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  • September 2022Arbeitschutzkontrollgesetz führt zu häufigeren Betriebsbesichtigungen

    Bereits im Dezember 2020 wurden mit dem sog. "Arbeitsschutzkontrollgesetz" Änderungen in weiteren arbeitsschutzrelevanten Gesetzen verabschiedet, die einen Anstieg der durchzuführenden Betriebsbesichtigungen erwarten lassen.

    Das „Arbeitsschutzgesetz“ fordert in § 21, dass die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden regelmäßig Betriebe besichtigen und überwachen sollen, um die Organisation und den Stand des Arbeitsschutzes zu prüfen. Dafür wird eine Mindestbesichtigungsquote festgelegt. Auch die Unfallversicherungsträger sind nach § 20 des „Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ angehalten, Betriebsbesichtigungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Besichtigungen sind zwischen der jeweils zuständigen Arbeitsschutzbehörde und dem Unfallversicherungsträger auszutauschen.

    In beiden Gesetzen wird detailliert aufgeführt, welche Daten im Rahmen der Betriebsbegehungen ab 01. Januar 2023 zu erfassen und zwischen Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherungsträger auszutauschen sind: Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.