BESTANDSANALYSE TREIBHAUSGASBILANZIERUNG (SOLL-IST-ABGLEICH)
BESTANDSANALYSE ZUM KLIMASCHUTZMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
KLIMAMANAGEMENT UND KLIMANEUTRALITÄT
Wir ermitteln mit Ihnen die Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens und erarbeiten Schritt für Schritt eine Strategie, die Ihnen bei der Erreichung der Klimaneutralität hilft. Dabei haben wir rechtliche Anforderungen und etablierte Standards wie ISO 14067, ISO 14068, PAS 2060 oder das GHG Protocol stets im Blick und erfassen an welchen Stellen noch Handlungsbedarf für eine Zertifizierung bzw. Validierung besteht.
ERSTELLUNG VON TREIBHAUSGASBILANZEN
- Ermittlung des Corporate Carbon Footprints nach ISO 14064/GHG Protocol
- Ermittlung direkter (Scope 1) und indirekter (Scope 2 und 3) Treibhausgasemissionen
- Wesentlichkeitsbewertung von Scope 3-Emissionen
- Vorbereitung einer Validierung bzw. Zertifizierung der Treibhausgasbilanz
- Begleitung von Zertifizierungsaudits
ERARBEITUNG EINER KLIMASTRATEGIE
- Erarbeitung fundierter Zielstellungen, z.B. auf Basis der Science Bases Target initiative (SBTi)
- Identifikation von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen
- Entwicklung geeigneter Kennzahlen zur Ermittlung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und zur Verfolgung der Zielerreichung
SYSTEMATISCHES KLIMAMANAGEMENT
- Identifikation von Schnittstellen zu bestehenden Managementsystemen
- Schaffung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung
- Bereitstellung von Vorlagen, Hilfsmitteln und Methoden
- Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Klimamanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Klimamanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
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Termin: 18.10.2023 SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Klimamanagement
COUNTDOWN
22d 22h 33mBeschreibung:
Ein systematisches Klimamanagement unterstützt Sie dabei, Ihre Treibhausgasemissionen zu erfassen, Reduktionspotenziale zu erschließen und dem strategischen Ziel der Treibhausgasneutralität näher zu kommen. Dafür stehen verschiedene Standards, Normen, Methoden und Werkzeuge zur Verfügung. Sie lernen, einen geeigneten Standard (z.B. ISO 14064, ISO 14067, PAS 2050, PAS 2060, GHG Protocol) auszuwählen, klimarelevante Prozesse zu erfassen und optimal zu steuern. Dieses Seminar vermittelt Ihnen Know-how und Methoden für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte, welches Sie gezielt in der betrieblichen Praxis anwenden können. Anhand von praktischen Übungen erarbeiten Sie eigene Lösungsansätze. Sie erhalten außerdem einen Überblick über die Grundlagen des Klimawandels und die Systematik und Struktur der internationalen, europäischen und nationalen Klimapolitik und wissen, wie die betriebliche Umsetzung von Vorschriften erfolgen muss.
Inhalte:
- Grundlagen des Klimawandels
- Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Bilanzierung von Treibhausgasen
- Wege zur Erreichung der Klimaneutralität
- THG-Berichterstattung
- Etablierung eines Klimamanagementsystems
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Frankfurt am Main
Dauer:
2,5 Tage
Bei diesem 2,5 -tägigen Seminar vom 18.10.-20.10.22 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Ole Breither
Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung KlimaschutzmanagementDiplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)
QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH) -
Termin: 07.11.2023 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Klimamanagement
COUNTDOWN
42d 23h 33mBeschreibung:
Ein systematisches Klimamanagement unterstützt Sie dabei, Ihre Treibhausgasemissionen zu erfassen, Reduktionspotenziale zu erschließen und dem strategischen Ziel der Treibhausgasneutralität näher zu kommen. Dafür stehen verschiedene Standards, Normen, Methoden und Werkzeuge zur Verfügung. Sie lernen, einen geeigneten Standard (z.B. ISO 14064, ISO 14067, PAS 2050, PAS 2060, GHG Protocol) auszuwählen, klimarelevante Prozesse zu erfassen und optimal zu steuern. Dieses Seminar vermittelt Ihnen Know-how und Methoden für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte, welches Sie gezielt in der betrieblichen Praxis anwenden können. Anhand von praktischen Übungen erarbeiten Sie eigene Lösungsansätze. Sie erhalten außerdem einen Überblick über die Grundlagen des Klimawandels und die Systematik und Struktur der internationalen, europäischen und nationalen Klimapolitik und wissen, wie die betriebliche Umsetzung von Vorschriften erfolgen muss.
