Energie­management

Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247 und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.

Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben.

Unsere Leistungen

  • BESTANDSANALYSE ENERGIEMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)

    Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Energiemanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 50001, ISO 50005, DIN EN 16247, der Anlage 2 SpaEfV und weiterer stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen. Sollten Sie sich gerade in der Überlegung befinden, welcher der vorgenannten Standards der geeignete ist oder entschieden haben den Standard zu wechseln, begleiten wir Sie gern bei der Ermittlung daraus resultierender Aufgaben. 

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch einen qualifizierten Berater
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung adäquater, der Komplexität Ihrer Organisation angemessener Dokumentationspflichten (SOLL)
    • Erfassung vorhandener Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten und dokumentierter Information (IST)
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 50001 und alternativer Energiemanagementsysteme (SOLL-IST)

     

     

     

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau/Ertüchtigung der energetischen Bewertung, der dokumentierten Information und weiterer Elemente
    • System/Prozess der Umsetzung von Energiemanagementaktivitäten
    • Stand der Energieziele und -kennzahlen sowie Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung & Vollständigkeit
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung Ihres Energiemanagementsystems

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussberichts mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung (Meilensteine, Wechselwirkungen) sowie transparenter Aufwandsschätzung
    • Präsentation der Ergebnisse 
  • ENERGIEKENNZAHLENANALYSE

    Um den Nachweis einer gesteigerten Energieeffizienz zu erbringen werden in aller Regel Energieleistungskennzahlen gebildet. Diese sollen als Basis für die Überprüfung von Energieeffizienzmaßnahmen nutzbar sein. Erfolge, d.h. Energieeinsparungen sollen sichtbar werden. Jedoch unterliegen auch diese Zahlen den Einflüssen von innen und außen. Veränderte Rahmenbedingungen (wie bspw. Wetter, Auftragslage, Maschinenzustände, Produktionszyklen) beeinflussen die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen.

    Nach welchen Methoden die Kennzahlen trotz der Einflüsse für die Nachweisführung der gesteigerten Energieeffizienz herangezogen werden können, wird in einer Ergänzungsnorm - der ISO 50006 - aufgezeigt. Wir bieten Ihnen auf Basis der dort benannten Vorgehensweisen und unter Verwendung einer statistischen Modellierung die Analyse Ihrer Energiekennzahlen an und unterstützen Sie damit, die Aussagekraft der Energieleistungskennzahlen in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

    Datenaufnahme

    • Workshop zur Datenaufnahme
    • Datenerhebung
    • Sortierung, Strukturierung und Anpassung der Daten

    Datenanalyse

    • Anwendung verschiedener Analysemethoden
    • Varianzanalyse
    • Einfache lineare Regression
    • Multiple lineare Regression
    • Entwicklung und Optimierung des statistischen Modells

     

     

    Ergebnisinterpretation

    • Ableitung von Erkenntnissen durch Anwendung der ermittelten Berechnungsformel
    • Bereitstellung einer Berechnungsmöglichkeit zur Normierung der Energiekennzahlen
    • Zusammenfassung in Form eines Ergebnisberichts

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Abschlusspräsentation zur Ergebnisinterpretation sowie zur moderierten Ableitung weitergehender Schritte
  • ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247

    Wir führen mit Ihnen Schritt für Schritt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch - unabhängig davon, ob Sie dieses benötigen um den Anforderungen aus dem EDL-G  gerecht zu werden, eine geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder Ihre energetische Bewertung im Rahmen des Energiemanagementsystems qualifiziert zu untersetzen. Um Ihnen nutzbringende Energieoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen bedienen wir uns hierzu bei Bedarf weiterer Fachexperten aus unserem Beraternetzwerk.

