Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll
Laut dem Batteriegesetz (BattG) gilt, dass Batterien und Akkus niemals im Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie je nach Art umweltgefährdende Rohstoffe wie Eisen, Lithium, Zink oder Mangan enthalten. Gleichzeitig besteht beim Umgang mit solchen Produkten ein erhöhtes Brandrisiko. Entsorgt werden sollen Batterien und Akkus daher durch Abgabe an dafür vorgesehenen Sammelstellen. Wertstoff- und Recyclinghöfe sind für Unternehmen meist die wichtigste Anlaufstelle zur Entsorgung von Batterien und Akkus. Zur Entsorgung von größeren Mengen können sich Unternehmen auch direkt an herstellereigene Sammelsysteme wenden, die fünf relevanten Rücknahmesysteme für Batterien in Deutschland sind die Stiftung GRS Batterien, CCR Rebat, DS Entsorgung, ÖkoReCell und Ecoblatt. Normale Haushalte können solche Produkte direkt im Supermarkt abgeben. Laut dem seit 2009 aktiven Batteriegesetz (BattG) ist jeder Verkäufer von Batterien und Akkus dazu verpflichtet diese wieder zurückzunehmen.
Batterien und Akkus mit Lithium
Lithium Batterien und Akkus sind sehr empfindlich, weshalb bei deren Nutzung sowie Entsorgung in besonderem Maß darauf geachtet werden sollte die Gegenstände nicht zu beschädigen, sie einer angemessenen Temperatur auszusetzen und sie korrekt zu lagern. Bei falscher Handhabung besteht die Gefahr, dass flüssige sowie gasförmige gefährliche Stoffe austreten. Wurden Batterien oder Akkus beschädigt, sollte das Auslaufen durch Abkleben der beschädigten Stelle möglichst gestoppt werden und die Produkte schnellstmöglich bei einer dafür vorgesehenen Sammelstelle entsorgt werden. Beschädigte Batterien oder Akkus sollten generell nicht direkt, sondern nur mit Handschuhen angefasst werden.
Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten
Im Sinne des Umweltschutzes empfiehlt es sich Batterien durch Akkus zu ersetzen, da für die Herstellung von Batterien 40 – 500 mal mehr Energie benötigt wird, als diese bei deren Nutzung liefern kann. Auch kostentechnisch rentiert sich der Wechsel zu Akkus. Akkus sind des Weiteren reparabel, alte oder defekte Zellen von ihnen können durch Spezialisten ausgetauscht werden, sodass nicht der ganze Akku entsorgt werden muss. Dadurch kann das Auftreten von weiterem Abfall vermieden und knappe wertvolle Ressourcen eingespart werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten umweltbewussten Verhaltens, sind die Vermeidung von Batterien und Akkus, welche giftige Schwermetalle enthalten. Für Hersteller von Akkus oder Batterien ist gesetzlich festgelegt Umweltbelastungen durch eine ordnungsgemäße Entsorgung möglichst gering zu halten. Wie Akkus und Batterien nach der Entsorgung weiterverarbeitet werden, kann nicht vereinheitlicht werden, sondern variiert anhand der enthaltenen Rohstoffe.
Verbot von Cadmium und Quecksilber
Im Batteriegesetz (BattG) ist festgelegt, dass Cadmium und Quecksilber zur Herstellung von Batterien und Akkus verboten sind. Es gibt noch immer einige Restbestände von Produkten, welche diese Substanzen enthalten, wenn Sie auf solche Produkte stoßen, sollten Sie diese direkt beim Hersteller abgeben.