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  • Juli 2022Förderung von Energiekosten – das Energiekostendämpfungsprogramm

    Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt für viele Unternehmen zu einer immensen Mehrbelastung durch steigende Strom- und Erdgaspreise. Um die deutsche Industrie zu stabilisieren, wurde am 12. Juli das Energiekostendämpfungsprogramm durch die Bundesregierung ins Leben gerufen. Der Förderzeitraum erstreckt sich auf Februar bis September 2022.

    Wer den Förderbedingungen entspricht, kann bis zum 31.08. einen Antrag über das ELAN-K2 Online-Portal beim BAFA einreichen. Die förderfähigen Kosten für Strom und Gas ergeben sich dabei aus dem Differenzbetrag zwischen den durchschnittlichen Energiekosten des Fördermonats in 2022 und dem Zweifachen der durchschnittlichen Strom- bzw. Erdgaskosten in 2021. Da dieser Differenzbetrag auf die entsprechende Energieeinheit bezogen wird (bspw. kWh), ist dieser mit den selbst verbrauchten Energieeinheiten des Fördermonats zu multiplizieren. Zu beachten ist hierbei, dass für Juli bis September 2022 die Erdgasverbrauchsmenge auf 80% des Vorjahresmonats gedeckelt ist, um keinen Anreiz zu Mehrverbräuchen zu setzen. Untenstehende Grafik veranschaulicht die Berechnung an einem Beispiel:

     

    Drittmengen sind nicht förderfähig und damit abzugrenzen. Bei den Energiekosten sind bewilligte Umlageerstattungen o.ä. zu berücksichtigen.

    Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum und Standort in Deutschland. Nicht förderfähig sind unter anderem Unternehmen in öffentlicher Hand, Neugründungen in 2022 sowie insolvente Unternehmen. Für eine Förderung sind neben weiteren formellen Anforderungen insbesondere folgende Kriterien zu erfüllen:

    1. Das Unternehmen muss einer als besonders energie- oder handelsintensiv definierten Branche angehören. Insbesondre betrifft dies Hersteller von chemischen Erzeugnissen, Baustoffen und Lebensmitteln. Eine vollständige Liste ist in Anlage A des BAFA-Merkblatts dargestellt.
    2. Es muss sich um einen energieintensiven Betrieb handeln. Dafür müssen die Energiebeschaffungskosten des letzten Geschäftsjahres mindestens 3% des Produktionswertes entsprechen. Die buchhalterische Aufstellung ist in Kapitel 2) d) des Merkblatts beschrieben.
    3. Das Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreiben. Als Alternative können Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt und dargestellt werden. Diese müssen eine Amortisationszeit von unter drei Jahren aufweisen.

    Zu beachten ist, dass eine Förderung mit dem vollständigen Verzicht von Boni und Vergütungserhöhungen für die Geschäftsleitung einhergeht. Dies gilt für das gesamte Geschäftsjahr, in welchem die Förderung beantragt wurde.

    Der Förderumfang unterscheidet sich anhand von drei Förderstufen:

    Der Maximalbetrag für den gesamten Förderzeitraum liegt in Stufe 3 bei 50 Mio. Euro. 

    Alle notwendigen Unterlagen und Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des BAFA. Eine übersichtliche Zusammenfassung ist in dem entsprechenden Merkblatt dargestellt. Um bei der Antragsstellung bis 31. August keine Unterlagen zu vergessen, kann die vom BAFA zur Verfügung gestellte Checkliste nützlich sein.