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  • Oktober 2023FAQ zur „grünen Konditionalität“ verfügbar

    Im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWK- und Offshore Netzumlage hat das BAFA auf seiner Website häufig gestellte Fragen beantwortet. Bereits bei der Antragstellung dieser finanziellen Vergünstigungen gemäß dem Energiefinanzierungsgesetz (kurz: EnEfG) bis zum 30.06. dieses Jahres, mussten die Antragsteller eine Erklärung zur sog. „grünen Konditionalität“ beifügen. Nun hat das BAFA auf seiner Internetseite dazu klärende FAQ veröffentlich, welche u.a. Antworten auf nachfolgende Fragestellungen geben:

    • Wann genau liegt eine konkret identifizierte Maßnahme vor?
    • Ist es gestattet, die Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle zeitgleich mit einem Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudit für EnMS zu realisieren?
    • Für welche Fälle ist der Bericht des Energiemanagementsystems als Nachweis einzureichen?
    • Können bei teilweiser Umsetzung von Maßnahmen auch als nicht wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen berücksichtigt werden?

    Das BAFA gibt mit den neuen FAQ einig Hinweise auf die Modalitäten der Maßnahmenprüfung un der Umsetzung der Nachweisführung. Da Neben der Besonderen Ausgleichsregelung auch weitere gesetzliche Anforderungen existieren, die Unternehmen zu ökologischen Gegenleistungen auffordern (z.B. BECV-Beihilfe, Strompreiskompensation, Spitzenausgleich) kann der Leitfaden auch Orientierung für Fragestellungen in diesen Kontexten geben.

    Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.