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  • Juli 2020Strengere Anforderungen für Laboratorien die nach Legionellen prüfen (42. BImSchV)

    Das Umweltbundesamt veröffentlichte am 06.03.2020 eine neue „Empfehlung zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern“, welche die Empfehlung vom 02.06.2017 ersetzt.

    Insbesondere werden strengere Anforderungen an die Unabhängigkeit von Prüflaboratorien gestellt, welche im Rahmen der 42. BImSchV (Prüfung auf Legionellen) zu erfüllen sind. Auf diese werden Laboratorien in den kommenden Monaten von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) geprüft.

    Laboratorien mit flexiblem Geltungsbereich können sofort ohne Antrag auf Akkreditierung auf die neuen Prüf- und Probeverfahren umstellen.

    Laboratorien ohne flexiblen Geltungsbereich müssen einen Antrag auf Akkreditierung nach der neuen Empfehlung stellen, um weiterhin den Anforderungen der 42. BImSchV zu genügen. Hierbei wird auch auf „Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit“ (gemäß § 3 Abs. 8 der 42. BImSchV) aller für das Laboratorium Tätigen und der Probenehmenden geprüft. Es darf keine „über das fachliche Interesse hinausgehende eigene Motivation“ bezüglich der Ergebnisse der Prüfung seitens des Prüflaboratoriums geben. Damit muss nachweisbar sein, dass keine Arbeits- oder Dienstverhältnisse zu den Geprüften oder wirtschaftliche Abhängigkeiten zu anderen Dienstleistern des Betreibers oder Auftraggebers bestehen (Ausnahmefälle sind im Prüfbericht explizit auszuweisen).

    Die Prüfung durch die DAkkS kann durch Fernbegutachtung oder durch Vor-Ort-Begehungen erfolgen.

    Fazit: Bei der Wahl eines Prüflabors sollten Unternehmen auf den Geltungsbereich achten und ggf. das Prüfzertifikat der DAkkS mit den neuen geprüften Anforderungen abfragen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/legionellenempfehlung_2020_03_06_uba_format_0.pdf

    [Quelle Umweltbundesamt]