere und planbare Kommunikation mit den betroffenen Akteuren.
Die Pressemitteilung des BMWK finden Sie hier. Die Änderungen der EBN- und EBW-Förderprogramme finden Sie auf der Website des Bundesanzeigers. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude finden Sie auf der Website des BAFA.