Umwelt­management

Unsere Leistungen

  • BESTANDSANALYSE UMWELTMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)

    Wir ermitteln mit Ihnen, wie Sie das Thema Umweltmanagement bereits in Ihrem Unternehmen mit Leben erfüllen. Dabei haben wir die Anforderungen der Normen ISO 14001 sowie EMAS stets im Blick und erfassen, an welchen Stellen Sie noch Handlungsbedarf haben, um diese zu erfüllen.

    KURZBEGEHUNG DES UNTERNEHMENS (1 STANDORT)

    • Durchführung durch einen qualifizierten Berater
    • Dauer ca. 1 Tag
    • Voraussetzung ist die Bereitstellung aller für die Analyse notwendigen Informationen und Unterlagen

    QUANTITATIVE ANALYSE

    • Ermittlung notwendiger Verfahren und Dokumente (SOLL)
    • Erfassung vorhandener Abläufe, Verantwortlichkeiten und Dokumente (IST)
    • Abgleich der derzeitigen Abläufe und Verfahrensvorgaben mit den Anforderungen der ISO 14001 und EMAS (SOLL-IST)

    QUALITATIVE ANALYSE

    • Aufbau der Umweltbewertung, der Dokumentation und weiterer Elemente
    • System/Prozess der Umsetzung von Umweltmanagementaktivitäten
    • Stand der Umweltziele und -kennzahlen und Maßnahmenübersicht
    • Überprüfung der inhaltlichen Ausgestaltung und Vollständigkeit
    • Ermittlung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung bzw. Optimierung eines Umweltmanagementsystems

    ABSCHLUSSBERICHT

    • Erstellung eines Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung, grober Projektplanung sowie grober Aufwandsschätzung
    • Präsentation der Ergebnisse
  • KLIMAMANAGEMENT UND KLIMANEUTRALITÄT

    Wir ermitteln mit Ihnen die Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens und erarbeiten Schritt für Schritt eine Strategie, die Ihnen bei der Erreichung der Klimaneutralität hilft. Dabei haben wir rechtliche Anforderungen und etablierte Standards wie ISO 14064, ISO 14067, PAS 2060 oder das GHG Protocol stets im Blick und erfassen an welchen Stellen noch Handlungsbedarf für eine Zertifizierung bzw. Validierung besteht.

    ERSTELLUNG VON TREIBHAUSBILANZEN

    • Ermittlung des Corporate Carbon Footprints nach ISO 14064/GHG Protocol
    • Ermittlung direkter (Scope 1) und indirekter (Scope 2 und 3) Treibhausgasemissionen
    • Wesentlichkeitsbewertung von Scope 3-Emissionen
    • Vorbereitung einer Validierung bzw. Zertifizierung der Treibhausgasbilanz
    • Begleitung von Zertifizierungsaudits

    ERARBEITUNG EINER KLIMASTRATEGIE

    • Erarbeitung fundierter Zielstellungen, z.B. auf Basis der Science Based Target initiative (SBTi)
    • Identifikation von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen
    • Entwicklung geeigneter Kennzahlen zur Ermittlung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und zur Verfolgung der Zielerreichung

    HERSTELLUNG DER KLIMANEUTRALITÄT

    • Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen
    • Unterstützung bei der Umsetzung anerkannter Standards (z.B. PAS 2060)
    • Begleitung von Zertifizierungsaudits

     

    SYSTEMATISCHES KLIMAMANAGEMENT

    • Identifikation von Schnittstellen zu bestehenden Managementsystemen
    • Schaffung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung
    • Bereitstellung von Vorlagen, Hilfsmitteln und Methoden
    • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Klimamanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
  • UMWELTMANAGEMENT NACH DIN EN ISO 14001

    Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt die normkonforme Umsetzung des Umweltmanagements nach ISO 14001.

    IMPLEMENTIERUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

    • Schaffung von Strukturen und Prozessen entsprechend den Normanforderungen
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln und Methoden zur Umsetzung der Normanforderungen
    • Unterstützung der Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
    • Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)

    UMWELTBEWERTUNG

    • Erarbeitung der Umweltaspekte und deren Umweltauswirkungen (Ursache – Wirkung)
    • Erarbeitung konkreter und messbarer Kennzahlen

    MITARBEITERSCHULUNGEN

    • Schulungsplanung und -durchführung
    • Kurzinformationen
    • Halb- oder ganztägige Schulungen/Workshops

     

    KOMMUNIKATION

    • Inhaltliche Entwicklung von Mitarbeiterinformationen (u.a. Aushänge, Intranet, Zeitschrift, Flyer)
    • Koordination externer Kommunikation

    RISIKOBEWERTUNG

    • Erarbeitung von Werkzeugen und Mechanismen des Risikomanagements
    • Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen

    RECHTSKATASTER

    • Erstellen eines Umweltrechtskatasters
    • Regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften
    • Unterstützung bei der Bewertung der Vorschriften auf Relevanz

    INTERNE AUDITS

    • Auditplanung und -durchführung
    • Auditdokumentation

    EXTERNE AUDITS

    • Begleitung der externen Audits als Fachberater oder als externer Umweltbeauftragter

    MANAGEMENTBEWERTUNG

    • Aufbereitung der Eingabeparameter
    • Präsentation und Kommunikation

    DOKUMENTATION

    • Entwicklung/Anpassung der Vorgabedokumentation
    • Abgleich der Dokumentation auf Normkonformität
  • KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Umweltmanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.

    ABFALLMANAGEMENT

    • Rechtliche Grundlagen
    • Vorstellung und Erarbeitung von praktischen und individuellen Umsetzungsvarianten
    • Erarbeitung von Fragestellungen, die es im Rahmen der Umsetzung zu beantworten gilt

    KLIMAMANAGEMENT UND KLIMANEUTRALITÄT

    • Grundlagen des Klimawandels
    • Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
    • Erstellung von Treibhausgasbilanzen
    • Strategien zur Erreichung der Klimaneutralität
    • Systematisches Klimamanagement mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung

    ENTSORGERAUDITS - HINTERGRÜNDE UND ZIELE

    • Ziele und Effekte einer wirksamen Entsorger-Auditierung
    • Rechtsgrundlagen
    • Formulierungsvorschläge für Entsorgungsverträge
    • Planung, Durchführung und Dokumentation des Entsorgeraudits

    UMWELTMANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 14001

    • Grundsätzliche Erläuterung zu den Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach Norm
    • Aufbau der Norm – High Level Structure (HLS) und PDCA-Kreislauf
    • Vorgehensweise zu Aufbau und Aufrechterhaltung des Systems
    • Zertifizierungsverfahren

     

    FORTBILDUNG INTERNER AUDITOREN

    • Fachkompetenz zur ISO 14001 bzw. zum EMAS System
    • Methodenkompetenz zu Planung, Organisation und Durchführung von internen Audits nach ISO 19011
    • Erarbeitung von Auditfragen
    • Bearbeitung verschiedener Auditsituationen
    • Auditdokumentation
    • Kommunikation im Audit

Fachexperten

AOBO WANG

TÄTIGKEITSBEREICHE
Auditorin und Fachberaterin für Umweltmanagementsysteme 

 

Termine

News

  • April 2024Berücksichtigung des Klimawandels in Kontextanalyse der Managementsysteme

    Die IAF und ISO haben ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht, das die Relevanz der Risiken des Klimawandels in der Kontextanalyse hervorhebt. Das heißt, dass in allen bestehenden und zukünftigen ISO-Normen für Managementsysteme Ergänzungen zu Klimaschutzmaßnahmen vorgenommen werden bzw. einfließen sollen. Damit folgt die ISO ihrer in der „Londoner Erklärung“ abgegebenen Selbstverpflichtung zum Kampf gegen den Klimawandel.

    Konkret bedeutet das, dass diesen Normen zwei neue Textpassagen hinzugefügt wurden, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Erreichung der angestrebten Ziele des Managementsystems zu berücksichtigen. Die Änderungen wurden in die harmonisierte Struktur der ISO-Standards in den Abschnitten 4.1 und 4.2 aufgenommen.

    Durch die Änderungen muss die Organisation bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist und ob relevante interessierte Parteien möglicherweise Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben. Die allgemeine Ausrichtung der Anforderungen der Abschnitte 4.1 und 4.2 bleibt somit unverändert, da in diesen Abschnitten bereits alle internen und externen Aspekte berücksichtigt werden, die sich auf die Wirksamkeit ihres Managementsystems auswirken können.

