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  • November 2021Konsequenzen des Entwurfs der CSR-Richtlinie-Novelle

    Bereits am 21.04.2021 wurde der Entwurf zur Novellierung der CSR-Berichtspflicht vorgestellt.

    Bisher waren zur Erstellung eines CSR-Berichtes ausschließlich große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet. Dies betrifft etwa 500 Unternehmen in Deutschland.

    Mit der Novellierung würde sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf 5.000 bis 15.000 Unternehmen bis zu verdreißigfachen. Grund dafür ist die neue Definition der Kriterien. So wären mit der Novellierung alle Unternehmen, bei denen zwei der folgenden Kriterien gelten:

    • mehr als 250 Beschäftigte
    • Bilanzsumme größer 20.000.000 €
    • Nettoumsatz größer 40.000.000 €

    Weiterhin sollen EU-weite Berichtsstandards festgelegt sowie externe Überprüfungen der Berichte verpflichtend werden. Ziel ist die Verantwortung der Geschäftsführung ähnlich wie bei den ISO-Normen stärker in den Fokus zu rücken.

    In Kraft treten könnte die CSR-Richtlinie in 2024 und könnte damit bereits für das Berichtsjahr 2023 gelten.