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  • November 2019Verbot leichter Kunststofftüten

    Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt. Damit soll das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen verboten werden. Dickere Mehrwegtaschen (< 50 μm) sind von dem Verbot ausgenommen, ebenso dünnere Tüten für Obst und Gemüse. Das Ministerium befürchtet, mit einem Verbot der sogenannten dünnen "Hemdchenbeutel" würde die Obst und Gemüse Industrie bereits vorverpacken – dadurch würde noch mehr Plastikmüll entstehen. Das Verbot soll sich allein auf Kunststofftragetaschen erstrecken, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden. Der Gesetzesentwurf sieht eine Übergangsbestimmung von sechs Monaten vor. Für den Verstoß gegen das Verbot können Händler mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt werden.