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  • April 2024EnEfG: Plattform für Abwärme ist gestartet

    Zum 18.11.2023 wurde mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) unter anderem die gesetzliche Grundlage die Schaffung einer Plattform für Abwärme geschaffen. Diese ist ab sofort verfügbar. 

    Ziel der Plattform ist die Steigerung der Energieeffizienz durch die Nutzung von Abwärme. Dafür werden Abwärmedaten auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Institutionen (z. B. Unternehmen oder Kommunen) vor Ort sichtbar gemacht. Durch diese Zusammenführung der Marktteilnehmer sollen konkrete Abwärmeprojekte durch Beseitigung von Informationsdefiziten befördert werden können. Damit wird erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland bereitgestellt.

    Wer ist davon betroffen?

    Zum Kreis der Meldepflichtigen zählen Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Ausgenommen sind demnach Unternehmen mit einem geringeren Gesamtendenergieverbrauch im Durchschnitt der letzten drei Jahre, sowie Sicherheitsbehörden und kerntechnische Anlagen.

    Welche Fristen gelten?

    Die Informationen zur Abwärme müssen der BfEE bis zum 31. März jeden Jahres über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Abweichend davon galt dieses Jahr eine Meldepflicht bis zum 30. Juni 2024, welche erneut durch das BMWK auf den 01.01.2025 verlängert wurde. Dies gilt in gleicher Weise für die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Absatz 1 Nr. 9 EnEfG.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BfEE. Dort wurde auch ein Merkblatt veröffentlicht, welches die konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen genauer erläutert. Die Plattform für Abwärme inkl. der Möglichkeit zur Registrierung auf dieser finden Sie unter folgendem Link.