Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus

von: Volker Sonntag | Dezember 2023

Regelungen zum Umgang mit Lithium-Ionen Akkus im Zuge des betrieblichen Brandschutzes

Lithium-Ionen-Akkus werden im gewerblichen Ge­brauch in vielen verschiedenen Produkten und Anlagen eingesetzt. Das Spektrum reicht z. B. von Hörgeräten, Mobiltelefonen, Computern und mobilen Werkzeugen/Maschinen über Flurförder­zeuge bis hin zu Lithium-Ionen-Großspeichern in Containern oder anderen baulichen Anlagen. Dazu werden je nach benötigter Größe des Akkus bzw. Speichers eine entsprechende Anzahl von zylindrischen, prismatischen oder Pouch-Zellen zusammengefasst.

Immer wieder werden wir mit der Fragestellung konfrontiert, wie der betriebliche Brandschutz im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus gewährleistet werden kann.

Zu diesem Thema hat die DGUV einen ausführlichen Fachbeitrag (FBFHB-018 – erhältlich auf der Seite der DGUV / Publikationen) erstellt.

Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Die Ursachen eines Brandes sind vielfältig:
    • Fehlerhafte Herstellung und Konfektionierung
    • Übermäßige Belastung der Akkus
    • Unsachgemäße Lagerung
    • Mechanische oder thermische Beanspruchung
    • Nicht fachgerechte Entsorgung
    • Laden eines zu kalten oder zu warmen Akkus
    • Laden mit nicht geeigneten Ladegeräten
    • Tiefenentladung oder zu schnelle Entlade-Lade-Zyklen
  • Brandverhalten und Gefährdungen:
    • Oberflächentemperaturen von bis zu 800°C möglich
    • Zerbersten und dabei Freisetzen eines entzündbaren, giftigen und ätzenden Nebels
    • Splitterwirkungen
    • Elektrische Gefährdungen
  • Umgang und Lagerung
    • Hier sind anwendungsspezifische Lösungen notwendig.
    • Ratsam ist die Einbindung Ihres Sachversicherers sowie der örtlichen Feuerwehr zur Abstimmung von Maßnahmen.
    • Beachten der Betriebsanweisungen des Herstellers.
    • Geeigneten Lagerort bereitstellen, ggf. auslagern.
    • Bei größeren Mengen an Akkus ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ berücksichtigen.
    • Qualifizierung und Unterweisung der Beschäftigten.
    • Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzordnung anpassen.
    • Betriebsanweisung zu Notfallmaßnahmen erstellen.
  • Brandbekämpfung:
    • Sofern die Brandbekämpfung ohne Personengefährdung möglich ist, den Akku in einen dafür zugelassenen Behälter (BAM) mit Druckentlastung oder in einen ausreichend großen Behälter mit Wasser bringen.
    • Dabei Schutzhandschuhe und Gesichtsschutz tragen.
    • Löschmaßnahmen mittels Feuerlöscher werden nach Aussage der DGUV als äußerst kritisch angesehen.

Hinweis:

  • Weiterführende Informationen sind der Schrift „Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus“ herausgegeben vom bvfa – Bun­desverband Technischer Brandschutz e. V. sowie der Publikation der DGUV „Fachbereich AKTUELL – FBFHB-018“ zu entnehmen.
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