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  • September 2018Haupt-Adressaten des neuen Verpackungsgesetzes ab 01.01.2019

    Immer wieder kommt die Frage auf, welche Unternehmen hauptsächlich vom neuen Verpackungsgesetz, welches ab 01.01.2019 in Kraft tritt, betroffen sind. Gerne möchten wir wie folgt Antwort darauf geben:

    Es werden primär Unternehmen in die Pflicht genommen, welche verpackte Ware für private Endverbraucher in der Bundesrepublik in Verkehr bringen. Diese sollen sich an einem Dualen System beteiligen, um für die auftretenden Entsorgungskosten künftig aufzukommen. Das Gesetz bringt jedoch mit den verwendeten Begrifflichkeiten "Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" ein wenig Verwirrung in das Thema. Damit sind allerdings keine Hersteller von leeren Verpackungen gemeint, denn hinter dem Begriff "systembeteiligte Verpackung" verbirgt sich eine mit Ware gefüllte Verpackung. Nichts desto trotz sollen auch zukünftig Verpackungshersteller reglementiert werden, da leere Verpackungen umweltfreundlicher und recyclingfähiger gestaltet werden sollen.

    Die Registrierung bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) kann seit Anfang September durch betroffene Unternehmen vorgenommen werden, da das Gesetz ab 01.01.2019 und somit alle Unternehmen ab diesem Tag an registriert sein müssen. Die „Vor“-Registrierung gilt als ausreichende Registrierung, d. h. die Unternehmen müssen ihre Angaben im Januar 2019 nicht wiederholen oder erneuern oder vervollständigen. Sie wird nur deshalb als "Vor"-Registrierung bezeichnet, weil die ZSVR formal vor dem 01.01.2019 noch keine Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeiten hat und deshalb bis dahin quasi vorläufig tätig wird. Die Registrierung ist auf der LUCID Datenbank möglich, welche auf der Homepage der ZSVR zu finden ist. Dabei sind neben den üblichen Unternehmensdaten besonders die Namen aller Marken, die ein Unternehmen in Verkehr bringt anzugeben.

    Weitergehende Informationen, auch zum neuen Verpackungsregister (LUCID Datenbank), finden Sie hier: www.verpackungsregister.org