BESTANDSANALYSE UMWELTMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Umweltmanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 14001 sowie EMAS stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau der Umweltbewertung, der Dokumentation und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Umweltmanagementaktivitäten
- Stand der Umweltziele und -kennzahlen und Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung und Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung eines Umweltmanagementsystems
BESTANDSANALYSE ABFALLMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
BESTANDSANALYSE AWSV (SOLL-IST-ABGLEICH)
Um den Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen sicherzustellen, gibt es seit dem Jahr 2017 die Anlagen wassergefährdende Stoffe Verordnung – kurz: AwSV.
Wir unterstützen Sie dabei zu ermitteln, ob und an welchen Stellen Sie die Anforderungen der AwSV erfüllen müssen und in welcher Form die Umsetzung der Anforderungen bereits erfolgt.
ABFALLMANAGEMENT - UNTERSTÜTZUNG BEI AUFBAU UND UMSETZUNG
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt einzelne Bausteine für den Aufbau bzw. die Optimierung Ihres Abfallmanagementsystems.
ORGANISATION UND KONTROLLE ERFORDERLICHER DOKUMENTE
- Entsorgungsfachbetriebszertifikate
- Begleitscheine, Übergabescheine, Wiegescheine
- ggf. auch VA oder AA zum Umgang mit Abfall (UMS)
- Kontrolle der Entsorgungsnachweise bezüglich Laufzeiten und Einhaltung der genehmigten Mengen
- Ergebnis: logische und nach rechtlichen Anforderungen erstellte Ablage der Nachweise (wenn kein elektronisches System verwendet wird)
KLIMAMANAGEMENT UND KLIMANEUTRALITÄT
Wir ermitteln mit Ihnen die Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens und erarbeiten Schritt für Schritt eine Strategie, die Ihnen bei der Erreichung der Klimaneutralität hilft. Dabei haben wir rechtliche Anforderungen und etablierte Standards wie ISO 14064, ISO 14067, PAS 2060 oder das GHG Protocol stets im Blick und erfassen an welchen Stellen noch Handlungsbedarf für eine Zertifizierung bzw. Validierung besteht.
ERSTELLUNG VON TREIBHAUSBILANZEN
- Ermittlung des Corporate Carbon Footprints nach ISO 14064/GHG Protocol
- Ermittlung direkter (Scope 1) und indirekter (Scope 2 und 3) Treibhausgasemissionen
- Wesentlichkeitsbewertung von Scope 3-Emissionen
- Vorbereitung einer Validierung bzw. Zertifizierung der Treibhausgasbilanz
- Begleitung von Zertifizierungsaudits
ERARBEITUNG EINER KLIMASTRATEGIE
- Erarbeitung fundierter Zielstellungen, z.B. auf Basis der Science Based Target initiative (SBTi)
- Identifikation von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen
- Entwicklung geeigneter Kennzahlen zur Ermittlung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und zur Verfolgung der Zielerreichung
SYSTEMATISCHES KLIMAMANAGEMENT
- Identifikation von Schnittstellen zu bestehenden Managementsystemen
- Schaffung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung
- Bereitstellung von Vorlagen, Hilfsmitteln und Methoden
- Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Klimamanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
UMWELTMANAGEMENT NACH DIN EN ISO 14001
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Umweltmanagements nach ISO 14001.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
BEGLEITUNG BEI DER UMSETZUNG DER ANFORDERUNGEN DER AWSV
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Umweltmanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
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Termin: 19.09.2023 SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
COUNTDOWN
105d 6h 32mBeschreibung:
Mit diesem Seminar werden Sie informiert, welche Betreiber- und Dokumentationspflichten im Umgang mit Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten sind. Anhand von praxisnahen Beispielen sowie anschaulichen Vorlagen wird Ihnen aufgezeigt, wie diese Pflichten auch in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden können.
