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  • Oktober 2020Europäische CSR-Richtlinie in Überarbeitung

    CSR steht für Corporate Social Responsibility und zielt auf eine größere Verantwortung und Transparenz von Unternehmen bezüglich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsaspekte ab. Vom europäischen Parlament wurde 2014 eine Richtlinie zu CSR (Non-Financial-Reporting Directive, 2014/95/EU) veröffentlicht, welche 2017 in Deutschland durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in nationales Recht umgesetzt wurde. Es werden fünf Pflichtthemen in den Fokus genommen, welche eine stärkere strategische Relevanz in Unternehmen erhalten sollen:

    • Umwelt
    • Sozialbelange
    • Arbeitnehmendenbelange
    • Menschenrechte
    • Bestechung und Korruption

    Aus der CSR-Berichterstattung ergibt sich für Unternehmen als möglicher Nutzen eine verbesserte Reputation, Effizienzsteigerung, Risikominimierung und eine Steigerung des Innovationspotentials. Auch Social Responsible Investment ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen zu einem Anreiz für nicht-finanzielle Berichterstattung geworden.

    Durch das CSR-RUG werden in Deutschland kapitalmarktorientierte Unternehmen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen mit einer Bilanzsumme von über 40 Mio. Euro (bzw. Umsatz größer 20 Mio. Euro) und mehr als 500 Mitarbeitende zu einer erweiterten Berichterstattung verpflichtet. Durch die Beschränkung des rechtlichen Geltungsbereichs auf kapitalmarktorientierte Unternehmen, welche im „Fokus des öffentlichen Interesses“ stehen, sind in Deutschland nur ca. 600 statt 6000 potentielle Unternehmen CSR-berichtspflichtig.

    Auch werden weitere Kritikpunkte an der aktuell gültigen Richtlinie laut. So fokussiert die vorgeschriebene Wesentlichkeitsanalyse primär auf finanzielle Kriterien, so dass nicht-finanzielle Themen weiterhin im Bereich der Freiwilligkeit liegen. Außerdem werden Wesentlichkeitsanalysen bislang nicht branchenspezifisch durchgeführt, was die Aussagekraft der Berichte schmälert und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen einer Branche erschwert. Auch nicht-finanzielle Kennzahlen sind weitgehend nicht branchenspezifisch formuliert. Für diese bestehen zwar Orientierungshilfen, jedoch keine verpflichtenden Standards. Auch in einer europäischen Umfrage von 500 Personen und Unternehmen wurde der Wunsch nach einem gemeinsamen Standard für eine bessere Vergleichbarkeit und höhere Verlässlichkeit deutlich. Hierzu gehört eine klare Nennung von zu veröffentlichenden nicht-finanziellen Informationen.

    Mit dem 2019 vorgestellten European Green Deal nimmt die EU-Kommission die Überarbeitung der CSR-Richtlinien auf die Agenda. Zur Entwicklung eines Standrads zu Umfang, Inhalt und Struktur von nicht-finanziellen Berichten wurde im Juni 2020 die Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt. Ein erster Zwischenbericht seitens der EFRAG wird im Oktober 2020 erwartet. Im ersten Quartal 2021 sollen eine erste Version der überarbeiteten CSR-Richtlinie von der EU-Kommission, sowie der finale Bericht der EFRAG vorgelegt werden. Ein nicht-finanzieller Berichtsstandard wird für Juni 2022 erwartet, sodass im dritten Quartal 2022 die neue CSR-Richtlinie veröffentlicht werden kann.

    Weitere Informationen finden Sie unter:
    https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Was-ist-CSR/was-ist-csr.html

    https://www.sd-m.de/files/Wesentlich_2017.pdf

    [Quellen: file:///C:/Users/breither/AppData/Local/Temp/090166e5d20f1e32.pdf; http://www.4sustainability.de/fileadmin/redakteur/Pub/Analysen-zur-CSR-RUG-Berichterstattung-und-den_TCFD-Empfehlungen-2019.pdf; https://www.gut-cert.de/news-reader/news-2020-09-ueberarbeitung-der-csr-richtlinie?ref=newsletter]