    AUFTAKTGESPRÄCH

    • Festlegung des Umfanges und der Ziele des Energieaudits sowie Abstimmung des Zeit- und Bilanzrahmens
    • Vorbereitung der Begehung / des Außeneinsatzes
    • organisatorische Abstimmungen

    AUSSENEINSATZ

    • Erstellung des Auditplanes
    • Überprüfung der Daten
    • gemeinsame Ermittlung der Einsparpotentiale vor Ort

    DATENERFASSUNG

    • Strukturiertes Zusammentragen der Energiedaten, Bewertung der Datenquellen und der Datenqualität

    ANALYSE

    • Auswertung der zur Verfügung gestellten Energiedaten
    • Priorisieren der Hauptverbraucher (Energieflussdiagramme)
    • Bewertung des im Außeneinsatz ermittelten Einsparpotentials

    BERICHT ZUM ENERGIEAUDIT

    • normkonforme Zusammenfassung und Aufbereitung der Ergebnisse des Energieaudits
    • Prüfung und Freigabe des Berichts durch qualifizierte Fachberater (BAFA-Liste)
    • der Bericht wird in elektronischer Form und deutscher Sprache übergeben

    ABSCHLUSSBESPRECHUNG

    • Präsentation und Diskussion der Ergebnisse 
    • Organisation der Abschlussbesprechung in einem von Ihnen vorgeschlagenen Rahmen (Geschäftsführung, Standortleitung ...)
  • REIFEGRADMODELL ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM - ISO 50005

    Die ISO 50005 ist ein Leitfaden, welcher ein Modell enthält, anhand dessen ein Energiemanagementsystem in Stufen eingeführt werden kann. Die enthaltenen 12 Kernpunkte werden in jeweils in 4 „Reifegrade“ unterschieden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren derzeitigen Reifegrad zu ermitteln, Handlungsfelder für das Erreichen der nächsten Stufe aufzuzeigen und Umsetzungesideen mit Ihnen zu erarbeiten. 

    ANALYSE DES DERZEITIGEN REIFEGRADES

    • Ermittlung des aktuellen Umsetzungsstatus zum Energiemanagementsystem
    • Ableitung von Maßnahmen zur Erreichung des nächsten Reifegrades

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001

    Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Energiemanagements nach ISO 50001 und fungieren bei Bedarf auch als externer Energiebeauftragter.

    RECHTSKATASTER

    • Erstellung eines Energierechtskatasters
    • Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften
    • Unterstützung bei der Bewertung der Vorschriften auf Relevanz

    KOMMUNIKATION

    • Inhaltliche Entwicklung von Mitarbeiterinformationen (u.a Aushänge, Intranet, Zeitschrift, Flyer)
    • Koordination externer Kommunikation

    INTERNE AUDITS

    • Auditplanung und -durchführung
    • Auditdokumentation

    EXTERNE AUDITS

    • Begleitung der externen Audits als Fachberater oder als externer Energiebeauftragter

    MANAGEMENTBEWERTUNG

    • Aufbereitung der Eingabeparameter
    • Präsentation und Kommunikation

    DOKUMENTATION

    • Entwicklung / Anpassung der Vorgabedokumentation
    • Abgleich der Dokumentation auf Normkonformität
    • Entwicklung von Abläufen zum Dokumentenmanagement

    MITARBEITERSCHULUNGEN

    • Schulungsplanung und -durchführung
    • Kurzinformationen
    • Halb- oder ganztägige Schulungen/Workshops

    ENERGETISCHE BEWERTUNG

    • Erstellung regelmäßiger energetischer Auswertungen auf Basis der Energieverbräuche und Kennzahlen
    • Ermittlung von Energieoptimierungsmaßnahmen in Anlehnung an die Anforderungen der DIN EN 16247
    • Berücksichtigung der weiterführenden Normanforderungen ISO 50006, 50015 und 50047

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Energiemanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Energiemanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

    ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 50001

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach Norm
    • Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
    • Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
    • Zertifizierungsverfahren

    ANFORDERUNGEN AN EIN ENERGIEAUDIT NACH DIN 16247

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Energieaudit nach Norm
    • Vorgehensweise zur Umsetzung des Energieaudits
    • Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren

    ISO 50001:2018 – NEUE REVISION, NEUE ANFORDERUNGEN

    • Benennung und Erläuterung der neuen Anforderungen, welche durch die Revision im EnMS umzusetzen sind
    • Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
    • Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beantworten gilt

    ENERGIEKENNZAHLEN UND DEREN NORMALISIERUNG

    • Anforderungen aus ISO 50001, ISO 50006 sowie ISO 50015 und ISO 50047
    • Identifikation von Energiekennzahlen
    • Energieeinflussfaktoren ermitteln und bewerten
    • Werkzeuge zur Bewertung und Analyse der Energiekennzahlen
    • Visualisierung und Kommunikation
    • Integration in ein kontinuierliches Berichtswesen

    FORTBILDUNG INTERNER AUDITOREN

    • Fachkompetenz zur ISO 50001
    • Methodenkompetenz zu Planung, Organisation und Durchführung von internen Audits nach ISO 19011Erarbeitung von Auditfragen
    • Bearbeitung verschiedener Auditsituationen
    • Auditdokumentation
    • Kommunikation im Audit

Fachexperten

SUSANNE REGEN-SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditorin und Fachberaterin für Energiemanagementsysteme 
externe Energiemanagementbeauftragte
Herausgeberin des Werkes "Energiemanagement in der Praxis" vom WEKA Verlag
Trainerin / Referentin
 

VOLKER SONNTAG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditor und Fachberater für Energiemanagementsysteme
BAFA-Energieauditor
Trainer / Referent

ULRICH BAHLS

TÄTIGKEITSBEREICHE
Fachberatung im Bereich Energiemanagement
Schwerpunkte: Energiedatenerfassung und Messkonzepte, Energetische Bewertungen, Energieberichte und -analysen, Energiekennzahlen

Termine

  • Termin: 01.08.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten

    COUNTDOWN
    5d 6h 25m

    Beschreibung:

    Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter

    Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie

    • Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
    • aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
    • selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
    • die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.

    Inhalte:

    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
    • Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
    • Messkonzepte
    • Definition von energiebezogenen Kennzahlen
    • Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
    • Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtuelles Klassenzimmer

    Dauer:

    1 Tag

    Bei diesem 1-tägigen Online-Seminar am 01.08.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

  • Termin: 09.09.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF

    COUNTDOWN
    44d 6h 25m

    Beschreibung:

    Das Energiemanagementseminar für Einsteiger

    Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.

    Inhalte:

    • Grundlagen Managementsystem
      • Funktionen von Managementsystemen
      • Prozessorientierung im Managementsystem
      • Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
      • Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
      • Forderungen der DIN EN ISO 50001
      • Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen
      • EU-Richtlinien
      • Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
      • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
      • Energieeinsparverordnung
    • Technische Grundlagen im Überblick
      • Energetische Grundbegriffe
      • Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
      • Energiedatenerfassung
      • Auswertung und Vergleich von Kennwerten

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Leipzig

    Dauer:

    4 Tage

    Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 09.09. - 12.09.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

  • Termin: 07.10.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement- Fachkraft EnMF

    COUNTDOWN
    72d 6h 25m

    Beschreibung:

    Das Energiemanagementseminar für Einsteiger

    Energie ist ein wichtiger Produktionsfaktor. Ein effizienter Umgang mit Energie spart Ressourcen und damit Kosten. Ein Energiemanagementsystem sorgt für die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Beginnend mit der Energiepolitik über die systematische Erfassung und Bewertung der Energieverbräuche bis hin zur Realisierung von Maßnahmen zur Erschließung von Einsparpotenzialen können Sie den organisatorischen Rahmen begleiten und an der Schnittstelle zwischen Management und technischer Umsetzung mitarbeiten. Auch im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses können Sie unterstützend mitwirken.

