BESTANDSANALYSE UMWELTMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Umweltmanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 14001 sowie EMAS stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.
QUALITATIVE ANALYSE
- Aufbau der Umweltbewertung, der Dokumentation und weiterer Elemente
- System/Prozess der Umsetzung von Umweltmanagementaktivitäten
- Stand der Umweltziele und -kennzahlen und Maßnahmenübersicht
- Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung und Vollständigkeit
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung eines Umweltmanagementsystems
BESTANDSANALYSE ABFALLMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
BESTANDSANALYSE AWSV (SOLL-IST-ABGLEICH)
Um den Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen sicherzustellen, gibt es seit dem Jahr 2017 die Anlagen wassergefährdende Stoffe Verordnung – kurz: AwSV.
Wir unterstützen Sie dabei zu ermitteln, ob und an welchen Stellen Sie die Anforderungen der AwSV erfüllen müssen und in welcher Form die Umsetzung der Anforderungen bereits erfolgt.
ABFALLMANAGEMENT - UNTERSTÜTZUNG BEI AUFBAU UND UMSETZUNG
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt einzelne Bausteine für den Aufbau bzw. die Optimierung Ihres Abfallmanagementsystems.
ORGANISATION UND KONTROLLE ERFORDERLICHER DOKUMENTE
- Entsorgungsfachbetriebszertifikate
- Begleitscheine, Übergabescheine, Wiegescheine
- ggf. auch VA oder AA zum Umgang mit Abfall (UMS)
- Kontrolle der Entsorgungsnachweise bezüglich Laufzeiten und Einhaltung der genehmigten Mengen
- Ergebnis: logische und nach rechtlichen Anforderungen erstellte Ablage der Nachweise (wenn kein elektronisches System verwendet wird)
KLIMAMANAGEMENT UND KLIMANEUTRALITÄT
Wir ermitteln mit Ihnen die Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens und erarbeiten Schritt für Schritt eine Strategie, die Ihnen bei der Erreichung der Klimaneutralität hilft. Dabei haben wir rechtliche Anforderungen und etablierte Standards wie ISO 14064, ISO 14067, PAS 2060 oder das GHG Protocol stets im Blick und erfassen an welchen Stellen noch Handlungsbedarf für eine Zertifizierung bzw. Validierung besteht.
ERSTELLUNG VON TREIBHAUSBILANZEN
- Ermittlung des Corporate Carbon Footprints nach ISO 14064/GHG Protocol
- Ermittlung direkter (Scope 1) und indirekter (Scope 2 und 3) Treibhausgasemissionen
- Wesentlichkeitsbewertung von Scope 3-Emissionen
- Vorbereitung einer Validierung bzw. Zertifizierung der Treibhausgasbilanz
- Begleitung von Zertifizierungsaudits
ERARBEITUNG EINER KLIMASTRATEGIE
- Erarbeitung fundierter Zielstellungen, z.B. auf Basis der Science Based Target initiative (SBTi)
- Identifikation von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen
- Entwicklung geeigneter Kennzahlen zur Ermittlung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und zur Verfolgung der Zielerreichung
SYSTEMATISCHES KLIMAMANAGEMENT
- Identifikation von Schnittstellen zu bestehenden Managementsystemen
- Schaffung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung
- Bereitstellung von Vorlagen, Hilfsmitteln und Methoden
- Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Klimamanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
UMWELTMANAGEMENT NACH DIN EN ISO 14001
Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Umweltmanagements nach ISO 14001.
IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
- Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
- Unterstützung der Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
BEGLEITUNG BEI DER UMSETZUNG DER ANFORDERUNGEN DER AWSV
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Umweltmanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
-
Termin: 29.09.2022 SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
COUNTDOWN
42d 4h 44mMit diesem Seminar werden Sie informiert, welche Betreiber- und Dokumentationspflichten im Umgang mit Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten sind. Anhand von praxisnahen Beispielen sowie anschaulichen Vorlagen wird Ihnen aufgezeigt, wie diese Pflichten auch in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden können.
