BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.
QUANTITATIVE ANALYSE
- Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
- Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
- Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
- Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems
ENERGIEKENNZAHLENANALYSE
Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.
Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
ENERGIEMANAGEMENT NACH ANLAGE 2 SpaEfV
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des alternativen Energiemanagements nach Anlage 2 SpaEfV und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.
ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247
Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.
REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005
Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN
- Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
- Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
- Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt
ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG
- Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
- Identifikation von Energiekennzahlen
- Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
- Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
- Visualisierung und Kommunikation
- Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen
-
Termin: 06.09.2022 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energieaudit nach DIN EN 16247
COUNTDOWN
19d 4h 52mGut gerüstet für die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt verbindliche Energieaudits vor. Es verpflichtet alle Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen bzw. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen. Die DIN EN 16247 legt die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Dies beinhaltet eine Analyse sowie eine energetische Bewertung des Energieverbrauchs, soll Energieeffizienzpotenziale ermitteln und priorisieren sowie die Ergebnisse in Form eines Berichts inklusive eines Maßnahmenplans zusammenfassen. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247 in Unternehmen durchführen zu können. Als interner oder externer Energieberater werden Sie in der Lage sein, die Energiesituation eines Unternehmens systematisch zu analysieren und zu bewerten sowie Optimierungspotentiale zur Kostensenkung aufzuzeigen.
Inhalte:
- Wichtige Begriffe / Definitionen
- Aufbau der DIN EN 16247 und allgemeine Anforderungen
- Qualifikation des Energieauditors
- Grundlagen Energieversorgung, -recht, -einkauf
- Querschnittstechnologien
- Checklisten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Fördermittel
- Umsetzung der DIN EN 16247-1
- Vorbereitung des Energieaudits
- Ablauf eines Energieaudits
- Energieauditplan
- Energiedatenerfassung
- Schnittstellen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
- Energiedatenanalyse, Messungen
- Energetische Bewertung, Kennzahlen
- Energieeffizienzanalyse
- Aktions-/Maßnahmenpläne Die Anforderungen der DIN EN 16247 werden in Form von Praxisbeispielen und Übungen erarbeitet.
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Berlin
Dauer:
3 Tage
Bei diesem 3-tägigen Seminar vom 06.09. - 08.09.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
REFERENTEN
Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation) -
Termin: 16.09.2022 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Die ISO 50001:2018
COUNTDOWN
29d 4h 52mSystematisch Einsparungspotenziale erschließen mit der ISO 50001
Was hat die Revision der ISO 50001 verändert? Zuallererst fügt sich diese Revision in die Revisionen anderer Managementsystem-Normen der letzten Zeit ein: Sie greift die High Level Structure auf. Ein Fokus wird auf den Kontext der der Organisation gelegt. Somit wird das Anliegen der Norm − die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung − entsprechend eingebettet und Chancen und Risiken können systematisch beurteilt und abgeleitet werden. Das Thema energetische Bewertung und Verbesserung der energetischen Leistung wird geschärft und somit schließt die ISO 50001 logisch zu den Anforderungen der ISO 50003 im Rahmen der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen auf.
Inhalte:
- Forderungen der ISO 50001
- Überblick über die Änderungen der ISO 50001 im Vergleich zur Vorgängerversion
- Praxisnahe Interpretation der Forderungen
- Zeitplan für die Umstellung
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
1 Tag
Bei diesem 1-tägigen Seminar am 16.09.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
REFERENTEN
Dr. Matthias Damert
Fachverantwortung Rechtskataster, Klimaschutzmanagement | Fachberatung EnergiemanagementPromotion Umweltsystemwissenschaften / Nachhaltigkeitsorientiertes Management (Ph.D.)
Joint International Master in Sustainable Development (M.Sc.)
Bachelor Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)ZUSÄTZLICHE QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Beauftragter (GUTCert) | Energiemanagement-Auditor (GUTCert) | Klimamanagement-Beauftragter (GUTCert) -
Termin: 19.09.2022 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement - Fachkraft EnMF
COUNTDOWN
32d 4h 52mDas Energiemanagementseminar für Einsteiger
Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.
