Februar 2024BAFA aktualisiert Merkblatt für Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
Das BAFA hat am 31.01.2024 eine aktualisierte Version seines Merkblatts für die Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs veröffentlicht. Adressaten des Merkblatts sind Unternehmen, die nach §8 EDL-G sowie §§ 8, 9 und 17 EnEfG verpflichtet sind, ihren Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln. Die neue Version beinhaltet:
- Konkretisierungen hinsichtlich der Verwendung von Heiz- und Brennwerten,
- Ergänzungen der Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes sowie
- Ergänzungen der Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
Sie können das Merkblatt auf der Internetseite des BAFA abrufen.