Inhalte:
- Grundlagen des Klimawandels
- Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Bilanzierung von Treibhausgasen
- Wege zur Erreichung der Klimaneutralität
- THG-Berichterstattung
- Etablierung eines Klimamanagementsystems
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
2,5 Tage
Bei diesem 2,5 -tägigen Online - Seminar vom 07.11. - 09.11.2023 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Johann Breiter
Fachverantwortung Rechtskataster, Fachberatung EnergieM.Eng. Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik
M.Sc. WirtschaftsingenieurwesenQUALIFIKATIONEN
Energieauditor nach DIN EN 16247 (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Energiemanagement-Beauftragter (TÜV SÜD) | Klimamanagement (TÜV SÜD)
August 2023EU erteilt Genehmigung zur BECV
Lange hat es gedauert, aber nun ist es soweit: die beihilferechtliche Genehmigung der EU für die BECV liegt vor. Das bedeutet für alle antragstellenden Unternehmen, dass kurzfristig mit einer Bescheidung der bereits gestellten Anträge gerechnet werden kann.
Die Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) wurde im Jahr 2021 als Instrument zur Entlastung besonders im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen in Kraft gesetzt. Unternehmen aus beihilfeberechtigten (Teil-)Sektoren konnte dadurch erstmals zum 30. Juni 2022 die Zahlung einer Beihilfe zur Entlastung von den CO2-Kosten beantragen. Viele der Unternehmen, die bereits für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 ihre Anträge auf Entlastung gestellt haben, erhielten bislang keine Entscheidung der DEHSt. Begründet wurde dies mit der bislang noch fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU.
Laut einer Pressemitteilung der europäischen Kommission vom 10.08.2023 liegt diese nun aber vor. Damit dürfte der Bescheidung der Anträge aus dem letzten Jahr nichts mehr im Weg stehen.
August 2023Härtefallregelung zur CO2-Bepreisung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat angekündigt den CO2-Preis für fossile Energieträger im kommenden Jahr stärker anzuheben, als ursprünglich geplant. Damit soll der Zertifikatspreis für eine Tonne CO2 von bisher 30 Euro auf 40 Euro ansteigen (zuvor waren 35 Euro für 2024 geplant).
Insbesondere für energieintensive Branchen können dadurch hohe finanzielle Belastungen entstehen. Um bestimmte Industrien vor einer preisgetriebenen Abwanderung zu bewahren, wurde die Carbon-Leakage-Verordnung eingeführt. Nach dieser können Unternehmen definierter Branchen bei Einhaltung bestimmter Kriterien einen finanziellen Ausgleich beantragen. Hierzu schrieben wir im April 2022.
Da dennoch Unternehmen von einer unzumutbaren Härte betroffen sein können, war im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Verordnungsermächtigung zur Regelung finanzieller Kompensationen vorgesehen. Auf Grund europäischer Wettbewerbsregularien kann keine pauschale Entlastung stattfinden, sondern es sind Einzelfallprüfungen im Rahmen einer Billigkeitsrichtlinie notwendig. Diese wurde im Juli 2023 in Form der Richtlinie „BEHG-Härtefallkompensation“ umgesetzt.
Unzumutbare Härte liegt gemäß dieser Richtlinie vor, wenn:
- zusätzliche Kosten weder vermieden noch über die Preisgestaltung weitergeben werden können,
- auch Effizienz- und andere emissionsmindernde Maßnahmen zu keinem ausreichenden Ausgleich führen und
- dadurch die Fortsetzung unternehmerischer Betätigung unmöglich ist.
Außerdem ist nachzuweisen:
- dass die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung mehr als 20% der Gesamtkosten betragen
- oder diese Zusatzkosten mehr als 20% der Bruttowertschöpfung ausmachen.
- Werden diese Schwellwerte nicht erreicht, kann dargelegt werden, warum dennoch ein Härtefall für das Unternehmen vorliegt.
Für Unternehmen, die gemäß Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) Antragsberechtigt sind, muss ein Antrag nach BECV gestellt werden. Anschließend wird der Härtefall-Antrag unter Berücksichtigung einer möglichen Entlastung nach BECV bewertet.
Anträge sind bis zum 31. Juli des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs zu stellen. Für die Kalenderjahre 2021 und 2022 können Anträge Rückwirkend bis zum 31.Oktober 2023 eingereicht werden. Anträge bedürfen eines schriftlichen Prüfvermerkes (z.B. von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer).
Diese Richtlinie gilt voraussichtlich für die Antragsjahre 2021 bis 2026.
Mai 2023Neue EU-Richtlinie zu Green Claims
Im März 2023 wurde auf EU-Ebene der Entwurf der EU Green Claims Directive veröffentlicht. Unter Green Claims werden freiwillige Umweltaussagen von Unternehmen bzgl. ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeiten oder Produkte verstanden. Bisher gibt es noch keine einheitliche Regelung, welche Kriterien von Unternehmen erfüllt werden müssen, um Umweltaussagen über sich selbst kommunizieren zu dürfen, dies führt immer wieder zu nicht wahrheitsgemäßer oder irreführender Kommunikation vermeintlich grüner Tätigkeiten und Produkte. Die EU-Kommission führte im Jahr 2020 eine Studie zur Prüfung des Wahrheitsgehalts sogenannter Green Claims durch, bei welcher ermittelt wurde, dass 53,3 % der untersuchten Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unfundiert und 40 % nicht belegt waren.