Inhalte:
- Grundlagen Managementsystem
- Funktionen von Managementsystemen
- Prozessorientierung im Managementsystem
- Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
- Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
- Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
- Forderungen der DIN EN ISO 50001
- Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- EU-Richtlinien
- Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Energieeinsparverordnung
- Technische Grundlagen im Überblick
- Energetische Grundbegriffe
- Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
- Energiedatenerfassung
- Auswertung und Vergleich von Kennwerten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Regensburg
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 19.09. - 22.09.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
REFERENTEN
Ole Breither
Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung KlimaschutzmanagementDiplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)
QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) - Grundlagen Managementsystem
-
Termin: 11.10.2022 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Beauftragter EnMB
COUNTDOWN
54d 4h 52mDas Energiemanagementsystem optimal steuern
Ein Energiemanagementsystem unterstützt Sie dabei, systematisch Einsparpotenziale zu erschließen. Dafür stehen Methoden und Werkzeuge zur Verfügung. Die Verzahnung von Management und Technik ist für die optimale Umsetzung unerlässlich. Betriebswirtschaftliche Betrachtungen unterstützen eine konsequente Umsetzung.
Inhalte:
- Umsetzung Energiemanagementsystem
- Verantwortlichkeiten, Schnittstellen
- Information und Schulung
- Erstellung einer Managementsystemdokumentation
- Grundlagen Projektmanagement
- Audit und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen
- Praxis Energiemanagementsystem
- Ermittlung und Erschließung von Einsparpotenzialen
- Methoden zur Bewertung der Energieeffizienz
- Beispiele für Energieverbrauchs- und Kostensenkungspotenziale
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Energiebeschaffung
- Energetische Betrachtung bei der Beschaffung von Ausgangsmaterialien, Einrichtungen und Dienstleistungen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Contracting Die Kenntnisse werden anhand von Praxisbeispielen vertieft und mit Arbeitshilfen unterlegt.
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
4 Tage
Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 11.10. - 14.10.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
REFERENTEN
Dr. Matthias Damert
Fachverantwortung Rechtskataster, Klimaschutzmanagement | Fachberatung EnergiemanagementPromotion Umweltsystemwissenschaften / Nachhaltigkeitsorientiertes Management (Ph.D.)
Joint International Master in Sustainable Development (M.Sc.)
Bachelor Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)ZUSÄTZLICHE QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Beauftragter (GUTCert) | Energiemanagement-Auditor (GUTCert) | Klimamanagement-Beauftragter (GUTCert) - Umsetzung Energiemanagementsystem
-
Termin: 03.11.2022 ERFA | 13. Erfahrungsaustausch Energiemanagement
COUNTDOWN
77d 6h 22mZum 13. Mal bringen wir mit unserem Erfahrungsaustausch Energiemanagement Fachexpert*innen und Energiebeauftragte zum interdisziplinären Dialog zusammen.
In einer von Energiekrise und Klimawandel geprägten Zeit sind belastbare Konzepte zur Reduktion von Energieeinsatz und CO2-Ausstoß dringlicher denn je. Der politische Rahmen für Energiekonzepte ist aktuell extrem dynamisch und verlangt von den Unternehmen Bereitschaft für Innovationen sowie eine kritische Bewertung bisheriger Energieversorgungskonzepte. Dabei eröffnen sich neue Perspektiven und Chancen, aber auch Hürden, die es zu überwinden gilt. Diese Situation fordert vor allem die strategische Komponente im Energiemanagement und damit die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Themen durch Entscheider*innen und oberste Leitungsebene.
Mit unseren Fachexpert*innen werden wir im Rahmen des Erfahrungsaustausches wieder Impulse für die alltägliche Praxis im Unternehmen und bezüglich aktueller Entwicklungen sowie bevorstehender Neuerungen bieten. Wir zeigen aktuelle Erfolgsmodelle aus der Praxis, geben Tipps für die Umsetzung und laden zum Perspektivwechsel ein.
Wir halten es vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen für alle Betroffenen elementar, den Austausch zu suchen und neue Ideen zu diskutieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Wir freuen uns auf Sie!
Befinden Sie sich auf dem Weg vom Energiemanagement zum Klimaschutzmanagement? Oder überlegen Sie, sich zukünftig mit dem Thema Klimamanagement auseinanderzusetzen? Dann schauen Sie sich doch gerne das Programm für unseren 1. Erfahrungsaustausch Klimaschutzmanagement an, welcher am Folgetag stattfindet. Für alle Teilnehmenden beider Veranstaltungen, reduziert sich der Teilnahmebeitrag um 15%.
Veranstalter:
SR Managementberatung GmbH
Veranstaltungsort:
INNSiDE by Melia Dresden
Salzgasse 4
01067 Dresden, Germany
Dauer:
1 Tag
Kosten:
pro Teilnehmer*in: 390,00 € netto zzgl. USt.
