Regelungen zum Umgang mit Lithium-Ionen Akkus im Zuge des betrieblichen Brandschutzes
Lithium-Ionen-Akkus werden im gewerblichen Gebrauch in vielen verschiedenen Produkten und Anlagen eingesetzt. Das Spektrum reicht z. B. von Hörgeräten, Mobiltelefonen, Computern und mobilen Werkzeugen/Maschinen über Flurförderzeuge bis hin zu Lithium-Ionen-Großspeichern in Containern oder anderen baulichen Anlagen. Dazu werden je nach benötigter Größe des Akkus bzw. Speichers eine entsprechende Anzahl von zylindrischen, prismatischen oder Pouch-Zellen zusammengefasst.
Immer wieder werden wir mit der Fragestellung konfrontiert, wie der betriebliche Brandschutz im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus gewährleistet werden kann.
Zu diesem Thema hat die DGUV einen ausführlichen Fachbeitrag (FBFHB-018 – erhältlich auf der Seite der DGUV / Publikationen) erstellt.
Hier das Wichtigste in Kürze:
- Die Ursachen eines Brandes sind vielfältig:
- Fehlerhafte Herstellung und Konfektionierung
- Übermäßige Belastung der Akkus
- Unsachgemäße Lagerung
- Mechanische oder thermische Beanspruchung
- Nicht fachgerechte Entsorgung
- Laden eines zu kalten oder zu warmen Akkus
- Laden mit nicht geeigneten Ladegeräten
- Tiefenentladung oder zu schnelle Entlade-Lade-Zyklen
- Brandverhalten und Gefährdungen:
- Oberflächentemperaturen von bis zu 800°C möglich
- Zerbersten und dabei Freisetzen eines entzündbaren, giftigen und ätzenden Nebels
- Splitterwirkungen
- Elektrische Gefährdungen
- Umgang und Lagerung
- Hier sind anwendungsspezifische Lösungen notwendig.
- Ratsam ist die Einbindung Ihres Sachversicherers sowie der örtlichen Feuerwehr zur Abstimmung von Maßnahmen.
- Beachten der Betriebsanweisungen des Herstellers.
- Geeigneten Lagerort bereitstellen, ggf. auslagern.
- Bei größeren Mengen an Akkus ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ berücksichtigen.
- Qualifizierung und Unterweisung der Beschäftigten.
- Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzordnung anpassen.
- Betriebsanweisung zu Notfallmaßnahmen erstellen.
- Brandbekämpfung:
- Sofern die Brandbekämpfung ohne Personengefährdung möglich ist, den Akku in einen dafür zugelassenen Behälter (BAM) mit Druckentlastung oder in einen ausreichend großen Behälter mit Wasser bringen.
- Dabei Schutzhandschuhe und Gesichtsschutz tragen.
- Löschmaßnahmen mittels Feuerlöscher werden nach Aussage der DGUV als äußerst kritisch angesehen.
Hinweis:
- Weiterführende Informationen sind der Schrift „Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus“ herausgegeben vom bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. sowie der Publikation der DGUV „Fachbereich AKTUELL – FBFHB-018“ zu entnehmen.