Energie­management

Unsere Leistungen

  • BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)

    Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben. 

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch einen qualifizierten Berater
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
    • Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)

     

     

     

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
    • System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
    • Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussberichts mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung (Meilensteine, Wechselwirkungen) sowie transparenter Aufwandsschätzung
    • Präsentation der Ergebnisse 
  • ENERGIEKENNZAHLENANALYSE

    Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.

    Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

    Datenaufnahme

    • Workshop zur Datenaufnahme
    • Datenerhebung
    • Sortierung, Strukturierung und Anpassung der Daten

    Datenanalyse

    • Anwendung verschiedener Analysemethoden
    • Varianzanalyse
    • Einfache lineare Regression
    • Multiple lineare Regression
    • Entwicklung und Optimierung des statistischen Modells

     

     

    Ergebnisinterpretation

    • Ableitung von Erkenntnissen durch Anwendung der ermittelten Berechnungsformel
    • Bereitstellung einer Berechnungsmöglichkeit zur Normierung der Energiekennzahlen
    • Zusammenfassung in Form eines Ergebnisberichts

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Abschlusspräsentation zur Ergebnisinterpretation sowie zur moderierten Ableitung weitergehender Schritte
  • ENERGIEMANAGEMENT NACH ANLAGE 2 SpaEfV

    Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des alternativen Energiemanagements nach Anlage 2 SpaEfV und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.

    ENERGETISCHE BEWERTUNG

    • Erstellung regelmäßiger energetischer Auswertungen auf Basis der Energieverbräuche und -kosten
    • Ermittlung von Energiekennzahlen

    EXTERNE AUDITS

    • Begleitung der externen Audits als Fachberater oder als externer Energiebeauftragter

    BEWERTUNG DER EINSPARPOTENZIALE

    • Identifikation von Einsparpotenzialen
    • Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen

    MANAGEMENTBEWERTUNG

    • Aufbereitung der Informationen für die Bewertung auf Wirksamkeit
    • Präsentation und Kommunikation
  • ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247

    Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G  gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.

    AUFTAKTGESPRÄCH

    • Festlegung des Umfanges und der Ziele des Energieaudits sowie Abstimmung des Zeit- und Bilanzrahmens
    • Vorbereitung der Begehung / des Außeneinsatzes
    • organisatorische Abstimmungen

    AUSSENEINSATZ

    • Erstellung des Auditplanes
    • Überprüfung der Daten
    • gemeinsame Ermittlung der Einsparpotentiale vor Ort

    DATENERFASSUNG

    • Strukturiertes Zusammentragen der Energiedaten, Bewertung der Datenquellen und der Datenqualität

    ANALYSE

    • Auswertung der zur Verfügung gestellten Energiedaten
    • Priorisieren der Hauptverbraucher (Energieflussdiagramme)
    • Bewertung des im Außeneinsatz ermittelten Einsparpotentials

    BERICHT ZUM ENERGIEAUDIT

    • normkonforme Zusammenfassung und Aufbereitung der Ergebnisse des Energieaudits
    • Prüfung und Freigabe des Berichts durch qualifizierte Fachberater (BAFA-Liste)
    • der Bericht wird in elektronischer Form und deutscher Sprache übergeben

    ABSCHLUSSBESPRECHUNG

    • Präsentation und Diskussion der Ergebnisse 
    • Organisation der Abschlussbesprechung in einem von Ihnen vorgeschlagenen Rahmen (Geschäftsführung, Standortleitung ...)
  • REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005

    Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten. 

    ANALYSE DES DERZEITIGEN REIFEGRADES

    • Ermittlung des aktuellen Umsetzungsstatus zum Energiemanagementsystem
    • Ableitung von Maßnahmen zur Erreichung des nächsten Reifegrades

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001

    Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.

