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  • Mai 2024Änderung der Gewerbeabfallverordnung geplant

    Das Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt, der etliche Verschärfungen vorsieht:

    • Wegfall der Option, die Erfüllung der Pflichten über eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % nachzuweisen
    • Verpflichtung zur Nutzung neu eingeführter Formblätter, mit denen die Einhaltung der Getrenntsammlungspflichten bzw. Abweichungen davon künftig dokumentiert werden sollen
    • De-facto-Einführung einer 5-Kg-pro-Woche-Grenze, oberhalb derer Getrenntsammlung zumutbar sein soll
    • Neue Pflicht zur Kennzeichnung der verwendeten Abfall-Sammel-Container
    • Erweiterte Behörden-Rechte, um ggf. einen externen Sachverständigen mit Überprüfungen zu beauftragen
    • Beschränkung der Kaskaden-Vorbehandlung auf maximal zwei Behandlungsanlagen
    • Verpflichtung zur Nutzung der Nahinfrarot-Technik bei Vorbehandlungsanlagen
    • Schaffung eines bundesweiten Registers von Vorhandlungsanlagen, in dem auch deren Sortier- und Verwertungsquoten öffentlich einsehbar sein sollen
    • Neue Kontrollpflichten für Betreiber von thermischen Behandlungsanlagen
    • Ausweitung der Getrennthaltungspflichten bei Bau- und Abbruchabfällen

    Die IHK-Organisation sammelt Anregungen und Einwände bis zum 10. Mai 2024. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich diese vorgesehenen Veränderungen in der Praxis auswirken werden und welche konkreten Auswirkungen sie auf die betroffenen Unternehmen haben.