Alternative Energiemanagementsysteme

von: Susanne Regen-Sonntag | Oktober 2021

Regelungen der Anlage 2 SpaEfV

Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, im Rahmen der Energie- und Stromsteuergesetzgebung Vergünstigungen auf die abzuführende Steuer zu erhalten. Dazu sehen beide Gesetze verschiedene Anwendungsfälle und Regelungen vor. Eine dieser Regelungen ist der sogenannte Spitzenausgleich (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG).

Möchten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes diesen finanziellen Vorteil nutzen, sind sie seit Ende 2012 aufgefordert, einen Nachweis über ihre Aktivitäten im Bereich Energiemanagement zu erbringen. Mit Integration dieser Nachweispflicht wurde zeitgleich eine weitere Form von Energiemanagementsystemen etabliert. Alternativ zu den umfangreichen Anforderungen der ISO 50001 kann für Unternehmen, die als Kleines und Mittleres Unternehmen (KMU) einzustufen sind, eine erleichterte Variante des Nachweises der Energiemanagementtätigkeiten implementiert werden. Diese hat keinen eigenen Namen, wird jedoch umgangssprachlich als „Alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (kurz: SpaEfV)“ benannt. Die Bezeichnung ergibt sich daraus, dass in besagter Anlage zum Gesetz die inhaltlichen Anforderungen an das System zu finden sind.

Verglichen mit der ISO 50001 sind die Anforderungen deutlich weniger komplex, bilden im Kern aber dennoch einen kontinuierlichen Prozess ab, welcher sich mit der regelmäßigen Analyse der energetischen Situation im Unternehmen befasst. Dieser besteht im Wesentlichen aus nachfolgenden 4 Anforderungen:

Unabhängig der gesetzlichen Hintergründe, bilden diese 4 Anforderungen für jedes Unternehmen eine Grundlage, um den Einstieg in strukturierte Abläufe mit dem Ziel der Energieeffizienzsteigerung zu finden.

Sollte der Nachweis für die Nutzung der finanziellen Vorteile aus den Regelungen der Strom- und Energiesteuergesetzgebung genutzt werden, so müssen sich die Unternehmen die Umsetzung der Anforderungen ebenfalls durch eine objektive Stelle bestätigen lassen. Dies entspricht zwar keinem Zertifikat, ähnlich der ISO 50001, ist jedoch eine unabhängige Bestätigung, dass sie die Anforderungen an das Alternative System nach Anlage 2 SpaEfV einhalten und kontinuierlich umsetzen.

Möchten Sie ein Alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV umsetzen oder benötigen Sie eine Entscheidungshilfe, ob Sie dieses als Nachweis für den Spitzenausgleich überhaupt nutzen können? Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und der Umsetzung des Systems.
 

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