Frühbucher bis 15.07.2022: pro Teilnehmer*in 330,00 € netto zzgl. USt.PROGRAMM
11:00 - 11:15 UhrBegrüßung11:15 - 11:30 UhrLichtet sich der Umlagen-Dschungel? – Aktuelle Änderungen und Entwicklungen von Spitzenausgleich, EEG- sowie KWKG-Umlage11:30 - 12:00 UhrNeue Anforderungen an Energieaudits – Was zu beachten ist12:00 - 12:30 UhrVom Messen zum Wissen – Wie integrative Software-Lösungen das Energiemanagement unterstützen12:30 - 13:30 UhrMittagspause13:30 - 14:15 UhrWenn der Gashahn zugeht – Systematik für eine erfolgreiche Energieträgersubstitution14:15 - 15:00 UhrDie Frage nach den richtigen Fragen – Wie mehrwertbringende interne Audits gelingen können (World Café)15:00 - 15:30 UhrPause15:30 - 16:00 UhrAuswertung World Café16:00 - 17:00 UhrINTERVIEW: Die oberste Leitung als Partner im EnMS – Perspektivwechsel zwischen Geschäftsführung und Energiemanagementbeauftragten16:30 - 17:00 UhrPause17:00 - 19:00Meet & Speak – Was Kommunikation im EnMS bewirken kannREFERENTEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)Volker Sonntag
Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, EnergiemanagementDiplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
Fachkraft für ArbeitssicherheitQUALIFIKATIONEN
Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)Ole Breither
Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung KlimaschutzmanagementDiplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)
QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)
Zur AnmeldungONLINE-ANMELDUNG
Freie Plätze: 913. Erfahrungsaustausch Energiemanagement
August 2022Spitzenausgleich um zwei Jahre verlängert
Wie das BMF mitteilte, wird der Spitzenausgleich durch eine Interimsphase auf die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Ursprünglich hätte diese Strom- und Energiesteuerentlastung zum Ende des Jahres auslaufen sollen.
Sollten Sie in 2021 einen unterjährigen Antrag auf Spitzenausgleich (§10 StromStG und §55 EnergieStG) eingereicht haben, müssen die Unterlagen für einen „zusammenfassenden Antrag“ bis zum 31. Juli 2022 eingereicht werden. Bei nicht fristgerechter Einreichung können Steuerentlastungen zurückgefordert werden.
Ein zusammenfassender Antrag kann eingereicht werden, wenn Ihnen das Hauptzollamt einen vorläufigen Abrechnungszeitraum bewilligt oder die voraussichtliche Entlastung bei der Berechnung der Vorauszahlungen berücksichtigt hat.
Juli 2022Verabschiedung des Osterpakets – Was ändert sich?
Nach der parlamentarischen Debatte wurde am 8. Juli das sogenannte „Osterpaket“ im Rahmen des Gesetzes „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet.
Das Paket wirkt sich auf eine Vielzahl Gesetze aus:
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
- das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
- das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG; wird neu eingeführt) und das
- Baugesetzbuch (BauGB),
- das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
- das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG),
- das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG),
- das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und
- weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Welche Veränderungen wurden damit final beschlossen?
- Die Nutzung erneuerbarer Energien wird als im überragenden öffentlichen Interesse verankert.
- Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf mind. 80 Prozent am Bruttostromverbrauch gesteigert werden.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien wird deutlich gesteigert. Dafür werden bspw. neue Flächen für den PV-Ausbau bereitgestellt und Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Die Beteiligung von Kommunen an regenerativer Energieerzeugung wird gestärkt. Die Planung der Flächennutzung wird angepasst. Ausschreibemengen und -prozesse wurden angepasst.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren werden verschlankt
- Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert.
- Die EEG-Umlage wird zum Jahresende endgültig abgeschafft. Damit verbunden werden Regelungen zum Eigenverbrauch und privilegierten Energiemengen vereinfacht, um die Entbürokratisierung voranzutreiben.
- Die Rechte von Endkund*innen und der Bundesnetzagentur gegenüber den Energielieferanten werden gestärkt.
Welche Folgen ergeben sich daraus für Sie?
- Die EEG-Umlage entfällt vollständig. Die Besondere Ausgleichsregelung gilt weiterhin für die KWKG-Umlage sowie für die Offshore-Netzumlage. Deren Regelung wird in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt. Es findet eine Vereinfachung statt, indem diese Umlagen nicht mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen nach dem Netzverknüpfungspunkt entfallen.
- Für PV-Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungsgrenzen werden die Vergütungen deutlich angehoben. Insbesondere bei Volleinspeisung erfolgt eine auskömmliche Förderung. Künftig wird die Kombination von Voll- und Teileinspeisungen ermöglicht, um die volle Ausnutzung von Dachflächen attraktiver zu machen. Die Degression von Vergütungssätzen wird bis 2024 pausiert und anschließend auf eine halbjährige Degression umgestellt.
