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  • Mai 2024Neue EU-Verordnung zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen

    Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2024/1252 zur Sicherstellung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 23. Mai 2024 in Kraft und wird unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden.

    Hintergrund der Verordnung

    Die Verordnung zielt darauf ab, das Risiko von Versorgungsunterbrechungen bei kritischen Rohstoffen zu minimieren. Dies soll vor allem durch die Identifizierung und Unterstützung strategischer Projekte erreicht werden, die zur Verringerung von Abhängigkeiten beitragen und die Diversifizierung der Importquellen fördern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, entsprechende Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und private Investitionen zu erleichtern.  Zudem werden Anreize für technologischen Fortschritt und Ressourceneffizienz geschaffen, um den prognostizierten Anstieg des Verbrauchs kritischer Rohstoffe in der EU zu dämpfen.

    Zielgruppe und Anwendungsbereich

    Die Verordnung richtet sich an alle Akteure der Lieferkette kritischer Rohstoffe, insbesondere an große Unternehmen, die diese Rohstoffe für wichtige industrielle Anwendungen wie Batterieherstellung, erneuerbare Energietechnologien und weitere kritische Sektoren verwenden. Offizielle Listen der als „strategisch“ und „kritisch“ eingestuften Rohstoffe sind in den Anhängen I und II der Verordnung zu finden.

    Wesentliche Verpflichtungen für Unternehmen

    Artikel 24 richtet sich dabei zunächst an die EU-Staaten und dann direkt an Unternehmen:

    Bis zum 24. Mai 2025 und innerhalb von 12 Monaten nach jeder Aktualisierung der Liste der strategischen Rohstoffe gemäß Artikel 3 Absatz 3 müssen die Mitgliedstaaten alle großen Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet identifizieren, die strategische Rohstoffe für die Herstellung von Batterien für Energiespeicherung und Elektromobilität, Wasserstofferzeugungs- und -nutzungsausrüstung, erneuerbare Energieerzeugungsausrüstung, Luftfahrzeuge, Antriebsmotoren, Wärmepumpen, Datenübertragungs- und -speicherausrüstung, mobile elektronische Geräte, additive Fertigungsausrüstung, Robotikausrüstung, Drohnen, Raketenwerfer, Satelliten oder fortschrittliche Chips verwenden.

    Diese großen Unternehmen, definiert als solche mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Netto-Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, müssen mindestens alle drei Jahre, soweit ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, eine Risikobewertung ihrer Rohstofflieferkette für strategische Rohstoffe durchführen. Anforderungen an die Risikobewertung werden in der Verordnung näher erläutert.

    Nationale und EU-weite Initiativen

    Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, bis zum 24. Mai 2025 ein nationales Programm für die Exploration kritischer Rohstoffe zu erstellen. Auf EU-Ebene wird ein System zur Unterstützung der gemeinsamen Beschaffung strategischer Rohstoffe etabliert.

    Detaillierte Informationen zu den weiteren Anforderungen der Verordnung finden Sie auf der Seite:  www.ihk.de/karlsruhe/branchen/industrie/ressourceneffizienz/aktuelle-meldungen/critical-raws-verordnung2-6155238