    Inhalte:

    • Grundlagen Managementsystem
      • Funktionen von Managementsystemen
      • Prozessorientierung im Managementsystem
      • Einfache Methoden zur Verbesserung von Prozessen
    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem
      • Ziele und Nutzen von Energiemanagementsystemen
      • Forderungen der DIN EN ISO 50001
      • Planung und Implementierung eines Energiemanagementsystems
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen
      • EU-Richtlinien
      • Energiewirtschaftsgesetz, Energiedienstleistungsgesetz, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz
      • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
      • Energieeinsparverordnung
    • Technische Grundlagen im Überblick
      • Energetische Grundbegriffe
      • Gebäudehülle/Gebäudetechnik/Prozesstechnik
      • Energiedatenerfassung
      • Auswertung und Vergleich von Kennwerten

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Dresden

    Dauer:

    4 Tage

    Bei diesem 4-tägigen Seminar vom 07.10.- 10.10.2024 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

  • Termin: 05.11.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiekennzahlen - Definieren, Analysieren, Bewerten

    COUNTDOWN
    101d 7h 25m

    Beschreibung:

    Entwickeln Sie Ihr Energiemanagementsystem weiter

    Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 fordert, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz) dargestellt wird. Dabei unterstützen die Normen ISO 50006 und ISO 50015. Wir stellen Ihnen in diesem Kurs Lösungen vor, mit denen Sie

    • Ihr Messkonzept gezielt verfeinern,
    • aussagekräftige energiebezogene Kennzahlen finden,
    • selbst über eine Regressionsrechnung eine Bereinigung der Einflüsse auf Ihre Kennzahlen durchführen können und
    • die Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung darstellen können.

    Inhalte:

    • Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 in Bezug auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung
    • Kurzer Überblick über die Inhalte der DIN ISO 50006 und DIN ISO 50015
    • Messkonzepte
    • Definition von energiebezogenen Kennzahlen
    • Methoden zur Bereinigung von Kennzahlen – Regressionsrechnungen
    • Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung, um den Anforderungen aus der DIN ISO 50003 gerecht zu werden

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Virtuelles Klassenzimmer

    Dauer:

    1 Tag

    Bei diesem 1-tägigen Online-Seminar am 05.11.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Volker Sonntag

    Volker Sonntag

    Fachberatung Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energiemanagement

    Diplom-Ingenieur (FH) (Schwerpunkt Energie- und Automatisierungstechnik)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanager | Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) | Energiemanager (IHK) | Energieauditor nach DIN EN 16247 (BAFA) | Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand | Energiemanagementbeauftragter (TÜV SÜD) | Systemischer Coach (Broschell Mediation)

  • Termin: 11.11.2024 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Energiemanagement-Auditor EnMA

    COUNTDOWN
    107d 12h 10m

    Beschreibung:

    Kompetent auditieren und innovative Impulse im Energiemanagement setzen

    Ein Energiemanagementsystem schafft die Strukturen zum optimierten Einsatz von Energie. Es unterstützt Unternehmen bei der ständigen Verbesserung ihrer Abläufe und Prozesse zum Zweck der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz. Mit der Durchführung von Energiemanagement-Audits nutzen Sie ein ergänzendes Instrument, um die Position des Unternehmens und die Wirksamkeit des Managementsystems zu bestimmen. Dabei können Energiemanagement-Audits ihren Nutzen nur dann entfalten, wenn sie so konzipiert und durchgeführt werden, dass sinnvolle und richtige Informationen zur Leistungsverbesserung generiert werden. Basis des Seminars ist ein praxisrelevantes Firmenhandbuch. In intensiven Gruppenarbeiten und Auditsimulationen erhalten Sie die nötige Sicherheit für Ihr Auftreten als Auditor. Durch ein Videofeedback werden Ihnen Ihre Stärken und Potenziale aufgezeigt.

