BESTANDSANALYSE TREIBHAUSGASBILANZIERUNG (SOLL-IST-ABGLEICH)
BESTANDSANALYSE ZUM KLIMASCHUTZMANAGEMENT (SOLL-IST-ABGLEICH)
KLIMAMANAGEMENT UND KLIMANEUTRALITÄT
Wir ermitteln mit Ihnen die Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens und erarbeiten Schritt für Schritt eine Strategie, die Ihnen bei der Erreichung der Klimaneutralität hilft. Dabei haben wir rechtliche Anforderungen und etablierte Standards wie ISO 14067, ISO 14068, PAS 2060 oder das GHG Protocol stets im Blick und erfassen an welchen Stellen noch Handlungsbedarf für eine Zertifizierung bzw. Validierung besteht.
ERSTELLUNG VON TREIBHAUSGASBILANZEN
- Ermittlung des Corporate Carbon Footprints nach ISO 14064/GHG Protocol
- Ermittlung direkter (Scope 1) und indirekter (Scope 2 und 3) Treibhausgasemissionen
- Wesentlichkeitsbewertung von Scope 3-Emissionen
- Vorbereitung einer Validierung bzw. Zertifizierung der Treibhausgasbilanz
- Begleitung von Zertifizierungsaudits
ERARBEITUNG EINER KLIMASTRATEGIE
- Erarbeitung fundierter Zielstellungen, z.B. auf Basis der Science Bases Target initiative (SBTi)
- Identifikation von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen
- Entwicklung geeigneter Kennzahlen zur Ermittlung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und zur Verfolgung der Zielerreichung
SYSTEMATISCHES KLIMAMANAGEMENT
- Identifikation von Schnittstellen zu bestehenden Managementsystemen
- Schaffung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung
- Bereitstellung von Vorlagen, Hilfsmitteln und Methoden
- Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Klimamanagementsystems als Fachberater oder in der Funktion des externen Beauftragten
- Unterstützung bei der Projektplanung und -durchführung (Aufgaben, Termine, Verantwortlichkeiten)
KOMPETENZERWEITERUNG UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Wissen im Bereich Klimamanagement stets aktuell zu halten. Dazu bieten wir verschiedene Formate an, welche Sie in unserem Bereich der Akademie näher einsehen können. Ob virtuell, in Ihren oder in unseren Räumen - viele Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Art der Veranstaltung, den Zeitraum, das Thema sowie den Ort fest. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Themen, aus denen wir für die Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung schöpfen können.
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Termin: 03.06.2024 ONLINE-SEMINAR | TÜV SÜD Akademie | Klimamanagement
COUNTDOWN
37d 7h 42mBeschreibung:
Ein systematisches Klimamanagement unterstützt Sie dabei, Ihre Treibhausgasemissionen zu erfassen, Reduktionspotenziale zu erschließen und dem strategischen Ziel der Treibhausgasneutralität näher zu kommen. Dafür stehen verschiedene Standards, Normen, Methoden und Werkzeuge zur Verfügung. Sie lernen, einen geeigneten Standard (z.B. ISO 14064, ISO 14067, PAS 2050, PAS 2060, GHG Protocol) auszuwählen, klimarelevante Prozesse zu erfassen und optimal zu steuern. Dieses Seminar vermittelt Ihnen Know-how und Methoden für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte, welches Sie gezielt in der betrieblichen Praxis anwenden können. Anhand von praktischen Übungen erarbeiten Sie eigene Lösungsansätze. Sie erhalten außerdem einen Überblick über die Grundlagen des Klimawandels und die Systematik und Struktur der internationalen, europäischen und nationalen Klimapolitik und wissen, wie die betriebliche Umsetzung von Vorschriften erfolgen muss.
- Grundlagen des Klimawandels
- Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Bilanzierung von Treibhausgasen
- Wege zur Erreichung der Klimaneutralität
- THG-Berichterstattung
- Etablierung eines Klimamanagementsystems
Nähere Informationen und Anmeldungen bitte unter: www.tuvsud.com
Veranstalter:
TÜV SÜD Akademie GmbH
Veranstaltungsort:
Virtuelles Klassenzimmer
Dauer:
3,5 Tage
Bei diesem 3,5-tägigen Online-Seminar vom 03.06. - 06.06.2024 sind wir als Referent*innen tätig. Anmeldungen erfolgen daher direkt über den Veranstalter (TÜV SÜD Akademie GmbH).
