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  • April 2023Neuer Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz - Pflichten für Unternehmen wurden abgeschwächt

    Kurz vor Ostern hat die Bundesregierung am 03.04.2023 einen neuen Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz (kurz: EnEfG) veröffentlicht.

    Eine für Unternehmen bedeutende Veränderung zum vorherigen Entwurf besteht darin, dass die Pflicht zur Umsetzung als wirtschaftlich identifizierter Endenergieeinsparmaßnahmen für Unternehmen mit einem Jahresendenergieverbrauch > 2,5 GWh weggefallen ist. Im aktuellen Entwurf ist nunmehr nur die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen enthalten. Diese Pläne sind durch Zertifizierer oder Energieauditoren zu bestätigen und dem BAFA gegenüber nachzuweisen. Als wirtschaftlich gelten dabei weiterhin Maßnahmen, deren Kapitalwert nach spätestens 50% der Nutzungsdauer einen positiven Wert erreicht. Basis ist die Berechnung der Wirtschaftlichkeit nach DIN 17463 (ValERI). Jedoch wird die anzusetzende Nutzungsdauer auf 15 Jahre begrenzt und zur Bestimmung derer auf die Verwendung der Abschreibungstabellen für die Absetzung für Abnutzung des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen.

    Eine weitere Veränderung ergibt sich im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung eines EnMS bzw. UMS. Zwar bleibt das Kriterium der Gesamtenergieverbrauch der Unternehmen, jedoch erhöht sich der Grenzwert von 10 GWh auf 15 GWh. Auch für Rechenzentren sollen laut dem jetzigen Entwurf weniger strenge Vorgaben gelten.

    Noch im April soll die Kabinettbefassung des aktuellen Gesetzesentwurfs erfolgen. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Entscheidungen oder Informationen dazu vorliegen.