    Die Änderungen an den Normen wurden Ende Februar 2024 veröffentlicht. Die Änderungen sowie eine Liste der betroffenen Normen finden Sie hier. Sollten Sie von diesen Änderungen betroffen sein, kommen Sie gern auf uns zu.

  • März 2024Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

    Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein System, in dem Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind. Dies beinhaltet die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Entsorgung oder das Recycling, um Abfallmengen zu reduzieren, Kosten zu senken und Ressourcenverschwendung entgegenzuwirken.

    Dabei umfasst der Begriff „Hersteller“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung nicht nur den Produzenten, sondern auch den Vertreiber der jeweiligen Produkte, also auch Onlinehändler, die ihre Produkte z.B. im europäischen Ausland in Verkehr bringen.

    Produktkategorien wie Verpackungen, Elektrogeräte sowie Batterien und Akkumulatoren unterliegen auf EU-Ebene der EPR und müssen in dem jeweiligen Land, in dem sie in Verkehr gebracht werden, lizenziert oder registriert werden. In einigen Ländern gibt es EPR in weiteren Bereichen (z.B. Textilien, Papier etc.).

    Die erweiterte Produktverantwortung bringt aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten einige Herausforderungen mit sich:

    Verpackung:

    • Unterschiedliche Meldeverfahren: Es gibt kein einheitliches Verfahren in den Mitgliedsstaaten und teilweise gibt es Unterschiede von System zu System innerhalb eines Landes.
    • Keine einheitlichen Mindestmengen, ab denen die EPR-Regelungen greifen. Inwieweit eine Mindestmengenregelung besteht, ist pro EPR-Bereich und Land zu prüfen. 
    • Die Zuordnung der meldepflichtigen Verpackungsarten (Haushalt, Gewerbe etc.) ist von Land zu Land unterschiedlich.
    • Sanktionen sind länderspezifisch und pro EPR-Bereich zu prüfen.

    Elektrogeräte:

    • Die Ausweispflicht der Entsorgungsgebühr für Elektrogeräte ist länderspezifisch zu prüfen.
    • Die Einstufung der einzelnen Elektrogerätearten und -kategorien in den Mitgliedsstaaten als Kategorien, nach denen die Geräte bei den Rücknahmesystemen anzumelden sind, ist von Land zu Land bzw. von System zu System unterschiedlich und muss für jedes EU-Land gesondert geprüft werden.

    Eine vollständige Übersicht über die Regelungen der Mitgliedsstaaten liegt derzeit nicht vor. Einführende Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung sind auf der Plattform www. international.bihk.de/epr.html veröffentlicht. Dort finden sich auch Broschüren, die einen Überblick über die nationale Umsetzung der Verpackungsverordnung und der Elektroaltgeräteverordnung geben. 

  • Februar 2024Neues EMAS-Nutzerhandbuch: Änderungen zu Stichprobenbegutachtung

    Mit der Registrierung von Bundeseinrichtungen und dem neuen Energieeffizienzgesetz steigt die Nachfrage nach EMAS.

    Das EMAS-Nutzerhandbuch konkretisiert die abstrakte EMAS-Verordnung und gibt praktische Anleitungen für eine nachhaltige Unternehmensführung. Zuletzt wurde am 03. November 2023 eine neue Version veröffentlicht.

    Die bisherige branchenspezifische Öffnung des Stichprobenverfahrens wurde durch branchenübergreifende Kriterien ersetzt, um die Anwendung des Multisite-Verfahrens zu erleichtern. Wesentliche Punkte sind:

    • Standorte innerhalb einer Stichprobengruppe müssen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten, rechtlichen Anforderungen, Umweltaspekte und -auswirkungen sowie Umweltmanagement- und -überwachungsverfahren vergleichbar sein.
    • Standorte müssen sich im selben Mitgliedstaat befinden und unter der direkten Kontrolle, Leitung und Aufsicht der EMAS-registrierten Organisation stehen.
    • Gruppen von gleichen Standorten werden in das Umweltmanagement und die Umweltberichterstattung einbezogen. Das Umweltmanagement wird zentral gesteuert und verwaltet.
    • Vom Verfahren ausgeschlossen sind Organisationen und Standorte, die
    • die von Verwaltungsvereinfachungen und anderen staatlichen materiellen Anreizen profitieren.
    • die sich in Drittländern befinden
    • die ein Risiko für lokale Umweltunfälle darstellen und
    • die bestimmten Umweltvorschriften unterliegen (Industrieemissionen, Seveso-Richtlinie, Vorschriften über besonders besorgniserregende Stoffe oder über die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle).