Inhalte:
- Grundlagen: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 / Anlagen wassergefährdende Stoffe Verordnung (AwSV) vom 18.04.2017
- Bestandteil für die Erfüllung der Anforderungen an ein UMS nach der DIN EN ISO 14001
- Nachweis- und Dokumentationspflicht für alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen
- Sicherstellung des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen
- Umsetzung wiederkehrender Prüfpflichten
- Beseitigung von Mängeln
- Konsequenzen und behördlicher Ansprechpartner
- Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem und fährlässigem Fehlverhalten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
1,5 Stunden
Bei diesem 1,5 stündigen Vortrag am 29.09.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden)).
REFERENTEN
Felix Berlin
Fachverantwortung Umweltmanagement | Fachberatung Rechtskataster, EnergiemanagementBachelor Wirtschaftsingenieur (Vertiefung: Logistik und Produktion)
Diplom-Wirtschaftsingenieur (Vertiefung: Betriebliche Umweltökonomie und Energiewirtschaft)QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Auditor nach ISO 14001 / EMAS (VOREST AG) | Energiemanagementbeauftragter (Arqum GmbH) | Inhalte der neuen ISO 50001:2018 (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) -
Termin: 06.10.2022 SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Auditierung von Entsorgungsdienstleistern (Entsorgeraudits)
COUNTDOWN
49d 4h 44mIn diesem Seminar wird Ihnen praxisnah vermittelt, wie Sie Ihre Entsorgungsdienstleister effektiv auditieren können.
Dazu wird auf die rechtlichen Hintergründe und die Ziele der Audits eingegangen und Ihnen detailliert die Schritte zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Entsorgeraudits erläutert. Anschauliche Praxisvorlagen zur Dokumentation und Durchführung der Entsorgeraudits runden das Seminar ab.Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Pflichten zur Auditierung von Entsorgungsdienstleistern
- Risiken bei ausbleibender Auditierung
- Vorteile durch die Durchführung von Entsorgeraudits
- Umfang und Aufbau von Entsorgeraudits
- Aufbau eines Auditfragenkatalogs
- Ziele und Absichten bei der Durchführung von Entsorgeraudits
- Maßnahmen zur vereinfachten Auditierung
- Maßnahmen zur erleichterten Zuverlässigkeitsprüfung
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
1,5 Stunden
Bei diesem 1,5 stündigen Vortrag am 06.10.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
REFERENTEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)Anne Michel
Fachberatung Umweltmanagement, RechtskatasterB.Sc.Ökologie und Umweltschutz, Umweltorientierte Unternehmensführung
ZUSÄTZLICHE QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Beauftragte (TÜV Rheinland) | Umweltmanagement-Auditorin (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Abfallbeauftragte (TÜV SÜD) | Beauftragte für Arbeitsschutzmanagement OHSAS (TÜV Rheinland) | Qualitätsbeauftragte (TÜV Rheinland) -
Termin: 06.10.2022 SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Betriebliches Abfallmanagement
COUNTDOWN
49d 9h 14mIn diesem Seminar erhalten Sie praxisorientierte Informationen zur Analyse und zum Aufbau Ihres betrieblichen Abfallmanagements. Neben rechtlich relevanten Grundlagen werden Ihnen anhand von anschaulichen Dokumentationsvorlagen praktische Vorgehensweisen zum Umgang mit Ihren Abfällen vermittelt. Ziel soll sein, Ihnen die Implementierung und Optimierung Ihres betrieblichen Abfallmanagements zu erleichtern.
Inhalte:
- Grundlagen: Erläuterung der rechtlichen Ausgangsbasis (KrWG)
- Rechtliche Grundlagen zu Abfallarten und Anforderungen an die Abfalltrennung (AVV, GewAbfV etc.)
