Die EMAS-Verordnung

von: Sebastian Wierzba | November 2021

Vorteile des europäischen Umweltmanagement- und Auditsystems auf Basis der ISO 14001

Mit EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) existiert ein freiwilliges europäisches Umweltmanagement- und Auditsystem, das mit seinen Anforderungen noch über die mit eingeschlossenen Erfordernisse der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 hinaus reicht. Wie die ISO 14001 ist auch EMAS weltweit anwendbar und dadurch derzeit das weltweit anspruchsvollste und umfassendste Umweltmanagementsystem (UMS).

Die erste EMAS-Verordnung wurde bereits 1993 durch den Europäischen Rat beschlossen. Nach zwei Überarbeitungen ist aktuell die EMAS III-Verordnung ((EG) Nr. 1221/2009) gültig, die 2009 in Kraft trat und zuletzt 2018 durch die erweiterten Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/2026 novelliert wurde.

Bei der EMAS-Verordnung ist die fortlaufende Verbesserung der Umweltleistung das Hauptziel der Organisation. Die Anforderungen der Verordnung werden erst bei Teilnahme am Gemeinschaftssystem und bei angestrebter Registrierung verpflichtend. Mit EMAS existiert somit eine gesetzliche Alternative zur privatwirtschaftlichen Norm ISO 14001.

EMAS basiert ebenfalls auf dem für Managementsysteme effektiven PDCA-Zyklus. Zunächst werden dabei Abläufe in Zusammenhang mit dem Umweltmanagementsystem geplant (P=plan), dann in Umsetzung gebracht (D=do) und schließlich überwacht (C=check). Möglicher Handlungsbedarf wird daraufhin aufgedeckt, woraus sich fortlaufend Verbesserungsmaßnahmen ableiten lassen (A=act).

Statt der verfahrens- und systemorientierten Verbesserungen im Rahmen der ISO 14001 fokussiert sich die EMAS-VO vor allem auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und dabei über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Für kleine und mittlere Unternehmen sind spezielle flexible Möglichkeiten einer Implementierung gegeben.

Verstärkt erfolgt bei EMAS außerdem die externe Kommunikation. Werkzeug hierfür ist unter anderem die Umwelterklärung, die alle drei Jahre von der Organisation erstellt, jährlich aktualisiert und von zertifizierten Umweltgutachter*innen validiert wird.

Beschäftigte sollen bei EMAS ebenfalls wesentlich aktiv in den Aufbau und in den Erhalt des UMS mit einbezogen werden.

Mit einer EMAS-Registrierung weißen Unternehmen und Organisationen außerdem die Einhaltung ihrer relevanten Umweltvorschriften nach, was einen großen Vorteil hinsichtlich ihrer Rechts- und Haftungssicherheit darstellt.

Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Vorteile einer EMAS-Teilnahme wie folgt darstellen:

  • Systematisches Erfassen der Umweltauswirkungen
  • Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
  • Nachweis der Rechtskonformität
  • Gesteigerte Transparenz und Glaubwürdigkeit
  • Ressourcenschonung und Kostensenkung
  • Sicherung von Schaffung neuer Absatzmöglichkeiten
  • Flexibilität für kleine und mittlere Unternehmen
  • Inanspruchnahme von Erleichterungen
  • Aktiver Beitrag zum Klimaschutz
  • Verbesserte Mitarbeiterbeteiligung und -einbindung

Sie möchten ein Umweltmanagementsystem nach EMAS aufbauen, implementieren und registrieren oder benötigen Unterstützung bei dessen Erhalt?

Oder ist in Ihrem Unternehmen bereits ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 implementiert und Sie streben eine Erweiterung nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung an?

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Erfahrungsschatz zur Verfügung und finden für Sie pragmatische und individuelle Lösungen, die Ihr UMS weiterbringen! Sprechen Sie und gerne an!

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