Novellierung der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

von: Anica Barth | Juli 2023

Neue Chancen durch Novellierung der EEW

Bereits seit 2019 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen. Mit der novellierten Richtlinie, die seit 01. Mai 2023 in Kraft ist, wurde das Förderangebot der EEW nochmal erweitert und um ein weiteres Modul ergänzt. Insbesondere kleine Unternehmen profitieren von den verbesserten Förderkonditionen.

Die EEW bietet Unternehmen die Möglichkeit wirtschaftliche Maßnahmen umsetzen zu können und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Gleichzeitig kann somit auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt werden. 

Wesentliche Änderung sind: (im Folgenden zusätzlich fett markiert)

Hinzu kommen weitere Hinweis-Dokumente und Anhänge.

Konkrete Anforderungen an das Energiemanagement-System (EnMS) entspringen aus der ESRS E1. Diese gliedert sich in 9 Kapitel:

Modul 1: Querschnittstechnologien

+ Dieses Modul fokussiert sich auf die Förderung von hocheffizienten Technologien und Aggregaten.
+ Gefördert werden Pumpen, Ventilatoren, Frequenzumrichter, Wärmerückgewinnung aus  Abwasser und Druckluftanlagen. Seit der Novellierung kann man sich auch auf einen  Zuschuss für Dämmmaßnahmen bewerben.

Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

+ Das Kernthema des zweiten Modules ist die Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Neu hinzugekommen als weiterer Fördergegenstand sind Geothermieanlagen.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

+ keine Änderungen

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

+ Im Modul 4 und 4W wird vor allem wird das Thema Elektrifizierung deutlich stärker gefördert. Das kommt insbesondere großen und mittleren Betrieben zugute. (für KU: siehe Modul 6)
+
Die technologieoffene Förderung bezieht sich u.a. auf Verfahrensumstellungen, Abwärmenutzung –auch außerbetrieblich (+10% mehr Förderquote) sowie die Reduzierung von Energie- und Ressourcenverlusten.
+ Anspruch auf Förderung haben Investitionsmaßnahmen, deren Amortisationszeit mehr als drei  Jahre ohne Förderung beträgt. Des Weiteren ist die maximale Förderung für Nicht-KMU auf 500 Euro pro jährlicheingesparte Tonne Kohlenstoffdioxid beschränkt. (Fördereffizienz MU: 900€/t CO2 und KU 1.200 €/t)

Modul 4W: Förderwettbewerb (Teil der EEW)

+ Im Wettbewerb mit anderen Unternehmen haben die Antragsteller mit der besten Fördereffizienz (EUR/t CO2) die größte Chance auf eine Förderung.
+ Unternehmen, deren Amortisationszeit für investive Maßnahmen bei mehr als vier Jahren liegt, können sich bewerben.
+ Alle 2 Monate startet eine neue Förderrunde. Vorher lag die Rundenzahl bei vier pro Jahr. Auch das Rundenbudget hat sich von 20 auf 40 Million Euro deutlich erhöht. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben liegt jetzt bei 15Millionen Euro.

Modul 5: Transformationskonzepte

+ Gegenstand dieses Moduls sind Konzepte zur Analyse der CO2 Emissionen in Unternehmen und zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in den nächsten zehn Jahren.
+ Für die Teilnahme an einem Netzwerk der „Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke“ (IEEKN) wurde ein zusätzlicher Bonus eingeführt. Unternehmen können so von einer zehn Prozent höheren Förderquote sowie 30.000 Euro mehr Förderhöhe pro Vorhaben profitieren.

Modul 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen

+ Das Modul sechs istneu hinzugekommen und richtet sich vor allem an kleine Betriebe. Dazu gehören Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Die Antragsstellung soll dabei mit möglichst wenigen bürokratischen Aufwand verbunden sein und das Voranschreiten der Elektrifizierung in kleinen Unternehmen beschleunigen.
+ Die Förderquote liegt bei 33 % und der maximale Zuschuss beträgt 200.000 Euro. Gefördert wir die Umrüstung und der Austausch von Bestandsanlagen. Weiterer Gegenstand der Förderung ist die de-minimis-Förderung.

 

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