NEWS

  • Mai 2024EU-Verpackungsverordnung: EU-Parlament nimmt neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU an

    In einem bedeutsamen Schritt zur Bekämpfung der zunehmenden Abfallmengen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft hat das EU-Parlament eine neue Verordnung mit einer Mehrheit angenommen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verpackungsvorschriften im Binnenmarkt zu vereinheitlichen und den Verpackungsmüll signifikant zu reduzieren.

    Weniger Verpackung und strengere Anforderungen

    Die Vereinbarung setzt ehrgeizige Ziele zur Reduzierung der Verpackungsmenge: 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040. Eine wichtige Neuerung ist die Begrenzung des Leerraumanteils in Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel auf höchstens 50 %. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.

    Verbot bestimmter Einwegkunststoffe und Einsatz gefährlicher Chemikalien

    Ab dem 1. Januar 2030 setzt die EU ein Verbot für bestimmte Einwegkunststoffverpackungen um, darunter solche für frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, Lebensmittel und Getränke in Cafés und Restaurants, sowie kleine Verpackungen für Gewürze, Soßen und Hotel-Toilettenartikel. Auch sehr dünne Plastiktüten unter 15 Mikron sind betroffen. Zudem wird die Verwendung von langlebigen chemischen Substanzen, den sogenannten Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), in Lebensmittelverpackungen verboten, um den Gesundheitsschutz zu verbessern.

    Förderung der Wiederverwendung und Recycling

    Die EU fördert auch das Wiederbefüllen und die Wiederverwendung von Verpackungen. Bis 2030 sollen spezielle Ziele für die Wiederverwendung von Getränke- und Verkaufsverpackungen erreicht werden. Endverkäufer müssen den Verbrauchern ermöglichen, eigene Behälter für Getränke und Speisen zum Mitnehmen zu verwenden, und streben an, bis 2030 mindestens 10 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten.

    In Bezug auf das Recycling schreibt die EU vor, dass alle Verpackungen (mit Ausnahme von Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs) recyclingfähig sein müssen. Es werden Mindestziele für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent festgelegt. Bis 2029 müssen außerdem 90 % aller Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall gesondert gesammelt werden, um die Recyclingquoten zu erhöhen.

    Regelungen sollen nun vom Rat formal gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten.