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  • Januar 2021Übergangsfrist zur Meldung im Marktstammdatenregister (siehe MaStRV) läuft aus

    Für Bestandsanlagen endet am 31. Januar 2021 die Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Davon betroffen sind u.a. Betreiber von Solar- oder Windenergieanlagen sowie KWK-Anlagen, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden oder sich bis zum 31.01.2019 bereits in Planung befunden haben. Dies gilt auch für Anlagen, die bereits im vorherigen Anlagenregister gemeldet waren. Es erfolgt keine automatische Datenübernahme vom Anlagenregister ins Marktstammdatenregister.

    Eine Verletzung der Registrierungspflicht kann den vollständigen Erhalt von Zahlungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beeinträchtigen. Zudem stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar und kann daher ein Bußgeld nach sich ziehen.

    Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des Marktstammdatenregisters: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR