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  • November 2023Strompreispaket für Industrieunternehmen beschlossen

    Am 09.11.2023 hat die Bundesregierung eine Pressemitteilung veröffentlich, in welcher über die Einigung auf ein Strompreispaket für die Industrie berichtet wird.

    Das Strompreispaket beinhaltet mehrere Teile:

    1. Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024
      1. Die Regelung wurde bereits beschlossen.
    2. Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes
      1. Die Stromsteuer soll auf 0,05 ct/kWh abgesenkt werden. Dies entspricht dem europarechtlichen Mindestmaß.
      2. Zusätzlich soll der Entlastungsbetrag aus der Regelung des § 9b StromStG so erhöht werden, dass die Mindestbesteuerung für Strom gewährleistet wird.
      3. Die Regelung soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gelten. Sofern eine Gegenfinanzierung der Stromsteuersenkung in den Haushalten über 2025 hinaus abgesichert ist, soll die Regelung um maximal 3 Jahre verlängert werden.   
    3. Wegfall des „Spitzenausgleichs“
      1. In die vorgenannte Stromsteuerabsenkung über § 9b StromStG „geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt“.
    4. Verlängerung und Optimierung der Strompreiskompensation
      1. Die bestehenden Regelungen der Strompreiskompensation sollen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
      2. Der bisherige Selbstbehalt soll entfallen.
      3. Die Regelungen zum „Super Cap“ sollen gleichermaßen verlängert und „durch [den] Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden“.

    Die Bundesregierung setzt sich nun unverzüglich mit dem Gesetzgeber zusammen, um eine schnelle Beschlussfassung der benannten Maßnahmen zu erwirken.

    >>> Pressemeldung der Bundesregierung <<<