Inhalte:
- Grundlagen: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 / Anlagen wassergefährdende Stoffe Verordnung (AwSV) vom 18.04.2017
- Bestandteil für die Erfüllung der Anforderungen an ein UMS nach der DIN EN ISO 14001
- Nachweis- und Dokumentationspflicht für alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen
- Sicherstellung des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen
- Umsetzung wiederkehrender Prüfpflichten
- Beseitigung von Mängeln
- Konsequenzen und behördlicher Ansprechpartner
- Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem und fährlässigem Fehlverhalten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
1,5 Stunden
Bei diesem 1,5 stündigen Vortrag am 19.09.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
Flyer
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Termin: 25.10.2023 ONLINE-SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Betriebliches Abfallmanagement
COUNTDOWN
141d 6h 32mBeschreibung:
In diesem Seminar erhalten Sie praxisorientierte Informationen zur Analyse und zum Aufbau Ihres betrieblichen Abfallmanagements. Neben rechtlich relevanten Grundlagen werden Ihnen anhand von anschaulichen Dokumentationsvorlagen praktische Vorgehensweisen zum Umgang mit Ihren Abfällen vermittelt. Ziel soll sein, Ihnen die Implementierung und Optimierung Ihres betrieblichen Abfallmanagements zu erleichtern.
Inhalte:
- Grundlagen: Erläuterung der rechtlichen Ausgangsbasis (KrWG)
- Rechtliche Grundlagen zu Abfallarten und Anforderungen an die Abfalltrennung (AVV, GewAbfV etc.)
- Rechtliche Anforderungen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung (u.a. VerpackG, produktintegrierter Umweltschutz)
- Risiken ohne betriebliches Abfallmanagement
- Vorgehensweise zur Auswahl geeigneter Entsorgungsdienstleister
- Rechtliche Dokumentationsvorgaben (u.a. Nachweisführung)
- Interne Dokumentation im Abfallmanagement: Praxisbeispiele und Vorlagen
- Vorgehensweise zur Analyse des bestehenden Abfallmanagements
- Vorgehensweise zum Aufbau eines internen Abfallmanagements
- Vorteile eines betrieblichen Abfallmanagements
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
0,5 Tage
Bei diesem 1/2 tägigen Vortrag am 25.10.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
Flyer
REFERENT*INNEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)Anne Michel
Fachverantwortung Umweltmanagement, Fachberater RechtskatasterB.Sc.Ökologie und Umweltschutz, Umweltorientierte Unternehmensfuührung
QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Beauftragte (TÜV Rheinland) | Umweltmanagement-Auditorin (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Abfallbeauftragte (TÜV SÜD) | Beauftragte für Arbeitsschutzmanagement OHSAS (TÜV Rheinland) | Qualitätsbeauftragte (TÜV Rheinland) -
Termin: 25.10.2023 ONLINE-SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Auditierung von Entsorgungsdienstleistern (Entsorgeraudits)
COUNTDOWN
141d 11h 2mBeschreibung:
In diesem Seminar wird Ihnen praxisnah vermittelt, wie Sie Ihre Entsorgungsdienstleister effektiv auditieren können.
Dazu wird auf die rechtlichen Hintergründe und die Ziele der Audits eingegangen und Ihnen detailliert die Schritte zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Entsorgeraudits erläutert. Anschauliche Praxisvorlagen zur Dokumentation und Durchführung der Entsorgeraudits runden das Seminar ab.Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Pflichten zur Auditierung von Entsorgungsdienstleistern
- Risiken bei ausbleibender Auditierung
- Vorteile durch die Durchführung von Entsorgeraudits
- Umfang und Aufbau von Entsorgeraudits
- Aufbau eines Auditfragenkatalogs
- Ziele und Absichten bei der Durchführung von Entsorgeraudits
- Maßnahmen zur vereinfachten Auditierung
- Maßnahmen zur erleichterten Zuverlässigkeitsprüfung
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
1,5 Stunden
Bei diesem 1,5 stündigen Vortrag am 25.10.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
Flyer
REFERENT*INNEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)Anne Michel
Fachverantwortung Umweltmanagement, Fachberater RechtskatasterB.Sc.Ökologie und Umweltschutz, Umweltorientierte Unternehmensfuührung
QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Beauftragte (TÜV Rheinland) | Umweltmanagement-Auditorin (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Abfallbeauftragte (TÜV SÜD) | Beauftragte für Arbeitsschutzmanagement OHSAS (TÜV Rheinland) | Qualitätsbeauftragte (TÜV Rheinland)
April 2023Standard zur Treibhausgas-Bilanzierung ändert sich – Das GHG-Protocol in Überarbeitung
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) bietet mit seinen Standards die Grundlage für viele weitere Normen und Leitfäden zur Bilanzierung von Treibhausgasen. Dazu gehören insbesondere die ISO-Normen ISO 14064 zur Unternehmensbilanzierung und ISO 14067 zur Produktbilanzierung. Das World Resources Institute (WRI) hat nun eine Überarbeitung der GHG-Protocol-Standards für die Bilanzierung von Organisationen angekündigt. Dies betrifft:
- Corporate Accounting and Reporting Standard (Bilanzierung von Unternehmen)
- Scope 2 Guidance (Bilanzierung bezogener Energien)
- Corporate Value Chain (Scope 3) Standard and Scope 3 Calculation Guidance (Bilanzierung vor- und nachgelagerter Emissionen)
- Market-based accounting approaches (Mögliche Verfahren zur Bilanzierung bezogener Energien)
Wird der momentane Änderungsentwurf betrachtet, wird deutlich, dass sich daraus Probleme bezüglich der Nutzung von marktbasierten Scope 1 Daten und der Anrechnung von Biogas-Zertifikaten ergeben. Zu finden ist der Leitfadenentwurf hier.
Kritisch betrachtet im neuen Entwurf wird der Anhang B. Darin ist nun festgelegt, dass Scope 1 Emissionen (direkt erzeugte Emissionen, aus dem Verbrauch von Brennstoffen, dem Transport und flüchtigen Emissionen) standortbasiert erfasst werden müssen. In der aktuellen Version des GHG-Protokolls wird dem Nutzer bisher noch freigestellt, ob zur Ermittlung der Scope 1 Emissionen standortbasierte oder marktbasierte Daten verwendet werden. Dementsprechend wird leitungsgebundenes Gas, bei welchem die Zusammenstellung nicht klar ist, laut dem neuen Entwurf zu hundert Prozent als fossiles Erdgas bewertet. Dementsprechend erhöht sich auch der Wert an CO2-Emissionen in Scope 1 in Treibhausgasbilanzen. Biogas lässt sich lediglich bilanzieren, wenn es separat über andere Leitungen oder Trucks zum Zielstandort gelangt. Die Zertifikatssituation beleuchtend ergibt sich, dass eingekaufte Biogas-Zertifikate für Scope 1 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Momentan ist der Evaluierungsprozess des Entwurfes noch nicht abgeschlossen, sodass der Anhang B noch abgeändert werden könnte, da bereits einiges an Widerstand gegen das Verbot von marktbasierten Emissionswerten aufkam. Die Veröffentlichung des finalen Leitfadens zum GHG-Protokoll ist für das dritte Quartal 2023 geplant.
Februar 2023Hinweispapier zur Handhabung §§ 10-12 BECV
Kurz vor Weihnachten hat die DEHSt ein Hinweispapier zu den in den §§10-12 BECV geforderten Gegenleistungen veröffentlicht. Dieses erläutert folgende Themen:
- die Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (§ 10 BECV)
- die Identifikation von Klimaschutzmaßnahmen und den damit in Zusammenhang stehenden Themen (§ 11 BECV) und
- dazugehörige Nachweispflichten (§ 12 BECV)
Die in §10 BECV geforderten Energie- und Umweltmanagementsysteme müssen alle Anlagen und Standorte des Unternehmens umfassen, an denen ein Carbon-Leakage-Risiko durch den nationalen Emissionshandel besteht. Die nach §11 BECV zu identifizierenden Maßnahmen wurden näher spezifiziert. Es gelten als Maßnahmen diejenigen, welche im EnMS/UMS identifiziert und als wirtschaftlich bewertet wurden. Die Wirtschaftlichkeitsbewertung muss nach den Regelungen der ISO 17643 (ValERI) erfolgen. Als wirtschaftlich gelten die Maßnahmen, die einen positiven Kapitalwert haben. Hierzu sind im Hinweispapier Vorgaben zu maximaler Nutzungsdauer enthalten.
