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  • März 2022Größte Beschleunigungsnovelle des EEG seit dessen Bestehen

    Am 04.03.2022 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Referentenentwurf zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Dieser wird im Folgenden mit den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und soll in der finalen Fassung am 01.01.2023 in Kraft treten. Ziel ist es, einen geeigneten Rahmen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung der verschiedenen Sektoren (Industrie, Verkehr etc.) zu schaffen. Die inländische Stromerzeugung soll bis 2035 nahezu treibhausgasneutral werden. Dafür sollen bis 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Gemäß dem Referentenentwurf ist die größte Beschleunigungsnovelle dieses Gesetzes seit dessen bestehen zu erwarten.

    Der Entwurf sieht Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen vor:

    • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
    • Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)
    • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    • Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
    • Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
    • Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)

    Inhaltlich sind folgende Veränderungen zu erwarten:

    • Die Ausschreibungsmengen für Windenergie und Solar-Energie werden angehoben. Für neue Solar-Dachanlagen, sind attraktive Förderungen vorgesehen und die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wird angepasst.
    • Es wird geprüft, ob die Finanzierung der erneuerbaren Energien durch weitere Regelungsansätze gefördert werden können (z.B. Contracts for Difference).
    • Es wird verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.“
    • Um Bürgerenergiegesellschaften unbürokratisch zu ermöglichen, werden diese von den Ausschreibungen ausgenommen. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Wind- und Solarprojekten wird weiterentwickelt.
    • Die Förderung der Biomasse wird auf flexible Spitzenlastkraftwerke fokussiert, um ihr Position als Energiespeicher zu stärken.
    • Die Innovationsausschreibungen werden fortgeführt und auf die gleitende Marktprämie umgestellt. Es soll ein zusätzliches Ausschreibungssegment eingeführt werden, um wasserstoffbasierte Stromspeicher in den Fokus zu nehmen. Neue Biomethan- und KWK-Anlagen werden auf Wasserstoff ausgerichtet.
    • Erneuerbaren Energien werden künftig über den Bundeshaushalt finanziert. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird bis Mitte 2022 beendet. Da somit die Besondere Ausgleichsregelung nur noch für die KWKG- und die Offshore-Netzumlage gilt, wird sie entbürokratisiert und die Schwelle der Stromkostenintensität wird abgeschafft. Zur Vereinheitlichung der weiteren Umlagen im Stromsektor wird das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) eingeführt. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden nur für die Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben. Damit entfallen Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen.
    • Es erfolgt eine Novellierung der Stromkennzeichnung zur Vereinfachung der Herkunftsnachweise.
    • Grenzüberschreitende Kooperationen werden gesetzlich weiterentwickelt.

    Weitere Informationen finden Sie unter:
    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/referentenentwurf-erneuerbaren-energien-und-weiteren-massnahmen-im-stromsektor.html
    https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2023/material?mtm_campaign=rundbrief&mtm_kwd=22-03-09