    RECHTSKATASTER

    • Erstellung eines Energierechtskatasters
    • Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften
    • Unterstützung bei der Bewertung der Vorschriften auf Relevanz

    KOMMUNIKATION

    • Inhaltliche Entwicklung von Mitarbeiterinformationen (u.a Aushänge, Intranet, Zeitschrift, Flyer)
    • Koordination externer Kommunikation

    INTERNE AUDITS

    • Auditplanung und -durchführung
    • Auditdokumentation

    EXTERNE AUDITS

    • Begleitung der externen Audits als Fachberater oder als externer Energiebeauftragter

    MANAGEMENTBEWERTUNG

    • Aufbereitung der Eingabeparameter
    • Präsentation und Kommunikation

    DOKUMENTATION

    • Entwicklung / Anpassung der Vorgabedokumentation
    • Abgleich der Dokumentation auf Normkonformität
    • Entwicklung von Abläufen zum Dokumentenmanagement

    MITARBEITERSCHULUNGEN

    • Schulungsplanung und -durchführung
    • Kurzinformationen
    • Halb- oder ganztägige Schulungen/Workshops

    ENERGETISCHE BEWERTUNG

    • Erstellung regelmäßiger energetischer Auswertungen auf Basis der Energieverbräuche und Kennzahlen
    • Ermittlung von Energieoptimierungsmaßnahmen in Anlehnung an die Anforderungen der DIN EN 16247
    • Berücksichtigung der weiterführenden Normanforderungen ISO 50006, 50015 und 50047

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

    ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach Norm
    • Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
    • Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
    • Zertifizierungsverfahren

    ANFORDERUNGEN AN EIN ENERGIEAUDIT NACH DIN 16247

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Energieaudit nach Norm
    • Vorgehensweise zur Umsetzung des Energieaudits
    • Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren

    ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN

    • Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
    • Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
    • Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt

    ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG

    • Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
    • Identifikation von Energiekennzahlen
    • Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
    • Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
    • Visualisierung und Kommunikation
    • Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen

    FORTBILDUNG INTERNER AUDITOREN

    • Fachkompetenz zur ISO 50001
    • Methodenkompetenz zu Planung, Organisation und Durchführung von internen Audits nach ISO 19011Erarbeitung von Auditfragen
    • Bearbeitung verschiedener Auditsituationen
    • Auditdokumentation
    • Kommunikation im Audit

Fachexperten

SUSANNE REGEN-SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditorin und Fachberaterin für Energiemanagementsysteme 
externe Energiemanagementbeauftragte
Herausgeberin des Werkes "Energiemanagement in der Praxis" vom WEKA Verlag
Trainerin / Referentin
 

VOLKER SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater für Energiemanagementsysteme
BAFA-Energieauditor
Trainer / Referent

OLE BREITHER

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater im Energiemanagement
Schwerpunkte: Energieberichte und -analysen, Energiekennzahlen
externer Energiemanagementbeauftragter
Trainer / Referent

JOHANN BREITER

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater im Energiemanagement
Schwerpunkte: Energieaudits
Trainer / Referent

ULRICH BAHLS

TÄTIGKEITSBEREICHE
Fachberatung im Bereich Energiemanagement
Schwerpunkte: Energiedatenerfassung und Messkonzepte, Energetische Bewertungen, Energieberichte und -analysen, Energiekennzahlen

Termine

  • Termin: 19.12.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energieaudit nach DIN EN 16247

    COUNTDOWN
    12d 7h 11m

    Beschreibung:

    Gut gerüstet für die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247

    Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt verbindliche Energieaudits vor. Es verpflichtet alle Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen bzw. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen. Die DIN EN 16247 legt die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Dies beinhaltet eine Analyse sowie eine energetische Bewertung des Energieverbrauchs, soll Energieeffizienzpotenziale ermitteln und priorisieren sowie die Ergebnisse in Form eines Berichts inklusive eines Maßnahmenplans zusammenfassen. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247 in Unternehmen durchführen zu können. Als interner oder externer Energieberater werden Sie in der Lage sein, die Energiesituation eines Unternehmens systematisch zu analysieren und zu bewerten sowie Optimierungspotentiale zur Kostensenkung aufzuzeigen.

    Inhalte:

    • Wichtige Begriffe / Definitionen
    • Aufbau der DIN EN 16247 und allgemeine Anforderungen
    • Qualifikation des Energieauditors
    • Grundlagen Energieversorgung, -recht, -einkauf
    • Querschnittstechnologien
      • Checklisten
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung
    • Fördermittel
    • Umsetzung der DIN EN 16247-1
      • Vorbereitung des Energieaudits
      • Ablauf eines Energieaudits
      • Energieauditplan
      • Energiedatenerfassung
      • Schnittstellen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
      • Energiedatenanalyse, Messungen
      • Energetische Bewertung, Kennzahlen
      • Energieeffizienzanalyse
      • Aktions-/Maßnahmenpläne Die Anforderungen der DIN EN 16247 werden in Form von Praxisbeispielen und Übungen erarbeitet.