- Rechtliche Anforderungen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung (u.a. VerpackG, produktintegrierter Umweltschutz)
- Risiken ohne betriebliches Abfallmanagement
- Vorgehensweise zur Auswahl geeigneter Entsorgungsdienstleister
- Rechtliche Dokumentationsvorgaben (u.a. Nachweisführung)
- Interne Dokumentation im Abfallmanagement: Praxisbeispiele und Vorlagen
- Vorgehensweise zur Analyse des bestehenden Abfallmanagements
- Vorgehensweise zum Aufbau eines internen Abfallmanagements
- Vorteile eines betrieblichen Abfallmanagements
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Dresden
Dauer:
0,5 Tage
Bei diesem 1/2 tägigen Vortrag am 25.03.2022 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
REFERENTEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)Anne Michel
Fachberatung Umweltmanagement, RechtskatasterB.Sc.Ökologie und Umweltschutz, Umweltorientierte Unternehmensführung
ZUSÄTZLICHE QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Beauftragte (TÜV Rheinland) | Umweltmanagement-Auditorin (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Abfallbeauftragte (TÜV SÜD) | Beauftragte für Arbeitsschutzmanagement OHSAS (TÜV Rheinland) | Qualitätsbeauftragte (TÜV Rheinland) -
Termin: 29.03.2023 SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
COUNTDOWN
223d 4h 44mMit diesem Seminar werden Sie informiert, welche Betreiber- und Dokumentationspflichten im Umgang mit Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten sind. Anhand von praxisnahen Beispielen sowie anschaulichen Vorlagen wird Ihnen aufgezeigt, wie diese Pflichten auch in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden können.
Inhalte:
- Grundlagen: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 / Anlagen wassergefährdende Stoffe Verordnung (AwSV) vom 18.04.2017
- Bestandteil für die Erfüllung der Anforderungen an ein UMS nach der DIN EN ISO 14001
- Nachweis- und Dokumentationspflicht für alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich der AwSV fallen
- Sicherstellung des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen
- Umsetzung wiederkehrender Prüfpflichten
- Beseitigung von Mängeln
- Konsequenzen und behördlicher Ansprechpartner
- Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem und fährlässigem Fehlverhalten
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
1,5 Stunden
Bei diesem 1,5 stündigen Vortrag am 29.03.2023 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
REFERENTEN
Felix Berlin
Fachverantwortung Umweltmanagement | Fachberatung Rechtskataster, EnergiemanagementBachelor Wirtschaftsingenieur (Vertiefung: Logistik und Produktion)
Diplom-Wirtschaftsingenieur (Vertiefung: Betriebliche Umweltökonomie und Energiewirtschaft)QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Auditor nach ISO 14001 / EMAS (VOREST AG) | Energiemanagementbeauftragter (Arqum GmbH) | Inhalte der neuen ISO 50001:2018 (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) -
Termin: 04.05.2023 ONLINE-SEMINAR | IHK Bildungszentrum Dresden | Betriebliches Abfallmanagement
COUNTDOWN
259d 4h 44mIn diesem Seminar erhalten Sie praxisorientierte Informationen zur Analyse und zum Aufbau Ihres betrieblichen Abfallmanagements. Neben rechtlich relevanten Grundlagen werden Ihnen anhand von anschaulichen Dokumentationsvorlagen praktische Vorgehensweisen zum Umgang mit Ihren Abfällen vermittelt. Ziel soll sein, Ihnen die Implementierung und Optimierung Ihres betrieblichen Abfallmanagements zu erleichtern.
Inhalte:
- Grundlagen: Erläuterung der rechtlichen Ausgangsbasis (KrWG)
- Rechtliche Grundlagen zu Abfallarten und Anforderungen an die Abfalltrennung (AVV, GewAbfV etc.)
- Rechtliche Anforderungen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung (u.a. VerpackG, produktintegrierter Umweltschutz)
- Risiken ohne betriebliches Abfallmanagement
- Vorgehensweise zur Auswahl geeigneter Entsorgungsdienstleister
- Rechtliche Dokumentationsvorgaben (u.a. Nachweisführung)
- Interne Dokumentation im Abfallmanagement: Praxisbeispiele und Vorlagen
- Vorgehensweise zur Analyse des bestehenden Abfallmanagements
- Vorgehensweise zum Aufbau eines internen Abfallmanagements
- Vorteile eines betrieblichen Abfallmanagements
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.bildungszentrum-dresden.de
Veranstalter:
IHK Bildungszentrum Dresden
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
0,5 Tage
Bei diesem 1/2 tägigen Vortrag am 04.05.2023 sind wir als Referenten tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (IHK Bildungszentrum Dresden).
REFERENTEN
Susanne Regen-Sonntag
Fachberatung Energiemanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Arbeits- und GesundheitsschutzDiplom-Betriebswirtin (FH) (Schwerpunkt Unternehmensführung und Marketing),
Teilstudium M.Sc. EnergiemanagementQUALIFIKATIONEN
Projektmanagerin | Energieeffizienz-Auditorin (TÜV Rheinland) | Energiemanagerin (IHK) | Energieeffizienz-Beraterin nach DIN EN 16247 | Moderatorin für lernende Energieeffizienznetzwerke (LEEN) | Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV SÜD) | Wirtschaftsmediatorin (Steinbeis) | Interne Auditorin für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)Anne Michel
Fachberatung Umweltmanagement, RechtskatasterB.Sc.Ökologie und Umweltschutz, Umweltorientierte Unternehmensführung
ZUSÄTZLICHE QUALIFIKATIONEN
Umweltmanagement-Beauftragte (TÜV Rheinland) | Umweltmanagement-Auditorin (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Abfallbeauftragte (TÜV SÜD) | Beauftragte für Arbeitsschutzmanagement OHSAS (TÜV Rheinland) | Qualitätsbeauftragte (TÜV Rheinland)
April 2022Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab 01. Juli 2022 - Registrierung ab 05. Mai 2022 erforderlich!
Für alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, gelten ab Juli neue Pflichten. Bis spätestens 01. Juli 2022 müssen sich Firmen dazu im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierung erfolgt einmalig und startet am 05. Mai 2022. Bei Verstößen droht ein Vertriebsverbot.
Davon betroffen sind alle:
- Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen
- Transport-, Mehrweg- & industrielle Verpackungen
- Pfandpflichtige Einwegverpackungen
- und Serviceverpackungen.
Die Registrierungspflicht gibt es bereits seit 2019. Ausgenommen waren bisher allerdings Service- und Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Doch auch für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister gibt es Änderungen. Im Rahmen der neuen Prüfpflicht müssen diese sicherstellen, dass ihre Auftraggeber die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Zur leichteren Überprüfbarkeit besteht ab Juni die Möglichkeit eines Registerabrufs bei der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die zentrale Stelle Verpackungsregister hat für alle registrierpflichtigen Unternehmen ein Erklärvideo bereitgestellt, um die Schritte der Registrierung zu erleichtern.
November 2021dena-Studie zu Klimaneutralität in Deutschland: Maßnahmenkatalog für die Industrie
Nach knapp eineinhalb Jahren Arbeit mit einem breiten Kreis von Akteuren hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) am 07.10. den Abschlussbericht der Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ veröffentlicht. Zehn wissenschaftliche Institute haben dazu ihre Expertise eingebracht und mehr als 70 Unternehmen ihre Branchenerfahrungen und Markteinschätzungen gegeben, ebenso ein 45-köpfiger Beirat mit hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Sie haben gemeinsam untersucht, welche Technologiepfade aus heutiger Perspektive realistisch sind und welche Rahmenbedingungen es braucht, um Klimaneutralität bis 2045 in einem integrierten klimaneutralen Energiesystem in Deutschland zu realisieren. Dabei wurden konkrete Lösungssätze und CO2-Reduktionspfade für einzelne Sektoren (Bau, Verkehr, Industrie, Energieerzeugung sowie zu LULUCF) analysiert und identifiziert.
Die Leitstudie soll der zukünftigen Bundesregierung eine praxisorientierte Perspektive zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 liefern. In Ergänzung zu einer umfassenden und ausdifferenzierten Analyse wurden insgesamt 84 Aufgaben in zehn zentralen Handlungsfeldern identifiziert. Die wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen im Industriesektor haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
- Energieeffizienz-Förderprogramme sollen konsequent auf Treibhausgas-Minderungen ausgerichtet werden. Dabei sollten möglichst nur Technologien gefördert werden, die potentiell klimaneutral sind.