Durch die neue Richtlinie werden Green Claims Mindeststandards erfüllen müssen. Die Richtlinie beinhaltet Anforderungen an Belege, an die Form der Kommunikation, an verwendete Umweltzeichen und vergleichende Green Claims. Des Weiteren wird in der Richtlinie die regelmäßige Überwachung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Richtlinie erläutert. Konkreter bedeutet dies, dass Umweltaussagen zukünftig unabhängig überprüft und mittels wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden müssen. Die Aussagen müssen außerdem mit Informationen zur angemessenen Produktverwendung ergänzt werden, mit welcher die angestrebte Umweltwirkung erzielt wird. Auf Bundesebene werden zur Überwachung der Umsetzung der Anforderungen entsprechende Prüfsysteme eingerichtet. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Richtlinie kommt auf die betreffenden Unternehmen ein Bußgeld von mindestens 4% des Jahresumsatzes zu. Von der Richtlinie ausgeschlossen sind Kleinstunternehmen.
April 2023Standard zur Treibhausgas-Bilanzierung ändert sich – Das GHG-Protocol in Überarbeitung
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) bietet mit seinen Standards die Grundlage für viele weitere Normen und Leitfäden zur Bilanzierung von Treibhausgasen. Dazu gehören insbesondere die ISO-Normen ISO 14064 zur Unternehmensbilanzierung und ISO 14067 zur Produktbilanzierung. Das World Resources Institute (WRI) hat nun eine Überarbeitung der GHG-Protocol-Standards für die Bilanzierung von Organisationen angekündigt. Dies betrifft:
- Corporate Accounting and Reporting Standard (Bilanzierung von Unternehmen)
- Scope 2 Guidance (Bilanzierung bezogener Energien)
- Corporate Value Chain (Scope 3) Standard and Scope 3 Calculation Guidance (Bilanzierung vor- und nachgelagerter Emissionen)
- Market-based accounting approaches (Mögliche Verfahren zur Bilanzierung bezogener Energien)
Wird der momentane Änderungsentwurf betrachtet, wird deutlich, dass sich daraus Probleme bezüglich der Nutzung von marktbasierten Scope 1 Daten und der Anrechnung von Biogas-Zertifikaten ergeben. Zu finden ist der Leitfadenentwurf hier.
Kritisch betrachtet im neuen Entwurf wird der Anhang B. Darin ist nun festgelegt, dass Scope 1 Emissionen (direkt erzeugte Emissionen, aus dem Verbrauch von Brennstoffen, dem Transport und flüchtigen Emissionen) standortbasiert erfasst werden müssen. In der aktuellen Version des GHG-Protokolls wird dem Nutzer bisher noch freigestellt, ob zur Ermittlung der Scope 1 Emissionen standortbasierte oder marktbasierte Daten verwendet werden. Dementsprechend wird leitungsgebundenes Gas, bei welchem die Zusammenstellung nicht klar ist, laut dem neuen Entwurf zu hundert Prozent als fossiles Erdgas bewertet. Dementsprechend erhöht sich auch der Wert an CO2-Emissionen in Scope 1 in Treibhausgasbilanzen. Biogas lässt sich lediglich bilanzieren, wenn es separat über andere Leitungen oder Trucks zum Zielstandort gelangt. Die Zertifikatssituation beleuchtend ergibt sich, dass eingekaufte Biogas-Zertifikate für Scope 1 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Momentan ist der Evaluierungsprozess des Entwurfes noch nicht abgeschlossen, sodass der Anhang B noch abgeändert werden könnte, da bereits einiges an Widerstand gegen das Verbot von marktbasierten Emissionswerten aufkam. Die Veröffentlichung des finalen Leitfadens zum GHG-Protokoll ist für das dritte Quartal 2023 geplant.
Februar 2023ESRS – European Sustainability Reporting Standards
Die European Sustainability Reporting Standards bilden das neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte, welche dazu dienen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU zu vereinheitlichen. In der ESRS werden dementsprechend die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inhaltlich definiert. Das Rahmenwerk baut auf den bisherigen am weitesten verbreiteten Reportingstandards wie GRI, TCFD und SASB auf.
Das Ziel der Europäischen Union ist es, dass die ESRS eine internationale Vorreiterrolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung einnehmen. Dadurch soll das Reporting von Unternehmen zukünftig detaillierter Umwelt-, soziale und Governance Belange berücksichtigen. Des Weiteren soll die transparente Offenlegung von Tätigkeiten und handlungsspielräumen entlang der Wertschöpfungskette gefördert werden.