    Inhalte:

    • DIN EN ISO 19011 sowie relevante Passagen der DIN EN ISO/IEC 17021
    • Planung von Audits
    • Durchführung von Audits
    • Prozessorientierte Auditierung
    • Auditprinzipien, Berücksichtigung von Risiken und Chancen
    • Gesprächsführung für Auditoren
    • Umgang mit kritischen Auditsituationen
    • Audits in der Praxis
    • Nachbereitung von Audits
    • Auswertung von Auditergebnissen
    • Korrekturmaßnahmenfestlegung und -verfolgung
    • Erstellung eines Auditberichts Basis des Seminars ist ein praxisrelevantes Firmenhandbuch. In intensiven Gruppenarbeiten und Auditsimulationen erhalten Sie die nötige Sicherheit für Ihr Auftreten als Auditor. Durch ein Videofeedback werden Ihnen Ihre Stärken und Potenziale aufgezeigt.

    Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com

    Veranstalter:

    TÜV SÜD Akademie GmbH

    Veranstaltungsort:

    Dresden

    Dauer:

    5 Tage

    Bei diesem 5-tägigen Seminar vom 11.11. - 15.11.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).

    REFERENT*INNEN

    Referent: Susanne Regen-Sonntag

    Susanne Regen-Sonntag

    Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Diplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
    Teilstudium M.Sc. Energiemanagement

    QUALIFIKATIONEN
    Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)

weitere Termine

News

  • Juni 2024Neues Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte

    Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2018/2001, Art. 19) verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie die Herkunft von erneuerbarer Energie gemäß objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantieren. Dazu sollen Herkunftsnachweisregister eingeführt werden, damit Verbraucher*innen sich bewusst für Energie aus Erneuerbaren entscheiden können.

    Für Strom gibt es bereits ein solches Register beim Umweltbundesamt (UBA). Nun gibt es auch ein Register für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, basierend auf der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) und dem Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG). Die gesetzlichen Grundlagen für das Register sind nun vollständig und die technischen Vorbereitungen für einen baldigen Betrieb sind angelaufen.

    Was sind Herkunftsnachweise?

    Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das die Herkunft der Energieträger bescheinigt und Auskunft über deren Herstellung gibt. Sie informieren dabei aber nicht über die ökologische Qualität der Energieerzeugung. Das Umweltbundesamt verwaltet die Datenbank für diese Nachweise und stellt sicher, dass sie nur einmal verwendet werden, um eine Doppelvermarktung auszuschließen.

    Die GWKHV regelt die Registrierung von Anlagen und den Umgang mit Nachweisen für Gas, Wärme und Kälte. Sie legt Mindestanforderungen fest und überträgt dem Umweltbundesamt die Zuständigkeit. Auch die Datenbankverwaltung und die Kommunikation sowie die Sanktionierung von Verstößen sind geregelt.

    Herkunftsnachweise auch für den Handel nutzbar

    Herkunftsnachweise können gehandelt werden, was Betreibern ermöglicht, ihre Investitionen in erneuerbare Projekte zu refinanzieren. Dies hat auch das Potenzial, den Markteintritt von umweltfreundlich produziertem Wasserstoff zu fördern, insbesondere in der Phase, in der das zentrale Wasserstoffnetz noch nicht bereitsteht.

    Weiterführende Informationen zum Herkunftsnachweisregister (HKNR) finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.

  • Juni 2024BMUV veröffentlicht Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des ElektroG

    Der vom Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) vorgestellte Referentenentwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll dazu beitragen, die Sammelquote alter Elektrogeräte zu erhöhen, um ihre wertvollen Rohstoffe dem Recycling zuzuführen. Zudem soll die Entsorgungssicherheit verbessert werden. Die Gesetzesnovelle ist eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen konnten sich bis zum 23. Mai 2024 an der Anhörung beteiligen.