- Bestehende Abgabenbefreiungen auf Energie- und CO2-Preise sowie sonstige Vergünstigungen (z.B. StromNEV, BesAR, Carbon-Leakage-Verordnung) sollten auf Anreizkompatibilität und Notwendigkeit überprüft werden.
- Die Kreislaufwirtschaft soll basierend auf bestehenden Vorschriften (z.B. Ökodesign, Abfallgesetze) weiter gefördert werden, z.B. durch Recyclingquoten, erweiterte Pfandsysteme oder strengere Standards für Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Energieeffizienz.
- Eine verpflichtende Ausweisung des Produkt-CO2-Fußabdrucks (Product Carbon Footprint, PCF) für Zwischen- und Endprodukte soll für Transparenz und informierte Kaufentscheidungen sorgen.
- Gleichzeitig sollten Mindestquoten für CO2-arme Grundstoffe und eine Obergrenze für den CO2-Fußabdruck von Endprodukten eingeführt werden.
- Ergänzend könnte eine Veröffentlichungspflicht für die Unternehmensklimabilanz (Scope 1/2/3) im Jahres- oder Nachhaltigkeitsbericht für alle Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Deutschland bzw. in der EU eingeführt werden.
- Die Investitionsförderung von emissionsarmen Produktionstechnologienund -verfahren (Low Carbon Breakthrough Technologies, LCBT) sollte ausgeweitet werden um den Einsatz, Hochlauf und Export zu fördern.
- Bestehende rechtlich verpflichtende Energie-Audits sollten um Umwelt- und Klimaschutz-Aspekte erweitert und die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen prinzipiell verpflichtend sein.
- Wärmenetze sollten optimiert und stärker für die Nutzung industrieller Abwärme ausgelegt werden.
Die vollständige Version der Leitstudie mit zusätzlichen Hintergrundinformationen und weiteren Analysen finden Sie auf der Homepage der dena: Link
November 2021Konsequenzen des Entwurfs der CSR-Richtlinie-Novelle
Bereits am 21.04.2021 wurde der Entwurf zur Novellierung der CSR-Berichtspflicht vorgestellt.
Bisher waren zur Erstellung eines CSR-Berichtes ausschließlich große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet. Dies betrifft etwa 500 Unternehmen in Deutschland.
Mit der Novellierung würde sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf 5.000 bis 15.000 Unternehmen bis zu verdreißigfachen. Grund dafür ist die neue Definition der Kriterien. So wären mit der Novellierung alle Unternehmen, bei denen zwei der folgenden Kriterien gelten:
- mehr als 250 Beschäftigte
- Bilanzsumme größer 20.000.000 €
- Nettoumsatz größer 40.000.000 €
Weiterhin sollen EU-weite Berichtsstandards festgelegt sowie externe Überprüfungen der Berichte verpflichtend werden. Ziel ist die Verantwortung der Geschäftsführung ähnlich wie bei den ISO-Normen stärker in den Fokus zu rücken.
In Kraft treten könnte die CSR-Richtlinie in 2024 und könnte damit bereits für das Berichtsjahr 2023 gelten.
August 2021Novelle des Verpackungsgesetzes
Mit der am 03.07.2021 in Kraft getretenen Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind zahlreiche Regelungen, die jedoch größtenteils erst ab 2022 greifen, umgesetzt worden.
Aufgrund der Novelle müssen sich beispielsweise alle Letztvertreiber von Serviceverpackungen (Verpackungen, die erst bei der Warenübergabe befüllt werden z.B. Getränkebehälter oder Frischhaltefolien) ab 01.07.2022 in dem Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle registrieren.
Alle anderen Hersteller von Verpackungen müssen sich ebenfalls ab 01.07.2022 in LUCID registrieren. Damit ist insbesondere der gewerbliche Handel mit Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen sowie Mehrwegverpackungen neu von dieser Regelung betroffen. Alleinig die Hersteller von (noch) unbefüllten Verpackungen sowie alle Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland an den Endkonsumenten abgegeben werden, sind von der Registrierungspflicht befreit.
