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  • Juni 2024Neue EU-Verordnung zum Schutz der Ozonschicht tritt in Kraft

    Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine neue Verordnung verabschiedet, die auf den Schutz der Ozonschicht abzielt. Die Verordnung (EU) 2024/590, die am 11. März 2024 in Kraft trat, ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1005/2009. Die vollständige Anwendbarkeit ist ab dem 3. März 2025 vorgesehen.

    Was beinhaltet die Verordnung?

    Zu den wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung gehört die Fortsetzung und Verstärkung der Bemühungen zur Reduktion von Emissionen ozonabbauender Stoffe. Zudem werden neue Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung eingeführt. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Verordnung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen anzupassen.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Überprüfung der Verordnung. Bis zum 1. Januar 2030 soll die Kommission einen Bericht über die Auswirkungen der Verordnung vorlegen, einschließlich einer Bewertung der Verfügbarkeit von Alternativen zu ozonabbauenden Stoffen.

    FCKW und H-FCKW

    Die Verordnung legt strenge Regelungen für ozonabbauende Stoffe wie vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) fest, die bekannt dafür sind, die Ozonschicht zu schädigen und als Kältemittel teilweise noch verbreitet sind. Das Ziel ist es, Produktion und Verwendung dieser Substanzen zu minimieren und letztendlich zu eliminieren. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen des Montrealer Protokolls, das einen schrittweisen Ausstieg vorsieht. Die Verordnung führt ein Lizenzvergabesystem ein, um den Handel zu regulieren und sicherzustellen, dass die erlaubten Mengen kontinuierlich reduziert werden.

    Die verbotenen ozonabbauenden Stoffe sind in Anhang I der Verordnung zu finden. Ausnahmen von den Verboten sind unter strengen Bedingungen wie Sicherheitsrelevanz oder technischer oder wirtschaftlicher Alternativlosigkeit möglich.

    Halone

    Die Verordnung (EU) 2024/590 umfasst auch umfassende Maßnahmen zur Kontrolle und Reduzierung der Verwendung von Halonen, die ein um bis zehnmal höheres Zerstörungspotential als die FCKW besitzen. Die Verordnung sieht vor, dass die verbleibenden Anwendungen von Halonen streng überwacht und nur unter spezifischen Bedingungen erlaubt werden. Dies schließt auch die Verpflichtung ein, alternative Technologien und Substanzen zu fördern, die weniger umweltschädlich sind und somit den Schutz der Ozonschicht unterstützen. Methylbromid stellt gemäß der Verordnung eine Ausnahme dar und darf in Notfällen wie besonderem Schädlingsbefall oder Krankheit nach Genehmigung durch die Europäische Kommission produziert und verwendet werden.

    Montrealer Protokoll

    Die EU ist Vertragspartei des Montrealer Protokolls, die Maßnahmen gegen den Ozonabbau festlegen. Es hat zu einer drastischen Reduktion der Produktion von ozonschädigenden Substanzen wie FCKW geführt, wodurch diese um 95 Prozent im Vergleich zu 1987 reduziert wurden. Trotz dieser Erfolge zeigen Beobachtungen von niedrigen Ozonwerten über der Arktis und Antarktis im Jahr 2020, dass die Ozonschicht noch nicht vollständig regeneriert ist.

    Die Verordnung 2024/590 stärkt das EU-Engagement für diese Vereinbarung und führt strengere Kontrollen ein, um den weltweiten Ausstieg aus FCKW zu unterstützen. Diese Verordnung ist zudem ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Green Deals, der darauf abzielt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen und schadstofffreien Kontinent zu machen. Als EU-Verordnung treten die neuen Regelungen direkt in den Mitgliedstaaten ohne zusätzlichen Umsetzungsakt in Kraft.

    Weiterführenden Informationen finden Sie auf der Website des Umwelt Bundesamt.