Die neue TA Luft

von: Anica Barth, Anne Michel | Juni 2022

Verschärfung der Immissionsschutzrichtlinien - allgemeine Sanierungspflicht bis zum 01.12.2026

Was ist die TA Luft?

Seit dem 01.12.2021 gilt eine neue Fassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Hierbei handelt es sich um ein Regelwerk, welches die stetige Reduzierung von Luftschadstoffen aus technischen Anlagen sicherstellen soll. Die aktuelle Verwaltungsvorschrift löste damit die Vorgängerversion aus dem Jahr 2002 ab und berücksichtigt nun auch den fortlaufenden Stand der Technik. Zu den circa 50.000 betroffenen Anlagen zählen u.a. Abfallbehandlungs- und Tierhaltungsanlagen sowie Fabriken der Chemie-, der Nahrungsmittelindustrie oder der Metallerzeugung.

In der Novelle werden zudem zahlreiche EU-Vorgaben in nationales Recht überführt, so auch bei der Industrie-Emissionsrichtlinie (RL 2010/75/EU). Sie bildete die Grundlage zur Aufnahme der BVT-Schlussfolgerungen, worin die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Emissionsminderung in Industrieanlagen beschrieben sind.

Aufbau

Den größten Teil der neun Gliederungspunkte nehmen die Schutz- und Vorsorgevorschriften ein. Der Bereich Immissionsanforderungen enthält dabei Schutzvorkehrungen und Grenzwerte, um Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu bewahren. Der Abschnitt zu den Emissionsanforderungen hingegen beschäftigt sich mit Vorsorgevorschriften, um die von einer Anlage ausgehenden Luftschadstoffe im gesetzlichen Rahmen zu halten. Detaillierte Angaben zu Genehmigung, Höchstgrenzen und Sonderfällen finden Sie in Kapitel 4 und 5 der TA Luft.

Auf einen Blick – Was ist neu?

  • Erweiterter Anwendungsbereich
    • Von nun an gelten die Anforderungen für zusätzliche Anlagentypen. Dazu zählen bestimmte Biogas- und Schredderanlagen sowie Anlagen zur Herstellung von Holzpellets.
  • Verschärfte Grenzwerte und Aufnahme neuer Stoffe
    • Die Verschärfung der Grenzwerte betrifft vor allem die zulässige Luftbelastung durch Feinstaub, Stickstoffoxide und Ammoniak.
    • Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den gesundheitsgefährdenden Emissionen, die als krebserregend, reproduktionstoxisch oder keimzellschädigend gelten.
    • Zudem wurden für bestimmte Stoffe wie Dioxine, Feinstaubpartikel der Fraktion PM2.5, Furane, polychlorierte Biphenyle und Benzo(a)pyren erstmals Grenzwerte festgelegt.
  • Neue Kategorisierung
    • Substanzen wie z.B. Formaldehyd wurden hinsichtlich ihrer Gefährdung neu eingeschätzt. Diese Neueinordnung basiert auf der geltenden CLP-Verordnung, in der die Einstufungen und Kennzeichnungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen EU-weit geregelt ist.
  • Integration der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL)
    • Erstmals sind auch Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen berücksichtigt worden. In der Vergangenheit waren Geruchsbelästigungen oftmals Anlass für Beschwerden. Die GIRL soll somit für einen einheitlichen Standard und mehr Rechtssicherheit sorgen.
  • Häufigere Messungen
    • Die Ermittlung der Emissionen erfolgt in einigen Fällen nun jährlich, statt wie bisher alle drei Jahre.
  • neue Anforderungen für große Tierhaltungsanlagen
    • Durch den Ausstoß großer Mengen Ammoniak in Tierhaltungsanlagen sind Abluftreinigungsanlagen nun verpflichtend. Die Emissionen führen vermehrt zur Versauerung und Überdüngung von Biotopen sowie zur Bildung von gesundheitsschädigendem Feinstaub. Die neue Regelung betrifft vorrangig Großbetriebe ab 1.500 Schweinen bzw. 30.000 Hühner.

Leitfaden für Unternehmen

Die verschärften Anforderungen betreffen zunächst nur die Genehmigungen neuer Anlagen und Änderungsanträge. Allerdings müssen auch Bestandsanlagen, die bisher dem Stand der Technik entsprochen haben, zukünftig die neuen Kriterien erfüllen. Die allgemeine Sanierungspflicht gilt dabei bis zum 01. Dezember 2026. Auf nachträgliche Anordnung der Behörden gemäß § 17 BImSchG kann jedoch ein vorzeitiges Handeln des Betreibers erforderlich werden.

Immissionsschutzbeauftragte und Anlagenbetreiber sollten sich deshalb über die wesentlichen Änderungen informieren. Dazu lohnt ein Blick in die Genehmigung der Anlage und der darin enthaltenen Grenzwerte. Sollte eine bestehende Anlage die aktuellen Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann diese mit Filtern nachgerüstet oder modernisiert werden. In einigen Fällen lohnt auch eine Neuanschaffung.

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