Weiterhin gibt es ab dem 03.07.2021 neue Informationspflichten für die Letztvertreiber von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie ab 01.01.2022 neue Nachweispflichten für Hersteller und Vertreiber von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Auch Betreiber elektronischer Marktplätze sowie Fulfillment-Dienstleister müssen ab 01.07.2022 ihre vertraglich gebundenen Hersteller hinsichtlich deren Umsetzung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz überprüfen.
Hersteller von Einwegkunststoffgetränkeflaschen müssen zudem ab dem 01.01.2025 Mindestrezyklatanteile von 25% und ab 01.01.2030 mindestens 30% in sämtlichen Einwegkunststoffgetränkeflaschen erreichen.
Auf Basis der Novelle des Verpackungsgesetztes wird ebenfalls die Pfandpflicht ausgeweitet. So gilt dies ab 01.01.2022 flächendeckend für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen. Ab 01.01.2024 greift dies auch für alle Milchgetränke und Milcherzeugnisse.
Die Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln oder Getränken (z.B. Bistro, Restaurant, Café) mit mehr als 5 Mitarbeiter und mehr als 80 m² Verkaufsfläche müssen ab 01.01.2023 auch eine Mehrwegalternative für ihre Produkte anbieten.
Weiterführende Informationen können Sie auf einem Leitfaden der deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entnehmen.
August 2021Umsetzung der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2019/904 (Einwegkunststoffrichtlinie – EWKRL) in 2019 war die Reduktion des Verbrauchs von Einwegkunststoffprodukten in Europa beschlossene Sache. Damit soll die Kunststoffbranche zu mehr Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Geschäftsmodellen angetrieben werden.
Am 03.07.2021 wurde diese europäische Richtlinie in Form der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) ins deutschen Recht übertragen.
Betroffen von der europäischen Richtlinie und damit auch von den deutschen Verordnungen sind dabei Produkte aus Kunststoff (siehe Art. 3 Nr. 1 der EU-Richtlinie 2019/904), die für die Einmalverwendung gedacht sind (siehe Art. 3 Nr. 2 der EU-Richtlinie 2019/904).
Bei der EWKVerbotsV wurde das Inverkehrbringen der zehn am häufigsten an Stränden zu findenden Kunststoffprodukte verboten. Darunter fallen Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Kunststoffe, die sich in der Umwelt schnell fragmentieren) sowie Einwegkunststoffprodukte der folgenden Kategorien:
- Wattestäbchen
- Essbesteck
- Teller
- Trinkhalme
- Rührstäbchen
- Luftballonstäbe
- Lebensmittelbehälter aus Styropor (v.a. To-Go-Lebensmittelbehälter)
- Getränkebehälter/-becher aus Styropor einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen dieses Inverkehrbringungsverbot können Bußgelder bis zu 100.000 € ausgesprochen werden.
Die EWKKennzV hingegen verpflichtet Inverkehrbringer eine gut sicht- und lesbare sowie unauslöschliche Verbraucherinformation zu den negativen Umweltauswirkungen und vermeidenden Entsorgungsarten auf die Produkte aufzubringen. Betroffen sind hiervon folgende Einwegkunststoffprodukte:
- Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tamponapplikationen
- Feuchttücher
- Tabakprodukte mit Filtern sowie die Filter selbst
- Getränkebecher (im Unterschied zu Getränkebehältnissen sind dies nach oben offene Behältnisse)
Eine Kennzeichnung der Verpackung ist dabei nur erforderlich, wenn diese größer als 10 cm² ist (außer bei Getränkebechern).
Auch bei der EWKKennzV drohen im Falle eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Inverkehrbringens von ungekennzeichneten Produkten ein Bußgeld bis zu 100.000 €.
Weiterführende Informationen z.B. betreffend dem Design der Kennzeichnung kann man aus dem Leitfaden der Deutschen Industrie und Handelskammer und aus den Leitfäden der EU-Kommission entnehmen. (DIHK-Leitfaden und EU-Kommissions-Leitfäden)