Energieaudits nach DIN EN 16247

von: Susanne Regen-Sonntag | Oktober 2021

Anforderungen und Umsetzung

Seit dem Jahr 2015 haben sich Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen mit der Möglichkeit, Energieaudits im eigenen Unternehmen durchzuführen auseinandergesetzt. Hintergrund ist das im April 2015 erstmalig in Kraft getretene Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Dieses dient der Umsetzung einer 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie und soll dazu dienen, Unternehmen für die Erreichung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaziele mit in die Pflicht zu nehmen. 

Aus dem Energiedienstleistungsgesetz geht hervor, dass Unternehmen regelmäßig (alle 4 Jahre) nachzuweisen haben, dass sie im Bereich Energieeffizienz ihren Beitrag leisten. Dieser Nachweis ist immer dann zu erbringen, wenn das Unternehmen nicht als KMU (Kleines und Mittleres Unternehmen) einzustufen ist und kann in Form eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder einem Energieaudit nach DIN EN 16247 erfolgen.

Unabhängig von der gesetzlichen Anforderung des EDL-G, kann jedes Unternehmen ein Energieaudit durchführen, um Handlungspotenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erkennen. Basis für ein strukturiertes Energieaudit bildet im europäischen Raum die Norm EN 16247, welche aus 5 Normteilen besteht und gleichbedeutend mit der internationalen Norm ISO 50002 ist.

Normbezeichnung

Titel

DIN EN 16247-1

Energieaudits - Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 16247-1:2012 (aktueller Entwurf zur Revision von 05-2021 existierend)

DIN EN 16247-2

Energieaudits - Teil 2: Gebäude; Deutsche Fassung EN 16247-2:2014

DIN EN 16247-3

Energieaudits - Teil 3: Prozesse; Deutsche Fassung EN 16247-3:2014

DIN EN 16247-4

Energieaudits - Teil 4: Transport; Deutsche Fassung EN 16247-4:2014

DIN EN 16247-5

Energieaudits - Teil 5: Kompetenz von Energieauditoren; Deutsche Fassung EN 16247-5:2015

Teil 1 beinhaltet die grundsätzlichen Anforderungen an die Durchführung von Energieaudits und gibt damit die Grundstruktur der Vorgehensweise vor. Diese setzt sich aus nachfolgenden, aufeinander aufbauenden Elementen zusammen:

Die Teile 2-4 konkretisieren die inhaltlichen Aspekte mit den Besonderheiten bei Gebäuden, im Bereich Logistik und im Bereich der (Industrie)Prozesse. Teil 5 regelt die Anforderungen, die an die Qualifikation, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Energieauditoren gestellt werden.

Ziel eines Energieaudits ist es zu erkennen, wie sich der energetische Zustand des Unternehmens aktuell gestaltet und welche, wirtschaftlich tragbaren, Verbesserungspotenziale existieren. Diese sind zu benennen und zu priorisieren. Eine Verpflichtung zur Umsetzung der ermittelten Maßnahmen existiert jedoch nicht.

Die Bezeichnung Audit kann in dem Zusammenhang irritieren. Sprechen Sie von einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 so müssen Sie die darin enthaltene Anforderung umsetzen, regelmäßig interne Audits durchzuführen. Diese sind nicht mit dem in der DIN EN 16247 beschriebenen Energieaudit gleichzusetzen.

Inhaltlich entspricht die Umsetzung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 vielmehr der energetischen Bewertung sowie den Anforderungen an Energieleistungskennzahlen, der energetischen Ausgangsbasen sowie des Plans für Energiedatensammlungen, wie sie in den Kapiteln 6.3-6.6 der ISO 50001 enthalten sind.

Zurückkommend auf die Nutzung des Energieaudits als Nachweis im Rahmen des EDL-G sollten Sie beachten, dass dieser Nachweis aller 4 Jahre zu erbringen ist. Erstmalig galt dies mit einer Frist zum Dezember 2015. Die erste Wiederholung fand im Dezember 2019 statt, was zu einer erneuten Nachweispflicht im Dezember 2023 führt. 

Auch in unserem Team haben wir Kolleg*innen, welche sich ihre Qualifikation zum Energieauditor seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben bestätigen lassen. Sie finden uns und unsere eingetragenen Energieauditoren auf der BAFA Energieauditorenliste unter der Anbieternummer: 1039387. Unsere eingetragenen Energieauditor*innen unterstützen Sie bei der Durchführung eines Energieaudits und der zugehörigen Meldung gegenüber der Behörde. Sprechen Sie uns gerne direkt an! 

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