Flyer
REFERENT*INNEN
Ole Breither
Fachverantwortung Energiemanagement | Fachberatung KlimaschutzmanagementDiplom-Wirtschaftsingenieur (Schwerpunkte Umweltmanagement & Energiewirtschaft, Produktionstechnik und Operations & Logistics Management)
QUALIFIKATIONEN
Energiemanagement-Fachkraft (TÜV SÜD) | Interner Auditor für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001 (IfG GmbH)
Januar 2024Nachhaltigkeit ganzheitlich managen - Norm für SDG-Managementsysteme in Planung
Viele Unternehmen bemühen sich, ihren Beitrag zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) zu leisten. Seit Oktober ist ein Normausschuss der ISO damit beauftragt, einen Standard für Managementsysteme zur Erfüllung der SDGs zu erstellen. Um künftig die Integration dieses neuen Managementsystems zu ermöglichen, wird der Prozessansatz gemäß PDCA (Plan – Do – Check – Act) verfolgt und mit dem Risikoansatz kombiniert.
Für wen ist die Norm gedacht?
- Organisationen, die ihre Arbeit und Leistung im Hinblick auf die SDGs nachweisen und verbessern möchten
- Organisationen, die ihre Verantwortlichkeiten bzgl. Nachhaltigkeit auf eine systematische Weise verwalten möchten
Wobei soll die Norm helfen?
Die ISO 53001 soll dabei helfen, die SDG-Politik einer Organisation systematisch im Rahmen eines Managementsystems nachzuverfolgen. Kernelemente sind dabei:
- Verbesserung der Leistung der Organisation (insb. Nutzung von Innovationen)
- Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen
- Erreichung ausgewählter SDG-Ziele
- Steigerung des Erfolgs der Organisation
- Schaffung von Vertrauen bei relevanten bestehenden und zukünftigen Stakeholdern
Wir sehen in der ISO 53001 die Chance, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu betrachten und den Ansatz der Wesentlichkeit in einem integrierten Managementsystem (bspw. zu Umwelt, Energie und Arbeitsschutz) zu verankern.
Dezember 2023Breaking News: Klimaneutralität nun durch die ISO normiert!
Redet man über Klimaneutralität zeigt sich häufig folgendes Problem: Es ist nicht eindeutig festgelegt, was genau dieser Begriff bedeutet, bzw. welche Anforderungen mit diesem Status verbunden sind. Bisher gab es nur einen unabhängigen Standard hierzu: die PAS 2060. Allerdings ist dieser britische Standard über UK hinaus nur wenig verbreitet.
Seit 30.11.2023 ist jedoch die neue ISO 14068-1:2023 zu „Carbon neutrality“ veröffentlicht!
In unserem Blog-Beitrag erhalten Sie einen ersten Einblick in den Aufbau und die Anforderungen der Norm.
November 2023CO2-Grenzausgleichsabgabe – neue Berichtspflichten für Importeure
Seit dem 17. Mai 2023 gibt es in der EU ein neues Instrument für die CO2-Bepreisung importierter Ware, der sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) - kurz gesagt CBAM. Bis Januar 2026 erfolgt eine schrittweise Umsetzung, der daraus resultierenden Pflichten.
Mit dem Start der Übergangsphase im Oktober 2023 gelten für Importeure bestimmter Waren quartalsweise neue Berichtspflichten. Darin sind u.a. Menge und CO2-Emissionen je Produktart anzugeben. Die CO2-Grenzausgleichsabgabe betrifft jedoch nicht alle Einfuhren, sondern vor allem Warengruppen, deren Produktion besonders energieintensiv ist. Dazu zählen u.a. Wasserstoff, Eisen, Stahl, Aluminium, (sowie Erzeugnisse daraus) Zement, Strom und Düngemittel. Der erste Bericht ist bis zum 31. Januar 2024 über das letzte Quartal 2023 einzureichen. Weitere Information zu den betroffenen Artikeln finden sie in der Verordnung 2023/956 (Anhang 1) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0956). Der Import aus den Ländern der Europäischen Freihandelszone bleibt vom CBAM unberührt, da diese bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegen.