    Sammelquote erhöhen

    Das ElektroG setzt die europäische Richtlinie 2012/19/EU um, die eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent für Elektro- und Elektronikgeräte ab 2019 vorschreibt, wobei Deutschland mit 38,6 Prozent im Jahr 2021 diese Vorgabe deutlich verfehlt. Um die Quote zu erhöhen, sieht der Entwurf vor, dass Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, um eine leichtere Rückgabe für Verbraucher*innen zu gewährleisten. Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgeräts ohne gleichzeitigen Neukauf soll auf Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 50 cm (vorher 25 cm) ausgeweitet werden, womit nun auch bestimmte kleine Gerätearten wie Föhne eingeschlossen werden.

    Um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen, ist eine Verbesserung der Verbraucherinformation entscheidend, da vielen Verbraucher*innen nicht bewusst ist, dass sie kleine Elektrogeräte im Supermarkt abgeben können und dass praktisch alles, was blinkt, Töne macht oder eine Batterie enthält, als Elektrogerät betrachtet wird.

    Schutz vor Brandrisiken

    Außerdem ist beabsichtigt, die Sicherheit bei der Entsorgung von Batterien zu erhöhen, da falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden. Dies soll sicherstellen, dass Batterien, soweit möglich, aus den Geräten entfernt und gesondert entsorgt werden, um das Risiko von Bränden zu minimieren.

    Rückgabemöglichkeiten für Einweg-E-Zigaretten

    Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen. Damit soll verhindert werden, dass Einweg-E-Zigaretten in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Zudem sollen die Verkaufsstellen verpflichtet werden, über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Damit soll verhindert werden, dass Einweg-E-Zigaretten unsachgemäß im Restmüll oder in der Umwelt entsorgt werden.

    Den Referentenentwurf, sowie die Stellungnahmen der Länder und der Verbände finden Sie auf der Website des BMUV. Zudem finden Sie auf der Website des BMUV FAQs zu „E-Zigaretten richtig entsorgen“ und „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – das gilt aktuell

  • Juni 2024BECV: neue Informationen der DEHSt zur Beihilfe und ökologischen Gegenleistungen

    Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat neue Informationen zur BEHG-Carbon Leakage-Verordnung veröffentlicht. Um Wettbewerbsnachteile, die durch das nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) entstehen könnten, und die damit verbundene mögliche Verlagerung von Produktionsprozessen – und derer Emissionen (Carbon Leakage (CL)) – zu vermeiden, bietet das DEHSt Beihilfen an. Dafür stellt die DEHSt einen Leitfaden, Formulare und weitere Informationen zum Beihilfeverfahren auf ihrer Website zur Verfügung.

    Wer ist beihilfeberechtigt?

    Beihilfe können Unternehmen beantragen, die einem beihilfeberechtigten Sektor oder Teilsektor zuzuordnen sind (§ 5 Absatz 1 BECV). Beihilfeberechtigte Unternehmen sind demnach solche, die in Anlage 1 und 2 zur BECV zu finden oder im Verfahren nach Abschnitt 6 (§§ 18 bis 22 BECV) nachträglich anerkannt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

    Was ist neu?

    Die DEHSt hat ihren „Leitfaden BEHG Carbon Leakage“ aktualisiert. Ab dem Abrechnungsjahr 2023 müssen Unternehmen zudem zur Gewährung der Beihilfe sogenannte „ökologische Gegenlistungen“ (öGL) erbringen (§§ 10 bis 12 BECV). Das heißt, der Antrag besteht aus zwei Komponenten – dem Antrag zur CL-Kompensation und dem Nachweis der öGL.

    Weiterhin ist nun auch die Emissionsintensität eines Unternehmens, die Auswirkungen auf den Kompensationsgrad und damit auf die Beihilfehöhe hat, gesondert nachzuweisen. Für das Abrechnungsjahr 2023 wurde die Liste der beihilfefähigen Brennstoffe erweitert – darunter fallen insbesondere mittelschwere Öle sowie Braun- und Steinkohle.

    Was sind ökologische Gegenleistungen und wie erfolgen diese?

