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  • April 2022Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab 01. Juli 2022 - Registrierung ab 05. Mai 2022 erforderlich!

    Für alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, gelten ab Juli neue Pflichten. Bis spätestens 01. Juli 2022 müssen sich Firmen dazu im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierung erfolgt einmalig und startet am 05. Mai 2022. Bei Verstößen droht ein Vertriebsverbot.

    Davon betroffen sind alle:

    • Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen
    • Transport-, Mehrweg- & industrielle Verpackungen
    • Pfandpflichtige Einwegverpackungen
    • und Serviceverpackungen.

    Die Registrierungspflicht gibt es bereits seit 2019. Ausgenommen waren bisher allerdings Service- und Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen.

    Doch auch für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister gibt es Änderungen. Im Rahmen der neuen Prüfpflicht müssen diese sicherstellen, dass ihre Auftraggeber die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Zur leichteren Überprüfbarkeit besteht ab Juni die Möglichkeit eines Registerabrufs bei der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die zentrale Stelle Verpackungsregister hat für alle registrierpflichtigen Unternehmen ein Erklärvideo bereitgestellt, um die Schritte der Registrierung zu erleichtern.