    Der Bewertungsschlüssel wurde angepasst, was zu einer Verringerung der Kosten und des Verwaltungsaufwands führt, da verhältnismäßig weniger Standorte vor Ort bewertet werden müssen.

    Ausführliche Erläuterungen zum Verfahren finden sich in Kapitel 7.2 des neuen Benutzerhandbuchs.

    Die neuen Regelungen zum Stichprobenverfahren führen dazu, dass die Einführung und Aufrechterhaltung eines EMAS-Systems als Alternative zur ISO 14001 bzw. ISO 50001 an Attraktivität gewonnen haben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des „richtigen“ Systems für Ihren Anwendungsfall. Sprechen Sie uns gerne an.

  • Oktober 2023Informationspflicht für Betreiber von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

    Wer mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (Feuerungswärmeleistung zwischen 1 und 50 Megawatt) betreibt, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, hat der zuständigen Immissionsschutzbehörde bis zum 1. Dezember 2023 Informationen zu melden (§6, Absatz 2 der 44. BImSchV). Zu melden sind u.a. die Feuerungswärmeleistung, die Art der Anlage und des Brennstoffs, voraussichtliche Betriebsstunden sowie Angaben zum Betreiber und Standort der Anlage. Alle zu meldenden Daten sind in Anlage 1 der 44. BImSchV aufgeführt (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_44/anlage_1.html). Diese Informationen werden genutzt, um bis zum 30. September 2024 ein öffentlich zugängiges Anlagenregister mit Umweltinformationen aufzubauen.

  • September 2023Europäische Kommission verabschiedet Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Damit sollen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt werden. Nun muss dies noch durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat bestätigt werden. Diese Standards müssen von Unternehmen beachtet werden, die der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) unterliegen. WEitere INfos dazu finden Sie auf unserem zugehörigen Blogbeitrag

    Die ESRS adressieren ökologische, soziale und Governance-Themen. Außerdem werden übergreifende Vorgaben gemacht. Insgesamt bestehen 12 Standards:

    Übergreifend

    • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
    • ESRS 2 Allgemeine Angaben

    Umwelt

    • ESRS E1 Klimawandel
    • ESRS E2 Umweltverschmutzung
    • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
    • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
    • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

    Sozial

    • ESRS S1 Eigene Belegschaft
    • ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
    • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
    • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

    Governance

    • ESRS G1 Unternehmenspolitik 

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der ESRS änderten sich einige wesentliche Aspekte:

    • Einzelne Angaben, welche zuvor verpflichtend waren, können nun freiwillig berichtet werden. So u.a. Übergangspläne für das Thema Biodiversität sowie bestimmte Indikatoren zu angestellten Beschäftigten.
    • Mit Ausnahme der ESRS 2 (Allgemeine Angaben) müssen die weiteren ESRS nur dann angewendet werden, wenn diese im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert wurden. Damit entfällt beispielsweise die zwingende Pflicht über das Thema Klimawandel zu berichten. Will ein Unternehmen auf Angaben zum Klimawandel verzichten, so muss es die Ergebnisse seiner Wesentlichkeitsanalyse in Hinblick auf identifizierte Chancen, Risiken und Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen ausführlich erläutern
    • Wenn Berichtsanforderungen bezüglich Offenlegungs-Verordnung und Taxonomie-Verordnung als nicht wesentlich bewertet werden, ist dies dennoch schriftlich anzugeben.
    • Es wurden Erleichterungen in der Berichterstattung für das erste Jahr, in dem Unternehmen unter die Pflicht fallen, ermöglicht.  Weitere Erleichterungen wurden für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten eingeführt.

    Die verabschiedete Fassung der Standards können Sie in deutscher Sprache hier abrufen:
    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de

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