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  • März 2022EEG-Umlage wird zum 01.07.2022 abgeschafft

    „Dass die EEG-Umlage abgeschafft werden soll, war schon länger bekannt. Seit Kurzem liegt nun ein konkreter Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zum weiteren Umgang mit der EEG-Umlage vor. Darin heißt es, dass ab Juli dieses Jahres alle Stromlieferanten von diesem (erheblichen) Kostenbestandteil entlastet werden sollen. Hierfür soll zunächst für das zweite Halbjahr 2022 die EEG-Umlage auf 0 Cent/kWh festgelegt werden.

    Weitere Konkretisierungen zur Umsetzung liegen noch nicht vor und werden in den nächsten Wochen notwendig werden. Denn es gilt viele Fragen zu beantworten, u.a. weil die Regierungskoalition beschlossen hat, neue Regelungen zu den Kostenentlastungen für energieintensive Stromverbraucher erst zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft setzen zu wollen. Mit dieser Aussage verbindet sich der optimistische Ausblick, dass nach dem Wegfall der EEG-Umlage die Begrenzung weiterer netzentgeltbezogener Umlagen, insbesondere der KWKG- und der Offshore-Umlage, vorerst weiterhin nach den bekannten Vorgaben gewährt werden. Wenn Sie für Ihr Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung von der Entlastung der Offshore- und KWKG-Umlage Gebrauch machen wollen, können Sie wie gewohnt Ihren Antrag bis 30.06.2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.“