Ab Januar 2026 ist eine Einfuhr ausschließlich mit CBAM – Zertifikaten möglich, welche Unternehmen zunächst erwerben müssen. Hierfür müssen sich Importeure als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren. Die Registrierungsperiode beginnt am 31. Dezember 2024. Der Preis für die Zertifikate orientiert sich dabei an dem wöchentlichen Durchschnittspreis der Zertifikate aus dem europäischen Emissionshandel.
Als Teil des „Fit for 55“-Maßnahmenpaketes der EU soll der CBAM einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sowie faire Wettbewerbsbedingungen für produzierende Unternehmen in der EU schaffen. Die Notwendigkeit entstand insbesondere aus der Umsetzung des EU-Treibhausgas-Zertifikate-Handels, mit welchem energieintensive Produkte aus der EU gegenüber Importen teurer wurden.
Eine Ausführliche Darstellung finden Sie in unserem Blog-Beitrag zu dem Thema CBAM.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auch auf der Seite der Europäischen Kommission: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en
September 2023Europäische Kommission verabschiedet Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Damit sollen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt werden. Nun muss dies noch durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat bestätigt werden. Diese Standards müssen von Unternehmen beachtet werden, die der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) unterliegen. WEitere INfos dazu finden Sie auf unserem zugehörigen Blogbeitrag.
Die ESRS adressieren ökologische, soziale und Governance-Themen. Außerdem werden übergreifende Vorgaben gemacht. Insgesamt bestehen 12 Standards:
Übergreifend
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2 Allgemeine Angaben
Umwelt
- ESRS E1 Klimawandel
- ESRS E2 Umweltverschmutzung
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sozial
- ESRS S1 Eigene Belegschaft
- ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Governance
ESRS G1 Unternehmenspolitik
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der ESRS änderten sich einige wesentliche Aspekte:
- Einzelne Angaben, welche zuvor verpflichtend waren, können nun freiwillig berichtet werden. So u.a. Übergangspläne für das Thema Biodiversität sowie bestimmte Indikatoren zu angestellten Beschäftigten.
- Mit Ausnahme der ESRS 2 (Allgemeine Angaben) müssen die weiteren ESRS nur dann angewendet werden, wenn diese im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse priorisiert wurden. Damit entfällt beispielsweise die zwingende Pflicht über das Thema Klimawandel zu berichten. Will ein Unternehmen auf Angaben zum Klimawandel verzichten, so muss es die Ergebnisse seiner Wesentlichkeitsanalyse in Hinblick auf identifizierte Chancen, Risiken und Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen ausführlich erläutern
- Wenn Berichtsanforderungen bezüglich Offenlegungs-Verordnung und Taxonomie-Verordnung als nicht wesentlich bewertet werden, ist dies dennoch schriftlich anzugeben.
- Es wurden Erleichterungen in der Berichterstattung für das erste Jahr, in dem Unternehmen unter die Pflicht fallen, ermöglicht. Weitere Erleichterungen wurden für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten eingeführt.
Die verabschiedete Fassung der Standards können Sie in deutscher Sprache hier abrufen:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_deAugust 2023EU erteilt Genehmigung zur BECV
Lange hat es gedauert, aber nun ist es soweit: die beihilferechtliche Genehmigung der EU für die BECV liegt vor. Das bedeutet für alle antragstellenden Unternehmen, dass kurzfristig mit einer Bescheidung der bereits gestellten Anträge gerechnet werden kann.
Die Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) wurde im Jahr 2021 als Instrument zur Entlastung besonders im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen in Kraft gesetzt. Unternehmen aus beihilfeberechtigten (Teil-)Sektoren konnte dadurch erstmals zum 30. Juni 2022 die Zahlung einer Beihilfe zur Entlastung von den CO2-Kosten beantragen. Viele der Unternehmen, die bereits für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 ihre Anträge auf Entlastung gestellt haben, erhielten bislang keine Entscheidung der DEHSt. Begründet wurde dies mit der bislang noch fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU.
Laut einer Pressemitteilung der europäischen Kommission vom 10.08.2023 liegt diese nun aber vor. Damit dürfte der Bescheidung der Anträge aus dem letzten Jahr nichts mehr im Weg stehen.