    Nach § 10 BECV müssen Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystems (EnMS/UMS) betreiben. Dafür muss entweder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 erfolgen oder das System in das Register gemäß EMAS eingetragen sein. Für Unternehmen, deren durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe in den drei Kalenderjahren vor dem Abrechnungsjahr weniger als 10 GWh betrug, gelten Erleichterungen.

    Zudem müssen Unternehmen, um die Beihilfe zu erhalten, Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz getätigt haben. Diese müssen durch das EnMS/UMS identifiziert und als wirtschaftlich durchführbar bewertet werden. Stattdessen können die Unternehmen auch in Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses investieren (§ 11 Absatz 4 BECV).

    Die ökologischen Gegenleistungen müssen der DEHSt gemäß § 12 BECV nachgewiesen und durch eine prüfungsbefugte Stelle bestätigt werden.

    Dazu finden Sie hier das aktualisierte Aktualisiertes "Hinweispapier BEHG Carbon Leakage - Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen (§§ 10 bis 12 BECV)" und hier den Leitfaden „Ökologische Gegenleistungen: Leitfaden für prüfungsbefugte Stellen“. (Prüfen Sie die Website der DEHSt auf aktualisierte Versionen der Dokumente.)

    Bis wann muss die Beihilfe beantragt werden?

    Bis zum 30.06. des Folgejahres zum Abrechnungsjahr muss der Antrag auf Beihilfe eingereicht werden (§ 13 Absatz 1 Satz 1 BECV). Da der 30.06. dieses Jahr aufs Wochenende fällt, endet die Frist für das Abrechnungsjahr 2023 mit Ablauf des Montags, 01.07.2024.

  • Mai 2024Solarpaket 1 im Bundesgesetzblatt verkündet

    Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) wurde am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die hierin beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) treten am 16. Mai 2024 in Kraft. 

    Hier gelangen Sie zum Gesetz: Solarpaket I

  • Mai 2024Anpassungen in EDL-G und EnEfG geplant

    Seit April existiert ein erster Entwurf zu Anpassungen im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), welche notwendig werden, um die Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (kurz: EED) in nationales Recht zu überführen.  Im EDL-G ist bislang die Anforderung enthalten, dass alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, regelmäßig ein Energieaudit umsetzen müssen. Alternativ dazu können sie auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

    Geplante Anpassungen im EDL-G

    Mit dem aktuellen Entwurf zur Anpassung des EDL-G soll eine Entkopplung der Anforderung vom KMU-Status stattfinden und stattdessen ein Schwellenwert bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens eingeführt werden.  So sollen zukünftig Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als [2,5 – 2,77] GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre verpflichtet werden ein Energieaudit durchzuführen. Eine Ausnahme besteht für die Unternehmen, die nach EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Auch die Anforderungen an Energieauditoren sollen verschärft und mit einer zusätzlichen Verordnung (EnAuditFoV) ergänzt werden. Zusätzlich sollen die Anforderungen an die Energieaudits (§ 8a EDL-G) verschärft werden, u. a. soll das Energieaudits die Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und Abwärmenutzung umfassen. Diese Formulierung ist bereits als zusätzliche Mindestanforderung zur ISO 50001 bzw. EMAS im § 8 Abs. 3 Nr. 2 EnEfG formuliert.

    Geplante Anpassungen im EnEfG

    Zeitgleich gibt es Vorschläge zur Änderung des EnEfG, welche vor allem die Veröffentlichung der Umsetzungspläne betreffen. Hierzu wird vorgeschlagen, dass die Umsetzungspläne innerhalb eines Jahres (zuvor binnen drei Jahren) veröffentlicht werden müssen. Die bislang notwendige externe Bestätigung soll entfallen. Die Veröffentlichung soll im Unternehmensregister erfolgen, soweit dies möglich ist. Wie die Umsetzung konkret geregelt werden soll, steht noch nicht fest.  

    Wir informieren Sie, wenn Neuigkeiten hierzu bekannt werden.

    Ergänzung vom 24.05.2024: Am 22.05.2024 wurde der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett verabschiedet. Die Änderungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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