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  • November 2022Fragenkatalog zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

    Was kommt mit dem Fragenkatalog nun auf mein Unternehmen zu?

    Mithilfe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den allgemeinen Menschenrechten und umweltbezogenen Belangen entlang ihrer Wertschöpfungskette einhalten.  Alle Unternehmen, welche zur Einhaltung des LkSG verpflichtet sind, müssen jährlich einen Bericht über deren Sorgfaltspflichtenbewertung veröffentlichen. Dieser ergibt sich aus den eigenen Angaben im vom BAFA veröffentlichten Fragenkatalog zum LkSG. Die Berichtspflicht gilt als erfüllt, wenn die Fragen des Fragekatalogs wahrheitsgemäß beantwortet und der entsprechend verfasste Bericht im Online-Portal des BAFA veröffentlicht wird. Der Bericht muss bis zum Ende des vierten Monats des Geschäftsjahres übermittelt werden. Die Dokumente sind mindestens sieben Jahre lang aufzubewahren.

    Inhaltlich sollen folgende Informationen aus der Beantwortung des Fragenkatalogs hervorgehen:

    1. Werden bei dem betreffenden Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken identifiziert, falls ja, welche?
    2. Welche der im Gesetz festgelegten Pflichten wurden vom Unternehmen realisiert (bsp. Grundsatzerklärung, Beschwerdemechanismen)?
    3. Wie bewertet das Unternehmen die Auswirkungen sowie die Wirksamkeit der eigenen Maßnahmen?
    4. Welche Schlussfolgerungen werden vom Unternehmen aus der Bewertung für die zukünftigen Maßnahmen gezogen?

    Der Fragenkatalog soll Unternehmen dabei unterstützen die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, inhaltlich werden die gesetzlichen Bestimmungen hierin in leicht verständliche Fragen übersetzt. Über das Gesetz hinaus erwartet das BAFA durch den Fragenkatalog keine Angaben.

    Weitere Informationen zum LkSG finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.