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Frankfurt am Main

    Dauer:

    3 Tage

    Bei diesem 3-tägigen Seminar vom 19.12. - 21.12.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Johann Breiter

    Johann Breiter

    Fachverantwortung Rechtskataster, Fachberatung Energie

    M.Eng. Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
    M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen

    QUALIFIKATIONEN
    Energieauditor nach DIN EN 16247 (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Beauftragter (TÜV SÜD) | Klimamanagement (TÜV SÜD)

  • Termin: 05.02.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Beauftragter EnMB

    COUNTDOWN
    60d 7h 11m

    Beschreibung:

    Das Energiemanagementsystem optimal steuern

    Ein Energiemanagementsystem unterstützt Sie dabei, systematisch Einsparpotenziale zu erschließen. Dafür stehen Methoden und Werkzeuge zur Verfügung. Die Verzahnung von Management und Technik ist für die optimale Umsetzung unerlässlich. Betriebswirtschaftliche Betrachtungen unterstützen eine konsequente Umsetzung.

    Inhalte:

    • Umsetzung Energiemanagementsystem
      • Verantwortlichkeiten, Schnittstellen
      • Information und Schulung
      • Erstellung einer Managementsystemdokumentation
      • Grundlagen Projektmanagement
      • Audit und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen
    • Praxis Energiemanagementsystem
      • Ermittlung und Erschließung von Einsparpotenzialen
      • Methoden zur Bewertung der Energieeffizienz
      • Beispiele für Energieverbrauchs- und Kostensenkungspotenziale
    • Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
      • Energiebeschaffung
      • Energetische Betrachtung bei der Beschaffung von Ausgangsmaterialien, Einrichtungen und Dienstleistungen
      • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
      • Contracting Die Kenntnisse werden anhand von Praxisbeispielen vertieft und mit Arbeitshilfen unterlegt.

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Augsburg

    Dauer:

    4 Tage

    Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 05.02. - 08.02.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Susanne Regen-Sonntag

    Susanne Regen-Sonntag

    Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Diplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
    Teilstudium M.Sc. Energiemanagement

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)

  • Termin: 21.02.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten

    COUNTDOWN
    76d 7h 11m

    Beschreibung:

    Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter

    Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie

    • Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
    • aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
    • selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
    • die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.

    Inhalte:

    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
    • Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
    • Messkonzepte
    • Definition von energiebezogenen Kennzahlen
    • Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
    • Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtuelles Klassenzimmer

    Dauer:

    1 Tag

    Bei diesem 1-tägigen Online-Seminar am 21.02.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Ole Breither

    Ole Breither

    Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung Klimaschutzmanagement

    Diplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)

    QUALIFIKATIONEN
    Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)

  • Termin: 04.03.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten

    COUNTDOWN
    88d 7h 11m

    Beschreibung:

    Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter

    Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie

    • Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
    • aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
    • selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
    • die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.

    Inhalte:

    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
    • Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
    • Messkonzepte
    • Definition von energiebezogenen Kennzahlen
    • Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
    • Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Leipzig

    Dauer:

    1 Tag

    Bei diesem 1-tägigen Seminar am 04.03.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Ole Breither

    Ole Breither

    Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung Klimaschutzmanagement

    Diplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)

    QUALIFIKATIONEN
    Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)

  • Termin: 06.03.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energieaudit nach DIN EN 16247

    COUNTDOWN
    90d 7h 11m

    Beschreibung:

    Gut gerüstet für die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247

    Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt verbindliche Energieaudits vor. Es verpflichtet alle Nicht-KMU, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen bzw. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen. Die DIN EN 16247 legt die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Dies beinhaltet eine Analyse sowie eine energetische Bewertung des Energieverbrauchs, soll Energieeffizienzpotenziale ermitteln und priorisieren sowie die Ergebnisse in Form eines Berichts inklusive eines Maßnahmenplans zusammenfassen. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247 in Unternehmen durchführen zu können. Als interner oder externer Energieberater werden Sie in der Lage sein, die Energiesituation eines Unternehmens systematisch zu analysieren und zu bewerten sowie Optimierungspotentiale zur Kostensenkung aufzuzeigen.