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von über 10 MW, die nach dem 30.06.2023 in Betrieb gehen, müssen ab 2028 auf Wasserstoff umstellbar sein.
Eine Zusammenfassung aller Änderungen finden Sie im Überblickspapier des BMWK.
Juli 2022Förderung von Energiekosten – das Energiekostendämpfungsprogramm
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt für viele Unternehmen zu einer immensen Mehrbelastung durch steigende Strom- und Erdgaspreise. Um die deutsche Industrie zu stabilisieren, wurde am 12. Juli das Energiekostendämpfungsprogramm durch die Bundesregierung ins Leben gerufen. Der Förderzeitraum erstreckt sich auf Februar bis September 2022.
Wer den Förderbedingungen entspricht, kann bis zum 31.08. einen Antrag über das ELAN-K2 Online-Portal beim BAFA einreichen. Die förderfähigen Kosten für Strom und Gas ergeben sich dabei aus dem Differenzbetrag zwischen den durchschnittlichen Energiekosten des Fördermonats in 2022 und dem Zweifachen der durchschnittlichen Strom- bzw. Erdgaskosten in 2021. Da dieser Differenzbetrag auf die entsprechende Energieeinheit bezogen wird (bspw. kWh), ist dieser mit den selbst verbrauchten Energieeinheiten des Fördermonats zu multiplizieren. Zu beachten ist hierbei, dass für Juli bis September 2022 die Erdgasverbrauchsmenge auf 80% des Vorjahresmonats gedeckelt ist, um keinen Anreiz zu Mehrverbräuchen zu setzen. Untenstehende Grafik veranschaulicht die Berechnung an einem Beispiel:
Drittmengen sind nicht förderfähig und damit abzugrenzen. Bei den Energiekosten sind bewilligte Umlageerstattungen o.ä. zu berücksichtigen.
Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum und Standort in Deutschland. Nicht förderfähig sind unter anderem Unternehmen in öffentlicher Hand, Neugründungen in 2022 sowie insolvente Unternehmen. Für eine Förderung sind neben weiteren formellen Anforderungen insbesondere folgende Kriterien zu erfüllen:
- Das Unternehmen muss einer als besonders energie- oder handelsintensiv definierten Branche angehören. Insbesondre betrifft dies Hersteller von chemischen Erzeugnissen, Baustoffen und Lebensmitteln. Eine vollständige Liste ist in Anlage A des BAFA-Merkblatts dargestellt.
- Es muss sich um einen energieintensiven Betrieb handeln. Dafür müssen die Energiebeschaffungskosten des letzten Geschäftsjahres mindestens 3% des Produktionswertes entsprechen. Die buchhalterische Aufstellung ist in Kapitel 2) d) des Merkblatts beschrieben.
- Das Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreiben. Als Alternative können Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt und dargestellt werden. Diese müssen eine Amortisationszeit von unter drei Jahren aufweisen.
Zu beachten ist, dass eine Förderung mit dem vollständigen Verzicht von Boni und Vergütungserhöhungen für die Geschäftsleitung einhergeht. Dies gilt für das gesamte Geschäftsjahr, in welchem die Förderung beantragt wurde.
Der Förderumfang unterscheidet sich anhand von drei Förderstufen:
Der Maximalbetrag für den gesamten Förderzeitraum liegt in Stufe 3 bei 50 Mio. Euro.
Alle notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des BAFA. Eine übersichtliche Zusammenfassung ist in dem entsprechenden Merkblatt dargestellt. Um bei der Antragsstellung bis 31. August keine Unterlagen zu vergessen, kann die vom BAFA zur Verfügung gestellte Checkliste nützlich sein.
Mai 2022Klarheit für Anwendung des MsBG
In der Vergangenheit kam es in der Anwendung des Messstellenbetriebs-Gesetzes (MsbG) zu Unklarheiten bzgl. des Anlagenbegriffs und der Regelungen zur Zusammenfassung von Anlagen. Um hierbei mehr Klarheit zu schaffen, hat die Clearingstelle am 26. April die Empfehlung 2020/53-IX beschlossen. Die beschriebenen Festlegungen betreffen insb. die Forderungen an die Erfassung der Stromerzeugung nach EEG und KWKG sowie die Forderung intelligente Messsysteme (sogenannte Smart-Meter) an diesen Anlagentypen zu installieren.
