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  • September 2018Ökodesign - Produktions- und Importverbot für bestimmte Halogenlampen

    Ab dem 01.09.2018 dürfen ineffiziente Halogenlampen der Klasse „D“ oder schlechter nicht mehr hergestellt und auf den Markt gebracht werden. 2009 wurde durch die europäische Union ein Produktionsverbot für ineffiziente, meist birnen- oder kerzenförmigen, Halogenlampen mit ungebündeltem Licht beschlossen, für welches nun die Übergangsfrist ausläuft.

    Welche Produkte sind betroffen?

    Die Entscheidung betrifft Netzspannungs-Halogenglühlampen mit ungebündeltem Licht. Nicht betroffen sind Halogenglühlampen, wie sie häufig in Schreibtischlampen und Flutlicht-Scheinwerfern verwendet werden (z. B. Lampen der Klassen R7, G9 und G4); für diese gelten Ausnahmeregelungen. Auch Niederspannungs-Halogenglühlampen wie die beliebten „Spots“ sind nicht betroffen.

    Welche potenziellen Einsparungen können sich für den Verbraucher ergeben?

    LED-Lampen brauchen meist deutlich weniger Energie (ca. 10%) als das Halogen-Pendant. Da die meisten Haushalte über mehrere solcher Lampen verfügen, können erhebliche Einsparungen beim Energieverbrauch erzielt werden. Daneben ist auch die Lebensdauer von LED Lampen (10-20 Jahre) im Vergleich zu den Halogenen (ca. 4 Jahre) wesentlich länger.

    Welche potenziellen kumulativen Einsparungen sind EU-weit zu erwarten?

    Eine Studie aus dem Jahr 2013 zeigt erhebliche Einsparungen beim jährlichen Stromverbrauch in den 28 EU-Ländern. Sobald die Bestimmungen vollständig umgesetzt sind (d. h., wenn alle Haushalte alle betroffenen Lampen von Halogen auf LED umgestellt haben), werden EU-weit 9,4 TWh pro Jahr eingespart. Das kommt dem jährlichen Energieverbrauch Estlands gleich.

    Mehr zum Thema Ökodesign-Vorschriften für Leuchtmittel finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission: ec.europa.eu/germany