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  • Februar 2017BAFA belohnt frühzeitige Antragsstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung EEG

    Im Rahmen der Antragsstellung der Begrenzung der EEG-Umlage bietet das BAFA allen Unternehmen, die alle Unterlagen zusammen haben und ihren Antrag früher stellen Vorteile in Form von Planungssicherheit.

    Hintergrund: Ab diesem Jahr ist die korrekte Beantragung von besonderer Bedeutung, da eine positive Entscheidung zugleich zur Begrenzung der Umlage nach dem (KWKG) führt. Dafür sind umfangreiche Nachweisdokumente erforderlich, deren Erstellung einer längeren Vorlaufzeit bedarf. Das elektronische Antragsportal (ELAN-K2) wird zu Beginn des 2. Quartals geöffnet. 

    Vorteile: Qualifizierte Eingangsbestätigung bei Antragseingang bis 15. Mai. Das BAFA nimmt eine Vollständigkeitsprüfung vor. Liegen alle fristrelevanten Dokumente vor, erhalten Sie als Unternehmen eine qualifizierte Eingangsbestätigung. Sie haben somit die Sicherheit, dass der Antrag formal vollständig ist und die Ausschlussfrist eingehalten ist. Fehlen noch fristrelevante Unterlagen, fordert das BAFA Sie auf, diese bis zum Ablauf der Ausschlussfrist, dem 30. Juni 2017, nachzureichen.

    Positive Vorabinformation bei Antragstellung bis 31. Mai:
    Zur planerischen Sicherheit vor Bescheiderteilung: Unternehmen werden nach beanstandungsfreier Prüfung möglichst frühzeitig vor der Erteilung des Bescheids darüber informiert, dass die Prüfung des Antrags erfolgreich durchgeführt wurde. Der Bescheidversand erfolgt grundsätzlich zum Jahresende.