Allgemein wird betont, dass die Definition von Anlagen momentan dem EEG (§3 Nr. 1 EEG 2021) bzw. dem KWKG (§ 2 Nr. 14 KWKG 2020) entspricht. Die Formulierungen im MesbG wurde soweit angepasst, dass künftig immer auf die aktuell gültigen Fassungen der zwei Gesetze abgestellt wird.
Grundsätzlich erfolgt keine Zusammenfassung von Anlagen. Eine Ausnahme bilden hierbei Photovoltaik-Anlagen. Diese werden bzgl. ihrer Nennleistung (kWp) gemeinsam bewertet, sofern sie auf einem Grundstück und innerhalb von 12 Monaten installiert wurden. Hiermit sollen erhöhte Aufwände für Anlagenbetreiber vermieden werden, welche zu einem späteren Zeitpunkt PV-Module nachrüsten.
Mai 2022Neue Vorgaben für die Auditierung von EnMS – Revision der DIN ISO 50003
Ab sofort fordert die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) von den Zertifizierern für Energiemanagementsysteme (EnMS) die Anwendung der neuen Revision der ISO 50003. Die Übergangsfrist zur Umstellung endet am 30.11.2023. Diese international gültige Norm bietet den Rahmen für die externe Auditierung von Energiemanagementsystemen (EnMS) nach ISO 50001. Mit der neuen Fassung sind vier wesentliche Änderungen verbunden:
- Veränderte Anforderungen an Stichprobenziehungen bei mehreren Standorten,
- Ablösung der technischen Bereiche durch technische Kompetenzen für Auditor*innen,
- Präzisierung der Definition von Energiemanagementsystem-wirksamen Personal sowie
- Veränderte Berechnung des Auditzeitaufwands.
Was bedeutet dies konkret für Sie und Ihr nächstes Rezertifizierungsaudit?
Für Unternehmen mit mehreren Standorten ist eine Stichprobenüberprüfung möglich, wenn ein einziges, zentral gesteuertes EnMS besteht. Über dieses müssen alle Energieverbräuche der Organisation ausgewertet werden können. Außerdem ist nachzuweisen, dass an den verschiedenen Standorten vergleichbare Tätigkeiten und Prozesse ungesetzt werden (bspw. Bäckerfilialen). Bei Erst- und Rezertifizierungen kann die Stichprobengröße über die Quadratwurzel der Gesamtanzahl an Standorten ermittelt werden.
In der Vorgänger-Version der ISO 50003 wurden die Auditteams in technische Bereiche kategorisiert, um ihre Kompetenz in der Branche des auditierten Unternehmens sicherzustellen. Diese Systematik wurde nun durch Anforderungen an allgemeine Kenntnisse zu Technologien abgelöst. Gehäufte Notwendigkeiten zu Auditoren-Wechseln werden nicht erwartet.
Von besonderer Bedeutung für viele auditierte Unternehmen ist die Ermittlung des Auditzeitaufwands. Dieser basiert unter anderem auf der Anzahl EnMS-wirksamen Personals. Bisher kursierte viel Unklarheit, wie dieses zu definieren sein. Nun wurde die Bestimmung in Anhang A der Norm präzisiert. So sind u.a. folgende Personengruppen zu berücksichtigen:
- Oberste Leitung,
- Energiemanagement-Team,
- Verantwortliche für wesentliche Veränderungen mit Einfluss auf den Energieeinsatz,
- Verantwortliche für die Entwicklung, Verwirklichung oder Aufrechterhaltung von energetischen Verbesserungen bzw. Zielen,
- Verantwortliche für die Energiedatenerfassung und -analyse,
- Verantwortliche für mit den Hauptverbrauchern verbundene Prozesse sowie
- Verantwortliche für Entwicklungen mit Einfluss auf die energiebezogene Leistung.
Zur Ermittlung der Summe des EnMS-wirksamen Personals sind Doppelnennungen zu eliminieren. Mit der neuen Norm-Revision ist der Einfluss dieser Personenzahl auf die Auditzeit feingliedriger unterteilt wurden.
Als zweites Kriterium zur Ermittlung der Auditzeit ist die Komplexität des EnMS zu nennen. Diese wird aus drei Kriterien ermittelt:
- Jährlicher Energieverbrauch,
- Anzahl von Energiearten sowie
- Anzahl wesentliche Energieeinsatzbereiche (SEUs).
Die Anzahl der SEUs hat an Wichtigkeit gewonnen und bestimmt nun 50% der EnMS-Komplexität, während die anderen Kriterien 25 % ausmachen. Auch hier wurde die Abstufung in kleinere Kategorien unterteilt. Dies sollte bei den Angaben zur Auditzeitermittlung berücksichtigt werden.