    Inhalte:

    • Wichtige Begriffe / Definitionen
    • Aufbau der DIN EN 16247 und allgemeine Anforderungen
    • Qualifikation des Energieauditors
    • Grundlagen Energieversorgung, -recht, -einkauf
    • Querschnittstechnologien
      • Checklisten
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung
    • Fördermittel
    • Umsetzung der DIN EN 16247-1
      • Vorbereitung des Energieaudits
      • Ablauf eines Energieaudits
      • Energieauditplan
      • Energiedatenerfassung
      • Schnittstellen zu Umwelt- und Arbeitsschutz
      • Energiedatenanalyse, Messungen
      • Energetische Bewertung, Kennzahlen
      • Energieeffizienzanalyse
      • Aktions-/Maßnahmenpläne Die Anforderungen der DIN EN 16247 werden in Form von Praxisbeispielen und Übungen erarbeitet.

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Frankfurt am Main

    Dauer:

    3 Tage

    Bei diesem 3-tägigen Seminar vom 06.03. - 08.03.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

weitere Termine

News

  • November 2023Das Energieeffizienzgesetz ist in Kraft getreten.

    Am Freitag, den 17.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten.

    Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre von 7,5 GWh und mehr beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens die 20-Monatsfrist zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001:2018. Demnach muss die Einführung bis zum 18. Juli 2025 abgeschlossen und durch ein Zertifikat bestätigt worden sein.

    Unternehmen, deren jährlicher durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre mehr als 2,5 GWh betrug sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese müssen alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen, die sich aus Energieaudits nach DIN EN 16247- 1 oder Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018 ergeben, enthalten. Auch die Umsetzungspläne sind von externen Zertifizierungsunternehmen, Umweltgutachtern oder zugelassenen Energieauditoren zu verifizieren.

    Beachten Sie darüber hinaus, dass die vierjährige Energieauditpflicht nach dem EDL-G für Nicht-KMU Unternehmen weiterhin Gültigkeit hat. D.h. auch bei einem Endenergieverbrauch von unter 7,5 GWh kann sich eine Energieauditpflicht nach DIN EN 16247-1 ergeben.

    Fallen Sie unter die Regelungen und müssen die Anforderungen jetzt umsetzen? Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Rückfragen. Kommen Sie bei Bedarf bitte frühzeitig auf uns zu.

  • November 2023Strompreispaket für Industrieunternehmen beschlossen

    Am 09.11.2023 hat die Bundesregierung eine Pressemitteilung veröffentlich, in welcher über die Einigung auf ein Strompreispaket für die Industrie berichtet wird.

    Das Strompreispaket beinhaltet mehrere Teile:

    1. Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024
      1. Die Regelung wurde bereits beschlossen.
    2. Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes
      1. Die Stromsteuer soll auf 0,05 ct/kWh abgesenkt werden. Dies entspricht dem europarechtlichen Mindestmaß.
      2. Zusätzlich soll der Entlastungsbetrag aus der Regelung des § 9b StromStG so erhöht werden, dass die Mindestbesteuerung für Strom gewährleistet wird.
      3. Die Regelung soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gelten. Sofern eine Gegenfinanzierung der Stromsteuersenkung in den Haushalten über 2025 hinaus abgesichert ist, soll die Regelung um maximal 3 Jahre verlängert werden.   
    3. Wegfall des „Spitzenausgleichs“
      1. In die vorgenannte Stromsteuerabsenkung über § 9b StromStG „geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt“.
    4. Verlängerung und Optimierung der Strompreiskompensation
      1. Die bestehenden Regelungen der Strompreiskompensation sollen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
      2. Der bisherige Selbstbehalt soll entfallen.
      3. Die Regelungen zum „Super Cap“ sollen gleichermaßen verlängert und „durch [den] Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden“.

    Die Bundesregierung setzt sich nun unverzüglich mit dem Gesetzgeber zusammen, um eine schnelle Beschlussfassung der benannten Maßnahmen zu erwirken.

    >>> Pressemeldung der Bundesregierung <<<

  • November 2023Netzentgeltbasierte Umlagen für das Jahr 2024

    Am 25. Oktober 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion die netzentgeltbasierten Umlagen für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht. Die Umlage für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird im kommenden Jahr weiter gesenkt - ebenso die Umlage für die Stromnetzentgeltverordnung. Jedoch steigen die Abgaben für die Offshore Netzumlage weiter an.

    Die Umlagen für (nicht-privilegierte) Letztverbraucher entwickeln sich zu 2024 wie folgt:

     

    Besondere Ausgleichsregelung:

    Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiterhin zu gewährleisten, gibt es die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Im Rahmen dieser Vorschrift kann ein Antrag auf eine Reduzierung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anspruch darauf haben stromkostenintensive Unternehmen nach §§ 30 – 35 des EnFG, welche ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach der ISO 50001 aufrechterhalten.

