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  • April 2024Frist ausgesetzt bis zum 15. August 2024 für das Energieeffizienzregister für Rechenzentren

    Normalerweise sind Betreiber von Rechenzentren gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 EnEfG i. V. m. Anlage 3 EnEfG verpflichtet, jedes Jahr bis zum 31. März Informationen über ihr Rechenzentrum für das vorangegangene Kalenderjahr im Energieeffizienzregister (RZReg) zu veröffentlichen und an den Bund via elektronischer Vorlage zu übermitteln. Für dieses Jahr war eigentlich eine Frist bis zum 31. Mai 2024 angesetzt.

    Diese Frist wurde allerdings durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für drei Monate, bis zum 15. August 2024, ausgesetzt. Notwendig wurde diese Änderung, da es laut EU-Kommission zu einer Verzögerung des delegierten Rechtsaktes zu Rechenzentren kommt. Von der Aussetzung ist auch die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Absatz 1 Nummer 6 EnEfG betroffen. Diese Meldepflichten ergeben sich aus §§ 13 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. 20 Absatz 2 Nummer 1 EnEfG.

    Wer ist von dieser Regelung betroffen?

    Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. März eines jeden Jahres Informationen über ihr Rechenzentrum für das vorangegangene Kalenderjahr zu veröffentlichen und an den Bund zu übermitteln.

    Ausgenommen von der Regelung sind Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 500 kW oder höher und Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 300 kW bis unter 500 kW. Ihre Fristen bleiben beim 15. August 2024 bzw. 1. Juli 2025 respektive.

    Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) noch im Aufbau

    Zurzeit befindet sich das RZReg noch im Aufbau. Der Live-Betrieb des Registrierungsprozesses ist bereits gestartet und der Live-Betrieb der Dateneingabe ist für Ende April vorgesehen. Am 16.04.2024 bietet die BfEE zudem zwei Webinar-Termine zur Vorstellung des Leitfadens zu den Auskunfts- und Informationspflichten für Betreiber von Rechenzentren für das Energieeffizienzregister für Rechenzentren an.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BfEE und auf der Homepage des RZReg.