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  • November 2023CO2-Grenzausgleichsabgabe – neue Berichtspflichten für Importeure

    Seit dem 17. Mai 2023 gibt es in der EU ein neues Instrument für die CO2-Bepreisung importierter Ware, der sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) - kurz gesagt CBAM. Bis Januar 2026 erfolgt eine schrittweise Umsetzung, der daraus resultierenden Pflichten.

    Mit dem Start der Übergangsphase im Oktober 2023 gelten für Importeure bestimmter Waren quartalsweise neue Berichtspflichten. Darin sind u.a. Menge und CO2-Emissionen je Produktart anzugeben. Die CO2-Grenzausgleichsabgabe betrifft jedoch nicht alle Einfuhren, sondern vor allem Warengruppen, deren Produktion besonders energieintensiv ist. Dazu zählen u.a. Wasserstoff, Eisen, Stahl, Aluminium, (sowie Erzeugnisse daraus) Zement, Strom und Düngemittel. Der erste Bericht ist bis zum 31. Januar 2024 über das letzte Quartal 2023 einzureichen. Weitere Information zu den betroffenen Artikeln finden sie in der Verordnung 2023/956 (Anhang 1) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0956). Der Import aus den Ländern der Europäischen Freihandelszone bleibt vom CBAM unberührt, da diese bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegen.

    Ab Januar 2026 ist eine Einfuhr ausschließlich mit CBAM – Zertifikaten möglich, welche Unternehmen zunächst erwerben müssen. Hierfür müssen sich Importeure als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren. Die Registrierungsperiode beginnt am 31. Dezember 2024.  Der Preis für die Zertifikate orientiert sich dabei an dem wöchentlichen Durchschnittspreis der Zertifikate aus dem europäischen Emissionshandel.

    Als Teil des „Fit for 55“-Maßnahmenpaketes der EU soll der CBAM einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sowie faire Wettbewerbsbedingungen für produzierende Unternehmen in der EU schaffen. Die Notwendigkeit entstand insbesondere aus der Umsetzung des EU-Treibhausgas-Zertifikate-Handels, mit welchem energieintensive Produkte aus der EU gegenüber Importen teurer wurden.

    Eine Ausführliche Darstellung finden Sie in unserem Blog-Beitrag zu dem Thema CBAM.

    Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auch auf der Seite der Europäischen Kommission: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en