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  • Mai 2024Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) veröffentlicht

    Die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) ist seit dem 17. August 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG). Damit soll europaweit einheitliche Regelungen festgesetzt werden, unter anderem zur Beschränkung von Schadstoffen, zum Batteriedesign, zur Kennzeichnung und Konformität sowie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

    Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung an die EU-BattVO vorgelegt, die eine nachhaltige Handhabung von Batterien entlang ihrer gesamten Lebensdauer in der EU vorsieht. Diese EU-BattVO ist seit dem 18. Februar 2024 direkt in Deutschland anwendbar, enthält jedoch Übergangsregelungen, die bis zum 18. August 2025 vollständig umgesetzt sein müssen. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll dann das bisherige Batteriegesetz ablösen.

    Der Gesetzentwurf erweitert die Rückgabemöglichkeiten, stärkt nationale Entsorgungsstrukturen und klärt die Zuständigkeiten.

    Erweiterte Rückgabemöglichkeiten

    Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz soll die erfolgreichen Entsorgungsstrukturen aus dem Bereich der Geräte-Altbatterien auf weitere Batterietypen (sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes, E-Scootern oder ähnlichen sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien) ausweiten. Gerade die lithiumhaltigen Batterien sind mit Brandgefahren verbunden. Daher ist eine sachgemäße Entsorgung hier besonders wichtig.

    Stärkung nationale Entsorgungsstrukturen

    Zukünftig sollen die Verbraucher ihre Altbatterien leichter zurückgeben können, neben Geräte-Altbatterien auch Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Wertstoffhöfen zurückzugeben, was zur Erhöhung der Sammelmengen und zur Erreichung der neuen EU-Sammelziele beitragen soll. Ab 2027 wird ein EU-weites Sammelziel von 63 Prozent angestrebt.

    Klärung der Zuständigkeiten

    Der Gesetzentwurf sieht Festlegungen von Zuständigkeiten und Befugnissen für die in der EU-Verordnung enthaltenen Regelungen zu "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Konformität von Batterien", "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" und "Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe" vor. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an die bisherigen Vorgaben des BattG angeknüpft, im Bereich der Konformität sollen die Länder eine zuständige Behörde einrichten, für die Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) die Aufgaben der Überwachung übernehmen.

    Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.