  • Oktober 2023FAQ zur „grünen Konditionalität“ verfügbar

    Im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWK- und Offshore Netzumlage hat das BAFA auf seiner Website häufig gestellte Fragen beantwortet. Bereits bei der Antragstellung dieser finanziellen Vergünstigungen gemäß dem Energiefinanzierungsgesetz (kurz: EnEfG) bis zum 30.06. dieses Jahres, mussten die Antragsteller eine Erklärung zur sog. „grünen Konditionalität“ beifügen. Nun hat das BAFA auf seiner Internetseite dazu klärende FAQ veröffentlich, welche u.a. Antworten auf nachfolgende Fragestellungen geben:

    • Wann genau liegt eine konkret identifizierte Maßnahme vor?
    • Ist es gestattet, die Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle zeitgleich mit einem Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudit für EnMS zu realisieren?
    • Für welche Fälle ist der Bericht des Energiemanagementsystems als Nachweis einzureichen?
    • Können bei teilweiser Umsetzung von Maßnahmen auch als nicht wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen berücksichtigt werden?

    Das BAFA gibt mit den neuen FAQ einig Hinweise auf die Modalitäten der Maßnahmenprüfung un der Umsetzung der Nachweisführung. Da Neben der Besonderen Ausgleichsregelung auch weitere gesetzliche Anforderungen existieren, die Unternehmen zu ökologischen Gegenleistungen auffordern (z.B. BECV-Beihilfe, Strompreiskompensation, Spitzenausgleich) kann der Leitfaden auch Orientierung für Fragestellungen in diesen Kontexten geben.

    Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.

    Im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWK- und Offshore Netzumlage hat das BAFA auf seiner Website häufig gestellte Fragen beantwortet. Bereits bei der Antragstellung dieser finanziellen Vergünstigungen gemäß dem Energiefinanzierungsgesetz (kurz: EnEfG) bis zum 30.06. dieses Jahres, mussten die Antragsteller eine Erklärung zur sog. „grünen Konditionalität“ beifügen. Nun hat das BAFA auf seiner Internetseite dazu klärende FAQ veröffentlich, welche u.a. Antworten auf nachfolgende Fragestellungen geben:

    • Wann genau liegt eine konkret identifizierte Maßnahme vor?
    • Ist es gestattet, die Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle zeitgleich mit einem Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudit für EnMS zu realisieren?
    • Für welche Fälle ist der Bericht des Energiemanagementsystems als Nachweis einzureichen?
    • Können bei teilweiser Umsetzung von Maßnahmen auch als nicht wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen berücksichtigt werden?

    Das BAFA gibt mit den neuen FAQ einig Hinweise auf die Modalitäten der Maßnahmenprüfung un der Umsetzung der Nachweisführung. Da Neben der Besonderen Ausgleichsregelung auch weitere gesetzliche Anforderungen existieren, die Unternehmen zu ökologischen Gegenleistungen auffordern (z.B. BECV-Beihilfe, Strompreiskompensation, Spitzenausgleich) kann der Leitfaden auch Orientierung für Fragestellungen in diesen Kontexten geben.

    Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.

  • Oktober 2023Energiesteuer-Befreiung für bestimmte gasförmige Energieerzeugnisse geendet

    Seit Oktober 2023 ist die Befreiung der Energiesteuer für bestimmte gasförmige Energieerzeugnisse nicht mehr möglich, wenn diese ausschließlich zu Heizzwecken eingesetzt werden. Grundlage war hierfür §28 des Energiesteuer-Gesetzes. Für folgende Energieerzeugnisse war diese Steuerbefreiung zuvor möglich:

    • gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe (§ 1 Satz 1 Nr. 13a EnergieStG), unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen und
    • Klär- und Deponiegase (gasförmige Kohlenwasserstoffe), die aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen gewonnen werden und bei der Lagerung von Abfällen oder bei der Abwasserreinigung anfallen.

    Hintergrund ist, dass die notwendige beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission ausgelaufen ist.

    Weitere Informationen zum §28 des Energiesteuer-Gesetzes finden Sie hier:

    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerfreie-Verwendung/Bestimmte-gasfoermige-Energieerzeugnisse/bestimmte-gasfoermige-energieerzeugnisse_node.html

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