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  • Juni 2024Neue EU-Verordnung zur Einführung eines Industrieemissionsportals

    Die Europäische Union steht kurz vor der abschließenden Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU, „IED“). Während die novellierte Richtlinie noch auf ihre offizielle Verkündung wartet, wurde bereits die damit verbundene europäische PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 umfassend überarbeitet und erweitert. Die Neufassung dieser Verordnung wurde Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2024/1244 veröffentlicht.

    Die neu verkündete Verordnung, betitelt als „Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006“, tritt Anfang 2028 in Kraft. Diese Regelung verpflichtet bestimmte Unternehmen, wie bisher, zur jährlichen Übermittlung ihrer Umweltdaten, nun jedoch in das neu eingerichtete Industrieemissionsportal. Neben den bisherigen Anforderungen umfasst die Verordnung auch neue Berichtspflichten, die die Nutzung von Wasser, Energie und bestimmten Rohstoffen betreffen. Diese erweiterten Anforderungen werden durch einen Durchführungs-Rechtsakt konkretisiert, der bis Ende 2025 erlassen werden soll.

    Das neue Portal wird nicht nur die Daten gemäß der alten PRTR-Verordnung aufnehmen, sondern auch Informationen nach den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie bereitstellen. Die spezifischen Berichtspflichten für Anlagenbetreiber sind in Artikel 6 der neuen Verordnung detailliert festgelegt.

    Für das Berichtsjahr 2027 gelten die neuen Vorgaben der Verordnung erstmalig, während die Daten für das Jahr 2026 noch gemäß der bisherigen PRTR-Verordnung zu melden sind. Dies markiert einen wichtigen Schritt in der europäischen Umweltpolitik zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Industrie.