Oktober 2019Neufassung des EDL-G nimmt nächste Hürde
Ende September wurde im Bundesrat über die geplanten Änderungen im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beraten. Da der Bundesrat keinen Einspruch gegen die Novelle erhoben hat, wird mit einem Inkrafttreten noch im Laufe des Oktobers gerechnet.
Dies sind die wesentlichen Änderungen:
- Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch sollen durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr entlastet werden.
- Die Online-Meldung von den wichtigsten Daten aus dem Energieauditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt über eine nicht öffentliche Eingabe-Maske. Unternehmen, die unterhalb der Bagatellschwelle liegen, müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden.
- Nach erfolgter Online-Meldung wird zudem für Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle automatische eine sogenannte „Management Übersicht“ erstellt. Diese beinhaltet eine kurze Übersicht der Angaben und Maßnahmen bzw. Informationen zu Einsparmöglichkeiten.
- Es ist geplant, Best Practice-Beispiele aus der jeweiligen Branche und passende Förderprogramme für weitere Maßnahmen zu veröffentlichen und zugänglich zu machen.
- Es wird eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren eingeführt, um eine hohe Qualität von Energieaudits auch zukünftig sicherzustellen.
- Die anstehende Novellierung beseitigt außerdem noch vorhandene Unklarheiten bei Definitionen und notwendigen Inhalten des Auditberichts und des Aufgabenkatalogs des BAFA und der BfEE.
Quelle: https://www.bfee-online.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BfEE/DE/Effizienzpolitik/20190927_edl-g.html