Mai 2024Neue EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulat und Mikroplastik
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung erarbeitet, um die Freisetzung von Kunststoffgranulat und dadurch die Umweltbelastung durch Mikroplastik zu reduzieren. Dieser Schritt soll die Bestimmungen der REACH-Verordnung ergänzen und zielt darauf ab, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30% zu verringern.
Zielgruppe der Verordnung
Die neue Verordnung richtet sich an alle Wirtschaftsteilnehmer, die im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 5 Tonnen Kunststoffgranulat in der EU gehandhabt haben, sowie an Frachtführer, die Kunststoffgranulat transportieren. Die Regelungen betreffen somit die gesamte Lieferkette und könnten weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen haben.
Was ist Kunststoffgranulat?
Kunststoffgranulat, auch bekannt als Plastikgranulat oder Kunststoffpellets, wird als vorgeformtes, polymerhaltiges Formmaterial mit gleichmäßigen Abmessungen verwendet, das als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung dient.
Verpflichtungen für Unternehmen
Der Verordnungsvorschlag sieht beispielsweise vor, dass- Wirtschaftsteilnehmer und Frachtführer verpflichtet sind, Freisetzungen von Kunststoffgranulat zu vermeiden und ggf. zu beseitigen;
- Wirtschaftsteilnehmer Risikobewertungspläne erstellen müssen und Konformitätserklärungen an die zuständigen Behörden übermitteln müssen;
- große und mittlere Unternehmen sich zertifizieren lassen müssen.
Befreiungen von bestimmten Pflichten sind unter anderem für Wirtschaftsteilnehmer vorgesehen, die ein Umweltmanagementsystem haben.
Für den Fall von Verstößen gegen die geplanten Regelungen sollen die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen entwickeln. Diese sollen insb. Geldstrafen vorsehen.
Zeitplan und weitere Schritte
Ende März hatte der Umweltausschuss des EU-Parlaments über den Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag abgestimmt und bereits diverse Änderungen vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat am 22. April 2024 über seinen Standpunkt in der ersten Lesung abgestimmt. Mit der zweiten Lesung ist voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen.
Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass die Verordnung grds. 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten gilt. Zudem sind für einzelne Pflichten Übergangsregelungen vorgesehen. Dennoch sollten sich Unternehmen frühzeitig mit der geplanten Verordnung befassen und das weitere Gesetzgebungsverfahren beobachten, um die geplanten Pflichten rechtzeitig erfüllen zu können.