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  • März 2019Förderprogramm für Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen

    Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BVA) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVI) führen aktuell ein Förderprogramm zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen.

    Förderfähig sind dabei Busse von Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünden sowie öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV in ausgewählten Kommunen durchführen. Die förderfähigen Kommunen sind Städte mit Grenzwertüberschreitungen oder deren benachbarte Landkreise. Unternehmen mit mehr als 25 % Auftragsvolumen in diesen Kommunen sind ebenfalls förderfähig. Die Kommunen sind in Anlage 2 zum Förderprogramm dargestellt. Zudem können Umrüstungen von Diesel-Nutzfahrzeugen kleinerer und mittlerer Betriebe gefördert werden.

    Gefördert werden NOx-Minderungssysteme mit ABE. Bei großen Unternehmen werden bis zu 40 %, bei mittleren bis zu 50 % und bei kleinen Unternehmen bis zu 60 % der Umrüstungskosten (Systemkosten und externe Einbaukosten) bei Bussen übernommen. Der Höchstförderbetrag beläuft sich auf 15.000 € pro Fahrzeug. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind die Zuschüsse auf 3.600 € pro Fahrzeug bis zum 01.05.2019 und auf 3.000 € pro Fahrzeug bis zum 01.06.2019 limitiert. Schwere Nutzfahrzeuge können für die Umrüstung bis zum 01.05.2019 mit bis zu 5.000 € pro Fahrzeug und bis zum 01.06.2019 mit bis zu 4.000€ gefördert werden.

    Die Förderung ist bis zum 31.12.2020 befristet und kann bei der BAV bzw. für Busse bei der Projektgruppe Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität beim BMVI eingereicht werden.