Haben Sie Rückfragen zur Umsetzungspflicht? Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung derer und zum gemeinsamen Austausch zur Verfügung.
Februar 2023Erhöhung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Ende des Jahres 2022 wurde von der EU-Kommission ein neuer Entwurf zur „Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle“ (VerpackV) erstellt. Dieser zielt auf eine verstärkte Vermeidung von Verpackungsmüll und die Erhöhung der Recyclingquoten ab.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Einweg-Kunststoff-Verpackungen werden verboten.
- Volumen und Gewicht von Verpackungen soll möglichst geringgehalten werden.
- Nach Möglichkeit soll jede Verpackung recyclebar sein, dafür müssen festgelegte Recyclinganteile eingehalten werden.
- Auf standardisierten Produktetiketten muss über die Materialzusammensetzung informiert werden.
Februar 2023ESRS – European Sustainability Reporting Standards
Die European Sustainability Reporting Standards bilden das neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte, welche dazu dienen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU zu vereinheitlichen. In der ESRS werden dementsprechend die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inhaltlich definiert. Das Rahmenwerk baut auf den bisherigen am weitesten verbreiteten Reportingstandards wie GRI, TCFD und SASB auf.
Das Ziel der Europäischen Union ist es, dass die ESRS eine internationale Vorreiterrolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung einnehmen. Dadurch soll das Reporting von Unternehmen zukünftig detaillierter Umwelt-, soziale und Governance Belange berücksichtigen. Des Weiteren soll die transparente Offenlegung von Tätigkeiten und handlungsspielräumen entlang der Wertschöpfungskette gefördert werden.
Januar 2023Korrekte Entsorgung von Batterien und Akkus
Laut dem Batteriegesetz (BattG) gilt, dass Batterien und Akkus niemals im Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie je nach Art umweltgefährdende Rohstoffe wie Eisen, Lithium, Zink oder Mangan enthalten. Gleichzeitig besteht beim Umgang mit solchen Produkten ein erhöhtes Brandrisiko. Entsorgt werden sollen Batterien und Akkus daher durch Abgabe an dafür vorgesehenen Sammelstellen. Wertstoff- und Recyclinghöfe sind für Unternehmen meist die wichtigste Anlaufstelle zur Entsorgung von Batterien und Akkus. Zur Entsorgung von größeren Mengen können sich Unternehmen auch direkt an herstellereigene Sammelsysteme wenden, die fünf relevanten Rücknahmesysteme für Batterien in Deutschland sind die Stiftung GRS Batterien, CCR Rebat, DS Entsorgung, ÖkoReCell und Ecoblatt. Normale Haushalte können solche Produkte auch direkt im Supermarkt abgeben. Laut dem seit 2009 aktiven Batteriegesetz (BattG) ist jeder Verkäufer von Batterien und Akkus dazu verpflichtet diese wieder zurückzunehmen.
Für Hersteller von Akkus oder Batterien ist gesetzlich festgelegt Umweltbelastungen durch eine ordnungsgemäße Entsorgung möglichst gering zu halten. Im Sinne des Umweltschutzes empfiehlt es sich für den Nutzer Batterien durch Akkus zu ersetzen, da für die Herstellung von Batterien 40 – 500 mal mehr Energie benötigt wird, als diese bei deren Nutzung liefern kann. Auch kostentechnisch rentiert sich der Wechsel zu Akkus.Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.